1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Memmingen Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Unit Dose Automat nebst Zubehör und Servicevertrag
Beschreibung: Die zu beschaffende Leistung umfasst einen Baxter FDS II Proud 336 Unit Dose Automaten nebst Kontrollgerät, Entblistergerät, Entblistersoftware, Füllstation, Reporting Tool, Verbrauchsmaterialien und Servicevertrag
Kennung des Verfahrens: 75c2844e-dc7c-4daa-9993-5a93edcc684f
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Gesamtvergabe bestehend aus einem Unit-Dose-Automaten und mehreren Zusatzkomponenten
Beschreibung: Die zu beschaffende Leistung umfasst einen Baxter FDS II Proud 336 Unit Dose Automaten nebst Kontrollgerät, Entblistergerät, Entblistersoftware, Füllstation, Reporting Tool, Verbrauchsmaterialien und Servicevertrag
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
TED eSender: CURACON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Das seitens der Auftraggeberin verwendete Medikationsverordnungssystem ORBIS Medication verfügt gegenwärtig lediglich über eine Schnittstellenanbindung zum zu beschaffenden Unit-Dose-Automaten Baxter FDS II Proud 336. Weitere Schnittstellen für Dritthersteller befinden sich nach den europaweiten Marktrecherchen der Auftraggeberin zwar derzeit in Entwicklung, sind aber zum maßgeblichen Zeitpunkt der Angebotsaufforderung nicht verfügbar, sodass ein technisches Alleinstellungsmerkmal vorliegt. Das Bestehen einer Schnittstelle zwischen der Medikationsverordnungssoftware ORBIS Medication und dem Unit-Dose-Automaten stellt eine zwingend erforderliche Voraussetzung für die Interoperabilität des Gesamtsystems dar. Der Hauptsteuerungsrechner des Systems empfängt hierbei die Verpackungsaufträge über die Schnittstelle aus der Medikationsverordnungssoftware der Apotheke bzw. des Krankenhauses. Die Daten, die von der Medikationsverordnungssoftware übermittelt werden, bleiben technisch unverändert. Der erhaltene Verpackungsauftrag wird unverändert ausgeführt. Eine Anbindung eines Unit-Dose-Automaten eines anderen Herstellers an die Software Dedalus Medication kann gegenwärtig nicht erfolgen. Nach den europaweiten Marktrecherchen der Auftraggeberin unter Berücksichtigung der Marktverhältnisse des EU-Binnenmarktes verfügt der Auftragnehmer über die exklusiven Vertriebsrechte für das zu beschaffende Modell. Ein Vertrieb auf dem maßgeblichen Markt erfolgt auch nicht über Großhändler oder vergleichbare Marktakteure. Entsprechend der gesetzlichen Anforderung in § 14 Abs. 6 VgV ist dieser mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung von Auftragsvergabeparametern, sondern folgt aus den herrschenden Marktverhältnissen. Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen sind nicht ersichtlich.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Offizielle Bezeichnung: Baxter Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 24479001.3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 24479001.3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Memmingen Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: DE327307814
Postanschrift: Bismarckstr. 23
Stadt: Memmingen
Postleitzahl: 87700
Land, Gliederung (NUTS): Memmingen, Kreisfreie Stadt (DE274)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verwaltung
Telefon: +8331700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: CURACON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Am Mittelhafen 14
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48155
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Telefon: +49 89 2176-2411
Fax: +49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Baxter Deutschland GmbH
Postanschrift: Edisonstr. 4
Stadt: Unterschleißheim
Postleitzahl: 85716
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0da1fe48-463d-4461-9380-fd6fa83490ad - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/08/2024 11:01:25 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 476253-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 153/2024
Datum der Veröffentlichung: 07/08/2024