1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: MVZ Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Rosenheim GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines Positronen-Emissions-Tomographie-Computertomographen (PET-CT)
Beschreibung: Das Medizinische Versorgungszentrum am Klinikum Rosenheim GmbH der Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH beabsichtigt für den Fachbereich Nuklearmedizinische Diagnostik den Austausch des bisherigen Positronen-Emissions-Tomographie-Computertomographen (PET-CT) für den Standort am RoMed Klinikum Rosenheim. Das derzeit vorhandene Gerät entspricht nach einer Nutzung von mehr als 10 Jahren in wesentlichen Punkten nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und Anforderungen. Als Onkologisches Zentrum in Südostbayern werden aus der gesamte Region Patienten zur Untersuchung zugewiesen. Die Positronenemissionstomographie (PET) ist eine bildgebende Methode zur nicht-invasiven Erfassung und Darstellung metabolischer bzw. funktioneller Zusammenhänge. Mittels der PET werden dreidimensional Radioaktivitätsverteilungen in Geweben räumlich erfasst und über die CT-Komponente einer Organstruktur zugeordnet. So können etwa über den dargestellten Glukosestoffwechsel Tumorerkrankungen erkannt, die entsprechende Ausbreitung diagnostiziert und aufgrund dieser Erkenntnisse die richtige Behandlungsstrategie festgelegt werden. Die Beschaffung eines Neugerätes ist an Anforderungen und Limitationen und Möglichkeiten in den Bereichen „verfügbare Mittel“, „Bautechnische Infrastruktur“ und „Medizinische und Medizintechnische Anforderungen“ gebunden.
Kennung des Verfahrens: 90706096-7bae-4a56-8b52-4a3a051ed78b
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33110000 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung eines Positronen-Emissions-Tomographie-Computertomographen (PET-CT)
Beschreibung: Das Medizinische Versorgungszentrum am Klinikum Rosenheim GmbH der Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH beabsichtigt für den Fachbereich Nuklearmedizinische Diagnostik den Austausch des bisherigen Positronen-Emissions-Tomographie-Computertomographen (PET-CT) für den Standort am RoMed Klinikum Rosenheim. Das derzeit vorhandene Gerät entspricht nach einer Nutzung von mehr als 10 Jahren in wesentlichen Punkten nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und Anforderungen. Als Onkologisches Zentrum in Südostbayern werden aus der gesamte Region Patienten zur Untersuchung zugewiesen. Die Positronenemissionstomographie (PET) ist eine bildgebende Methode zur nicht-invasiven Erfassung und Darstellung metabolischer bzw. funktioneller Zusammenhänge. Mittels der PET werden dreidimensional Radioaktivitätsverteilungen in Geweben räumlich erfasst und über die CT-Komponente einer Organstruktur zugeordnet. So können etwa über den dargestellten Glukosestoffwechsel Tumorerkrankungen erkannt, die entsprechende Ausbreitung diagnostiziert und aufgrund dieser Erkenntnisse die richtige Behandlungsstrategie festgelegt werden. Die Beschaffung eines Neugerätes ist an Anforderungen und Limitationen und Möglichkeiten in den Bereichen „verfügbare Mittel“, „Bautechnische Infrastruktur“ und „Medizinische und Medizintechnische Anforderungen“ gebunden.
Interne Kennung: Gesamtauftrag
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33110000 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: MVZ Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Rosenheim GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 3 540 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Für die Beschaffung dieses Produktes bestehen drei Bereiche an Limitationen und Möglichkeiten. Diese sind: 1) Anforderungen und Limitationen und Möglichkeiten Im Bereich „verfügbare Mittel“ 2) Anforderungen und Limitationen und Möglichkeiten Im Bereich „Bautechnische Infrastruktur“ 3) Anforderungen und Limitationen und Möglichkeiten Im Bereich „Medizinische und Medizintechnische Anforderungen“ Zu 1): Der Austausch des bestehenden PET-CTs wurde als Gesamtmaßnahme mit einem Betrag in Höhe von 3.150.000€ brutto im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des Wirtschafts- und Finanzplanes für das Jahr 2024 am 06.12.2023 als Beschluss Nr. 87 genehmigt. Mit diesen bereitgestellten Mitteln müssen alle anfallenden Kosten dieser Maßnahme gedeckt werden. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme muss gemäß den Vorgaben des Wirtschafts- und Finanzplanes für das Jahr 2024 am 06.12.2023 und dem Beschluss Nr. 87 bis zum 31.12.2024 erfolgen. Zu 2): Derzeit sind sowohl luftgekühlte als auch wassergekühlte PET-CT Systeme im Markt verfügbar. Aus diesem Grund vom Planungsbüro Duschl Ingenieure für den Austausch des vorhandenen PET-CTs eine Machbarkeitsuntersuchung zur zukunftssicheren Anpassung der technischen Infrastruktur für die Anlagengruppen Heizungsanlagen, Kälteanlagen und Elektroanlagen vorgenommen. Hierbei wurden die Varianten Luftgekühlter PET-CT (wie Bestand) Variante 1, Wassergekühlter PET-CT (Austausch Kältemaschine Bestand) als Variante 2 und Wassergekühlter PET-CT (eigene dezentrale Kältemaschine) als Variante 3 untersucht. Dabei wurden die Aspekte Bewertung der vorhandenen Technik, Notwendige technische Maßnahmen HLS, Notwendige technische Maßnahmen ELT, Notwendige bauliche Maßnahmen, und Betriebsaufwand betrachtet. Im Fazit wird das Ergebnis zusammengefasst und mit einem Zeitbedarf für die