Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Beschaffung einer Fachsoftware für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung Landkreis Landsberg am Lech

573509-2024 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Beschaffung einer Fachsoftware für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung Landkreis Landsberg am Lech
OJ S 186/2024 24/09/2024
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungIT-Verbund Landsberg KU
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung einer Fachsoftware für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung Landkreis Landsberg am Lech
BeschreibungDer IT-Verbund Landsberg am Lech wurde Anfang 2023 gegründet und hat im Rahmen einer Zweckvereinbarung vom Landkreis Landsberg am Lech die Betreuung aller IT-Systeme übernommen. Seit der Gründung hat der IT-Verbund die Erbringung von IT-Leistungen für weitere Gemeinden im Landkreis Landsberg am Lech übernommen. Das IT-Dienstleistungsportfolio des IT-Verbunds Landsberg am Lech umfasst das Management von IT-Clients, IT-Anwendungen, IT-Servern, IT-Netzwerken sowie Leistungen für das IT-Sicherheits-Management und das OnlineZugangsGesetz (OGZ). Derzeit werden mit ca. 20 Mitarbeitern im Landkreis Landsberg am Lech über 200 IT-Verfahren und ca. 800 IT-Arbeitsplätze bereitgestellt und betreut. Der Landkreis Landsberg am Lech mit Verwaltungssitz in der Stadt Landsberg am Lech befindet sich im Südwesten des Regierungsbezirkes Oberbayern in Bayern, Deutschland. Der Landkreis besteht aus 31 kreisangehörigen Gemeinden mit insgesamt etwa 119.000 Einwohnern, die sich auf einer Fläche von rund 804,39km2 verteilen. Das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung des Landkreises Landsberg am Lech (nachfolgend „Amt“) ist mit ca. 145 Mitarbeitern eine der größten Abteilungen im Landratsamt Landsberg am Lech. Zwecks Nutzung durch das Amt soll eine neue Fachsoftware durch den IT-Verbund als Auftraggeber und ausschreibende Stelle beschafft werden, da die Wartung der derzeit eingesetzte Fachsoftware durch den Hersteller abgekündigt wurde. Die zu beschaffende Fachsoftware soll insb. die folgenden Fachprozesse unterstützen: o Unbegleitete minderjährige Ausländer o Eingliederungshilfen o Hilfen zur Erziehung o Kindeswohlgefährdung o Trennung und Scheidung o Pflegekinderdienst o Jugendhilfe im Strafverfahren o Koordinierender Kinderschutz / Frühe Hilfen o Adoptionsvermittlung o Wirtschaftliche Jugendhilfe o Kindertagesbetreuung mit Kindertagespflege und Kindertagesstätten o Jugendsozialarbeit an Schulen o Unterhaltvorschuss o Beistandschaft mit Titelverwaltung o Vormundschaften und Pflegschaft mit Titelverwaltung o Beurkundungen, Urkundsregister, Sorgerechtsregister o Vollzug SGB XII o Bildung und Teilhabeleistungen o Unterhaltssachbearbeitung o Vollzug des Wohngeldgesetzes Zudem soll die zu beschaffende Fachsoftware insb. die folgenden Unterstützungsprozesse unterstützen: o Familiengerichtshilfe o Hilfeplanverfahren und Hilfeplanung o Anbieterauswahl und -bewertung o Jugendhilfemaßnahmen Zusätzlich zu der Fachsoftware sollen die Leistungen für die Einführung sowie den anschließenden Betrieb und die Betreuung der Fachsoftware beschafft werden. Im Rahmen des Einführungsprojekts ist keine vollständige Migration der Daten aus dem Bestandssystem vorgesehen. Vielmehr sollen nur aktive Fälle in die neue Fachsoftware übertragen werden. Für die nicht aktiven Fälle soll das Bestandssystem als Auskunftssystem erhalten bleiben. Für die Durchführung des Einführungsprojekts wird kein bestimmtes formalisiertes Projektvorgehensmodell vorgegeben. Die zu erbringenden Leistungen für den Betrieb und die Betreuung sowie die Zusammenarbeit mit dem IT-Verbund bei der Erbringung dieser Leistungen werden im Detail in einer RACI-Matrix definiert, die mit den für die jeweilige Verfahrensstufe relevanten Vergabeunterlagen ausgegeben wird. Für die technische Ausgestaltung der zu betreibenden Systeme plant die Vergabestelle keine spezifischen Vorgaben zu machen, jedoch werden verbindliche Service-Level für den Betrieb (z.B. Verfügbarkeit) und die Betreuung (z.B. Fristen im Incident-Management-Prozess) definiert. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens Anpassungen als Ergebnisse der Verhandlungen im vergaberechtlich zulässigen Rahmen vorzunehmen. Die Gesamtheit der zuvor beschriebenen Leistungen ist Gegenstand der Ausschreibung. Die Ausschreibung und Beauftragung der Leistung erfolgt als Gesamtvergabe, d.h. ohne Teil- oder Fachlosbildung insb. indem eine solche Aufteilung aus fachlichen wie auch aus IT-sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen, bedarfsbezogenen und betriebsbezogenen Gesichtspunkten entgegen § 97 Abs. 4 GWB nicht in Betracht kommt. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 17 VgV ausgestaltet. An die Stelle des Teilnahmewettbewerbs tritt das so genannte Interessensbestätigungsverfahren (vgl. § 52 VgV), welches inhaltlich einem „Teilnahmewettbewerb“ entspricht, wobei jedoch nur diejenigen Unternehmen zur Interessensbestätigung und damit Teilnahme aufgefordert werden, die zuvor eine Interessensbekundung bei der Vergabestelle form- und fristgerecht eingereicht haben. Eine erneute EU-weite Auftragsbekanntmachung zur Einleitung des Interessenbestätigungsverfahrens erfolgt nicht, diese wird durch die Bekanntmachung der Vorinformation ersetzt. Zur Interessenbekundung ist ZWINGEND folgende Vorgehensweise einzuhalten: Innerhalb der gemäß EU-Bekanntmachung spezifizierten Frist zur Einreichung von Interessensbekundungen ist AUSSCHLIEßLICH elektronisch das ausgefüllte „ITV Formblatt Interessenbekundung“ bei der Vergabestelle unter Verwendung AUSSCHLIEßLICH der E-Mail Adresse sozi-alplattform@itvll.de einzureichen. E-Mails an andere E-Mail-Adressen, postalisch eingereichte Interessensbekundungen etc. werden NICHT berücksichtigt. Das „ITV Formblatt Interessenbekundung“ ist unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:w:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Ec0EnEanQflPgI9btywJbFkBHVAARvNM5LuImSwx6qcNDw?e=DmdrDj abrufbar.
