1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Pflege und Weiterentwicklung Online-Kursverwaltung
Beschreibung: Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) werden eine Vielzahl von Kursen, Seminaren und Fortbildungsangeboten durch nachgeordnete Behörden aus verschiedenen Bereichen, regional, überregional und bayernweit angeboten. Eine Software zur Kursverwaltung bietet eine einheitliche Lösung zur Planung und Verwaltung dieser Kurse, zur Onlineverfügbarkeit, für die Publikation und Buchung im Internet. Damit wird die Effizienz der Planung, Erfassung und Verwaltung verbessert und die damit verbundenen Abläufe bis hin zur Publikation standortübergreifend einheitlich, rationell und in einem System verwirklicht. Für die Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Online-Kursverwaltung" benötigt die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für den Zeitraum vom 01.09.2024 - 31.08.2027 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.09.2027 - 31.08.2028 Unterstützung durch einen IT-Dienstleister. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung.
Kennung des Verfahrens: 9b0b61e0-449e-4fdc-8574-1edea67b327d
Interne Kennung: 2024AI000001
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72100000 Hardwareberatung, 72300000 Datendienste, 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72400000 Internetdienste, 72500000 Datenverarbeitungsdienste, 72600000 Computerunterstützung und -beratung, 72700000 Computernetze, 72800000 Computerrevision und -prüfung, 72900000 Computer-Backup-Dienste und Katalogkonvertierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Landkreis (DE227)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 bs. 4 Nr. 2 lit. c VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Pflege und Weiterentwicklung Online-Kursverwaltung
Beschreibung: Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) werden eine Vielzahl von Kursen, Seminaren und Fortbildungsangeboten durch nachgeordnete Behörden aus verschiedenen Bereichen, regional, überregional und bayernweit angeboten. Eine Software zur Kursverwaltung bietet eine einheitliche Lösung zur Planung und Verwaltung dieser Kurse, zur Onlineverfügbarkeit, für die Publikation und Buchung im Internet. Damit wird die Effizienz der Planung, Erfassung und Verwaltung verbessert und die damit verbundenen Abläufe bis hin zur Publikation standortübergreifend einheitlich, rationell und in einem System verwirklicht. Für die Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Online-Kursverwaltung" benötigt die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für den Zeitraum vom 01.09.2024 - 31.08.2027 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.09.2027 - 31.08.2028 Unterstützung durch einen IT-Dienstleister. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung.
Interne Kennung: 2024AI000001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72100000 Hardwareberatung, 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72300000 Datendienste, 72400000 Internetdienste, 72500000 Datenverarbeitungsdienste, 72600000 Computerunterstützung und -beratung, 72700000 Computernetze, 72800000 Computerrevision und -prüfung, 72900000 Computer-Backup-Dienste und Katalogkonvertierung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Landkreis (DE227)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: reine Preiswertung
Beschreibung: reine Preiswertung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken -Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zentrale Vergabestelle
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zentrale Vergabestelle
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: (1) Eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV zulässig, da wegen ausschließlicher Rechte kein Wettbewerb vorhanden ist, es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist, § 14 Abs. 6 VgV. a)§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV Auf Grund des Schutzes von ausschließlichen Rechten ist nur ein Unternehmen zur Leistung in der Lage. Erfasst werden Rechte, die eine monopolisierende Wirkung haben, weil deren Nutzung exklusiv einer Person zusteht, vgl. Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, VgV § 14 Rn. 66, beck-online. Auf Grundlage der öffentlichen Ausschreibung von 2014 wurde eine geschäftsbereichs-weite „StMELF-Lizenz“ zur Nutzung der Software „Semiro erworben. Damit ging im Zeitpunkt der Lieferung der Software das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbare, örtlich unbeschränkte, in jeder beliebigen Hard- und Softwareumgebung ausübbare Recht auf den Auftraggeber über, die Standardsoftware zu nutzen. Die Rechte an der Software wurden nicht übertragen. Der Auftraggeber ist gem. Ziff. 2.3.1.4 EVB-IT System-AGB verpflichtet, die Standardsoftware nicht in eine andere Codeform zu bringen oder Veränderungen am Code vorzunehmen, es sei denn, dass dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist. Der Auftraggeber erhält die Rechte nach Ziff. 