1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware "Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu"
Beschreibung: Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) beabsichtigt, mit dem vorliegenden Vergabeverfahren die Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware »Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu« – Kurzbezeichnung: »IMVS.neu« –, einer Software zur Erfassung und Verwaltung personenbezogener Daten von Migranten sowie zur Unterkunftsverwaltung und Gebührenabrechnung im Freistaat Bayern zu beschaffen. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: - Feinkonzeptionierung, Erstellung und Überlassung der Individualsoftware »IMVS.neu« auf Dauer; - Migration der Altdaten - Anwenderschulungen - Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände) und Support (insb. User Help Desk); - Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen an der Individualsoftware »IMVS.neu« auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers; - weitere Beratungs- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und Nutzung der Software »IMVS.neu« auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers. Betriebsleistungen (Betrieb von Servern und Datenbanken) sind nicht vom Leistungsumfang umfasst. Die Einzelheiten zu den vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in den beigefügten Vertragsunterlagen, insbesondere den Vertragsbedingungen (EVB-IT Erstellungsvertrag) und der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen.
Kennung des Verfahrens: c976426a-c0c0-4440-bc3c-151ea33837a6
Interne Kennung: G7-0943-2-1-82
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware "Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu"
Beschreibung: Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) beabsichtigt, mit dem vorliegenden Vergabeverfahren die Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware »Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu« – Kurzbezeichnung: »IMVS.neu« –, einer Software zur Erfassung und Verwaltung personenbezogener Daten von Migranten sowie zur Unterkunftsverwaltung und Gebührenabrechnung im Freistaat Bayern zu beschaffen. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: - Feinkonzeptionierung, Erstellung und Überlassung der Individualsoftware »IMVS.neu« auf Dauer; - Migration der Altdaten - Anwenderschulungen - Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände) und Support (insb. User Help Desk); - Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen an der Individualsoftware »IMVS.neu« auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers; - weitere Beratungs- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und Nutzung der Software »IMVS.neu« auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers. Betriebsleistungen (Betrieb von Servern und Datenbanken) sind nicht vom Leistungsumfang umfasst. Die Einzelheiten zu den vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in den beigefügten Vertragsunterlagen, insbesondere den Vertragsbedingungen (EVB-IT Erstellungsvertrag) und der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 034494-2020
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Ein Wechsel des AN kann vorliegend insbesondere aus wirtschaftlichen und projektorganisatorischen Gründen nicht erfolgen. Zudem brächte er erhebliche technische Schwierigkeiten mit sich und wäre mit beträchtlichen, unverhältnismäßig großen Zusatzaufwänden, auch für den AG, verbunden. Insbesondere deswegen, weil ein neuer AN sich zunächst in den Programmcode und in das Projekt iMVS(neu) einarbeiten müsste, um auf die durch die Leistungsbeschreibung geschuldete Implementierung der funktionalen Anforderungen durch den aktuellen AN aufzusetzen. Nach Nr. 17 des EVB-IT-Erstellungsvertrags i. V. m. Ziff. 17.1 der Erstellungs-AGB muss der AN den Quellcode der zu entwickelnden Software überdies erst nach der Abnahme der Entwicklungsleistung an den AG übergeben, so dass ein etwaiger Dritter erst im Anschluss daran mit der (erneuten) Änderung der Software beginnen könnte. Nachdem der AN in gemeinschaftlicher Abstimmung mit dem AG die Implementierung einzelner Anforderungen (z.B. AZR-Vollintegration und Integration PIK-Funktionalität; Anbindung an GDA u.a.) auf die Zeit nach Inbetriebnahme zurückgestellt hatte, wäre eine Übergabe an einen Dritten somit erst mit einer deutlichen Verzögerung möglich. Eine baldige Finalisierung des – mithin bereits verspäteten - Gesamtprojektes würde dadurch faktisch unmöglich, was für den AG zu erheblichen Schwierigkeiten führen könnte – insbesondere, aber nicht ausschließlich auch mit Blick auf drohende Akzeptanzverluste seitens der Anwenderinnen und Anwender im laufenden Betrieb. Zudem ist mit Blick auf die erfolgte Inbetriebnahme im Januar 2024 festzustellen, dass ohne Umsetzung der