Kennung des Verfahrensdec65fc4-e849-4bb5-9095-cc0e27af0f6e
Interne KennungAusschreibung SuJ 2024
VerfahrensartSonstiges zweistufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Landsberg am Lech (DE21E)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenFür die Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens gelten folgende ergänzende Vorgaben / Festlegungen der Vergabestelle und sind durch die interessierten Unternehmen die nachfolgend genannten Richtlinien zwingend zu beachten. Dabei ergänzen und konkretisieren die nachfolgenden Inhalte die in der Vorinformation im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bereits beinhalteten Vorgaben und Anforderungen etc.: Einhaltung von Abgabefristen: Die Nichteinhaltung der bekannt gegebenen Fristen zur Interessenbekundung, sowie ggfs. nachfolgende Abgabefristen (Frist zur Interessenbestätigung, Frist zur Einreichung von Angeboten etc.) führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Maßgebend für den fristgerechten Eingang ist der Zeitpunkt des elektronischen Zugangs der jeweiligen Unterlagen und Erklärungen über die von der Vergabestelle für die jeweilige Erklärung vorgegebenen Kommunikationswege. 1. Einreichung mit Hilfe elektronischer Mittel gem. § 53 VgV im Rahmen der Interessensbestätigung: Die Unterlagen zum Interessenbestätigungsverfahrens im Falle einer Fortführung des Vergabeverfahrens sind über das Bietertool “deutsche-evergabe“ in dem hierfür vorgesehenen Bereich einzureichen. Die (zusätzliche) Übersendung von Interessenbestätigungen und Teilnahmeunterlagen etc. über den einfachen Kommunikationsbereich oder in Papierform per Post, E-Mail oder Fax (jeweils unverschlüsselt) kann zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führe. 2. Unterschriften in Textform nach § 126b BGB: Sind seitens der Vergabestelle geforderte Unterlagen zur Interessensbekundung, Interessensbestätigung, Angebotsabgabe etc. einschl. der geforderten Eigenerklärungen an den entsprechend gekennzeichneten oder in dem gem. den ausgegebenen Vergabeunterlagen geforderten Umfang nicht in Textform nach § 126b BGB unterschrieben, kann dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Dabei ist mindestens der Name des Unternehmens bzw. bei Bewerber- / Bietergemeinschaften der Name des Unternehmens des bevollmächtigten Vertreters, welches die jeweilige Willenserklärung abgibt, sowie der Name des Unterzeichnenden anzugeben. Zusätzlich können solche Unterlagen, Erklärungen etc. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 126a BGB versehen sein. 3. Sprachfassungen für die Vorlage von Nachweisen im Rahmen der Interessensbestätigung: Alle ggfs. geforderten Nachweise, Erklärungen etc. sind – sofern in den Vergabeunterlagen bezogen auf einzelne Nachweise, Erklärungen etc. nicht ausdrücklich abweichend zugelassen – in deutscher Sprache einzureichen. Sofern einzelne Nachweise nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist mit dem Nachweis eine deutschsprachige Übersetzung vorzulegen. Die Verantwortung für die korrekte Übersetzung eines Nachweises liegt ausschließlich beim Bewerber / Bieter. Nur die deutsche Übersetzung eines Nachweises wird im Rahmen des Vergabeverfahrens weiter betrachtet, sofern in den Vergabeunterlagen bezogen auf einzelne Nachweise, Erklärungen etc. nicht ausdrücklich die Vorlage einer abweichenden Sprachfassung als Alternative zur deutschen Sprachfassung zugelassen ist. Die Vorlage von Nachweisen in einer Sprachfassung, die nicht ausdrücklich nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zugelassen ist, denen nicht zugleich eine deutsche Übersetzung beigefügt ist, kann zum Ausschluss im weiteren Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an dem Inhalt und/oder der Richtigkeit einer deutschsprachigen Übersetzung die Vorlage einer beglaubigten oder gleichwertigen Übersetzung zu fordern. 4. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der Interessensbestätigung sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens mit verschiedenen Interessensbestätigungen (Teilnahmeanträgen) am Vergabeverfahren. Mehrfachbewerbungen lassen einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb befürchten und können daher zum Ausschluss aller betroffenen Interessenbestätigungen führen. Bewerber haben sich deshalb mit der Interessenbestätigung zu entscheiden, in welcher Konstellation sie am weiteren Vergabeverfahren teilnehmen wollen. In Fällen, in denen ein Unternehmen eine Interessenbestätigung sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber oder als Nachauftragnehmer abgibt, hat dieses Unternehmen mit den von diesem eingereichten Interessensbestätigungen in Textform nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis – insb. auf eine etwaige Nachforderung der Vergabestelle – nicht, so können die betreffenden Bewerber und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Bewerber, die sich an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligen. Sofern sich mehrere verbundene Konzernunternehmen mit eigenen Interessenbestätigungen am Verfahren beteiligen, so haben diese Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass der Geheimwettbewerb zwischen den verbundenen Konzernunternehmen gewahrt ist. Erfolgt ein solcher Nachweis – insb. auf eine etwaige Nachforderung der Vergabestelle hin – nicht, so werden die betreffenden Bewerber und Bewerbergemeinschaften ebenso vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 5. Angabe zur Art der Bewerbung und bei Bewerbergemeinschaft Vorlage der Bewerbergemeinschaftserklärung im Rahmen der Interessensbestätigung: Die Angabe, ob es sich um eine Einzelbewerbung oder Bewerbergemeinschaft handelt, ist zwingend. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung und die bevollmächtigten Vertreter als Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, sonst kann dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die entsprechend gekennzeichneten Teile der Bewerbungsunterlagen sowie ggf. geforderte Nachweise / Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Zudem ist bei Bewerbergemeinschaften die Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung und die bevollmächtigten Vertreter (Federführer) als Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Formblatt als Teil der Vergabeunterlagen, die im Falle einer Fortführung des Verfahrens ausgegeben werden) vorzulegen, sonst führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. 8. Angabe zu Nachunternehmern und bei Eignungsleihe Vorlage der Verpflichtungserklärung im Rahmen der Interessensbestätigung: Der Bewerber hat anzugeben, wenn er beabsichtigt, die Ausführung von (Teil-)Leistungen an andere Unternehmen (Nachunternehmer) zu übertragen. Im Falle der Eignungsleihe / Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit muss als Nachweis, dass dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft diese Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen, bereits mit der Interessensbestätigung eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen (siehe Formblatt als Teil der Vergabeunterlagen, die im Falle einer Fortführung des Verfahrens im Rahmen des Interessensbestätigungsverfahrens ausgegeben werden) vorgelegt werden. Fehlende Verpflichtungserklärungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Im Falle der Eignungsleihe bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit behält sich der AG vor, gemäß § 47 Abs. 3 VgV eine gemeinsame Haftung zu verlangen. Darüber hinaus sind von dem Nachunternehmen, dessen Eignung geliehen wird, die entsprechend gekennzeichneten Teile der Bewerbungsunterlagen sowie ggf. geforderte Nachweise/ Erklärungen auszufüllen. 6. Unbeschadet weiterer / sonstiger durch den Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens insb. im Zusammenhang mit einer etwaigen Aufforderung zur Interessenbestätigung und/oder Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderter Bestätigungen per Eigenerklärung werden durch den Auftraggeber jedenfalls die in dieser Interesseninformation genannten und die in der EU-Bekanntmachung genannten Erklärungen / Bestätigungen im Rahmen des Interessensbestätigung eingefordert werden, d. h. sind diese seitens der Bewerber im Falle einer Fortführung des Vergabeverfahrens per Eigenerklärung in den den Unterlagen für die Interessenbestätigung zu bestätigen. 