2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klinikum Bayreuth GmbH Preuschwitzer Str. 101
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95445
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDY1PXB6X38 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt in vier Schritten: 1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung). 2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der im Vergabeverfahren geforderten An-gaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV. 3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der im Vergabeverfahren geforderten Mindeststandards / Mindestanforderungen. 4. Prüfung der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der bekannt gemachten Eignungskriterien und der zugehörigen Bewertungsmatrix. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die auf Grundlage der Bewertungsmatrix die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben. Die Auftraggeberin wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die drei am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Ver-handlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von der Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Die Auftraggeberin geht jedoch davon aus, dass nicht mehr als fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Prüfung und Wertung der Angebote Zu beachten ist, dass nur diejenigen Angebote für die Gesamtbewertung und damit für die Zuschlagserteilung berücksichtigt werden, deren Leistungspunktzahl im Ergebnis mindestens 50 % der maximal erreichbaren Leistungspunktzahl beträgt, das heißt mindestens 350 Leistungspunkte (Mindestqualität). Andernfalls wird das Angebot des jeweiligen Bieters wegen Nichterreichens der Mindestqualität von der Wertung und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot im Ergebnis der Bewertung anhand der Unterlage A-4 unter Berücksichtigung der Anforderungen zur Mindestqualität die höchste Anzahl an gewichteten Bewertungspunkten erhält. Die nicht erfolgreichen Bieter werden gemäß § 134 GWB informiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP). Der Auftragnehmer soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen. Zuschlagskriterien: 1. Preis (Gesamthonorar): 30 % 2. Leistung: 70 %, im Einzelnen: 2.1 Ausführungskonzept 40 % 2.2 Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 30 %
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB