5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39713200 Waschmaschinen und Wäschetrockner
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39711000 Elektrische Küchengeräte für den Hausgebrauch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Unter Verwendung des Formblattes "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedstaates zu erklären (Ausschlusskriterium). Das Dokument "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. Als Beleg der Eignung ist ein Auszug aus dem Handelsregister ODER der Handwerksrolle ODER dem Vereinsregister ODER dem Partnerschaftsregister ODER aus dem Mitgliederverzeichnis der Berufskammern der Länder als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Für den Fall, dass keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister (i. S. d. Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU [EU-Öffentliche-Auftragsvergabe RL]) besteht, ist die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise nachzuweisen. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: I.) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, II.) Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages
Beschreibung: Abgabe des Formulars "02.07_Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): // Vorzulegen mit dem Angebot vom/für: 1. Bieter, 2. (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, 3. (ggfs.) reine Unterauftragnehmer, 4. (ggfs.) eignungsverleihende Unterauftragnehmer und 5. (ggfs.) rein eignungsverleihende Dritte. Mindestanforderung an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Personenschäden iHv 1.500.000 €, Sachschäden iHv 1.000.000 € und Vermögensschäden iHv 500.000 €. Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen. Der AN haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Erfüllung des Vertrages schuldhaft verursacht werden. Der AN stellt den AG von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei Ausführung der Arbeiten oder aufgrund von Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, frei. Eine entsprechende schriftliche Zusicherung einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe [Mindestanforderung: s. o.!] abgeschlossen werden kann, ODER ein entsprechender Versicherungsnachweis einer Versicherungsgesellschaft, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht, ist erst vor Leistungsbeginn dem Auftraggeber vorzulegen. ///// II.) Es wird jeweils ein Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages iHv. 100.000 € netto pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) verlangt. Zum Beleg dessen ist das Formblatt "02.06_Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023) anzugeben. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: I.) Referenzen, II.) Unterauftragnehmer, Eignungsleihe
Beschreibung: I.) Referenzen: Eigenerklärung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte das Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" mit mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in den letzten höchstens fünf Jahren in Bezug zur gegenständlichen Leistung (elektrische Haushaltsgeräte) ein. Pro Referenz ist im Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" zwingend anzugeben: 1. Referenz-Nr., 2. Angabe der Losnummer(n), 3. Auftragnehmer des Referenzauftrags: Firma (Name) und Rechtsform (z. B. GmbH), 4. Bezeichnung der Leistung („Titel“), 5. Zeitraum der Leistungserbringung, 6. Auftragswert in Euro (netto), 7. Angabe des Namens (Firma und Rechtsform) und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse), 8. Beschreibung der ausgeführten Leistung(en) nach Art und Umfang. / Die Beschreibung muss der Zentralen Vergabestelle insbesondere auch die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz(en) die Mindestanforderungen an die Referenz(en) erfüllen! // Vorzulegen mit dem Angebot vom/für: 1. Bieter, 2. (ggfs.) nur die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums beitragen, 3. (ggfs.) reine Unterauftragnehmer und 4. (ggfs.) eignungsverleihende Unterauftragnehmer. // Es wird eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. // Mindestanforderungen an die Referenz (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): 1. Der Referenzauftrag darf nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist), 2. Der Referenzauftrag muss in Bezug zur gegenständlichen Leistung (elektrische Haushaltsgeräte) sein. ///// II.) Unterauftragnehmer, Eignungsleihe (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Bieter hat im Formblatt "00.05_Unterauftragnehmer Eignungsleihe" mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Für reine und (darüber hinaus) eignungsverleihende Unterauftragnehmer gelten dieselben Eignungskriterien/Eignungsanforderungen wie für den Bieter.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Vgl. das Dokument "01.01_Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen“.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)