7. Für eine Teilnahme am Verfahren werden keine Kosten erstattet. 8. Eine Auftragserteilung auf Basis des Erstangebots bleibt vorbehalten (§ 17 (11) VgV). 9. Der Auftraggeber weist auf sein Entschließungsermessen gem. § 56 VgV, ob er fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordert, hin. Der Auftraggeber bindet sich hierzu nicht vorab. 10. Unbeschadet der Angaben und Bestimmungen zu Ausschlusskriterien und den Mindesteignungskriterien, die seitens der Vergabestelle vorgesehen sind, wird die weitere Teilnahme am Verfahren im Zuge der Abgabe einer Interessenbestätigung fernerhin jedenfalls die folgenden Angaben und Bestätigungen des interessierten Unternehmens erfordern, die im Falle einer Nicht-Abgabe und/oder Verneinung zum Ausschluss aus dem Verfahren führen werden: a) Bestätigung Verpflichtung zur unverzüglichen schriftliche Information des AG bei Änderung der die Eigenerklärung betreffenden Umstände nach Einreichung der Unterlagen zur Interessensbestätigung nach Abgabe eines Angebots; b) Anerkennung von Deutsch als Projektsprache (Dokumenten- und Vertragssprache); Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachenniveau werden bei allen direkten Ansprechpartnern des AG vorausgesetzt; c) Anerkennung der Bedingungen für die Abgabe von Interessensbestätigungen sowie der Vergabeunterlagen als allein maßgeblich für die Beteiligung am Ausschreibungsverfahren. d) Bestätigung der Richtigkeit aller im Rahmen einer etwaigen Interessensbestätigung getätigten Angabe und Bestätigung aller Angaben und Erklärungen; e) Einhaltung der Anforderungen an die Verschwiegenheit gemäß der Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung des IT-Verbunds, die gesondert aus Anlass der Interessenbestätigung bereitgestellt wird
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
KorruptionErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
BetrugsbekämpfungErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Einstellung der gewerblichen TätigkeitErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Rein innerstaatliche AusschlussgründeErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen. Im Rahmen des Interessensbestätigungsverfahren plant die Vergabestelle des IT-Verbund von den Bewerbern / Federführern von Bewerbergemeinschaften die Abgabe der folgenden ergänzenden Eigenerklärungen, deren Verneinung und/oder nicht-Beantwortung zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führt: a) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB; b) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1, Nr. 1 bis 9 GWB; c) Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns (AEntG bzw. MiLoG), soweit diese Verpflichtung besteht; d) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Aufenthaltsgesetz (AufenthG) e) Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG, die sich auf solche Verstöße beziehen, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang bezogen die Erbringung von Leistungen für öffentliche Auftraggeber aufweisen, durch welchen die Eignung des Bewerbers / Bieters bezogen auf das hier in Rede stehende Vergabeverfahren in Frage gestellt wird f) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß der EU-Verordnung 2022/576 zum Russlandbezug g) Einhaltung der Anforderungen des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern, soweit anwendbar
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Ergänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Entrichtung von SteuernErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
ZahlungsunfähigkeitErgänzend wird auf die Bestimmungen zu den Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen an die Eignung sowie §§ 123, 124 GWB verwiesen
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Beschaffung einer Fachsoftware für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung Landkreis Landsberg am Lech
Beschreibung: Für die Beschreibung der Leistungen, die Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind, wird auf die Angaben unter Ziffer 2.1 der EU-Bekanntmachung sowie das unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Eb8X3aBlCdxKhlPFQxo634MBonTlC4bC9wKhakt4IrrnPA?e=cWzNIu abrufbare Dokument "Interessenteninformation für das Vergabeverfahren" Bezug genommen. Um das Interesse für die Teilnahme an der Ausschreibung (Interessenbekundung) zu hinterlegen, ist folgende Vorgehensweise einzuhalten: - Unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Eb8X3aBlCdxKhlPFQxo634MBonTlC4bC9wKhakt4IrrnPA?e=cWzNIu sind in dem Dokument „Interessenteninformation für das Vergabeverfahren“ ergänzende Angaben und konkretisierte Vorgaben für die Teilnahme am und die weitere Durchführung des Interessensbekundungsverfahren aufgenommen. - Zur Interessenbekundung ist ZWINGEND folgende Vorgehensweise einzuhalten: Innerhalb der gemäß EU-Bekanntmachung spezifizierten Frist zur Einreichung von Interessensbekundungen ist AUSSCHLIEßLICH elektronisch das ausgefüllte „ITV Formblatt Interessenbekundung“ bei der Vergabestelle unter Verwendung AUSSCHLIEßLICH der E-Mail Adresse sozialplattform@itvll.de einzureichen. E-Mails an andere E-Mail-Adressen, postalisch eingereichte Interessensbekundungen etc. werden NICHT berücksichtigt. Das „ITV Formblatt Interessenbekundung“ ist unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:w:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Ec0EnEanQflPgI9btywJbFkBHVAARvNM5LuImSwx6qcNDw?e=DmdrDj abrufbar. Etwaige Rückfragen von interessierten Unternehmen sind unter Verwendung AUSSCHLIEßLICH der E-Mail Adresse sozialplattform@itvll.de bis spätestens zum 07.10.2024, 12:00 Uhr CET / MEZ (maßgeblich ist der fristgerechte Eingang) an die Vergabestelle zu richten. Für die Einreichung von Rückfragen ist das unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:x:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/EciI9HR-cwNBtp-qnwVgHh4B0Q9cOrmcMtxpmfTlsfgv5g?e=O4IoPd abrufbare Dokumente „ITV Rückfragen Interessentenfragen“ zu verwenden. Die Antworten auf eingereichte Fragen der Interessenten werden für sämtliche Unternehmen frei zugänglich unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/EazFEs5AXBNJg2YdY7Z3b5QBIRtVs-jZGMJ5giuj2oXgmA?e=zeKGMw veröffentlicht. Es obliegt jedem interessierten Unternehmen den entsprechenden Link auf eine Veröffentlichung von etwaigen Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle eigenverantwortlich zu überprüfen. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. - Sämtliche Unternehmen, die form- und fristgerecht Ihr Interesse an dieser Ausschreibung bekundet haben, erhalten zu einem späteren Zeitpunkt eine gesonderte Einladung, um sich an der anschließenden Phase der Interessensbestätigung über einen Projektraum auf der Vergabeplattform „Deutsche-EVergabe“ zu beteiligen. DIE KOMUNIKATION AB DER TEILNAHMEPHASE INKL. BEREITSTELLUNG VON UNTERLAGEN FÜR DIE INTERESSENBESTÄTIGUNG ERFOLGT AUSSCHLIEßLICH ÜBER DEN NUTZERBEREICH UND DAS BIETERTOOL DER ES IST DAHER IN DER VERANTWORTUNG DES INTERESSENTEN UNBEDINGT DARAUF ZU ACHTEN UND ZU BEACHTEN, DASS DIE IM RAHMEN DER INTERESSENSBEKUNDUNG ANGEGEBENEN KONTAKINFORMATIONEN SOLCHE SIND, DIE UNTERHEMENSSEITIG DAUERHAFT ERREICHBAR UND REGELMÄßIG BZGL. DES EINGANGS VON MITTEILUNGEN KONTROLLIERT WERDEN. Im Anschluss an die Einladung haben die interessierten Unternehmen die Möglichkeit, eine kostenfreie Registrierung und Anmeldung auf der verwendeten Vergabeplattform vorzunehmen. DIE REGISTRIERUNG UND ANMELDUNG IST FÜR DIE EINREI-CHUNG VON INTERESSENSBESTÄTIGUNGEN UND DAMIT DIE WEITERE TEIL-NAHME AM VERFAHREN ZWINGEND NOTWENDIG. - Nur Unternehmen, die die innerhalb der in der EU-Bekanntmachung genannten Frist Ihr Interesse bekundet haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 52 (3) VgV).
