1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung und Unterhalt einer Stickstofferzeugungsanlage
Beschreibung: Für den Betrieb des Sonderabfallentsorgungsbetriebs Ebenhausen-Werk wird für die beiden Sonderabfall-Verbrennungsanlagen sowie deren Nebeneinrichtungen aus Gründen des Explosionsschutzes Stickstoff für den Zweck der Inertisierung benötigt. Die Stickstoffversorgung erfolgt derzeit über eine vor Ort installierte Anlage der Fa. Linde. Die im Eigentum der Fa. Linde stehende Anlage besteht aus einer Luftzerlegungsanlage mit einer maximalen Leistung von 100m³/h für den Grundlastbedarf, sowie einem Flüssigtank (Volumen 17,3 m³) für den Spitzenlastbedarf und als Redundanz. Hierdurch ist eine unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung gewährleistet. Die Funktion der Stickstofferzeugungsanlage wird von Fa. Linde aus der Ferne überwacht. Der Stickstoff wird über ein Rohrleitungsnetz an folgende GSB-Anlagen verteilt: Sonderabfall-Verbrennungsanlagen, Shredder 1, Tanklager, Fassbehandlungsanlage. Ein Betrieb der genannten GSB-Anlagen ist ohne eine unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung nicht möglich. Aufgrund des Anlagenzustandes ist ein Austausch der Stickstofferzeugungsanlage erforderlich. Aus den genannten Gründen muss auch während des Austauschs derselben eine unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung der GSB-Anlagen zwingend gewährleistet sein.
Kennung des Verfahrens: 1484e468-cc9e-4e5b-825c-81eddef54bdd
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 24111700 Stickstoff
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45255800 Bau von Gaserzeugungsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bislang ist nur die Entscheidung über die Vergabe erfolgt. Der Vertrag ist noch nicht geschlossen. Hiermit wird die Absicht bekundet. den Vertrag mit dem Hersteller der Stickstofferzeugungsanlage, Linde AG, Dr.-Carl-von-Linde-Straße 6-14,82049 Höllriegelskreuth abzuschließen. Begründung nach Art. 32 Abs. 2 b RL 2014/24/EU (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV), warum für diesen Auftrag aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist: Die während des Austauschs der Stickstofferzeugungsanlage unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung der GSB-Anlagen kann nur die Fa. Linde mit dem vorhandenen und in ihrem Eigentum stehenden Flüssiggastank sicherstellen. Die Problematik bei der Vergabe an ein anderes Unternehmen liegt darin, dass dieser den im Eigentum der Fa. Linde stehenden Flüssiggastank nicht nutzen kann. Vor der Aufstellung einer neuen Anlage ist die derzeitige Stickstofferzeugungsanlage der Fa. Linde abzubauen. Die neue Anlage ist an der gleichen Stelle zu errichten, da kein alternativer Aufstellungsort zu Verfügung steht. Somit wäre ohne die Nutzung des Flüssiggastanks der Fa. Linde für die Zeit des Abbaus bis zur Inbetriebnahme einer neuen Anlage eine Stickstoffversorgung nicht gegeben. Eine Außerbetriebnahme der GSB-Anlagen für den Umbauzeitraum ist aus wirtschaftlichen Gründen sowie zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für die gefährlichen Abfälle in Bayern nicht möglich. Sinnvolle Alternativen stehen nicht zur Verfügung. Von Seiten der GSB wurde geprüft, ob es möglich wäre durch den Aufbau provisorischer Einspeisungen in das Stickstoff-Rohrleitungsnetz diesen Zeitraum zu überbrücken. Aufgrund der verfahrenstechnischen und örtlichen Gegebenheiten ist dies jedoch nicht durchführbar. Aus diesem Grund können die zu vergebenden Leistungen nur durch die Linde AG erbracht werden, weil nur diese die unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung der GSB-Anlagen sicherstellen kann.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) (Art. 32 Abs. 2 b RL 2014/24/EU)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung und Unterhalt einer Stickstofferzeugungsanlage.
Beschreibung: Für den Betrieb des Sonderabfallentsorgungsbetriebs Ebenhausen-Werk wird für die beiden Sonderabfall-Verbrennungsanlagen sowie deren Nebeneinrichtungen aus Gründen des Explosionsschutzes Stickstoff für den Zweck der Inertisierung benötigt. Die Stickstoffversorgung erfolgt derzeit über eine vor Ort installierte Anlage der Fa. Linde. Die im Eigentum der Fa. Linde stehende Anlage besteht aus einer Luftzerlegungsanlage mit einer maximalen Leistung von 100m³/h für den Grundlastbedarf, sowie einem Flüssigtank (Volumen 17,3 m³) für den Spitzenlastbedarf und als Redundanz. Hierdurch ist eine unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung gewährleistet. Die Funktion der Stickstofferzeugungsanlage wird von Fa. Linde aus der Ferne überwacht. Der Stickstoff wird über ein Rohrleitungsnetz an folgende GSB-Anlagen verteilt: Sonderabfall-Verbrennungsanlagen, Shredder 1, Tanklager, Fassbehandlungsanlage. Ein Betrieb der genannten GSB-Anlagen ist ohne eine unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung nicht möglich. Aufgrund des Anlagenzustandes ist ein Austausch der Stickstofferzeugungsanlage erforderlich. Aus den genannten Gründen muss auch während des Austauschs derselben eine unterbrechungsfreie Stickstoffversorgung der GSB-Anlagen zwingend gewährleistet sein.
Interne Kennung: SEA2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 24111700 Stickstoff
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45255800 Bau von Gaserzeugungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsbehelfsbelehrung: §135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH
Registrierungsnummer: HR B 190979
Postanschrift: Äußerer Ring 50
Stadt: Baar-Ebenhausen
Postleitzahl: 85107
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
Telefon: +490845391151
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 0002
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +498921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5c420298-4640-4b97-b9a6-812ec981ec0e - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/09/2024 18:03:11 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 566446-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 184/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/09/2024