Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: nein
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter:innen - Bernhard Peck, Architekt, München - Veronika Dannheimer, Architektin, München - Angela Spreen, Architektin, München - Thomas Dill, Landschaftsarchitekt, München
Mitglieder der Jury: Stellvertretende Fachpreisrichter:innen - Florian Rödl, Architekt, München (ständig anwesend) - Tilman Joos, Architekt, München (nicht ständig anwesend) - Felix Metzler, Landschaftsarchitekt, Freising (ständig anwesend) - Ulrike Bruns, Landschaftsarchitektin, Nürnberg (nicht ständig anwesend)
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter:innen - Franz Heilmeier, 1. Bürgermeister Gemeinde Neufahrn bei Freising - Josef Eschlwech, 2. Bürgermeister Gemeinde Neufahrn bei Freising - Michael Schöfer, Bauamtsleiter Gemeinde Neufahrn bei Freising
Mitglieder der Jury: Stellvertretende Sachpreisrichter:innen - Ozan Iyibas, 3. Bürgermeister Gemeinde Neufahrn bei Freising - Thomas Seidenberger, Gemeinderat Gemeinde Neufahrn bei Freising - Judith Prieller, Sachgebietsleiterin Bauverwaltung Gemeinde Neufahrn bei Freising
Mitglieder der Jury: Sachverständige Berater:innen - Andrea Lehner, Schulberatung Lehner
Mitglieder der Jury: Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig. Die Ausloberin kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen.
Bereits ausgewählte Teilnehmer: - aichner kazzer architekten PartGmbB, München mit michellerundschalk landschaftsarchitektur und urbanismus, München
Bereits ausgewählte Teilnehmer: - balda architekten GMbH, Fürstenfeldbruck mit Büro Freiraum Berger und Fuchs Landschaftsarchitekten PartG mbB, Freising
Bereits ausgewählte Teilnehmer: - H4a Gessert + Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart mit Glück Landschaftsarchitektur GmbH, Stuttgart
Bereits ausgewählte Teilnehmer: - hirner & riehl architekten stadtplaner bda partg mbb, München mit Lex-Kerfers Landschaftsarchitekten und Stadtplaner BDLA, Bockhorn
Bereits ausgewählte Teilnehmer: - Köhler Architekten, München mit Wankner und Fischer GmbH, Eching
Bereits ausgewählte Teilnehmer: - LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB, München mit fischer heumann landschaftsarchitekten Part mbB, München
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Die Ausloberin behält sich vor, bei Absage eines gesetzten Teilnehmers einen Nachrücker zu bestimmen.
Preis:
Wert des Preises: 53 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Preis:
Wert des Preises: 32 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2
Preis:
Wert des Preises: 19 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3
Zusätzliche Informationen: Zusätzlich zu den Preisen werden Es werden 2 Anerkennungen à 12.000 EUR vergeben. Die voraussichtliche Wettbewerbssumme beträgt 182.000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Wettbewerbssumme enthalten sind 54.000 EUR an Bearbeitungshonoraren. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten. Die Bewerber/innen haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen. Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.