1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kommunalunternehmen Haßberg-Kliniken
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines digitalen Medikationsmanagements
Beschreibung: Zur Realisierung des digitalen Medikationsmanagements sind die folgenden Leistungen zu erbringen: • Lieferung der notwendigen Lizenzen und Module zur Umsetzung des digitalen Medikationsmanagement im Bestandsystem Dedalus ORBIS • Projektmanagement zur Organisation der Einführung und Integration in das Bestandssystem • Dienstleistungen zur Implementierung • Betreuungspauschale. Die Beschaffung des digitalen Medikationsmanagements erfolgt im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes im Fördertatbestand nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV. Das zu beschaffende digitale Medikationsmanagement muss daher alle Voraussetzungen für die Förderung nach dem KHZG erfüllen. Dies beinhaltet insbesondere die sog. MUSS-Kriterien nach der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV. Wegen der weiteren vom Auftraggeber gestellten Leistungsanforderungen und -eigenschaften wird auf die nachfolgende Darstellung der Gründe für die Zulässigkeit der Direktvergabe verwiesen. Zusätzlich zum eigentlichen digitalen Medikationsmanagement beschaffen die Haßberg-Kliniken eine sog. API-Schnittstelle. Die Haßberg-Kliniken beschaffen mit dem vorliegenden Vergabeverfahren außerdem zugleich Leistungen der Wartung und Softwarepflege des digitalen Medikationsmanagements für die Dauer von drei Jahren.
Kennung des Verfahrens: 15526bc2-045d-44a5-94d6-f407642ebf26
Interne Kennung: 4.1-P4140-1016-1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hofheimer Straße 69
Stadt: Haßfurt
Postleitzahl: 97437
Land, Gliederung (NUTS): Haßberge (DE267)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) nach deutschen Recht
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung eines digitalen Medikationsmanagements
Beschreibung: Zur Realisierung des digitalen Medikationsmanagements sind die folgenden Leistungen zu erbringen: • Lieferung der notwendigen Lizenzen und Module zur Umsetzung des digitalen Medikationsmanagement im Bestandsystem Dedalus ORBIS • Projektmanagement zur Organisation der Einführung und Integration in das Bestandssystem • Dienstleistungen zur Implementierung • Betreuungspauschale. Die Beschaffung des digitalen Medikationsmanagements erfolgt im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes im Fördertatbestand nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV. Das zu beschaffende digitale Medikationsmanagement muss daher alle Voraussetzungen für die Förderung nach dem KHZG erfüllen. Dies beinhaltet insbesondere die sog. MUSS-Kriterien nach der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV. Wegen der weiteren vom Auftraggeber gestellten Leistungsanforderungen und -eigenschaften wird auf die nachfolgende Darstellung der Gründe für die Zulässigkeit der Direktvergabe verwiesen. Zusätzlich zum eigentlichen digitalen Medikationsmanagement beschaffen die Haßberg-Kliniken eine sog. API-Schnittstelle. Die Haßberg-Kliniken beschaffen mit dem vorliegenden Vergabeverfahren außerdem zugleich Leistungen der Wartung und Softwarepflege des digitalen Medikationsmanagements für die Dauer von drei Jahren.
Interne Kennung: 4.1-P4140-1016-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hofheimer Straße 67
Stadt: Haßfurt
Postleitzahl: 97437
Land, Gliederung (NUTS): Haßberge (DE267)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB). Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB). § 135 GWB lautet wie folgt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Nordbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt ausschließlich die Dedalus Healthcare GmbH in Betracht. Die Haßberg-Kliniken stellen an das zu beschaffende digitale Medikationsmanagement – neben den sich aus den allgemeinen Förderbedingungen (insbesondere MUSS-Kriterien) ergebenden Anforderungen – insbesondere folgende besonderen Anforderungen: • Erweiterung des Bestandssystems: Das digitale Medikationsmanagement soll als Erweiterung dieser bestehenden Systemumgebung beschafft werden. Die Haßberg-Kliniken nutzen das KIS ORBIS der Dedalus Healthcare GmbH sowie vollumfänglich auf allen Stationen die digitale Patientenkurve (ORBIS Modul KURV) und die digitale Patientendokumentation (ORBIS Modul PDOK). Das zu beschaffende digitale Medikationsmanagement muss die erfassten bzw. benötigen Daten direkt in der Datenbank des Bestandsystems ORBIS speichern können, damit sie medienbruchfrei bei jedem Prozessschritt zur Verfügung stehen und die Leistungsanforderung einer Medikation muss direkt aus der Patientenakte oder Fieberkurve erfolgen. Damit dies sichergestellt ist, muss das digitale Medikationsmanagement mit den übrigen digitalen Krankenhaus-Anwendungen in Form von strukturierten Daten kommunizieren können (Tiefenintegration). • Nutzung der vorhandenen Infrastruktur: Eng damit in Zusammenhang steht die Anforderung, dass die auf den Betrieb des vorhandenen KIS ausgerichtete