1. Beschaffer
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Zimmererarbeiten - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
Beschreibung: Zimmererarbeiten - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15Baubeschreibung: Das Grundstück ist derzeit mit einem ortsbildprägenden Wohnstallhaus bebaut. Das geplante Bauvorhaben besteht aus der Kernsanierung des Gebäudeteils auf Fl.Nr. 47, sowie Abbruch und Ersatzneubau des Gebäudeteils auf Fl.Nr. 47/1, einschl. einer unter dem Neubau liegenden Tiefgarage mit 12 Stellplätzen. Auf den oberirdischen Bereich entfallen im ähnlichen Umriss des Bestands 3 Geschosse, sowie ein Galeriegeschoss im Dachraum. Das Gebäude wird von der Gemeinde Ohlstadt als Bürgerhaus deklariert und enthält mehrere Nutzungen: einen Generationentreff, Räume für Veranstaltung und Vereine, die Tourist-Information, öffentliche Toiletten, einen Multifunktionsraum für die Gemeinde, drei Wohnungen, sowie zwei Gewerbeeinheiten mit jeweiliger Galerieebene. Es wird gemäß Bayerischer Bauordnung der Gebäudeklasse 3 zugeordnet. Der Gebäudeneubau wird als Holzbau mit einer hölzernen Fassade erstellt. Der ehemalige Wohnteil dagegen wird entkernt, wobei die drei Außenwände bis zur Herstellung der neuen Decken mit Holzböcken abgestützt und gesichert werden. Anschließend wird innerhalb der bestehenden Wände ein Holzbau auf eine gründende Bodenplatte aufgebaut. Aufgabenbeschreibung: Gegenstand der Beschaffung sind die Holzbau- und Zimmererarbeiten, einschl. Dachdeckung für beschriebenes Bauvorhaben. Beschreibung der Beschaffung - Baustelleneinrichtung, BE-Planung - Genehmigungen einholen - Kennzeichnen der Baustelle (STVO) - Koordination Baustrom-, Bauwasseranschluss, Bauzaun - Geräte, Hebezeuge, Baustelle einrichten, vorhalten, räumen - Eigene Container AN - Krananlagen einrichten, vorhalten, räumen (Koordination) - Montage- und Bühnensteiger - Schutz sichtbarer Bauteile, Beschilderung - Werkstatt- und Montagepläne - Statische Berechnungen, Nachweise, U-Wert-Berechnung - Dokumentation - Absturzsicherungen, Dach - Behelfsmäßige Wege, Bautreppe - Gerüst für Arbeiten über 3,50m - Brettschichtholz-Unterzüge, BSH 24/56cm, BSH GL30c, ca. m - Brettschichtholz-Unterzüge, BSH 24/48cm, BSH GL28h, ca. m - Brettschichtholz-Unterzüge, BSH 24/40cm, BSH GL28h, ca. m - Brettschichtholz-Unterzüge, BSH 24/36cm, BSH GL28h, ca. m - Brettschichtholz-Unterzüge, BSH 24/48cm, BSH GL24h, ca. m - Brettschichtholz-Stützen, BSH GL24h, 24/24cm, ca. 190m - Brettschichtholz-Stützen, BSH GL24h, 14/24cm, ca. 105m - Brettsperrholz-Decken, CLT, d=20cm, ca. 850qm - Brettsperrholz-Decken, CLT, d=16cm, ca. 100qm - Balkonplatten, CLT, d=20cm, ca. 105qm - Zulage Deckenstöße, Koppelbretter, ca. 150m - Zulage Befestigung Deckenplatten - Brettsperrholz-Außenwände, CLT, d=12cm, ca. 80qm - Zulage CLT-Wand außen als Giebel, ca. 75qm - Vollholz-Sparren Dach, 14/26cm, e= ca. 97cm, ca. 835m - Vollholz-Lattung Dach - BSH-Pfetten, First-, Mittel- und Fußpfette, BSH GL28c, 24/36cm, ca. 150m - Dampfsperre kaltselbstklebend, Decke - Holzlasur innen, Holzlasur außen - Holzfassade Dämmschichten, ca. 290qm - Holzfassade Wind- und Schlagregendichtung, ca. 290qm - Holzschalung mit Lattung und Konterlattung, ca. 290qm - Lattung, Filterlattung, einschl. UK, heimische Tanne, ca. 200qm, einschl. UK und Querlattung, sowie Brüstungsbohle - Zulage Filterlattung aus heimischer Lärche, ca. 200qm - Herstellen von Tür- und Fensteröffnungen in verschiedenen Größen, Außenwände - Wanddurchbrüche, Deckendurchbrüche, herstellen, schließen - Kernbohrungen herstellen, schließen - Dachdurchdringungen herstellen, schließen - Dachstuhl / Oberlicht Abdichtung diffusionsoffen, ca. 550qm - Zwischensparrendämmung, ca. 550qm - Holz-Weichfaserdämmung auf Sparren, ca. 550qm - Unterdachbahn, ca. 550qm - Doppelmuldenfalz-Ziegel, einschl. First- und Ortgangziegel, ca. 690qm - Aussteifende Schalung Innenseite, OBS großformatig, ca. 500qm - Rundrohrleiter mit Schneefang, ca. 60m, einschl. Konsolen - Montagesystem PV-Anlage, ca. 100m gesamt - Stützenfuß, Rechteckprofil, 10 Stk. - Unterzüge Stahlprofil, HEB 500, 30/50cm, ca. 30m - Stahlbauteile grundieren - Edelstahlanker zwischen Bestandsaußenwand und Holzdecken, gem. Statik - Betonanker zwischen Betonwand und Holzdecken, Winkelkonsolen - Kleinteile und Verbindungsmittel Außenwände, Fassaden Innenwände, Decken, Dach - Schlitzbleche, Lochbleche, Balkenträger, Winkel, verstöpselt - Auflager, Auflagerhölzer, Auflagerplatten - PUR-Elastormerband, Entkopplung Wand / Decke - Stundenlohnarbeit Vorarbeiter - Stundenlohnarbeit Facharbeiter - Stundenlohnarbeit Bauhelfer