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB nur für Individualsoftware, für die Anpassungen am Quellcode der Standardsoftware nötig sind. Grundsätzlich kann ein anderer Bewerber unter Verletzung des Schutzrechts die Leistung erbringen. Der Auftraggeber wiederum darf einen solchen Rechtverstoß nicht fördern oder sogar provozieren. Die Ausgestaltung der Leistung derart, dass ein Ausschließlichkeitsrecht berührt wird, muss objektiv erforderlich sein. Vgl. Voppel/Osenbrück/Bubert VgV/Voppel, VgV § 14 Rn. 24. Die Firma U2D hat das ausschließliche Recht, Bearbeitungen an dem Computerprogramm vorzunehmen nach §§ 69b Abs. 1, 69c Nr. 2 S. 1 UrhG. Um die Anwendung an die Anforderungen des Geschäftsbereichs anzupassen sind Änderungen am Quellcode notwendig. Die Ausgestaltung so, dass das Ausschließlichkeitsrecht berührt ist, ist objektiv erforderlich. Die Ausnahmeregelung greift nicht, wenn andere trotz bestehenden Schutzrechts die Leistung erbringen können, vgl. Voppel/Osenbrück/Bubert VgV/Voppel, VgV § 14 Rn. 26). Weder der Auftraggeber noch Dritte eine sind zur Änderung des Quellcodes berechtigt. b)Keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung, § 14 Abs. 6 Alt. 1 VgV Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter, § 14 Abs. 6 VgV, ist zulässig, da (1) die Festlegung auf den Auftragsgegenstand eine gerechtfertigte Produktvorgabe im Sinne des § 31 Abs. 6 S. 1 VgV darstellt, (2) es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und (3) der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist, vgl. Beck VOB/B/Dörn, 3. Aufl. 2019, VgV § 14. (1) Die Festlegung auf den Auftragsgegenstand „Semiro“ stellt eine gerechtfertigte Produktvorgabe im Sinne des § 31 Abs. 6 S. 1 VgV dar. (i) Die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand ist sachlich gerechtfertigt, (ii.) der Auftraggeber hat dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben und die Bestimmung ist folglich willkürfrei getroffen worden und diese Gründe sind tatsächlich vorhanden und (iii.) die Bestimmung diskriminiert andere Wirtschaftsteilnehmer nicht. i. Rechtfertigung Das legitime Interesse an der Produktvorgabe liegt darin, dass Kompatibilitätsprobleme vorgebeugt werden, die Weiterbenutzung eines vorhandenen Systems ermöglicht wird und die Kosten für Wartung und Schulung gering gehalten werden, vgl. Wietersheim/Ballhausen, Vergabe von IT-Leistungen, III. 4 Produktvorgaben. Bestehende Kurs- und Schulungsunterlagen können weiter genutzt werden und die Bearbeiter sind bereits in der Nutzung des Programms geschult. Semiro wurde an die speziellen Bedürfnisse der Verwaltung im Geschäftsbereich angepasst und weiterentwickelt. Die Schulungsadministration für alle Mitarbeiter ist möglich. Komplexe Schnittstellen wurden u. a. entwickelt zu Single-Sign-On; zu VIVA (externe Behörde); Sharepoint, Baylern sowie dem Landesamt für Finanzen, vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 10.7.2007 – 11 Verg 5/07. Es besteht kein Recht des Auftraggebers, die Software durch Dritte weiterzuentwickeln bzw. pflegen zu lassen. Die Bestimmung des Leistungsgegenstandes liegt auch im Interesse der Systemsicherheit, da das Risikopotenzial für Fehlfunktionen oder Kompatibilitätsprobleme ausgeschlossen wird. Es entsteht kein Umstellungs- und Anpassungsaufwand. ii. Willkürfreie Bestimmung und Vorliegen Die unter i. genannten Gründe sind objektiv, auftragsbezogen und willkürfrei getroffen worden und liegen tatsächlich vor. iii. Keine Diskriminierung anderer Wirtschaftsteilnehmer Es werden keine anderen Wirtschaftsteilnehmer diskriminiert. Ein unberechtigter Ausschluss bestimmter Anbieter ist nicht gegeben. Der öffentliche Auftraggeber ist vergaberechtlich nicht verpflichtet indirekt eine Neuentwicklung oder Nachbildung eines technischen Systeme zu beauftragen. Vgl. Beck VOB/B/Lampert, 3. Aufl. 2019, VgV § 31 Rn. 104. Semiro wurde auf die funktionellen Anforderungen des Geschäftsbereichs angepasst (customizing). Die Entwickler sind mit den komplexen Abläufen in der Verwaltung des Bedarfsträgers vertraut. Das Programm wurde fortlaufend weiterentwickelt. (2) Es bestehen nach Einschätzung des Bedarfsträgers bei einer europaweiten Markterkundung keine anderen Produkte, die derart auf den Geschäftsbereich anpassbar sind. (vgl.Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, VgV § 14 Rn. 67, beck-online). (3) Die Festlegung auf den Auftragsgegenstand erfolgte entsprechend der Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV (siehe (1)). Eine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist daher nicht gegeben.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: up2date solutions GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TPA-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Ergebnisses: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: EVB-IT Dienstvertrag
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09-8508202-57
Abteilung: zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Helmbrechtser Straße 22
Stadt: Münchberg
Postleitzahl: 95213
Land, Gliederung (NUTS): Hof, Landkreis (DE249)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09-8508004-69
Postanschrift: Porschestraße 5a
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84030
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Landkreis (DE227)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: up2date solutions GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 17042 (AG Nürnberg)
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90489
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken -Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fb83b809-db05-4437-9d3e-4cc7390ddf54 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 475991-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 153/2024
Datum der Veröffentlichung: 07/08/2024