5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212180 Entwicklung von Medizinsoftware
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Stadt: München
Postleitzahl: 80337
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Weitere Erfüllungsorte können sein: - München Klinik Harlaching - München Klinik Neuperlach - München Klinik Schwabing (Alt- und Neubau) - München Klinik Bogenhausen - München Klinik Thalkirchner Straße
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Nachweis des Eintrags ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bietende ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV). Der Auszug darf nicht älter als zwölf (12) Monate sein. Der Nachweis muss dem Angebot zwingend beigelegt werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) *** Mindestanforderung: Verlangt wird ein Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro *** Wertung: Ausschluss = < 0.5 Mio Euro brutto 5 Punkte = 0.5 - 1.0 10 Punkte = 1.0 - 1.5 15 Punkte = 1.5 - 2.0 20 Punkte = 2.0 - 2.5 25 Punkte = 2.5 - 3.0 30 Punkte = > 3.0 Auswahlkriterium im Teilnahmewettbewerb für den Zugang zur nächsten Stufe: Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert vier geeignete Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen: 1. für Personenschäden in Höhe von 1 000 000 EUR 2. für Sach- und Umweltschäden in Höhe von 500 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bieters nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form eines Nachweises nach Anlage 3 der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen. Mindestanforderung: mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens drei Jahren. Die weitere Wertung hierzu: unter 3 = Ausschluss 3 = 10 Punkte 4 = 20 Punkte 5 oder mehr = 30 Punkte Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 hinzu. Hierzu soll der Bieter zu jeder Referenz angeben, ob die Bettenanzahl das Referenzprojekt mehr als 500 / 1000 / 2000 aufweisen kann. Diese Angabe wird wie folgt bewertet: 0 Punkte bei 0 - 500 Betten 5 Punkte bei 501 - 1000 Betten 10 Punkte bei 1001 - 2000 Betten 20 Punkte ab 2000 Betten Die Vergabestelle legt dabei aus allen eingereichten Referenzen max. fünf Referenzen zugrunde, die mit den Ziffern 1-5 entsprechend gekennzeichnet sind. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt aus den Unterlagen die ersten fünf Referenzen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. *** Auswahlkriterium im Teilnahmewettbewerb für den Zugang zur nächsten Stufe: Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert vier geeignete Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 130
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: CE-Konformitätskennzeichung
Beschreibung: Das Gerät muss die CE-Konformitätskennzeichung gem. Artikel 20 MDR tragen, aus der hervorgeht, dass das Produkt einer EU-Konformitätserklärung gem. Artikel 19 EU MDR 2017/745 unterzogen wurde und in der Bundesrepublik als Medizinprodukt zugelassen ist, inkl. Auflistung der eingehaltenen Normen (Ausgabe mit angeben).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Die maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 50. Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %. Die im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises entsprechend der Anlage Preisblatt. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (inkl. Umsatzsteuer) erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Die maximale, im Zuschlagskriterium "Qualität" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 335. Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %. Die im Zuschlagskriterium maximal erzielbaren Punkte verteilen sich wie folgt: - Präsentation (20 Punkte entspricht maximal 12,5 %) - Teststellung (5 Punkte entspricht maximal 12,5 %) - Umfang Erfüllung des Leistungsverzeichnisses (310 Punkte entspricht maximal 25 %) *** Die Bieter, die zum weiteren Verfahren zugelassen werden, sind aufgefordert, in der ersten Verhandlungsrunde eine Angebotspräsentation durchzuführen. Bei dieser Präsentation sind folgende Konzepte vorzustellen: - 30 Minuten: Architekturkonzept und Prozesskonzept mit Fokus auf primären User Case mit Ausblick auf sekundären User Case - 20 Minuten: Aufzeigen eines Projektplans, in dem das grundsätzliche Vorgehen mit erster (primärer User Case) Stufe und zweiter (sekundärer User Case) Stufe aufgezeigt wird Beide Präsentationen werden durch Gremium des Auftraggebers bewertet. Durch die Präsentation können maximal 20 Punkte bzw. 12,5 % erreicht werden. Es müssen zwei Konzepte vorgestellt werden, die jeweils nach folgender Tabelle durch den Auftraggeber bewertet werden: - 10 Punkte: Sehr gut strukturierter und fachlich vollumfänglich überzeugende Ausarbeitung. Klare und nachvollziehbare Ausdrucksweise. Sehr gutes Eingehen auf die auftraggeberseitigen Spezifikationen. Aus der Qualität und Umfang der Präsentation lässt sich eine sehr hohe Qualität und Vollständigkeit der im Projekt geforderten Umsetzung erschließen. - 8 Punkte: Gut strukturierte und fachlich weitestgehend überzeugende Ausarbeitung. Nachvollziehbare Ausdrucksweise und gutes Eingehen auf auftraggeberseitige Spezifikationen. Aus der Qualität und Umfang der Präsentation lässt