Kennung des Verfahrens: b8eb63e1-8cd1-44c7-b187-b2aafb04f004
Interne Kennung: OHL-2024/04
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Aufgrund der Vorankündigung wird das Verfahren beschleunigt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45422100 Holzarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schwaigweg 1 Am Dorfbach 15
Stadt: Ohlstadt
Postleitzahl: 82441
Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Gebäude mit zwei verschiedenen Anschriften.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.27) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.2. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen von ausbeuterischer Kinderarbeit sind insbesondere folgende Produkte betroffen ist:- Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle- Spielwaren- Teppiche- Textilien- Lederprodukte- Billigprodukte aus Holz- Natursteine- Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.Dafür ist die “Eigenerklärung Kinderarbeit“ (FB 2491) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.3. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen zu verwendenden Holzprodukte zertifiziert sind. Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Dafür ist die “Eigenerklärung zur Verwendung von Holzprodukten“ (FB 248) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.4. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen regelt. Dafür ist die “Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Abfall“ (FB 241) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.5. Auf die Vorschriften der VOB/B und, VOB/C und dem BGB wird Bezug genommen und im weiteren Verfahren angewandt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB),- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, odero fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn- (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder- (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Zimmererarbeiten - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
Beschreibung: Zimmererarbeiten - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15Baubeschreibung: Das Grundstück ist derzeit mit einem ortsbildprägenden Wohnstallhaus bebaut. Das geplante Bauvorhaben besteht aus der Kernsanierung des Gebäudeteils auf Fl.Nr. 47, sowie Abbruch und Ersatzneubau des Gebäudeteils auf Fl.Nr. 47/1, einschl. einer unter dem Neubau liegenden Tiefgarage mit 12 Stellplätzen. Auf den oberirdischen Bereich entfallen im ähnlichen Umriss des Bestands 3 Geschosse, sowie ein Galeriegeschoss im Dachraum. Das Gebäude wird von der Gemeinde Ohlstadt als Bürgerhaus deklariert und enthält mehrere Nutzungen: einen Generationentreff, Räume für Veranstaltung und Vereine, die Tourist-Information, öffentliche Toiletten, einen Multifunktionsraum für die Gemeinde, drei Wohnungen, sowie zwei Gewerbeeinheiten mit jeweiliger Galerieebene. Es wird gemäß Bayerischer Bauordnung der Gebäudeklasse 3 zugeordnet. Der Gebäudeneubau wird als Holzbau mit einer hölzernen Fassade erstellt. Der ehemalige Wohnteil dagegen wird entkernt, wobei die drei Außenwände bis zur Herstellung der neuen Decken mit Holzböcken abgestützt und gesichert werden. Anschließend wird innerhalb der bestehenden Wände ein Holzbau auf eine gründende Bodenplatte aufgebaut. Aufgabenbeschreibung: Gegenstand der Beschaffung sind die Holzbau- und Zimmererarbeiten, einschl. Dachdeckung für beschriebenes Bauvorhaben. Beschreibung der Beschaffung - Baustelleneinrichtung, BE-Planung - Genehmigungen einholen - Kennzeichnen der Baustelle (STVO) - Koordination Baustrom-, Bauwasseranschluss, Bauzaun - Geräte, Hebezeuge, Baustelle einrichten, vorhalten, räumen - Eigene Container AN - Krananlagen einrichten, vorhalten, räumen (Koordination) - Montage- und Bühnensteiger - Schutz sichtbarer Bauteile, Beschilderung - Werkstatt- und Montagepläne - Statische Berechnungen, Nachweise, U-Wert-Berechnung - Dokumentation - Absturzsicherungen, Dach - Behelfsmäßige Wege, Bautreppe - Gerüst für Arbeiten über 3,50m - Brettschichtholz-Unterzüge, BSH 24/56cm, BSH GL30c, ca. m - Brettschichtholz-Unterzüge, BSH 24/48cm, BSH GL28h, ca. m - Brettschichtholz-Unterzüge, BSH 24/40cm, BSH GL28h, ca. m - Brettschichtholz-Unterzüge, BSH 24/36cm, BSH GL28h, ca. m - Brettschichtholz-Unterzüge, BSH 24/48cm, BSH GL24h, ca. m - Brettschichtholz-Stützen, BSH GL24h, 24/24cm, ca. 190m - Brettschichtholz-Stützen, BSH GL24h, 14/24cm, ca. 105m - Brettsperrholz-Decken, CLT, d=20cm, ca. 850qm - Brettsperrholz-Decken, CLT, d=16cm, ca. 100qm - Balkonplatten, CLT, d=20cm, ca. 105qm - Zulage Deckenstöße, Koppelbretter, ca. 150m - Zulage Befestigung Deckenplatten - Brettsperrholz-Außenwände, CLT, d=12cm, ca. 80qm - Zulage CLT-Wand außen als Giebel, ca. 75qm - Vollholz-Sparren Dach, 14/26cm, e= ca. 97cm, ca. 835m - Vollholz-Lattung Dach - BSH-Pfetten, First-, Mittel- und Fußpfette, BSH GL28c, 24/36cm, ca. 150m - Dampfsperre kaltselbstklebend, Decke - Holzlasur innen, Holzlasur außen - Holzfassade Dämmschichten, ca. 290qm - Holzfassade Wind- und Schlagregendichtung, ca. 290qm - Holzschalung mit Lattung und Konterlattung, ca. 290qm - Lattung, Filterlattung, einschl. UK, heimische Tanne, ca. 200qm, einschl. UK und Querlattung, sowie Brüstungsbohle - Zulage Filterlattung aus heimischer Lärche, ca. 200qm - Herstellen von Tür- und Fensteröffnungen in verschiedenen Größen, Außenwände - Wanddurchbrüche, Deckendurchbrüche, herstellen, schließen - Kernbohrungen herstellen, schließen - Dachdurchdringungen herstellen, schließen - Dachstuhl / Oberlicht Abdichtung diffusionsoffen, ca. 550qm - Zwischensparrendämmung, ca. 550qm - Holz-Weichfaserdämmung auf Sparren, ca. 550qm - Unterdachbahn, ca. 550qm - Doppelmuldenfalz-Ziegel, einschl. First- und Ortgangziegel, ca. 690qm - Aussteifende Schalung Innenseite, OBS großformatig, ca. 500qm - Rundrohrleiter mit Schneefang, ca. 60m, einschl. Konsolen - Montagesystem PV-Anlage, ca. 100m gesamt - Stützenfuß, Rechteckprofil, 10 Stk. - Unterzüge Stahlprofil, HEB 500, 30/50cm, ca. 30m - Stahlbauteile grundieren - Edelstahlanker zwischen Bestandsaußenwand und Holzdecken, gem. Statik - Betonanker zwischen Betonwand und Holzdecken, Winkelkonsolen - Kleinteile und Verbindungsmittel Außenwände, Fassaden Innenwände, Decken, Dach - Schlitzbleche, Lochbleche, Balkenträger, Winkel, verstöpselt - Auflager, Auflagerhölzer, Auflagerplatten - PUR-Elastormerband, Entkopplung Wand / Decke - Stundenlohnarbeit Vorarbeiter - Stundenlohnarbeit Facharbeiter - Stundenlohnarbeit Bauhelfer
Interne Kennung: OHL-2024/04
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45422100 Holzarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schwaigweg 1 Am Dorfbach 15
Stadt: Ohlstadt
Postleitzahl: 82441
Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Gebäude mit zwei verschiedenen Anschriften.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz des Unternehmens
Beschreibung: Umsatz des Unternehmens:Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenznachweise - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Beschreibung: Referenznachweise - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sindAngaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf (5) Kalenderjahren (2019, 2020, 2021, 2022, 2023) vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Der Bieter hat mindestens drei (3) Referenznachweise mit dem Angebot einzureichen. Hierfür hat der Bieter zwingend das Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) zu verwenden. Dieses ist durch den Referenzgeber zu unterschreiben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Bieter, also von dem Referenznehmer folgende Angaben zu machen: - Firma (Name und vollständige Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder Benennung der Bietergemeinschaft. - Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen Person des Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name des Vertreters und dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird - Bezeichnung des Bauvorhabens - Ankreuzen zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt - Ort der Ausführung (Ort, Straße) - Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr)und Fertigstellung (Monat/Jahr) - Ankreuzen, wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) - Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal. - Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Be-zeichnung