Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Verwertung des angelieferten Grüngutes in der Stadt Füssen

427873-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Verwertung des angelieferten Grüngutes in der Stadt Füssen
OJ S 138/2024 17/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Füssen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerwertung des angelieferten Grüngutes in der Stadt Füssen
BeschreibungDie Stadt Füssen ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) für anfallendes und überlassenes Grüngut zuständig. Die Stadt Füssen erfasst die genannten Abfälle im Bringsystem und wird Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2025 mit der Betriebsführung der Annahmestelle der Stadt Füssen für Grüngut sowie mit der Übernahme und Verwertung des angelieferten Grüngutes beauftragen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Landkreis Ostallgäu ein Holsystem zur Erfassung von Bioabfällen (inkl. Grüngut) eingeführt ist. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben: Los 1 Annahme von Grüngut Los 2 Übernahme und Verwertung von Grüngut
Kennung des Verfahrens011fac74-b9ef-4405-9821-9f4c38079486
Interne KennungEU-3-2-af-24-267
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle, 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen, 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Füssen
Postleitzahl 87629
Land, Gliederung (NUTS)Ostallgäu (DE27B)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenSämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. ********* Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß §123 GWB vorliegen. Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ******* Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt "02 Angebot und Formblätter" zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************ Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung *********** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach L124 sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L236) abzugeben. *********** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, , soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Annahme von Grüngut
Beschreibung: Die Stadt Füssen ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) für anfallendes und überlassenes Grüngut zuständig. Die Stadt Füssen erfasst die genannten Abfälle im Bringsystem und wird Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2025 mit der Betriebsführung der Annahmestelle der Stadt Füssen für Grüngut sowie mit der Übernahme und Verwertung des angelieferten Grüngutes beauftragen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Landkreis Ostallgäu ein Holsystem zur Erfassung von Bioabfällen (inkl. Grüngut) eingeführt ist. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben: Los 1 Annahme von Grüngut • Betriebsführung einer Annahmestelle der Stadt Füssen mit Annahme von Grüngut
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer in den Vertragsunterlagen festgesetzten Frist widerspricht. Diese Frist beträgt mindestens 12 Monate, um dem Auftraggeber genug Zeit für einen Neuausschreibung zu gewähren. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Füssen
Postleitzahl: 87629
Land, Gliederung (NUTS): Ostallgäu (DE27B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Beschreibung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt "02-Angebot und Formblätter" eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft). Allgemeine Angaben zum Unternehmen (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) - Anzahl der Mitarbeiter, Konzernangehörigkeit, weitere Angaben zur Betriebsausstattung ************ Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) ************ Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: *Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes. *Legen Sie bitte Ihrem Angebot mindestens drei Referenzen über ausgeführte vergleichbare Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahren bei (2021, 2022, 2023). Jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge) und des Leistungszeitraums sowie des Auftraggebers.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben zu den Umsätzen für die Geschäftsjahre 2023, 2022 und 2021 - insbesondere den Gesamtumsatz und den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen29/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Beschreibung: .-.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: (1) Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit hat sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung abzusichern, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem Auftraggeber aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers zustehen, sowie auf Ansprüche wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen. (2) Die Sicherheit ist zu leisten durch Übergabe einer unbedingten, unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Der Bürge muss auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB verzichten. Jedoch darf sich der Bürge vorbehalten, die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Ab-satz 2 BGB dann zu erheben, wenn eine fällige Gegenforderung des Auftragnehmers, durch die sich der Auftraggeber befriedigen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der