mit dem Angebot zu beauftragenden, ergänzenden Funktionen eine Bearbeitung der anfallenden Geschäftsvorfälle bestenfalls nur mit höherem Aufwand im Einzelfall verbunden ist; dies verbunden mit allen hieraus resultierenden Konsequenzen (Einschränkung Arbeitsfähigkeit, längere Bearbeitungszeiten; öffentliche Wirkung). Es liegt demnach zwar keine objektive technische Unmöglichkeit für den AG vor, da der Zusatzauftrag nicht als Einheit mit dem Hauptauftrag zwingend einheitlich vorgenommen werden muss. Von einer technischen Unmöglichkeit ist insoweit erst dann auszugehen, wenn sowohl die bisherigen als auch die zusätzlichen Leistungen in einem einheitlichen technologischen Vorgang erbracht werden sollen, oder in einem Teilersatz einer bisherigen Leistung erfolgen sollen. Allerdings scheidet ein Auftragsnehmerwechsel mit Blick auf die o. g. erheblichen wirtschaftlichen und zeitlichen Auswirkungen sowie die technischen Implikationen bei einer etwaigen Einarbeitung eines anderen AN aus Gründen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. b) GWB aus. Danach müssen erhebliche Schwierigkeiten oder beträchtliche Zusatzkosten auf den AG zukommen, wenn er einen Wechsel des AN anstreben würde. Erforderlich ist dazu, dass die Erbringung der Zusatzleistungen durch den neuen AN entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten führt, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen. Aus dem Umstand, dass ein Auftragnehmerwechsel zunächst eine Übernahme des Quellcodes durch den neuen AN voraussetzen würde (s. o.), ergeben sich erhebliche technische Anpassungsnotwendigkeiten für die zu entwickelnde Software als Gesamtsystem gemäß dem abgeschlossenen EVB-IT-Erstellungsvertrag. Dies wäre mit Überwachungserfordernissen und zusätzlichen Mehrkosten verbunden, die der AG zunächst aufbringen müsste, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der neue AN mit der Ausführung der Zusatzangebote überhaupt erst beginnen könnte. Auch die an die Projektlaufzeit anschließende Wartungsphase (4 Jahre), die mit der ursprünglichen Vergabe an den bestehenden AN vergeben wurde und welche mit Inbetriebnahme der Anwendung zwischenzeitlich begonnen hat, wäre durch eine Vergabe an einen anderen, „zweiten“ AN betroffen, denn für die durch einen neuen AN entwickelten Bestandteile der Anwendung würde und müsste der bisherige AN die Wartung nicht übernehmen, so dass hier eine Parallelstruktur aufgebaut werden müsste. Mithin ist ein Auftragnehmerwechsel zwar nicht unmöglich, aber mit einem derart erheblichem technischem und wirtschaftlichem Aufwand sowie gravierenden, das Gesamtprojekt verzögernden und nicht akzeptablen zeitlichen Auswirkungen verbunden, die vor dem Hintergrund des technisch weitaus geringeren Aufwandes für den derzeitigen AN als unverhältnismäßig und unwirtschaftlich anzusehen sind. Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a) und b) GWB liegen aus diesem Grund vor. Nachdem das Angebot auch die normierte Wertgrenze von 50 Prozent der ursprünglichen Auftragssumme nicht übersteigt, ist eine ergänzende Beauftragung der im anliegenden Angebot zusammengefassten, notwendigen Funktionalitäten nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB möglich.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Umsetzung zusätzlicher Anpassungsleistungen an der Software im Betrieb. Dies betrifft u.a. notwendige und erst nach Inbetriebnahme identifizierte Anpassungen an Prozessen zur (Wohnsitz-)Zuweisung und Verteilung, die Implementierung zusätzlicher Auswertungen, Exportmöglichkeiten und Mustervorlagen sowie die ergänzende Umsetzung zusätzlicher Anforderungen im Kontext der Anbindung verschiedener externer Schnittstellen. Die notwendigen Anpassungen an verschiedenen Stellen der Anwendung sowie systemlogische Verbesserungen dienen insbesondere einer zielgerichteten und besseren Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender bei der Abarbeitung der anfallenden Geschäftsprozesse. Die Anbindung an die Schnittstelle der Generaldirektion der staatlichen Archive in Bayern ist aufgrund der rechtlichen Verpflichtung aus Art. 6 Abs. 1 Satz BayArchivG vorzusehen. Die Anbindung ist kein Bestandteil des originären Leistungsauftrags des AN und daher ebenfalls ergänzend zu beauftragen.
Abschnittskennung: CON-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09-0300004-37
Abteilung: Abteilung G - Sachgebiet G7
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: adesso SE
Registrierungsnummer: HRB 20663
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: Ohne
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4b7b0d7c-d5fc-42b9-8faa-21c45b7021a4 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 486555-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 157/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/08/2024