anzugeben; die Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt den Vergabeunterlagen bei - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro) - Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in Druckbuchstaben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben): - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer auftragsgemäß durchgeführt worden sind; - Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgende Feststellungen während der Abwicklung gemacht wurden: - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat; - Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen schriftlich angemahnt wurde; - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn dem Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde; - Ankreuzen, wenn die Abnahme wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde; - Ankreuzen, wenn wiederholt zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn die Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste. - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind;- Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. - Angaben zu dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners; Abteilung; Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse des Ansprechpartners) - Einwilligung des Referenzgebers.Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zu Arbeitskräften
Beschreibung: Angaben zu Arbeitskräften:Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Registereintragung
Beschreibung: Registereintragung:Ich bin / Wir sind- im Handelsregister eingtragen.- für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.- bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Beschreibung: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation:- Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.- Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Beschreibung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stelltIch/Wir erkläre(n), dass- für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.- keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.- für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.- zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt,ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Beschreibung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse², eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen³ sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Beschreibung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft
Beschreibung: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft:Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlichvertritt,- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschrittenoder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt 212EU.Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese Erklärung mit dem Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) zu erfolgen. Das Formblatt 234 ist mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe
Beschreibung: 1. Eignungsverleihende UnterauftragnehmerBeabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Hierfür ist das Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen-Kapazitäten anderer Unternehmer) auszufüllen und zu verwenden. Das Formblatt ist mit dem Angebot einzureichen.Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Ferner hat der Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt 212EU.2. UnterauftragsvergabeBei Einsatz von anderen Unternehmen (reine Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Schweißeignungsnachweis nach DIN EN 1090 EXC2 bzs. EXC3 für tragende Stahlbauteile
Beschreibung: Schweißeignungsnachweis nach DIN EN 1090 EXC2 bzs. EXC3 für tragende Stahlbauteile
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis (inklusive angebotener Einheitspreise) zusätzlich im GAEB-Format (.d84; .x84) mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.Sollte das Leistungsverzeichnis (inklusive angebotener Einheitspreise) im PDF-Format und / oder im GAEB-Format fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/09/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/09/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Ohlstadt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
11. Informationen zur Bekanntmachung