Deutschland – Medizinische Informationssysteme – Einführung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation für die Geomed-Kreisklinik GmbH

616774-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Medizinische Informationssysteme – Einführung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation für die Geomed-Kreisklinik GmbH
OJ S 200/2024 14/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGeomed-Kreisklinik GmbH
E-Mailojauch@goerg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEinführung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation für die Geomed-Kreisklinik GmbH
BeschreibungDie GEOMED-Kreisklinik GmbH ist Träger von einem Krankenhaus ("GKK") am Standort Gerolzhofen. Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, beabsichtigt GKK die Beschaffung und Implementierung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation mit einer digitalen Medikation und Arzneimitteltherapiesicherheit. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung, Implementierung und Wartung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation mit einer digitalen Medikation für GKK im Sinne des KHZG FTB 3 (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV) und FTB 5 (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV).
Kennung des Verfahrensd409a6bd-4e97-4865-acb7-8181a7e40f97
Interne KennungGKK_KHZG_01-2024
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48814000 Medizinische Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48814500 Systeme zur Verwaltung von Patientenakten, 48800000 Informationssysteme und Server, 48814200 Patientenverwaltungssystem
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftDingolshäuser Straße 5  
StadtGerolzhofen
Postleitzahl97447
Land, Gliederung (NUTS)Schweinfurt, Landkreis (DE26B)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YMGH8E9 1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens GKK erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bewerberinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu der auf der Vergabeplattform genannten Frist über diese gestellt werden. GKK behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. 4. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass GKK keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. Dies gilt im weiteren Verfahren auch für die Angebote. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. GKK kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. GKK behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, insbesondere für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG ganz oder teilweise nicht bewilligt wird, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu. 7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. 8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Würzburg oder als Videokonferenz stattfinden. 9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. GKK seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung GKK zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 11. GKK behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen bzw. die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1, der mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] Mit Blick auf die Ausschlussgründe gelten die Maßgaben des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatts zu PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Korruption[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Betrugsbekämpfung[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Zahlungsunfähigkeit[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Entrichtung von Steuern[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Einführung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation für die Geomed-Kreisklinik GmbH
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung, Implementierung und Wartung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation mit einer digitalen Medikation für GKK im Sinne des KHZG FTB 3 (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV) und FTB 5 (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV). Das System dient der Dokumentation aller ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten und Befunde auf allen Stationen der Krankenhäuser, inklusive der Arzneimitteltherapiesicherheit. Dabei steht die Steigerung der Behandlungsqualität und die Optimierung der Abläufe im Fokus, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, der Informationssicherheit und branchenspezifischer Sicherheitsstandards für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus (B3S). Die Einführung der Software soll den Austausch und die Verfügbarkeit von Informationen beschleunigen und vervollständigen, um die Versorgungsqualität zu optimieren. Zudem sollen interne Ressourcen, insbesondere in administrativen und versorgenden Prozessen, entlastet werden. Die Software wird zunächst dazu genutzt, unternehmensinterne Prozesse zu optimieren und anschließend zu unterstützen. Während des Aufenthalts soll die Software die Teilhabe der Patient*innen am Behandlungsprozess gewährleisten und Informationen zu Diagnosen und Behandlungen bereitstellen, um die Therapieadhärenz zu steigern. Auch das Personal soll während dieser Phase entlastet werden. Alle erfassten Daten müssen entlang der Patientenpfade strukturiert zur Verfügung stehen, um sie in nachgelagerten Prozessschritten sowie für die Patient*innen nach dem Aufenthalt in gesetzlich geforderter Form verfügbar zu machen. Die Software soll in die bestehende und weiterhin entstehende Systemlandschaft integriert werden, indem FHIR-Schnittstellen genutzt werden, um die Vorgaben des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) bezüglich der Interoperabilität zu erfüllen. Sämtliche Informationen, die zur Erfüllung der an die Fachbereiche gestellten Anforderungen durch Dritte (z.B. Behörden, Kostenträger, Fachinstitutionen, etc.) benötigt werden, sollen im System erfasst und abgerufen werden können. Das heterogene Umfeld der Auftraggeberin soll bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Weitere Details zur Leistung sowie zu den benötigten Schnittstellen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden. Das Vertragswerk wird auf Grundlage der EVB-IT erstellt. In den Krankenhäusern der Geomed-Kreisklinik wird das KIS Mesalvo eingesetzt. Die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, incl. der Medikation wird on premise zu Verfügung gestellt.
Interne Kennung: GKK_KHZG_01-2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48814000 Medizinische Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48814500 Systeme zur Verwaltung von Patientenakten, 48800000 Informationssysteme und Server, 48814200 Patientenverwaltungssystem
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird, enthält weitere Einzelheiten zur Vertragsverlängerungsoption. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dingolshäuser Straße 5  
Stadt: Gerolzhofen
Postleitzahl: 97447
Land, Gliederung (NUTS): Schweinfurt, Landkreis (DE26B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 60 Monate. Einzelheiten zu möglichen Verlängerungsoptionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: 1. Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70% durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanziert. Die Leistungen werden somit aus Mitteln der Europäischen Union (NextGenerationEU) finanziert. 2. Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungAuswahlkriterien
BeschreibungMaßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß dieser EU-Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (Leistungsfähigkeit) zu 80% (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter WL genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter TL1 und TL2 genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - WL: 200 Punkte, - TL1: 100 Punkte, - TL2: 700 Punkte. Die Nachweise PL werden nicht qualitativ gewertet. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis (für WL und TL1) werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert. - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße, - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0% würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Bezüglich des Kriteriums WL (vergleichbarer Umsatz) geht GKK davon aus, dass bei einem durchschnittlichen jährlichen vergleichbaren Umsatz in Höhe von EUR 1.500.000,- die volle Punktzahl (100%) erreicht wird. Bezüglich des Kriteriums TL1 geht GKK davon aus, dass bei 80 oder mehr Fachkräften (Vollzeitäquivalent) die volle Punktzahl (100%) erreicht wird. Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)1 000

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung (PL)
BeschreibungNachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von GKK bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen (Ziff. III.1.1 bis III.1.3): PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. PL3. Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der Ausschreibung. PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich GKK für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (WL)
BeschreibungNachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von GKK bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Einführung von Lösungen zur digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich GKK für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. GKK behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)200

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit (TL)
BeschreibungNachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von GKK bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher Geschäftsbereich = Tätigkeit im Bereich digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation; Aufschlüsselung in die Bereiche kaufmännisch, technisch, Service/Support und sonstige) in den letzten 3 Jahren; zusätzlich aufgeschlüsselt nach Beschäftigten die deutschsprachig sind und/oder im deutschsprachigen Raum tätig sind sowie im Unternehmen insgesamt. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Einführung von digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentationssystemen) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). Die Referenzprojekte müssen in dieser Zeit durchgeführt und abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen, insbesondere inkl. Projektstart und Echtbetriebszeitraum. Zu jeder Referenz ist eine Kurzbeschreibung der Projektziele und der umgesetzten Use-Cases vorzulegen (max. 2 DIN-A4 Seiten). Bitte reichen Sie drei Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. GKK kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. Mindestanforderung zu TL2: Es sind insgesamt drei realisierte Referenzen im deutschsprachigen Raum nachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation mit Medikation, sowie bei einer Referenz die erfolgreiche Anbindung vom KIS Mesalvo und bei zwei weiteren Referenzen weitere KIS, belegt wird. Die für die Anbindung notwendigen Schnittstellen wurden dabei über HL7 FHIR alternativ HL7 V2 realisiert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)800
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGH8E9/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGH8E9
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: GKK weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. GKK kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Für die später einzureichenden Angebote werden entsprechende Regelungen im Verfahrensbrief 1 vorgesehen, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags1. Die von den Bietern angebotene Leistung muss die Voraussetzungen der Förderfähigkeit gemäß § 22 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erfüllen. Die Bewerber haben diesbezüglich mit ihrem Teilnahmeantrag ein Formblatt zu übermitteln, das in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. 2. Die ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns abzugeben. Das später in den Angebotsunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGeomed-Kreisklinik GmbH
BeschaffungsdienstleisterGÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Geomed-Kreisklinik GmbH
Registrierungsnummer: 97447
Postanschrift: Dingolshäuser Straße 5  
Stadt: Gerolzhofen
Postleitzahl: 97447
Land, Gliederung (NUTS): Schweinfurt, Landkreis (DE26B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
E-Mail: ojauch@goerg.de
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Registrierungsnummer: 20457
Postanschrift: Alter Wall 20-22  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Oliver Jauch / Sebastian Bahr
E-Mail: ojauch@goerg.de
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 91522
Postanschrift: Promenade 27  
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 00e7bb8e-ef04-4fc3-8ae0-66cbe8142470 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/10/2024 20:43:07 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 616774-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 200/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2024

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Arnbruck
Arnschwang
Arnstein (Unterfranken)
Arnstorf
Arzberg
Asbach-Bäumenheim
Aschaffenburg
Aschau im Chiemgau
Aschheim
Aßling
Au am Inn
Au in der Hallertau
Auerbach in der Oberpfalz
Aufhausen
Augsburg
Auhausen
Aurach
Aurachtal
Außernzell
Aying
Aystetten
Baar-Ebenhausen
Babenhausen
Babensham
Bad Abbach
Bad Aibling
Bad Bayersoien
Bad Birnbach
Bad Bocklet
Bad Brückenau
Bad Endorf
Bad Feilnbach
Bad Füssing
Bad Griesbach im Rottal
Bad Grönenbach
Bad Heilbrunn
Bad Hindelang
Bad Kissingen
Bad Kohlgrub
Bad Königshofen im Grabfeld
Bad Kötzting
Bad Neustadt an der Saale
Bad Reichenhall
Bad Rodach
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Baierbrunn
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Balderschwang
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Barbing
Bärnau
Baudenbach
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Bayreuth
Bayrischzell
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Beilngries
Bellenberg
Beratzhausen
Berching
Berchtesgaden
Berg
Berg (Oberfranken)
Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz
Bergkirchen
Bergtheim
Bernau am Chiemsee
Bernbeuren
Bernhardswald
Bernried
Bessenbach
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Biberbach
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Bischberg
Bischofsgrün
Bischofsheim an der Rhön
Bischofsmais
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Böbing
Bobingen
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Bockhorn (Oberbayern)
Bodenkirchen
Bodenkirchen
Bodenmais
Bodenwöhr
Bogen
Bonstetten
Brannenburg
Breitenbrunn (Oberpfalz)
Breitengüßbach
Bruck in der Oberpfalz
Bruckberg (Niederbayern)
Bruckmühl
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Bubenreuth
Buch am Erlbach
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Buchdorf
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Büchlberg
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Burgberg im Allgäu
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Burglengenfeld
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Burgthann
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Buxheim (Schwaben)
Cadolzburg
Cham
Cham
Chamerau
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Eichstätt
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Hof
Hofheim in Unterfranken
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Hohenbrunn
Hohenburg
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Hohenroth
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Mertingen
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