1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Systemserviceleistungen zu Planisware
Beschreibung: Beschaffung von Systemserviceleistungen für die Software "Planisware"
Kennung des Verfahrens: 5e74b8c1-e2fd-40c3-bf5c-802c6c0eef72
Interne Kennung: VGSt3-Z42-BEK-2024-0002
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: Stadtgebiet München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Abweichung von der Regelvergabe: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV zu beschaffen, da sowohl hinsichtlich des Produkts als auch hinsichtlich des Händlers ein Alleinstellungsmerkmal besteht. Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Grundsätzlich erfolgt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Aufteilung in zwei Lose, da nicht nur die hier genannten Systemserviceleistungen (= Los 1), sondern auch noch weitere Dienstleistungen zur Software "Planisware" (= Los 2) beschafft werden. Die Vergabe der beiden Lose kann nicht in einem Verfahren mit nur einer Auftragsbekanntmachung durchgeführt werden. Zum einen ist es in der Auftragsbekanntmachung der Europäischen Union nur möglich für sämtliche Lose dieselbe Verfahrensart anzugeben. Die Vergabe verschiedener Lose mittels unterschiedlicher Verfahrensarten - wie vorliegend jedoch erforderlich - ist nicht vorgesehen. Auch rein technisch ist das beim Auftraggeber eingesetzte eVergabesystem nicht in der Lage die Vergabe in einem Verfahren mit zwei Losen abzuwickeln. Daher werden die beiden Lose als eigenständige Verfahren in das eVergabesystem eingegeben und jeweils eine gesonderte Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Interessen der Bieter werden dadurch nicht verletzt und die Vergabegrundsätze eingehalten. Durch die Abwicklung in zwei getrennten Verfahren und der Veröffentlichung von zwei Auftragsbekanntmachungen, haben die Wettbewerbsteilnehmer die gleichen Teilnahme- und Rechtschutzmöglichkeiten wie bei einer Vergabe mit zwei Losen mit nur einer Auftragsbekanntmachung. Eine Aufteilung der hier in Rede stehenden Leistungen in Los 1 in weitere Fach- und/oder Teillose ist schon deshalb nicht zielführend, da insoweit ein rechtmäßiges Produkt- und Händleralleinstellungsmerkmal vorliegt und die Leistungen daher ohnehin nur von einem einzigen Unternehmen erbracht werden können. Mithin würde eine weitere Losaufteilung also weder zu mehr Wettbewerb noch zu einer Erleichterung der Teilnahme von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) führen. Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung: Gem. § 31 Abs. 6 VgV darf in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers sind eingehalten, sofern - die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, - vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, - solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, - und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Aufgrund des vorliegenden Alleinstellungsmerkmals ist die Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung gerechtfertigt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Systemserviceleistungen zu Planisware
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Beschaffung von Systemserviceleistungen für die Software "Planisware" für die nächsten vier Jahre mit der Option um jährliche Verlängerung um bis zu vier weitere Jahre
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: Stadtgebiet München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 96 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit von 96 Monaten beinhaltet eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten sowie der anschließenden Möglichkeit einer bis zu viermaligen Vertragsverlängerung um jeweils weitere zwölf Monate.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen werden (§ 135 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Der Auftraggeber beabsichtigt, die ausgeschriebene Leistung direkt an die Fa. Planisware Deutschland GmbH zu vergeben. Der Vertrag (Zuschlag) hierzu wurde noch nicht abgeschlossen. Die Münchner Stadtentwässerung (MSE) der Landeshauptstadt München (LHM) nutzt zur Unterstützung der Prozesse der Bauprojekt-Portfolio Planung, Projektplanung und Ressourcenplanung die Software "Planisware". Die Software "Planisware" wurde vom Auftraggeber in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren 2019 beschafft und erst 2022 für die MSE in den Betrieb überführt. Der aktuelle Vertrag über die Systemserviceleistungen läuft Ende 2024 aus. Die MSE möchte die Software "Planisware" noch mindestens die kommenden vier Jahre weiternutzen, höchstwahrscheinlich aber auch