Infrastruktur (weiterhin) mitbenutzt werden muss. Für den Betrieb des digitalen Medikamentenmanagements darf insbesondere keine zusätzliche Infrastruktur (Applikationsserver und Datenbankserver) für weitere Software installiert werden. • Einheitliche Programmoberfläche: Das zu beschaffende digitale Medikationsmanagement muss sich in die bestehende Programmoberfläche im Sinne einer einheitlichen Programmoberfläche integrieren lassen. • Verringerung von Medienbrüchen zwischen Datendomänen: Die Bereitstellung von strukturierten Daten aus verschiedenen Datendomänen/Entitäten (auch Datensilos) muss gewährleistet sein, um eine effiziente Datenanalyse und -verarbeitung zu ermöglichen. • Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation – MDR): ORBIS ist ein Medizinprodukt im Sinne der Medizinprodukteverordnung. Es muss sichergestellt sein, dass die diesbezüglichen regulatorischen Voraussetzungen auch beim Betrieb des digitalen Medikationsmanagements weiterhin erfüllt sind. Das von der Dedalus Healthcare GmbH angebotene digitale Medikationsmanagement erfüllt diese Anforderungen. Das digitale Medikationsmanagement anderer Anbieter erfüllt die vom Auftraggeber gestellten technischen Anforderungen demgegenüber nicht. Die Produkte anderer Anbieter können unter anderem nicht gewährleisten, dass die erfassten bzw. benötigen Daten direkt in der Datenbank des Bestandsystems ORBIS gespeichert werden können, damit sie medienbruchfrei bei jedem Prozessschritt zur Verfügung stehen, und, dass die Leistungsanforderung einer Medikation direkt aus der Patientenakte oder Fieberkurve erfolgen kann. Infolge der fehlenden Tiefenintegration lassen sich die Produkte anderer Anbieter auch nicht in die bestehende Programmoberfläche der Haßberg-Kliniken integrieren. Ein Wechsel zu anderen Systemen (insbesondere ein Wechsel des KIS) kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil die damit verbundenen Kosten und der organisatorische Aufwand (unter anderem infolge von Migrationsprozessen und Mitarbeiterschulungen) unverhältnismäßig hoch wäre. Aufgrund des Alleinvertriebs durch die Dedalus Healthcare GmbH ist es nicht möglich, die das digitale Medikationsmanagement der Dedalus Healthcare GmbH bei einem anderen Händler zu beschaffen. Die zu beschaffende API-Schnittstelle wird vom Anbieter des digitalen Medikationsmanagements gezielt für das eigene Produkt entwickelt. Dementsprechend bietet nur die Dedalus Healthcare GmbH selbst eine passende API-Schnittstelle für das eigene digitale Medikationsmanagement an. API-Schnittstellen anderer Anbieter sind nur für deren digitales Medikationsmanagement ausgelegt und funktionieren deshalb nicht in Verbindung mit dem digitalen Medikationsmanagement der Dedalus Healthcare GmbH. Wartung und Softwarepflege des digitalen Medikationsmanagements der Dedalus Healthcare GmbH wird nur exklusiv durch die Dedalus Healthcare GmbH – als Herstellerin der Software und Urheberrechtsinhaberin – angeboten und kann daher bei keinem anderen Unternehmen beschafft werden.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung: Die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb und die Beauftragung der die Dedalus Healthcare GmbH ist alternativ auch gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV gerechtfertigt. Die Haßberg-Kliniken beschaffen mit dem digitalen Medikationsmanagement zusätzliche Leistungen der Dedalus Healthcare GmbH, bei der es sich um den Bestandsauftragnehmer des KIS und weiterer Module handelt. Die Beschafften Leistungen dienen der Erweiterung der bestehenden Systemumgebung (siehe oben). Aus den zuvor beschriebenen Gründen würde die Beschaffung des digitalen Medikationsmanagements eines anderen Anbieters dazu führen, dass die Haßberg-Kliniken eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Un-vereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dedalus HealthCare GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: DDH-93709 - 1 , DDH-58447 - 0
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 4.1-P4140-1016-1
Datum der Auswahl des Gewinners: 15/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kommunalunternehmen Haßberg-Kliniken
Registrierungsnummer: UStID.DE235587784
Postanschrift: Hofheimer Straße 69
Stadt: Haßfurt
Postleitzahl: 97437
Land, Gliederung (NUTS): Haßberge (DE267)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9521 280
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dedalus HealthCare GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: UStID.DE 172711289
Postanschrift: Konrad-Zuse-Platz 1-3
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 2668 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: UStID. DE 811335517
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981 531277
Fax: +49 981 531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: edf2818c-721e-4aaa-93f9-5d425b6f64a4 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 455610-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 146/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/07/2024