erkannten notwendigen Maßnahmen versehen. Die technische Infrastruktur für einen luftgekühlten PET-CT ist im Bestand vorhanden und kann wiederverwendet werden (nur Austausch der Deckengeräte). Da bei dieser Variante keine aufwendigen Umbauten bzw. Nachrüstungen an der vorhandenen Technik erfolgen müssen, entstehen nur geringe Beeinträchtigungen für den MVZ-Betrieb und der Austausch kann in einer kurzen Bauzeit (nur Sanierung Aufstellraum) erfolgen. Für die Umsetzung dieser Variante fallen bis auf die Erneuerung der Deckeninstallationen im Aufstellraum keine zusätzlichen Kosten an. Durch die Kälteversorgung über den Bestand (Innkühlung) ist eine Redundanz sichergestellt. Der Zeitbedarf für die Baumaßnahme und der Einbringung des Neugerätes auf ca. 2 Wochen geschätzt. Der Untersuchungsraum misst eine Länge von 7258 cm und eine Breite von 4218 cm. Zu 3): - Das MVZ der RoMed Kliniken strebt eine effiziente und hohe Versorgungsqualität der Patienten an. Dabei wird Wissenschaft und medizinische Forschung nicht als primäre Aufgabe gesehen. Aus diesem Grund wird ein Gerät mit einem deutlichen medizinischen Behandlungsvorteil aber ohne „Kinderkrankheiten“ erwartet. Das auszuwählende Produkt gemäß dieser Veröffentlichung die Anforderungen der Käufergruppe sollte die Anforderungen der Gruppe „Early Majority“ oder „Late Majority“ erfüllen. Die Anwendung des Systems muss mindestens in Deutschland zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zur Anwendung am Menschen zulässig sein. Es muss eine CE-Kennzeichnung vorliegen. Nicht CE gekennzeichnete PET-CTs dürfen nicht an Patienten eingesetzt werden und verlieren dadurch den Nutzen für eine kommerzielle medizinische Bildgebung. Damit entzieht sich eine Beschaffung solcher Geräte der Sinnhaftigkeit. - Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) am Klinikum Rosenheim versorgt als Teil eines Onkologischen Zentrums in Südostbayern die gesamte Region mit nuklearmedizinischer Diagnostik. Aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs der Untersuchungszahlen hat die Leistungsfähigkeit der bestehenden Infrastruktur natürliche Grenzen erreicht. Diese Limitation zeigt sich im Ungleichgewicht zwischen der Nachfrage an Untersuchungen und dem aktuellen Zeitbedarf für die die jeweilige Untersuchung. Aufgrund dieser Situation wird eine deutliche Verkürzung der Scanzeit als wichtigste Stell-schraube identifiziert. Mit dem derzeit zur Verfügung stehenden Gerät beträgt der Zeitbedarf für einen Scan bis zu 45 Minuten. Dies stellt für kranke Menschen eine deutliche Belastung dar. Aufgrund weiterer bestehender Limitationen soll ein Gerät beschafft werden welches bei einer vergleichbaren Untersuchung mit der gleichen Menge an Aktivität einen Zeitbedarf von ca. 11 Minuten hat. - Die Sensitivität eines PET-Scanners ist seine wichtigste Geräteeigenschaft, da sie über Bildqualität und Aufnahmedauer entscheidet. Sensitivität ist allgemein formuliert die Gesamtzahl richtig positiver Ereignisse im Verhältnis zur Summe der richtig positiven und falsch negativen Ereignisse. Um die technisch beste Bildgebung und damit den größten Patientennutzen zu gewährleisten, soll ein Gerät mit der höchsten gemessenen Sensitivität als Absolutwert beschafft werden. - Um Patienten mit einem etwas höheren Körpergewicht nicht aus dieser Untersuchungsmöglichkeit auszuschließen sollte die Traglast des Patiententisches mehr als ca. 200 Kg betragen. Auf Basis der vom Auftraggeber an das zu beschaffende System gestellten Anforderungen ergibt sich eine Beschränkung des Anbieterkreises auf die GE Healthcare GmbH. Alle betrachteten Lieferanten und deren Geräteangebot erfüllen einen Teil der Anforderungen, Limitationen und Möglichkeiten. Jedoch lässt sich aus der Vielfalt der Möglichkeiten in der Schnittmenge nur das System Omni Legend der Fa. GE als geeignetes Gerät identifizieren. Für das System Omni Legend besteht derzeit nachweislich kein Wettbewerb auf Lieferanten- bzw. Händlerebene. Fabrikneue Systeme werden in Deutschland Europa ausschließlich von GE Healthcare GmbH selbst vertrieben; es gibt keinen Vertrieb über Dritte.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GE Healthcare GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Finales Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Ergebnisses: 3 540 000,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Gesamtauftrag
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: MVZ Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Rosenheim GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: MVZ Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Rosenheim GmbH
Registrierungsnummer: HRB 16778
Postanschrift: Pettenkoferstr. 10
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8031 365 02
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GE Healthcare GmbH
Registrierungsnummer: DE238938711
Postanschrift: Peter-Müller-Straße 24-26
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40468
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 211 73744400
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 2176-2411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dac7c924-635c-44f8-8ff2-2fa3474cae33 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/08/2024 07:42:20 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 472900-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 152/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/08/2024