2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Landsberg am Lech (DE21E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Für die Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens gelten folgende ergänzende Vorgaben / Festlegungen der Vergabestelle und sind durch die interessierten Unternehmen die nachfolgend genannten Richtlinien zwingend zu beachten. Dabei ergänzen und konkretisieren die nachfolgenden Inhalte die in der Vorinformation im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bereits beinhalteten Vorgaben und Anforderungen etc.: Einhaltung von Abgabefristen: Die Nichteinhaltung der bekannt gegebenen Fristen zur Interessenbekundung, sowie ggfs. nachfolgende Abgabefristen (Frist zur Interessenbestätigung, Frist zur Einreichung von Angeboten etc.) führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Maßgebend für den fristgerechten Eingang ist der Zeitpunkt des elektronischen Zugangs der jeweiligen Unterlagen und Erklärungen über die von der Vergabestelle für die jeweilige Erklärung vorgegebenen Kommunikationswege. 1. Einreichung mit Hilfe elektronischer Mittel gem. § 53 VgV im Rahmen der Interessensbestätigung: Die Unterlagen zum Interessenbestätigungsverfahrens im Falle einer Fortführung des Vergabeverfahrens sind über das Bietertool “deutsche-evergabe“ in dem hierfür vorgesehenen Bereich einzureichen. Die (zusätzliche) Übersendung von Interessenbestätigungen und Teilnahmeunterlagen etc. über den einfachen Kommunikationsbereich oder in Papierform per Post, E-Mail oder Fax (jeweils unverschlüsselt) kann zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führe. 2. Unterschriften in Textform nach § 126b BGB: Sind seitens der Vergabestelle geforderte Unterlagen zur Interessensbekundung, Interessensbestätigung, Angebotsabgabe etc. einschl. der geforderten Eigenerklärungen an den entsprechend gekennzeichneten oder in dem gem. den ausgegebenen Vergabeunterlagen geforderten Umfang nicht in Textform nach § 126b BGB unterschrieben, kann dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Dabei ist mindestens der Name des Unternehmens bzw. bei Bewerber- / Bietergemeinschaften der Name des Unternehmens des bevollmächtigten Vertreters, welches die jeweilige Willenserklärung abgibt, sowie der Name des Unterzeichnenden anzugeben. Zusätzlich können solche Unterlagen, Erklärungen etc. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 126a BGB versehen sein. 3. Sprachfassungen für die Vorlage von Nachweisen im Rahmen der Interessensbestätigung: Alle ggfs. geforderten Nachweise, Erklärungen etc. sind – sofern in den Vergabeunterlagen bezogen auf einzelne Nachweise, Erklärungen etc. nicht ausdrücklich abweichend zugelassen – in deutscher Sprache einzureichen. Sofern einzelne Nachweise nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist mit dem Nachweis eine deutschsprachige Übersetzung vorzulegen. Die Verantwortung für die korrekte Übersetzung eines Nachweises liegt ausschließlich beim Bewerber / Bieter. Nur die deutsche Übersetzung eines Nachweises wird im Rahmen des Vergabeverfahrens weiter betrachtet, sofern in den Vergabeunterlagen bezogen auf einzelne Nachweise, Erklärungen etc. nicht ausdrücklich die Vorlage einer abweichenden Sprachfassung als Alternative zur deutschen Sprachfassung zugelassen ist. Die Vorlage von Nachweisen in einer Sprachfassung, die nicht ausdrücklich nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zugelassen ist, denen nicht zugleich eine deutsche Übersetzung beigefügt ist, kann zum Ausschluss im weiteren Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an dem Inhalt und/oder der Richtigkeit einer deutschsprachigen Übersetzung die Vorlage einer beglaubigten oder gleichwertigen Übersetzung zu fordern. 4. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der Interessensbestätigung sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens mit verschiedenen Interessensbestätigungen (Teilnahmeanträgen) am Vergabeverfahren. Mehrfachbewerbungen lassen einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb befürchten und können daher zum Ausschluss aller betroffenen Interessenbestätigungen führen. Bewerber haben sich deshalb mit der Interessenbestätigung zu entscheiden, in welcher Konstellation sie am weiteren Vergabeverfahren teilnehmen wollen. In Fällen, in denen ein Unternehmen eine Interessenbestätigung sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber oder als Nachauftragnehmer abgibt, hat dieses Unternehmen mit den von diesem eingereichten Interessensbestätigungen in Textform nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis – insb. auf eine etwaige Nachforderung der Vergabestelle – nicht, so können die betreffenden Bewerber und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Bewerber, die sich an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligen. Sofern sich mehrere verbundene Konzernunternehmen mit eigenen Interessenbestätigungen am Verfahren beteiligen, so haben diese Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass der Geheimwettbewerb zwischen den verbundenen Konzernunternehmen gewahrt ist. Erfolgt ein solcher Nachweis – insb. auf eine etwaige Nachforderung der Vergabestelle hin – nicht, so werden die betreffenden Bewerber und Bewerbergemeinschaften ebenso vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 5. Angabe zur Art der Bewerbung und bei Bewerbergemeinschaft Vorlage der Bewerbergemeinschaftserklärung im Rahmen der Interessensbestätigung: Die Angabe, ob es sich um eine Einzelbewerbung oder Bewerbergemeinschaft handelt, ist zwingend. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung und die bevollmächtigten Vertreter als Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, sonst kann dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die entsprechend gekennzeichneten Teile der Bewerbungsunterlagen sowie ggf. geforderte Nachweise / Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Zudem ist bei Bewerbergemeinschaften die Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung und die bevollmächtigten Vertreter (Federführer) als Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Formblatt als Teil der Vergabeunterlagen, die im Falle einer Fortführung des Verfahrens ausgegeben werden) vorzulegen, sonst führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. 8. Angabe zu Nachunternehmern und bei Eignungsleihe Vorlage der Verpflichtungserklärung im Rahmen der Interessensbestätigung: Der Bewerber hat anzugeben, wenn er beabsichtigt, die Ausführung von (Teil-)Leistungen an andere Unternehmen (Nachunternehmer) zu übertragen. Im Falle der Eignungsleihe / Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit muss als Nachweis, dass dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft diese Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen, bereits mit der Interessensbestätigung eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen (siehe Formblatt als Teil der Vergabeunterlagen, die im Falle einer Fortführung des Verfahrens im Rahmen des Interessensbestätigungsverfahrens ausgegeben werden) vorgelegt werden. Fehlende Verpflichtungserklärungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Im Falle der Eignungsleihe bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit behält sich der AG vor, gemäß § 47 Abs. 3 VgV eine gemeinsame Haftung zu verlangen. Darüber hinaus sind von dem Nachunternehmen, dessen Eignung geliehen wird, die entsprechend gekennzeichneten Teile der Bewerbungsunterlagen sowie ggf. geforderte Nachweise/ Erklärungen auszufüllen. 6. Unbeschadet weiterer / sonstiger durch den Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens insb. im Zusammenhang mit einer etwaigen Aufforderung zur Interessenbestätigung und/oder Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderter Bestätigungen per Eigenerklärung werden durch den Auftraggeber jedenfalls die in dieser Interesseninformation genannten und die in der EU-Bekanntmachung genannten Erklärungen / Bestätigungen im Rahmen des Interessensbestätigung eingefordert werden, d. h. sind diese seitens der Bewerber im Falle einer Fortführung des Vergabeverfahrens per Eigenerklärung in den den Unterlagen für die Interessenbestätigung zu bestätigen. 7. Für eine Teilnahme am Verfahren werden keine Kosten erstattet. 8. Eine Auftragserteilung auf Basis des Erstangebots bleibt vorbehalten (§ 17 (11) VgV). 9. Der Auftraggeber weist auf sein Entschließungsermessen gem. § 56 VgV, ob er fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordert, hin. Der Auftraggeber bindet sich hierzu nicht vorab. 10. Unbeschadet der Angaben und Bestimmungen zu Ausschlusskriterien und den Mindesteignungskriterien, die seitens der Vergabestelle vorgesehen sind, wird die weitere Teilnahme am Verfahren im Zuge der Abgabe einer Interessenbestätigung fernerhin jedenfalls die folgenden Angaben und Bestätigungen des interessierten Unternehmens erfordern, die im Falle einer Nicht-Abgabe und/oder Verneinung zum Ausschluss aus dem Verfahren führen werden: a) Bestätigung Verpflichtung zur unverzüglichen schriftliche Information des AG bei Änderung der die Eigenerklärung betreffenden Umstände nach Einreichung der Unterlagen zur Interessensbestätigung nach Abgabe eines Angebots; b) Anerkennung von Deutsch als Projektsprache (Dokumenten- und Vertragssprache); Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachenniveau werden bei allen direkten Ansprechpartnern des AG vorausgesetzt; c) Anerkennung der Bedingungen für die Abgabe von Interessensbestätigungen sowie der Vergabeunterlagen als allein maßgeblich für die Beteiligung am Ausschreibungsverfahren. d) Bestätigung der Richtigkeit aller im Rahmen einer etwaigen Interessensbestätigung getätigten Angabe und Bestätigung aller Angaben und Erklärungen; e) Einhaltung der Anforderungen an die Verschwiegenheit gemäß der Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung des IT-Verbunds, die gesondert aus Anlass der Interessenbestätigung bereitgestellt wird
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Betrugsbekämpfung: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen. Im Rahmen des Interessensbestätigungsverfahren plant die Vergabestelle des IT-Verbund von den Bewerbern / Federführern von Bewerbergemeinschaften die Abgabe der folgenden ergänzenden Eigenerklärungen, deren Verneinung und/oder nicht-Beantwortung zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führt: a) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB; b) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1, Nr. 1 bis 9 GWB; c) Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns (AEntG bzw. MiLoG), soweit diese Verpflichtung besteht; d) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Aufenthaltsgesetz (AufenthG) e) Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG, die sich auf solche Verstöße beziehen, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang bezogen die Erbringung von Leistungen für öffentliche Auftraggeber aufweisen, durch welchen die Eignung des Bewerbers / Bieters bezogen auf das hier in Rede stehende Vergabeverfahren in Frage gestellt wird f) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß der EU-Verordnung 2022/576 zum Russlandbezug g) Einhaltung der Anforderungen des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern, soweit anwendbar
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Entrichtung von Steuern: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Zahlungsunfähigkeit: Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen