5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Altötting (DE214)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden: (a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; (b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; (c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; (d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften; (e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. (3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen; (4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht. (5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt; b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z.B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung); d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben; f) er mit der Abfrage durch die Auftraggeber von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG für den Fall einer beabsichtigten Zuschlagserteilung einverstanden ist. (6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren; (7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Angebot einzureichen;
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung – im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 12 Monate – von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen. Diese Versicherung muss nachfolgende Anforderungen erfüllen (Mindestanforderungen): (a) Deckungssumme von mindestens EUR 1,5 Mio. bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr und (b) Erfassung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden und dabei insbesondere Mangelfolgeschäden wie z.B. Systemausfälle, Unterbrechung des Krankenhausbetriebs oder Datenschutzverstöße. Sofern eine bestehende Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Mindestanforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet; (c) Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren im Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers. Sofern eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Anforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet; (2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2021, 2022 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021); (3) Erklärung über den Umsatz in Deutschland in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Leistungen im Zusammenhang mit dem Aufbau von Interoperabilitätsplattformen und Archivlösungen in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: 1. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zudem geeignete abgeschlossene Referenzprojekte in den nachfolgend benannten Kategorien 1 und 2 nachweisen, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgaben-stellung (Art, Umfang, Komplexität des Auftrags) vergleichbar sind. (1) Dabei muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft mindestens (a) drei vergleichbare Referenzprojekte der Kategorie 1 sowie (b) ein vergleichbares Referenzprojekt der Kategorie 2 einreichen. (2) Folgende Anforderungen müssen die Referenzprojekte in den Kategorien 1 bis 2 jeweils erfüllen (Mindestanforderungen): (a) Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 30. Juni 2019 bis 1. Juli 2024 oder aktueller durch Inbetriebnahme erfolgreich abgeschlossen worden sein. (b) erfolgreiche Einführungen einer IHE und / oder FHIR basierten Interoperabilitätsplattform (IOP) (c) die Interoperabilitätsplattform muss sich im einrichtungsweiten Produktivbetrieb in mind. einem Akutkrankenhaus eines Klinikträgers mit mindestens 250 Betten befinden. (3) Für die Referenzprojekte der Kat. 1 gilt Folgendes: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss durch Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten in der Kategorie 1 nachweisen, dass die folgenden leistungsspezifischen Anforderungen erfüllt werden (Mindestanforderungen): (a) Uneingeschränkte Erfüllung der Anforderungen des SGB V in der jeweils aktuellen Fassung; (b) Einführung und Umsetzung der Lösung einer revisionssicheren Archivierung von elektronisch erzeugten und eingescannten Dokumenten; (c) Umsetzung von mehr als einen Mandanten. Hinweis: Darüber hinaus werden die folgenden Eigenschaften der Referenzen bewertet: - Im Produktivbetrieb werden über die IOP Dienste oder Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie TI ePA, KIM, TIM, eRezept bzw. Medikationsplan über die IOP genutzt und - Im Produktivbetrieb wird über die IOP das LE-Portal für die Kommunikation mit dem Medizinischen Dienstes (MD) genutzt. (4) Für die Referenzprojekte der Kat. 2 gilt Folgendes: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss durch Vorlage von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in der Kategorie 2 nachweisen, dass die folgenden leistungsspezifischen Anforderungen erfüllt werden (Mindestanforderungen): (a) mit einer bzw. den Referenz(en) muss die erfolgreiche Umsetzung einer IOP mit flächendeckendem Produktivbetrieb aller oder einer signifikanten Teilmenge (< 68% Prozent) der im Leistungsverzeichnis (Anlage 1 des Teil E) genannten Anwendungsfälle nachgewiesen werden. 2. Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat zuzusichern, dass er sich zur Bereitstellung von mindestens fünf für die projektspezifischen Leistungen entsprechend qualifizierten Fachkräften – zusätzlich zum Hauptansprechpartner für Auftragsdurchführung sowie Projektleitern für die Bereiche „Projektmanagement“, „Technik (Systemarchitektur)“ und „Datenschutz/IT-Security“ – als Kernteam zur Leistungserbringung für die Projektumsetzung im Falle der Auftragserteilung verpflichtet. 3. Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat zuzusichern, dass (1) ein Hauptansprechpartner für die Auftragsdurchführung (Geschäftsführer, Vorstand etc.) und (2) Projektleiter für die einzelnen Bereiche (a) Projektmanagement“ (b) „Technik (Systemarchitektur)“ sowie (c) „Datenschutz/IT-Security“ vorgesehen sind und diese Personen im Teilnahmeantrag (Bewerbung) zu benennen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation der einzelnen Personen wird dabei erbracht durch - Vorlage eines Kurzlebenslaufs mit Ausbildungsnachweis, - Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit sowie - Angaben zu einschlägiger Berufserfahrung in Jahren. Die Projektleiter für die einzelnen Bereiche „Projektmanagement“, „Technik (Systemarchitektur)“ sowie „Datenschutz/IT-Security“ müssen jeweils über mindestens acht Jahre einschlägige und branchenspezifische Berufserfahrung d.h. Digitalisierung im Gesundheitsbereich oder Sektoren mit vergleichbaren Anforderungen verfügen. 4. Erklärung über durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2021, 2022 und 2023) sowie 5. Erklärung über Vergabe von Unteraufträgen und Vorlage einer Verpflichtungserklärung des als UA vorgesehenen Unternehmens.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
Beschreibung: Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, haben die Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch die Auftraggeber. (1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (1. Prüfungsstufe): Im ersten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüfen die Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist. (2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung (2. Prüfungsstufe): Im zweiten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren aus-zuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. (3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen (3. Prüfungsstufe): Im dritten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe – nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. Wesentliche Kriterien für diese Bewertung der Referenzangaben der einzelnen Bewerber sind die nachfolgenden Festlegungen anhand derer eine Rangfolge ermittelt wird. Die Punktwerte – jeweils 1 Punkt (zugleich die Erfüllung der Mindestanforderung) bis 4 Punkte – werden anhand der wertungsfähigen Referenzen des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) in den Kategorien 1 – 2 nach folgenden Maßgaben vergeben. (a) Referenzen der Kategorie 1: (aa) IOP mit Mandanten je Referenz - 1 Punkt bei IOP mit einem Mandanten - 2 Punkte bei IOP mit > 2 Mandanten (bb) IOP beinhaltet Anbindung und Nutzung TI - 1 Punkt je Referenz, wenn vorhanden (cc) IOP beinhaltet die Anbindung und Nutzung des LE-Portals - 1 Punkt je Referenz, wenn vorhanden (dd) Revisionssichere Archivierung von elektronisch erzeugten und eingescannten Dokumenten - 1 Punkt je Referenz, wenn vorhanden (ee) Laufzeit des Vertrages - 1 Punkt, wenn der Vertrag innerhalb der letzten 13 bis 36 Monate beendet wurde - 2 Punkte, wenn der Vertrag innerhalb der letzten 12 Monate beendet wurde - 3 Punkte, wenn es sich um einen laufenden Vertrag handelt (ff) Anzahl der Betten je Referenz - 1 Punkt bei 250 Betten - 2 Punkte bei 251 bis 500 Betten - 3 Punkte bei 501 bis 1000 Betten - 4 Punkte bei mehr als 1000 Betten (b) Referenzen der Kategorie 2: (aa) Erfüllung der Anforderungen von SGB V - 1 Punkt je Referenz, wenn Anforderungen erfüllt sind. (bb) Laufzeit des Vertrages - 1 Punkt, wenn der Vertrag innerhalb der letzten 13 bis 36 Monate beendet wurde - 2 Punkte, wenn der Vertrag innerhalb der letzten 12 Monate beendet wurde - 3 Punkte, wenn es sich um einen laufenden Vertrag handelt (cc) Anzahl der Betten je Referenz - 1 Punkt bei 250 Betten - 2 Punkte bei 251 bis 500 Betten - 3 Punkte bei 501 bis 1000 Betten - 4 Punkte bei mehr als 1000 Betten (dd) Umgesetzte Anwendungsfälle - 1 Punkt bei < 68% - 2 Punkte bei 68% bis < 84% - 3 Punkte bei 84% bis < 92% - 4 Punkte bei 92% bis 100% Der Erfüllungsgrad zur Bestimmung der Vergleichbarkeit in Kategorie 2 Nr. 5 (Umgesetzte Anwendungsfälle) in Prozent errechnet sich anhand der Angaben nach folgender Formel, nämlich (Anzahl erfüllter "MUSS" + "KANN" + "weitere Anwendungsfälle" / 50 (Gesamtzahl von "MUSS" + "KANN" + "weitere Anwendungsfälle")) * 100% = […]% (Seite 13 des Teil B - Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb) (d) Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der für jede Referenz (Kategorie 1 und 2) ermittelten Punkte. Der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den ersten Rang. Bewerber (bzw. Bewerbergemein-schaften) mit gleicher bzw. niedrigerer Gesamtpunktzahl werden absteigend auf die nachfolgenden Rangplätzen verteilt, bis die Rangplätze 1 bis 5 ermittelt sind. (e) Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen und damit mehr als drei Bewerber (bzw. Bewerbergemein-schaften) die Rangplätze 1 bis 5 belegen könnten, wird in analoger Anwendung § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern (bzw. Bewerbergemeinschaf-ten) mit derselben Gesamtpunkzahl herbeigeführt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 02/09/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 34 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeber behalten sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnah-meanträge (Bewerbungsfrist)/ Angebote nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht. Unterlagen, die die Auftraggeber nach Angebotsabgabe nachfordern oder für die diese Gelegenheit zur Nachreichung geben, können nur bis zu dem von den Auftraggebern gemäß § 56 Abs. 4 VgV bestimmten Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb des von den Auftraggebern bestimmten Zeitpunkts eingereicht, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Watson Farley & Williams LLP
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
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