5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Stufenweise Beauftragung gemäß Architektenvertrag (Vergabeunterlage E-E.1.) 2. Besondere Leistungen gemäß Architektenvertrag (Vergabeunterlage E-E.1.) 3. Option der Auftragserweiterung auf Interimsmaßnahme (Container)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Burghausen
Postleitzahl: 84489
Land, Gliederung (NUTS): Altötting (DE214)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.); B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt C.2.); C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A und ggf. E geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt C.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt C.2.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.5.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss die zu erbringende Leistung vollständig gedeckt sein. F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.6.). G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.7.). Vergleichbare Dienstleistungen sind Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten fünfzehn (15) Jahren (seit 2009) erbrachten Leistungen der Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.8.).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufliche Leistungsfähigkeit - Angaben zur differenzierten Wertung der Teilnahmeanträge: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Beschreibung: Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten fünfzehn (15) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhaben nicht älter als 2009) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (ausgeführte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 300-400 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) vorzulegen (Formblatt C.10). Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen. Bewertet werden max. drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist, und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)]. Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt maximal 40,00 Punkte): a) zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist i. Projektvolumen (KGR 300-400 ≥ 4,5 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte), ii. ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-8 (max. 5 Punkte). c) eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für ein allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) i. Projektvolumen (KGR 300-400 ≥ 4,5 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte), ii. ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-8 (max. 5 Punkte). c) Zusatzpunkte: aa) 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein (1) als Referenz genanntes Projekt eine Kindertageseinrichtung betraf. bb) Weitere 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein (1) als Referenz genanntes Projekt auch die Leistungen für den Abbruch des Bestandsgebäudes beinhaltete. 2. Hinweise zur Wertung a) Je Referenzprojekt können somit max. zehn (10) Punkte, bei max. drei (3) zu wertenden Referenzprojekten max. dreißig (30) Punkte (3 x 10 Punkte) erreicht werden. Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkten 40 Punkte (30 Punkte + 5 + 5 Punkte) erreicht werden. b) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. c) Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben. d) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. e) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid. 3. Zusätzliche Hinweise zur Wertung a) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte gewertet. Ein Projekt gilt bei Beauftragung der Vollarchitektur (Leistungsphasen 1-9) als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden ist. Soweit nicht alle Leistungsphasen beauftragt worden sind, gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn der beauftragte Leistungsumfang vollständig erbracht worden ist. b) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten. c) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt C.10.). d) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projekts gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. e) Wird an der maßgeblichen Stelle ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, aufgrund welcher anderweitigen Verpflichtung (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers) der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet war.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 0
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen eines Russlandsbezugs
Beschreibung: J) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt D.2). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Berechtigung zur Ausführung der Leistungen
Beschreibung: Berechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt C.9.). Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Fiktives Gesamtwertungshonorar
Beschreibung: Fiktives Gesamtwertungshonorar (Preis): Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Angebotsblatt (Formblatt D.06.). Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Preisangaben zu machen. Gewertet wird der jeweilige fiktive Gesamtgrundhonorar (einschließlich Zuschlag und Nachlass) zzgl. des angebotenen Pauschalpreises für die Optionen. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Vergabeunterlage A verwiesen. Die Entscheidung über den Bestbieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www. cio. bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf? __blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Der Wertung wird der fiktive Gesamtpreis, der sich aus dem Angebotsblatt ergibt, zu Grunde gelegt. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der sich im definierten Schwankungsbereich von 8 % befindet und dessen Angebot aufgrund der durchgeführten Wertung der qualitativen Kriterien (Erfahrung des für den Auftrag vorgesehenen Personals auf Grundlage persönlicher Referenzen) die qualitativ beste Leistung verspricht. Die Ermittlung des Zuschlagsbieters erfolgt daher in drei (3) Schritten: (1) In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung durch die Ermittlung einer Wertungskennzahl „Z“ nach folgender Formel bestimmt: Z = L (Leistungspunkte gem. qualitativer Wertung) / P (Preis) Die Wertungskennzahl wird in der Weise skaliert, dass eine ganze Zahl mit zwei (2) Nachkommastellen (gerundet) (Format: XX, XX) entsteht. Diese skalierte Wertungskennzahl Z wird der weiteren Wertung zu Grunde gelegt. (2) In einem zweiten Schritt wird beurteilt, welche Angebote maximal in einem Schwankungsbereich von 8 % von dem Angebot mit der besten Wertungskennzahl entfernt sind. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet 5% unterhalb der Wertungskennzahl des bestplatzierten Angebotes. Der obere Wert und der untere Wert des Schwankungsbereiches werden ebenfalls gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen der Wertung zu Grunde gelegt. (3) Aus der Teilmenge der Angebote, welche sich in dem Schwankungsbereich von 8% befinden, erhält das Angebot den Zuschlag, welches in der durchgeführten Wertung der persönlichen Referenzen die höchste Leistungspunktzahl erreicht hat.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals - Wertung Persönlicher Referenzen des Projektleiters und Bauleiters:
Beschreibung: Wertung der Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals (Projektleiter und Bauleiter) anhand von je drei persönlichen Referenzen. Anhand der Referenzprojekte soll dargestellt werden, dass seitens der verantwortlichen Personen Erfahrung mit Objektplanungsleistungen für vergleichbare Projekte gegeben ist. Die Wertung erfolgt aufgrund der Angaben in den Formblättern D.03. und D.04. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 9.2.1 der Vergabeunterlage A verwiesen.Die Entscheidung über den Bestbieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www. cio. bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf? __blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der sich im definierten Schwankungsbereich von 8 % befindet und dessen Angebot aufgrund der durchgeführten Wertung der qualitativen Kriterien (Erfahrung des für den Auftrag vorgesehenen Personals auf Grundlage persönlicher Referenzen) die qualitativ beste Leistung verspricht. Die Ermittlung des Zuschlagsbieters erfolgt daher in drei (3) Schritten: (1) In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung durch die Ermittlung einer Wertungskennzahl „Z“ nach folgender Formel bestimmt: Z = L (Leistungspunkte gem. qualitativer Wertung) / P (Preis) Die Wertungskennzahl wird in der Weise skaliert, dass eine ganze Zahl mit zwei (2) Nachkommastellen (gerundet) (Format: XX, XX) entsteht. Diese skalierte Wertungskennzahl Z wird der weiteren Wertung zu Grunde gelegt. (2) In einem zweiten Schritt wird beurteilt, welche Angebote maximal in einem Schwankungsbereich von 8 % von dem Angebot mit der besten Wertungskennzahl entfernt sind. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet 8% unterhalb der Wertungskennzahl des bestplatzierten Angebotes. Der obere Wert und der untere Wert des Schwankungsbereiches werden ebenfalls gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen der Wertung zu Grunde gelegt. (3) Aus der Teilmenge der Angebote, welche sich in dem Schwankungsbereich von 8% befinden, erhält das Angebot den Zuschlag, welches in der durchgeführten Wertung der persönlichen Referenzen die höchste Leistungspunktzahl erreicht hat.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Entscheidung über den Bestbieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www. cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download. pdf? __blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Siehe oben.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Gewichtung kann sich je nach Spreizung der Angebote ändern; zudem Wertung nur der Angebote im Schwankungsbereich.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/09/2024
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 82 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bewerber- und Bieterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Burghausen
Beschaffungsdienstleister: HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)