Interne Kennung: Ausschreibung SuJ 2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
=
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die unter der Beschreibung gem. Zif. 2.1. der EU-Bekanntmachung bezeichneten Betriebsleistungen für den Betrieb der ausschreibungsgegenständlichen Fachsoftware nach deren erfolgreicher Implementierung etc. (z.B. Wartung und Pflege) werden als optionale Leistung auf Abruf des Auftraggebers vorgesehen und sind nur im Falle eines Abrufs der betreffenden Option zu erbringen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Landsberg am Lech (DE21E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die unter der Beschreibung gem. Zif. 2.1. der EU-Bekanntmachung bezeichneten Betriebsleistungen für den Betrieb der ausschreibungsgegenständlichen Fachsoftware nach deren erfolgreicher Implementierung etc. (z.B. Wartung und Pflege) werden als optionale Leistung auf Abruf des Auftraggebers vorgesehen und sind nur im Falle eines Abrufs der betreffenden Option zu erbringen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Hinweis zu dieser Bekanntmachung: Es handelt sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine solche nach § 38 (4) VgV. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben. Um das Interesse für die Teilnahme an der Ausschreibung (Interessenbekundung) zu hinterlegen, ist folgende Vorgehensweise einzuhalten: - Unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Eb8X3aBlCdxKhlPFQxo634MBonTlC4bC9wKhakt4IrrnPA?e=cWzNIu sind in dem Dokument „Interessenteninformation für das Vergabeverfahren“ ergänzende Angaben und konkretisierte Vorgaben für die Teilnahme am und die weitere Durchführung des Interessensbekundungsverfahren aufgenommen. - Zur Interessenbekundung ist ZWINGEND folgende Vorgehensweise einzuhalten: Inner-halb der gemäß EU-Bekanntmachung spezifizierten Frist zur Einreichung von Interessensbekundungen ist AUSSCHLIEßLICH elektronisch das ausgefüllte „ITV Formblatt Interessenbekundung“ bei der Vergabestelle unter Verwendung AUSSCHLIEßLICH der E-Mail Adresse sozialplattform@itvll.de einzureichen. E-Mails an andere E-Mail-Adressen, postalisch eingereichte Interessensbekundungen etc. werden NICHT berücksichtigt. Das „ITV Formblatt Interessenbekundung“ ist unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:w:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Ec0EnEanQflPgI9btywJbFkBHVAARvNM5LuImSwx6qcNDw?e=DmdrDj abrufbar. Etwaige Rückfragen von interessierten Unternehmen sind unter Verwendung AUSSCHLIEßLICH der E-Mail Adresse sozialplattform@itvll.de bis spätestens zum 07.10.2024, 12:00 Uhr CET / MEZ (maßgeblich ist der fristgerechte Eingang) an die Vergabestelle zu richten. Für die Einreichung von Rückfragen ist das unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:x:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/EciI9HR-cwNBtp-qnwVgHh4B0Q9cOrmcMtxpmfTlsfgv5g?e=O4IoPd abrufbare Dokumente „ITV Rückfragen Interessentenfragen“ zu verwenden. Die Antworten auf eingereichte Fragen der Interessenten werden für sämtliche Unternehmen frei zugänglich unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/EazFEs5AXBNJg2YdY7Z3b5QBIRtVs-jZGMJ5giuj2oXgmA?e=zeKGMw veröffentlicht. Es obliegt jedem interessierten Unternehmen den entsprechenden Link auf eine Veröffentlichung von etwaigen Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle eigenverantwortlich zu überprüfen. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. - Sämtliche Unternehmen, die form- und fristgerecht Ihr Interesse an dieser Ausschreibung bekundet haben, erhalten zu einem späteren Zeitpunkt eine gesonderte Einladung, um sich an der anschließenden Phase der Interessensbestätigung über einen Projektraum auf der Vergabeplattform „Deutsche-EVergabe“ zu beteiligen. DIE KOMUNIKATION AB DER TEILNAHMEPHASE INKL. BEREITSTELLUNG VON UNTERLAGEN FÜR DIE INTERESSENBESTÄTIGUNG ERFOLGT AUSSCHLIEßLICH ÜBER DEN NUTZERBEREICH UND DAS BIETERTOOL DER ES IST DAHER IN DER VERANTWORTUNG DES INTERES-SENTEN UNBEDINGT DARAUF ZU ACHTEN UND ZU BEACHTEN, DASS DIE IM RAHMEN DER INTERESSENSBEKUNDUNG ANGEGEBENEN KONTAKINFORMATIONEN SOLCHE SIND, DIE UNTERHEMENSSEITIG DAUERHAFT ERREICHBAR UND REGELMÄßIG BZGL. DES EINGANGS VON MITTEILUNGEN KONTROLLIERT WERDEN. Im Anschluss an die Einladung haben die interessierten Unternehmen die Möglichkeit, eine kostenfreie Registrierung und Anmeldung auf der verwendeten Vergabeplattform vorzunehmen. DIE REGISTRIERUNG UND ANMELDUNG IST FÜR DIE EINREICHUNG VON INTERESSENSBESTÄTIGUNGEN UND DAMIT DIE WEITERE TEIL-NAHME AM VERFAHREN ZWINGEND NOTWENDIG. - Nur Unternehmen, die die innerhalb der in der EU-Bekanntmachung genannten Frist Ihr Interesse bekundet haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 52 (3) VgV). Interessenbestätigungsphase / Teilnahmephase: Die Vergabeunterlagen werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung elektronisch nach Abgabe einer gesonderten Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung, die zur Wahrung der Vertraulichkeit gem. § 5 (3) VgV als geeignete Maßnahme gefordert werden, zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme am Verfahren ab der Stufe zur Interessenbestätigung und zur Kommunikation mit dem Auftraggeber ist die Verwendung des Kommunikationsbereichs und zudem des Bietertools, welches über die „Deutsche-evergabe“ nach Registrierung und Anmeldung kostenfrei zur Verfügung steht, notwendig. Angebots- und Verhandlungsphase: Die Aufforderung zur Angebotsabgabe nebst den für diese Stufe relevanten Vergabeunter-lagen werden elektronisch über die Vergabeplattform der „deutsche-evergabe“ den im Interessenbestätigungsverfahren ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber auf 5 zu beschränken (vgl. § 51 VgV), wobei eine Erhöhung der Bewerberzahl ausdrücklich vorbehalten bleibt. Das Verfahren wird ggfs. mehrstufig ausgestaltet, d. h. es findet eine Abschichtung der An-zahl der Bewerber in der Phase der Interessenbestätigung und anschließend der Bieter in der Angebots- und Verhandlungsphase statt. Gesamtvergabe Die Ausschreibung und Beauftragung der Leistung erfolgt als Gesamtvergabe, d.h. ohne Teil- oder Fachlosbildung insb. indem eine solche Aufteilung aus fachlichen wie auch aus IT-sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen, bedarfsbezogenen und betriebsbezogenen Gesichtspunkten entgegen § 97 Abs. 4 GWB nicht in Betracht kommt. Prüfpflichten und Rügefristen Die Inhalte dieser Bekanntmachung und der unter den Verlinkungen abrufbaren Unterlagen sind durch interessierte Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen. Enthalten diese Bekanntmachung und/oder die abrufbaren Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen deren Inhalte nach Auffassung eines interessierten Unternehmens gegen geltendes Recht, so hat dieses den Auftraggeber unverzüglich - spätestens jedoch bis zum Ablauf der benannten Frist zur Interessenbekundung - hierauf hinzuweisen. Anderenfalls kann es sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Etwaige Verfahrensrügen bzw. Rügen zu Sachverhalten und/oder Ausschreibungsinhalten etc., die aus Sicht eines interessierten Unternehmens unzulässig sind, sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. Ebenso bleibt § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB unberührt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungAllgemeiner Jahresumsatz
