1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Weilheim-Schongau
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: MVV-Regionalbuslinie 981
Interne Kennung: VAB 2024/1
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Präambel Der Landkreis Weilheim-Schongau tritt zum 01.01.2025 der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) bei. Vor diesem Hintergrund unterliegen die vergabegegenständlichen Regionalbusleistungen während des gesamten Vertragszeitraums grundsätzlich den MVV-Standards gemäß den Vorgaben der Dokumente unter https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html. A. Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 PBefG können Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden. Die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird mit Datum der vorliegenden Vorinformation für den von der beabsichtigten europaweiten Ausschreibung umfassten Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 981 (bis 31.12.2024 noch als RVO-Linie 9821) ausgelöst. Der Betrieb ist zum 01.10.2025 aufzunehmen. Für die genannte Linie ist die Liniengenehmigung gemäß § 9 Abs. 2 PBefG ab dem 01.10.2025 bis zum 30.06.2026 zu beantragen. B. Notwendigkeit der eigenwirtschaftlichen Dauerhaftigkeit eigenwirtschaftlicher Ver-kehre: Eigenwirtschaftlich sind die Verkehrsleistungen, deren Aufwand gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG gedeckt wird. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2013 (3 C 26.12) zählt die eigenwirtschaftliche Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der eigenwirtschaftlichen Kostendeckung gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG der beantragten Verkehre, obliegt es dem Antragsteller, diese Zweifel gegenüber der Genehmigungsbehörde bzw. den Gerichten auszuräumen. C. Vergabe als Gesamtleistung Die Vergabe der Verkehrsleistungen auf der MVV-Regionalbuslinie 981 soll als Gesamtleistung erfolgen (vgl. § 8a Abs.2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen der Linie beziehen, sind nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. D. Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden die Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards in den unter https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html abrufbaren Unterlagen festgelegt. Die Anforderungen für Standards (Qualitäten) sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können. Der Landkreis Weilheim-Schongau und der MVV wollen in diesem Fall in die Kontrolle dieser Auflagen eingebunden werden. Im Übrigen gelten insbesondere bei der Weiterentwicklung und Änderung des ÖPNV-Angebots ergänzend die Vorgaben des Nahverkehrsplans. Der Nahverkehrsplan ist abrufbar unter: https://www.weilheim-schongau.de/media/5114/2022-06-03_wm_nahverkehrsplan_bericht.pdf Die vorstehenden Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG relevant für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge, d. h. sie führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigen-wirtschaftlichen Antrags. Ein eigenwirtschaftlich gestellter Genehmigungsantrag ist nur dann als gleichwertig mit dem Verkehrsangebot anzusehen, den die für den ÖPNV zuständige Behörde (Landkreis Weilheim-Schongau) über den öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu bestellen beabsichtigt, wenn der Betreiber die in dieser Vorabbekanntmachung (nebst den in Bezug genommenen Dokumenten) definierten Anforderungen erfüllt oder sich nicht nur auf Teilleistungen bezieht (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Bei fehlender Gleichwertigkeit des beantragten eigenwirtschaftlichen Verkehrs mit den Anforderungen der Vorabbekanntmachung des Landkreises Weilheim-Schongau für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards ist die Genehmigung nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: MVV-Regionalbuslinie 981
Beschreibung: Erbringung von Verkehrsleistungen auf der MVV-Regionalbuslinie 981 (bis 31.12.2024 noch als RVO-Linie 9821) im Landkreis Weilheim-Schongau vom 01.10.2025 bis 30.06.2026 (9 Monate) mit einem Leistungsvolumen von ca. 134.000 Fahrplankilometern pro Jahr bzw. ca. 100.000 Fahrplankilometern im Vertragszeitraum.
Interne Kennung: VAB 2024/01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stainhartstraße 9
Stadt: Weilheim in Oberbayern
Postleitzahl: 82362
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Weilheim-Schongau
Registrierungsnummer: 00001317
Abteilung: Stabsstelle II - Kreisentwicklung
Postanschrift: Stainhartstraße 9
Stadt: Weilheim in Oberbayern
Postleitzahl: 82362
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
Telefon: +49 881 681-1781
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV)
Registrierungsnummer: HRB 43 460
Postanschrift: Thierschstraße 2
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 210 33-0
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 35bd4aca-b2ef-46f5-ab35-9cdc0dca1e06 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 451462-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 145/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/07/2024