noch darüber hinaus. Grund hierfür ist, dass die Einführung und vor allem die Anpassung der Software Planisware auf die speziellen Bedürfnisse der MSE mit sehr hohen Aufwänden sowohl finanzieller als auch organisatorischer Natur verbunden waren, die verloren wären, würde die Software nicht weiterbetrieben werden. Hinzu käme, dass für die Einführung einer neuen Software höchstwahrscheinlich erneut mit einem vergleichbaren Aufwand zu rechnen wäre, da nach dem Kenntnisstand des Auftraggebers keine Software auf dem Markt vorhanden ist, die ansatzweise sämtliche Anforderungen der MSE im Standard erfüllt. Bei einer Eigen-/Individualentwicklung wären die bisher bereits getätigten Investitionen ebenso verloren. Für eine Eigenentwicklung sind darüber hinaus aktuell weder ausreichendes Knowhow noch Ressourcen vorhanden und kurzfristig auch nicht generierbar. Ferner ist die Erstellung einer Individualsoftware nach den Erfahrungen des Auftraggebers regelmäßig - insbesondere langfristig - mit erheblich höheren Kosten verbunden als der Kauf oder die Nutzung einer Standardsoftware, da hierbei keinerlei Skaleneffekte genutzt werden können. Des Weiteren bestünden bei der Ablösung der Software "Planisware" erhebliche technische Risiken, dass bei der Datenmigration Fehler auftreten und alle Daten nochmal manuell neu erfasst werden müssten. Zudem würden bei der Neueinführung einer Software ganz erhebliche Schulungsaufwände sowohl monetärer als auch nicht-monetärer Art (insbesondere Abwesenheiten der Mitarbeitenden aufgrund der Schulungen) anfallen. Da der Weiterbetrieb der Software "Planisware" somit aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen sachgerecht ist, ist die Beschaffung von Systemserviceleistungen zwingend erforderlich, da bei einem Weiterbetrieb der Software ohne Systemserviceleistungen langfristig mit erheblichen Sicherheitslücken zu rechnen wäre, was unter Umständen eine Gefahr für die gesamte städtische IT bedeuten könnte und dies daher eklatant gegen IT-Sicherheitsvorschriften verstoßen würde. Der Weiterbetrieb der Software "Planisware" stellt eine sachlich gerechtfertigte Entscheidung dar, für die nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene, tatsächlich vorhandene Gründe vorliegen, und wurde willkürfrei getroffen. Aufgrund bestehender gewerblicher Schutzrechte an der Software "Planisware", können die benötigten Systemserviceleistungen ausschließlich durch die Fa. Planisware Deutschland GmbH als Softwarehersteller erbracht werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c VgV). Dritte sind aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage die benötigten Pflegeleistungen zu erbringen, da die Fa. Planisware Deutschland GmbH die alleinige Rechteinhaberin ist. Aus den obenstehenden Ausführungen wird deutlich, dass es zum Abschluss eines Pflegevertrags mit der Fa. Planisware Deutschland GmbH keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV gibt. Wie oben dargestellt wäre die Ablösung der Software "Planisware" mit erheblichen Aufwänden und Risiken verbunden. Ebenfalls ist die vorliegende Wettbewerbsbeschränkung nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter. Insbesondere wurde diese Ausschließlichkeitssituation nicht durch den Auftraggeber selbst mit Blick auf dieses Vergabeverfahren herbeigeführt, sondern sie ergibt sich aufgrund des bereits vor Jahren durchgeführten wettbewerblichen Vergabeverfahrens, an dessen Ende die Beschaffung und Einführung der Software "Planisware" stand. Es wird daher beabsichtigt, die Leistungen ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb direkt an die Fa. Planisware Deutschland GmbH zu vergeben.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: Planisware Deutschland GmbH
Offizielle Bezeichnung: Planisware Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 265 684,80 EUR
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 09162 000-40
Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 33
Stadt: München
Postleitzahl: 80992
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Planisware Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE813673130
Postanschrift: Leonrodstraße 52-54
Stadt: München
Postleitzahl: 80636
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 2324909-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 206b4945-c027-4bc0-a3cf-7945877f6901 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/09/2024 09:51:12 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 565710-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 184/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/09/2024