BeschreibungUnter Bezugnahme auf das Interessenbekundungsverfahren „Fachsoftware für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung für den Landkreis Landsberg am Lech“ wird darüber informiert, dass im Falle einer Fortführung des Vergabeverfahrens u. a. folgende Mindeststandards und -kriterien sowie objektiven Teilnahmeregelungen und -kriterien seitens etwaiger Bewerber / Bieter zu beachten sein werden. Dies unbeschadet weiterer / sonstiger Anforderungen, Angaben und Verfahrensfestlegungen etc., die sich insbesondere aus den weiteren Vergabeunterlagen bei Fortführung des Verfahrens ergeben und dort benannt / dargestellt werden. Soweit nachfolgend die Bezeichnungen „Teilnahmeantrag / -wettbewerb“ oder „Bewerbung“ verwendet werden, erfolgt dies als Synonym für die sog. Interessensbestätigung im Sinne des § 52 VgV. Auf die Inhalte des unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Eb8X3aBlCdxKhlPFQxo634MBonTlC4bC9wKhakt4IrrnPA?e=cWzNIu direkt und uneingeschränkt sowie kostenfrei abrufbaren Dokuments „Interessenteninformation für das Vergabeverfahren“ sowie die darin bereits mitgeteilten formalen Anforderungen, im Falle einer Fortführung des Verfahrens etc. wird ergänzend Bezug genommen. Im Rahmen des Interessenbestätigungsverfahrens plant die Vergabestelle des IT-Verbund von den Bewerbern / Federführern von Bewerbergemeinschaften die Abgabe der folgenden Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: a) Das Betriebsergebnis im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre ist positiv; falls ein Unternehmen noch nicht über Jahresabschlüsse für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, muss das Betriebsergebnis im Durchschnitt der letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre positiv sein; Zudem plant die Vergabestelle des IT-Verbunds im Rahmen des Interessensbestätigungsverfahrens die Bewerber / Federführer der Bewerbergemeinschaft aufzufordern, folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung der Interessensbestätigung; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen und sonstiger Sozial-versicherungsträger nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung der Interessensbestätigung; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung der Interessensbestätigung; - Kurzfassung der Jahresabschlüsse für die letzten drei Geschäftsjahre (ggf. vorläufiger Abschluss des letzten Geschäftsjahrs); falls ein Unternehmen noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, müssen die Kurzfassungen der Jahres-abschlüsse für alle abgeschlossenen Geschäftsjahre eingereicht werden; Kurzfassung der GuVs für die letzten drei Geschäftsjahre (ggf. vorläufige GuV des letzten Geschäftsjahrs); falls ein Unternehmen noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, müssen die Kurzfassungen der GuVs für alle abgeschlossenen Geschäftsjahre eingereicht werden. Hinweis: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, die eine Interessenbestätigung abgegeben haben, auf 5 zu beschränken (vgl. § 51 VgV). Hierzu werden in den Vergabeunterlagen, die aus Anlass der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbestätigung ausgegeben werden, zu den genannten Mindestanforderungen konkrete Eignungsbewertungskriterien genannt, nach deren Maßgabe die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber reduziert werden, sofern mehr als 5 Bewerber die definierten Mindestkriterien an die Eignung erfüllen. Eine Erhöhung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf mehr als 5 Bewerber behält die Vergabestelle sich ausdrücklich vor. Das Verfahren wird auch im Übrigen mehrstufig ausgestaltet, d. h. es findet eine weitere Abschichtung der Anzahl der Bieter in der Angebots- und Verhandlungsphase statt.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungDurchschnittlicher Jahresumsatz
BeschreibungUnter Bezugnahme auf das Interessenbekundungsverfahren „Fachsoftware für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung für den Landkreis Landsberg am Lech“ wird darüber informiert, dass im Falle einer Fortführung des Vergabeverfahrens u. a. folgende Mindeststandards und -kriterien sowie objektiven Teilnahmeregelungen und -kriterien seitens etwaiger Bewerber / Bieter zu beachten sein werden. Dies unbeschadet weiterer / sonstiger Anforderungen, Angaben und Verfahrensfestlegungen etc., die sich insbesondere aus den weiteren Vergabeunterlagen bei Fortführung des Verfahrens ergeben und dort benannt / dargestellt werden. Soweit nachfolgend die Bezeichnungen „Teilnahmeantrag / -wettbewerb“ oder „Bewerbung“ verwendet werden, erfolgt dies als Synonym für die sog. Interessensbestätigung im Sinne des § 52 VgV. Auf die Inhalte des unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Eb8X3aBlCdxKhlPFQxo634MBonTlC4bC9wKhakt4IrrnPA?e=cWzNIu direkt und uneingeschränkt sowie kostenfrei abrufbaren Dokuments „Interessenteninformation für das Vergabeverfahren“ sowie die darin bereits mitgeteilten formalen Anforderungen, im Falle einer Fortführung des Verfahrens etc. wird ergänzend Bezug genommen. Im Rahmen des Interessenbestätigungsverfahrens plant die Vergabestelle des IT-Verbund von den Bewerbern / Federführern von Bewerbergemeinschaften die Abgabe der folgenden Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. a) Der Umsatz im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre betrug mindestens 2 Mio. €; falls ein Unternehmen noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, muss der Umsatz im Durchschnitt der letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre per anno mindestens 2 Mio. € betragen; Zudem plant die Vergabestelle des IT-Verbunds im Rahmen des Interessensbestätigungsverfahrens die Bewerber / Federführer der Bewerbergemeinschaft aufzufordern, folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung der Interessensbestätigung; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen und sonstiger Sozial-versicherungsträger nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung der Interessensbestätigung; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung der Interessensbestätigung; - Kurzfassung der Jahresabschlüsse für die letzten drei Geschäftsjahre (ggf. vorläufiger Abschluss des letzten Geschäftsjahrs); falls ein Unternehmen noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, müssen die Kurzfassungen der Jahres-abschlüsse für alle abgeschlossenen Geschäftsjahre eingereicht werden; Kurzfassung der GuVs für die letzten drei Geschäftsjahre (ggf. vorläufige GuV des letzten Geschäftsjahrs); falls ein Unternehmen noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, müssen die Kurzfassungen der GuVs für alle abgeschlossenen Geschäftsjahre eingereicht werden. Hinweis: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, die eine Interessenbestätigung abgegeben haben, auf 5 zu beschränken (vgl. § 51 VgV). Hierzu werden in den Vergabeunterlagen, die aus Anlass der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbestätigung ausgegeben werden, zu den genannten Mindestanforderungen konkrete Eignungsbewertungskriterien genannt, nach deren Maßgabe die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber reduziert werden, sofern mehr als 5 Bewerber die definierten Mindestkriterien an die Eignung erfüllen. Eine Erhöhung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf mehr als 5 Bewerber behält die Vergabestelle sich ausdrücklich vor. Das Verfahren wird auch im Übrigen mehrstufig ausgestaltet, d. h. es findet eine weitere Abschichtung der Anzahl der Bieter in der Angebots- und Verhandlungsphase statt.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
BeschreibungUnter Bezugnahme auf das Interessenbekundungsverfahren „Fachsoftware für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung für den Landkreis Landsberg am Lech“ wird darüber informiert, dass im Falle einer Fortführung des Vergabeverfahrens u. a. folgende Mindeststandards und -kriterien sowie objektiven Teilnahmeregelungen und -kriterien seitens etwaiger Bewerber / Bieter zu beachten sein werden. Dies unbeschadet weiterer / sonstiger Anforderungen, Angaben und Verfahrensfestlegungen etc., die sich insbesondere aus den weiteren Vergabeunterlagen bei Fortführung des Verfahrens ergeben und dort benannt / dargestellt werden. Soweit nachfolgend die Bezeichnungen „Teilnahmeantrag / -wettbewerb“ oder „Bewerbung“ verwendet werden, erfolgt dies als Synonym für die sog. Interessensbestätigung im Sinne des § 52 VgV. Auf die Inhalte des unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Eb8X3aBlCdxKhlPFQxo634MBonTlC4bC9wKhakt4IrrnPA?e=cWzNIu direkt und uneingeschränkt sowie kostenfrei abrufbaren Dokuments „Interessenteninformation für das Vergabeverfahren“ sowie die darin bereits mitgeteilten formalen Anforderungen, im Falle einer Fortführung des Verfahrens etc. wird ergänzend Bezug genommen. Im Rahmen des Interessenbestätigungsverfahrens plant die Vergabestelle des IT-Verbund von den Bewerbern / Federführern von Bewerbergemeinschaften die Abgabe der folgenden Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. a) Der Umsatz im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Geschäftsbereich, dem die beschaffungsgegenständlichen Leistungen zuzuordnen sind, betrug mindestens 1. Mio. €; falls ein Unternehmen noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, muss der Umsatz der zu beschaffenden Leistungen im Durchschnitt der letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 1 Mio. € betragen; Zudem plant die Vergabestelle des IT-Verbunds im Rahmen des Interessensbestätigungsverfahrens die Bewerber / Federführer der Bewerbergemeinschaft aufzufordern, folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung der Interessensbestätigung; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen und sonstiger Sozial-versicherungsträger nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung der Interessensbestätigung; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung der Interessensbestätigung; - Kurzfassung der Jahresabschlüsse für die letzten drei Geschäftsjahre (ggf. vorläufiger Abschluss des letzten Geschäftsjahrs); falls ein Unternehmen noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, müssen die Kurzfassungen der Jahres-abschlüsse für alle abgeschlossenen Geschäftsjahre eingereicht werden; Kurzfassung der GuVs für die letzten drei Geschäftsjahre (ggf. vorläufige GuV des letzten Geschäftsjahrs); falls ein Unternehmen noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, müssen die Kurzfassungen der GuVs für alle abgeschlossenen Geschäftsjahre eingereicht werden. Hinweis: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, die eine Interessenbestätigung abgegeben haben, auf 5 zu beschränken (vgl. § 51 VgV). Hierzu werden in den Vergabeunterlagen, die aus Anlass der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbestätigung ausgegeben werden, zu den genannten Mindestanforderungen konkrete Eignungsbewertungskriterien genannt, nach deren Maßgabe die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber reduziert werden, sofern mehr als 5 Bewerber die definierten Mindestkriterien an die Eignung erfüllen. Eine Erhöhung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf mehr als 5 Bewerber behält die Vergabestelle sich ausdrücklich vor. Das Verfahren wird auch im Übrigen mehrstufig ausgestaltet, d. h. es findet eine weitere Abschichtung der Anzahl der Bieter in der Angebots- und Verhandlungsphase statt.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
BeschreibungUnter Bezugnahme auf das Interessenbekundungsverfahren „Fachsoftware für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung für den Landkreis Landsberg am Lech“ wird darüber informiert, dass im Falle einer Fortführung des Vergabeverfahrens u. a. folgende Mindeststandards und -kriterien sowie objektiven Teilnahmeregelungen und -kriterien seitens etwaiger Bewerber / Bieter zu beachten sein werden. Dies unbeschadet weiterer / sonstiger Anforderungen, Angaben und Verfahrensfestlegungen etc., die sich insbesondere aus den weiteren Vergabeunterlagen bei Fortführung des Verfahrens ergeben und dort benannt / dargestellt werden. Soweit nachfolgend die Bezeichnungen „Teilnahmeantrag / -wettbewerb“ oder „Bewerbung“ verwendet werden, erfolgt dies als Synonym für die sog. Interessensbestätigung im Sinne des § 52 VgV. Auf die Inhalte des unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Eb8X3aBlCdxKhlPFQxo634MBonTlC4bC9wKhakt4IrrnPA?e=cWzNIu direkt und uneingeschränkt sowie kostenfrei abrufbaren Dokuments „Interessenteninformation für das Vergabeverfahren“ sowie die darin bereits mitgeteilten formalen Anforderungen, im Falle einer Fortführung des Verfahrens etc. wird ergänzend Bezug genommen. Im Rahmen des Interessenbestätigungsverfahrens plant die Vergabestelle des IT-Verbund von den Bewerbern / Federführern von Bewerbergemeinschaften die Abgabe der folgenden Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. a) Spätestens mit dem finalen Angebot wird der Bewerber / Federführer der Bewerbergemeinschaft den Nachweis über einer bestehende Haftpflichtversicherung mit - einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden je Schadensereignis, - einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2,5 Mio. EUR für sonstige Schäden unter Einschluss von Vermögensschäden (u.a. entgangener Gewinn) je Schadensereignis und einer Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Kalenderjahres in Höhe des Doppelten der Deckungssumme für sonstige Schäden (sog. zweifache Maximierung). Hinweis: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, die eine Interessenbestätigung abgegeben haben, auf 5 zu beschränken (vgl. § 51 VgV). Hierzu werden in den Vergabeunterlagen, die aus Anlass der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbestätigung ausgegeben werden, zu den genannten Mindestanforderungen konkrete Eignungsbewertungskriterien genannt, nach deren Maßgabe die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber reduziert werden, sofern mehr als 5 Bewerber die definierten Mindestkriterien an die Eignung erfüllen. Eine Erhöhung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf mehr als 5 Bewerber behält die Vergabestelle sich ausdrücklich vor. Das Verfahren wird auch im Übrigen mehrstufig ausgestaltet, d. h. es findet eine weitere Abschichtung der Anzahl der Bieter in der Angebots- und Verhandlungsphase statt.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEintragung in das Handelsregister
BeschreibungZudem plant die Vergabestelle des IT-Verbunds im Rahmen des Interessensbestätigungsverfahrens die Bewerber / Federführer der Bewerbergemeinschaft aufzufordern, folgende Nachweise zur Eignung zur Berufsausübung einzureichen: a) Auszug aus dem Berufs-/Handelsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung der Interessensbestätigung Hinweis: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, die eine Interessenbestätigung abgegeben haben, auf 5 zu beschränken (vgl. § 51 VgV). Hierzu werden in den Vergabeunterlagen, die aus Anlass der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbestätigung ausgegeben werden, zu den genannten Mindestanforderungen konkrete Eignungsbewertungskriterien genannt, nach deren Maßgabe die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber reduziert werden, sofern mehr als 5 Bewerber die definierten Mindestkriterien an die Eignung erfüllen. Eine Erhöhung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf mehr als 5 Bewerber behält die Vergabestelle sich ausdrücklich vor. Das Verfahren wird auch im Übrigen mehrstufig ausgestaltet, d. h. es findet eine weitere Abschichtung der Anzahl der Bieter in der Angebots- und Verhandlungsphase statt.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEintragung in ein relevantes Berufsregister
BeschreibungZudem plant die Vergabestelle des IT-Verbunds im Rahmen des Interessensbestätigungsverfahrens die Bewerber / Federführer der Bewerbergemeinschaft aufzufordern, folgende Nachweise zur Eignung zur Berufsausübung einzureichen: a) Auszug aus dem Gewerbezentralregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung der Interessensbestätigung Hinweis: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, die eine Interessenbestätigung abgegeben haben, auf 5 zu beschränken (vgl. § 51 VgV). Hierzu werden in den Vergabeunterlagen, die aus Anlass der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbestätigung ausgegeben werden, zu den genannten Mindestanforderungen konkrete Eignungsbewertungskriterien genannt, nach deren Maßgabe die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber reduziert werden, sofern mehr als 5 Bewerber die definierten Mindestkriterien an die Eignung erfüllen. Eine Erhöhung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf mehr als 5 Bewerber behält die Vergabestelle sich ausdrücklich vor. Das Verfahren wird auch im Übrigen mehrstufig ausgestaltet, d. h. es findet eine weitere Abschichtung der Anzahl der Bieter in der Angebots- und Verhandlungsphase statt.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungDurchschnittliche jährliche Belegschaft