sich eine hohe Qualität und Vollständigkeit der im Projekt geforderten Umsetzung erschließen. - 6 Punkte: Gut strukturierte und fachlich im Wesentlichen überzeugende Ausarbeitung. In weiten Teilen nachvollziehbare Ausdrucksweise und bedingtes Eingehen auf auftraggeberseitige Spezifikationen. Aus der Qualität und Umfang der Präsentation lässt sich eine befriedigende Qualität und Vollständigkeit der im Projekt geforderten Umsetzung erschließen. - 4 Punkte: Grundsätzlich strukturierte und fachlich in Teilen überzeugende Ausarbeitung. Nur bedingt nachvollziehbare Ausdrucksweise. Teilweises Eingehen auf auftraggeberseitige Spezifikationen. Aus der Qualität und Umfang der Präsentation lässt sich eine ausreichende Qualität und Vollständigkeit der im Projekt geforderten Umsetzung erschließen. - 2 Punkte: Lediglich teilweise strukturierte und fachlich kaum überzeugende Ausarbeitung. Kaum nachvollziehbare Ausdrucksweise. Pauschales Eingehen auf auftraggeberseitige Spezifikationen. Aus der Qualität und Umfang der Präsentation lässt sich eine mangelhafte Qualität und Vollständigkeit der im Projekt geforderten Umsetzung erschließen. - 0 Punkte: Keine Struktur und fachlich nicht überzeugende Ausarbeitung. Ausdrucksweise vielfach nicht verständlich und nachvollziehbar. Kein Eingehen auf auftraggeberseitige Spezifikationen. Aus der Qualität und Umfang der Präsentation lässt sich eine ungenügend Qualität und Vollständigkeit der im Projekt geforderten Umsetzung erschließen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 12.5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Teststellung
Beschreibung: Durch die Teststellung können maximal 5 Punkte bzw. 12,5 % erreicht werden. Die Bewertung erfolgt unter drei verschiedenen Gesichtspunkten von drei unterschiedlichen Berufsgruppen. Zum einen bewerten Vertreter der Fachbereiche die CIT aus Anwendersicht (Gruppe A). Mitarbeiter, die mit dem Thema Hygiene beauftragt wurden, werden die Wagen aus Sicht der Hygiene beurteilen (Gruppe H). Mitarbeiter aus der Medizintechnik und dem IT-Service werden ihre Bewertung nach Gesichtspunkten der Wartbarkeit abgeben (Gruppe I). Hierfür werden spezielle Bewertungsbögen (Anhang) von den jeweiligen Gruppen genutzt. Die Mitglieder der Bewertungskommission werden im Vorfeld bestimmt und für jedes CIT, das zur Teststellung zugelassen wurde, eine Wertung abgeben. Insgesamt sind drei verschiedene Bewertungsbögen vorhanden. Sie enthalten jeweils Fragen zu den Themenbereichen klinische Nutzung, Hygiene und Wartung. Die Fragen können zwischen 0 und 5 Punkten bewertet werden. - 5 Punkte: In besonderem Maße geeignet, spürbar besser als andere Lösungen - 4 Punkte: Vollständig geeignet, alle Anforderungen erfüllt - 3 Punkte: Insgesamt - mit einigen Abstrichen - geeignet - 2 Punkte: Deutlich spürbare Nachteile vorhanden, aber insgesamt noch akzeptabel - 0 Punkt: Nicht akzeptabel, führt zur Gesamtpunktzahl "0" für den Bewertungsbogen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 12.5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsverzeichnis
Beschreibung: Die Leistungsbeschreibung ist in folgende Kriterien untergliedert: - (A)-Kriterium: Ausschlusskriterium (Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zwingend zum Ausschluss) - (B)-Kriterium: Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet). o B1-Kriterium: Ein B1-Kriterium ist ein sehr wichtiges Bewertungskriterium und wird mit 10 Punkten gewichtet. o B2-Kriterium: Ein B2-Kriterium ist ein wichtiges Bewertungskriterium und wird mit 5 Punkten gewichtet. Die Punktbewertung des Leistungsverzeichnisses basiert auf der Summation der Gewichtungen aller mit "Ja" bewerteten (B)-Kriterien. Wurde ein (A)-Kriterium nicht mit "Ja" bewertet, führt dies zwingend zu einem Ausschluss aus dem Verfahren. Die maximale erreichbare Punktzahl liegt bei 310. Dieser Wert wird auf 25 % skaliert, welche in die Bewertung Funktion einfließen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Hat die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bietenden, kann sie den Bietenden zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Angaben, dass zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB nicht vorliegen, Dokument "Eigenerklärung Eignung" 2. Angaben, dass fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB nicht vorliegen, Dokument "Eigenerklärung Eignung" 3. Angaben zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, Dokument "Eigenerklärung Eignung" 4. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes, Dokument "Eigenerklärung Eignung" 5. Antikorruptionserklärung, Dokument "Eigenerklärung Eignung" 6. Ausschluss Interessenkonflikt, Dokument "Eigenerklärung Eignung" 7. Schutzerklärung Scientology, Dokument "Schutzerklärung Scientology" 8. Eigenerklärung Russlandsanktionen, Dokument "Eigenerklärung Russlandsanktionen" 9. Abfrage nach § 6 Abs. 1 WRegG ab Auftragswert 30.000 EUR ohne USt 10. Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls vorliegend -
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. **** 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. **** 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: München Klinik gGmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)