BeschreibungUnter Bezugnahme auf das Interessenbekundungsverfahren „Fachsoftware für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung für den Landkreis Landsberg am Lech“ wird darüber informiert, dass im Falle einer Fortführung des Vergabeverfahrens u. a. folgende Mindeststandards und -kriterien sowie objektiven Teilnahmeregelungen und -kriterien seitens etwaiger Bewerber / Bieter zu beachten sein werden. Dies unbeschadet weiterer / sonstiger Anforderungen, Angaben und Verfahrensfestlegungen etc., die sich insbesondere aus den weiteren Vergabeunterlagen bei Fortführung des Verfahrens ergeben und dort benannt / dargestellt werden. Soweit nachfolgend die Bezeichnungen „Teilnahmeantrag / -wettbewerb“ oder „Bewerbung“ verwendet werden, erfolgt dies als Synonym für die sog. Interessensbestätigung im Sinne des § 52 VgV. Auf die Inhalte des unter dem Link [...] direkt und uneingeschränkt sowie kostenfrei abrufbaren Dokuments „Interessenteninformation für das Vergabeverfahren“ sowie die darin bereits mitgeteilten formalen Anforderungen, im Falle einer Fortführung des Verfahrens etc. wird ergänzend Bezug genommen. Im Rahmen des Interessenbestätigungsverfahrens plant die Vergabestelle des IT-Verbund von den Bewerbern / Federführern von Bewerbergemeinschaften die Abgabe der folgenden Eigenerklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. a) Verfügbarkeit von mindestens 15 fest angestellten Mitarbeitenden, die über die erforderliche Qualifikation zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen; Hinweis: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, die eine Interessenbestätigung abgegeben haben, auf 5 zu beschränken (vgl. § 51 VgV). Hierzu werden in den Vergabeunterlagen, die aus Anlass der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbestätigung ausgegeben werden, zu den genannten Mindestanforderungen konkrete Eignungsbewertungskriterien genannt, nach deren Maßgabe die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber reduziert werden, sofern mehr als 5 Bewerber die definierten Mindestkriterien an die Eignung erfüllen. Eine Erhöhung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf mehr als 5 Bewerber behält die Vergabestelle sich ausdrücklich vor. Das Verfahren wird auch im Übrigen mehrstufig ausgestaltet, d. h. es findet eine weitere Abschichtung der Anzahl der Bieter in der Angebots- und Verhandlungsphase statt.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungInformationssicherheit
BeschreibungUnter Bezugnahme auf das Interessenbekundungsverfahren „Fachsoftware für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung für den Landkreis Landsberg am Lech“ wird darüber informiert, dass im Falle einer Fortführung des Vergabeverfahrens u. a. folgende Mindeststandards und -kriterien sowie objektiven Teilnahmeregelungen und -kriterien seitens etwaiger Bewerber / Bieter zu beachten sein werden. Dies unbeschadet weiterer / sonstiger Anforderungen, Angaben und Verfahrensfestlegungen etc., die sich insbesondere aus den weiteren Vergabeunterlagen bei Fortführung des Verfahrens ergeben und dort benannt / dargestellt werden. Soweit nachfolgend die Bezeichnungen „Teilnahmeantrag / -wettbewerb“ oder „Bewerbung“ verwendet werden, erfolgt dies als Synonym für die sog. Interessensbestätigung im Sinne des § 52 VgV. Auf die Inhalte des unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Eb8X3aBlCdxKhlPFQxo634MBonTlC4bC9wKhakt4IrrnPA?e=cWzNIu direkt und uneingeschränkt sowie kostenfrei abrufbaren Dokuments „Interessenteninformation für das Vergabeverfahren“ sowie die darin bereits mitgeteilten formalen Anforderungen, im Falle einer Fortführung des Verfahrens etc. wird ergänzend Bezug genommen. Im Rahmen des Interessenbestätigungsverfahrens plant die Vergabestelle des IT-Verbund von den Bewerbern / Federführern von Bewerbergemeinschaften die Abgabe der folgenden Eigenerklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. a) Einhaltung der für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen relevanten Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 b) Einhaltung aller relevanten deutschen und europäischen Datenschutzrichtlinien insbesondere des BDSG und der EU-DSGVO bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen Hinweis: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, die eine Interessenbestätigung abgegeben haben, auf 5 zu beschränken (vgl. § 51 VgV). Hierzu werden in den Vergabeunterlagen, die aus Anlass der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbestätigung ausgegeben werden, zu den genannten Mindestanforderungen konkrete Eignungsbewertungskriterien genannt, nach deren Maßgabe die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber reduziert werden, sofern mehr als 5 Bewerber die definierten Mindestkriterien an die Eignung erfüllen. Eine Erhöhung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf mehr als 5 Bewerber behält die Vergabestelle sich ausdrücklich vor. Das Verfahren wird auch im Übrigen mehrstufig ausgestaltet, d. h. es findet eine weitere Abschichtung der Anzahl der Bieter in der Angebots- und Verhandlungsphase statt.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungAndere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen
BeschreibungUnter Bezugnahme auf das Interessenbekundungsverfahren „Fachsoftware für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung für den Landkreis Landsberg am Lech“ wird darüber informiert, dass im Falle einer Fortführung des Vergabeverfahrens u. a. folgende Mindeststandards und -kriterien sowie objektiven Teilnahmeregelungen und -kriterien seitens etwaiger Bewerber / Bieter zu beachten sein werden. Dies unbeschadet weiterer / sonstiger Anforderungen, Angaben und Verfahrensfestlegungen etc., die sich insbesondere aus den weiteren Vergabeunterlagen bei Fortführung des Verfahrens ergeben und dort benannt / dargestellt werden. Soweit nachfolgend die Bezeichnungen „Teilnahmeantrag / -wettbewerb“ oder „Bewerbung“ verwendet werden, erfolgt dies als Synonym für die sog. Interessensbestätigung im Sinne des § 52 VgV. Auf die Inhalte des unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Eb8X3aBlCdxKhlPFQxo634MBonTlC4bC9wKhakt4IrrnPA?e=cWzNIu direkt und uneingeschränkt sowie kostenfrei abrufbaren Dokuments „Interessenteninformation für das Vergabeverfahren“ sowie die darin bereits mitgeteilten formalen Anforderungen, im Falle einer Fortführung des Verfahrens etc. wird ergänzend Bezug genommen. Im Rahmen des Interessenbestätigungsverfahrens plant die Vergabestelle des IT-Verbund von den Bewerbern / Federführern von Bewerbergemeinschaften die Abgabe der folgenden Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. a) Erklärung zur Größe des Unternehmens gemäß der Definition des Statistischen Bundesamtes zur Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers; b) Zum Zeitpunkt der Einreichung der Interessenbestätigung bestehen keine Insolvenz des Unternehmens, kein Insolvenzgrund i. S. §§ 17, 19 InsO und kein Antrag gegen das Unternehmen auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen. Hinweis: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, die eine Interessenbestätigung abgegeben haben, auf 5 zu beschränken (vgl. § 51 VgV). Hierzu werden in den Vergabeunterlagen, die aus Anlass der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbestätigung ausgegeben werden, zu den genannten Mindestanforderungen konkrete Eignungsbewertungskriterien genannt, nach deren Maßgabe die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber reduziert werden, sofern mehr als 5 Bewerber die definierten Mindestkriterien an die Eignung erfüllen. Eine Erhöhung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf mehr als 5 Bewerber behält die Vergabestelle sich ausdrücklich vor. Das Verfahren wird auch im Übrigen mehrstufig ausgestaltet, d. h. es findet eine weitere Abschichtung der Anzahl der Bieter in der Angebots- und Verhandlungsphase statt.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
BeschreibungUnter Bezugnahme auf das Interessenbekundungsverfahren „Fachsoftware für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung für den Landkreis Landsberg am Lech“ wird darüber informiert, dass im Falle einer Fortführung des Vergabeverfahrens u. a. folgende Mindeststandards und -kriterien sowie objektiven Teilnahmeregelungen und -kriterien seitens etwaiger Bewerber / Bieter zu beachten sein werden. Dies unbeschadet weiterer / sonstiger Anforderungen, Angaben und Verfahrensfestlegungen etc., die sich insbesondere aus den weiteren Vergabeunterlagen bei Fortführung des Verfahrens ergeben und dort benannt / dargestellt werden. Soweit nachfolgend die Bezeichnungen „Teilnahmeantrag / -wettbewerb“ oder „Bewerbung“ verwendet werden, erfolgt dies als Synonym für die sog. Interessensbestätigung im Sinne des § 52 VgV. Auf die Inhalte des unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Eb8X3aBlCdxKhlPFQxo634MBonTlC4bC9wKhakt4IrrnPA?e=cWzNIu direkt und uneingeschränkt sowie kostenfrei abrufbaren Dokuments „Interessenteninformation für das Vergabeverfahren“ sowie die darin bereits mitgeteilten formalen Anforderungen, im Falle einer Fortführung des Verfahrens etc. wird ergänzend Bezug genommen. Im Rahmen des Interessenbestätigungsverfahrens plant die Vergabestelle des IT-Verbund von den Bewerbern / Federführern von Bewerbergemeinschaften die Abgabe der folgenden Eigenerklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. a) Mindestens 3 zum Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzen für Einführungsprojekte zur Einführung einer zu beschaffenden Fachsoftware, die mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar ist; Hinweis: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, die eine Interessenbestätigung abgegeben haben, auf 5 zu beschränken (vgl. § 51 VgV). Hierzu werden in den Vergabeunterlagen, die aus Anlass der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbestätigung ausgegeben werden, zu den genannten Mindestanforderungen konkrete Eignungsbewertungskriterien genannt, nach deren Maßgabe die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber reduziert werden, sofern mehr als 5 Bewerber die definierten Mindestkriterien an die Eignung erfüllen. Eine Erhöhung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf mehr als 5 Bewerber behält die Vergabestelle sich ausdrücklich vor. Das Verfahren wird auch im Übrigen mehrstufig ausgestaltet, d. h. es findet eine weitere Abschichtung der Anzahl der Bieter in der Angebots- und Verhandlungsphase statt.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Schutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung: Für die Beschreibung der Leistungen, die Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind, wird auf die Angaben unter Ziffer 2.1 der EU-Bekanntmachung sowie das unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Eb8X3aBlCdxKhlPFQxo634MBonTlC4bC9wKhakt4IrrnPA?e=cWzNIu abrufbare Dokument "Interessenteninformation für das Vergabeverfahren" Bezug genommen. Um das Interesse für die Teilnahme an der Ausschreibung (Interessenbekundung) zu hinterlegen, ist folgende Vorgehensweise einzuhalten: - Unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Eb8X3aBlCdxKhlPFQxo634MBonTlC4bC9wKhakt4IrrnPA?e=cWzNIu sind in dem Dokument „Interessenteninformation für das Vergabeverfahren“ ergänzende Angaben und konkretisierte Vorgaben für die Teilnahme am und die weitere Durchführung des Interessensbekundungsverfahren aufgenommen. - Zur Interessenbekundung ist ZWINGEND folgende Vorgehensweise einzuhalten: Inner-halb der gemäß EU-Bekanntmachung spezifizierten Frist zur Einreichung von Interessensbekundungen ist AUSSCHLIEßLICH elektronisch das ausgefüllte „ITV Formblatt Interessenbekundung“ bei der Vergabestelle unter Verwendung AUSSCHLIEßLICH der E-Mail Adresse sozialplattform@itvll.de einzureichen. E-Mails an andere E-Mail-Adressen, postalisch eingereichte Interessensbekundungen etc. werden NICHT berücksichtigt. Das „ITV Formblatt Interessenbekundung“ ist unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:w:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/Ec0EnEanQflPgI9btywJbFkBHVAARvNM5LuImSwx6qcNDw?e=DmdrDj abrufbar. Etwaige Rückfragen von interessierten Unternehmen sind unter Verwendung AUSSCHLIEßLICH der E-Mail Adresse sozialplattform@itvll.de bis spätestens zum 07.10.2024, 12:00 Uhr CET / MEZ (maßgeblich ist der fristgerechte Eingang) an die Vergabestelle zu richten. Für die Einreichung von Rückfragen ist das unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:x:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/EciI9HR-cwNBtp-qnwVgHh4B0Q9cOrmcMtxpmfTlsfgv5g?e=O4IoPd abrufbare Dokumente „ITV Rückfragen Interessentenfragen“ zu verwenden. Die Antworten auf eingereichte Fragen der Interessenten werden für sämtliche Unternehmen frei zugänglich unter dem Link https://itverbundlandsberg-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/florian_reichel_itvll_de/EazFEs5AXBNJg2YdY7Z3b5QBIRtVs-jZGMJ5giuj2oXgmA?e=zeKGMw veröffentlicht. Es obliegt jedem interessierten Unternehmen den entsprechenden Link auf eine Veröffentlichung von etwaigen Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle eigenverantwortlich zu überprüfen. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. - Sämtliche Unternehmen, die form- und fristgerecht Ihr Interesse an dieser Ausschreibung bekundet haben, erhalten zu einem späteren Zeitpunkt eine gesonderte Einladung, um sich an der anschließenden Phase der Interessensbestätigung über einen Projektraum auf der Vergabeplattform „Deutsche-EVergabe“ zu beteiligen. DIE KOMUNIKATION AB DER TEILNAHMEPHASE INKL. BEREITSTELLUNG VON UNTERLAGEN FÜR DIE INTERESSENBESTÄTIGUNG ERFOLGT AUSSCHLIEßLICH ÜBER DEN NUTZERBEREICH UND DAS BIETERTOOL DER ES IST DAHER IN DER VERANTWORTUNG DES INTERESSENTEN UNBEDINGT DARAUF ZU ACHTEN UND ZU BEACHTEN, DASS DIE IM RAHMEN DER INTERESSENSBEKUNDUNG ANGEGEBENEN KONTAKINFORMATIONEN SOLCHE SIND, DIE UNTERHEMENSSEITIG DAUERHAFT ERREICHBAR UND REGELMÄßIG BZGL. DES EINGANGS VON MITTEILUNGEN KONTROLLIERT WERDEN. Im Anschluss an die Einladung haben die interessierten Unternehmen die Möglichkeit, eine kostenfreie Registrierung und Anmeldung auf der verwendeten Vergabeplattform vorzunehmen. DIE REGISTRIERUNG UND ANMELDUNG IST FÜR DIE EINREI-CHUNG VON INTERESSENSBESTÄTIGUNGEN UND DAMIT DIE WEITERE TEIL-NAHME AM VERFAHREN ZWINGEND NOTWENDIG. - Nur Unternehmen, die die innerhalb der in der EU-Bekanntmachung genannten Frist Ihr Interesse bekundet haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 52 (3) VgV).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen28/10/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder unrichtige Angaben, Unterlagen, Erklärungen etc. nachzufordern und/oder aufzuklären. Ein Anspruch des Bewerbers / Bieters darauf, dass eine entsprechende Nachforderung erfolgt, wird hiermit nicht begründet. Über eine etwaige Nachforderung und/oder Aufklärung erfolgt eine gesonderte Mitteilung an den betreffenden Bewerber / Bieter, sofern und soweit kein Ausschluss des Bewerbers / Bieters vom weiteren Verfahren erfolgt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung Sämtliche Unternehmen, die form- und fristgerecht deren Interesse am Auftrag hinterlegt haben, werden dazu aufgefordert, als besondere Maßnahme der Vertraulichkeit und Geheimhaltung eine gesonderte Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung abzugeben, bevor die Vergabeunterlagen für die Interessenbestätigung / den Teilnahmewettbewerb in der Phase der Interessenbestätigung elektronisch bereitgestellt werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. Ebenso bleibt § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltIT-Verbund Landsberg KU
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltIT-Verbund Landsberg KU
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: IT-Verbund Landsberg KU
Registrierungsnummer: Handelsregister: HRA 21307; Registergericht: Amtsgericht Augsburg
Postanschrift: Von-Kühlmann-Straße 15  
Stadt: Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land, Gliederung (NUTS): Landsberg am Lech (DE21E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8191 936997
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: Identifikationsnummer (eForms) 09-0318006-60
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39  
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 89 21762411
Fax: +49 89 21762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ceeebb8a-6d3f-4ddc-9df9-055eb6824e70 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung10
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 573509-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 186/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/09/2024

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Neuhaus an der Pegnitz
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Obertaufkirchen
Oberthulba
Obertraubling
Obertrubach
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Pleiskirchen
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Plößberg
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Poing
Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
Pommersfelden
Poppenhausen
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Schwarzach
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Schwarzach am Main
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Schwarzenbach am Wald
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Schwarzenfeld
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Schweinfurt
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Sonnen
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Sonthofen
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Steinbach am Wald
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Sulzbach am Main
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Sulzberg
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Tapfheim
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Thannhausen
Thierhaupten
Thiersheim
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Tittling
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