Bürgschaftsvertrag muss deutschem Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) unterliegen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Bürgschaftsvertrag ist der Sitz des Auftraggebers anzugeben. (3) Die Sicherheit muss sich auf einen Betrag in Höhe von 5 % des dem erteilten Auftrag entspre-chenden jährlichen Wertungspreises (brutto) multipliziert mit 4 (Mindestvertragslaufzeit bis 31.12.2028) belaufen. Der jährliche Auftragswert ist der „Gesamtpreis pro Jahr (inkl. MwSt.) zur Angebotswertung“ im jeweiligen Los, der sich aus der Ziff. 3 „Vertrags- und Abrechnungs-preise“ ergibt. (4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Sicherheit bis spätestens einen Monat vor Leis-tungsbeginn zu übergeben. Stellt der Auftragnehmer die Bürgschaft nicht zu diesem Zeitpunkt, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Stellung der Bürgschaft eine angemessene Nachfrist mit Kündigungsandrohung setzen und unverzüglich nach deren erfolglosem Ablauf den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen sowie Schadensersatz statt der Leistung verlangen, dies gilt jedoch nicht, wenn der Auftragnehmer die Nicht-Stellung der Bürgschaft nicht zu vertreten hat. Alternativ ist der Auftraggeber – wenn er den Vertrag trotz erfolglosen Ablaufs der angemessenen Nachfrist nicht unverzüglich gekündigt hat – dazu berechtigt, zugunsten des Auftragnehmers fällig werdende Zahlungen so lange (notfalls je in voller Höhe) einzubehalten, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. Im Übrigen hat der Auftragnehmer je-derzeit das Recht, vom Auftraggeber die Auszahlung dieses Sicherheitseinbehalts Zug um Zug gegen Stellung einer vertragsgemäßen Bürgschaft voller) Höhe (gemäß Absatz (3)) zu verlangen
Frist für den Eingang der Angebote: 16/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden nachgefordert. Fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. *** Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 57 Abs. 1 VgV nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Angebotsfrist endet am 16.08.2024 um 12:00 Uhr Bieterfragen sind möglichst bis 29.07.2024, 12:00 Uhr zu stellen, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung sicherstellen zu können
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefax +49 89/2176-2847
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
BeschaffungsdienstleisterZweckverband Kommunale Dienste Oberland
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Übernahme und Verwertung von Grüngut
Beschreibung: Die Stadt Füssen ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) für anfallendes und überlassenes Grüngut zuständig. Die Stadt Füssen erfasst die genannten Abfälle im Bringsystem und wird Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2025 mit der Betriebsführung der Annahmestelle der Stadt Füssen für Grüngut sowie mit der Übernahme und Verwertung des angelieferten Grüngutes beauftragen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Landkreis Ostallgäu ein Holsystem zur Erfassung von Bioabfällen (inkl. Grüngut) eingeführt ist. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben: Los 2 Übernahme und Verwertung von Grüngut • Übernahme des eingesammelten Grüngutes an der Annahmestelle • Ordnungsgemäße Verwertung von Grüngut • Ggf. Entsorgung von Störstoffen und Sortierresten
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer in den Vertragsunterlagen festgesetzten Frist widerspricht. Diese Frist beträgt mindestens 12 Monate, um dem Auftraggeber genug Zeit für einen Neuausschreibung zu gewähren. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Füssen
Postleitzahl: 87629
Land, Gliederung (NUTS): Ostallgäu (DE27B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Beschreibung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt "02-Angebot und Formblätter" eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft). Allgemeine Angaben zum Unternehmen (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) - Anzahl der Mitarbeiter, Konzernangehörigkeit, weitere Angaben zur Betriebsausstattung. ************ Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) ************ Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: *Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes. *Benennung und Beschreibung der Behandlungsanlage(n) mit Genehmigungsnachweis mit Benennung von Gesamtkapazität, freier Kapazität über die Vertragslaufzeit und Beschreibung des Verfahrens und der Anlagentechnik sowie der Verfahrensschritte. *Benennung und Beschreibung der Entsorgungswege für Störstoffe und Sortierreste sowie der Verwertungs-/ Vermarktungswege der Erzeugnisse *Nachweis, dass die aus Grüngut erzeugten Stoffe (z. B. Komposte) bisher die Kriterien der Bioabfallverordnung und ggf. der Düngemittelverordnung sowie die Gütekriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost (RAL-GZ 251 bzw. bei der Herstellung von Gärprodukten RAL-GZ 245) einhalten durch Vorlage der RAL-Zertifikate oder Nachweise der Gleichwertigkeit (z.B. Laboranalysen) *Legen Sie bitte Ihrem Angebot mindestens drei Referenzen über ausgeführte vergleichbare Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahren bei (2021, 2022, 2023) vor. Insbesondere de mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge) und des Leistungszeitraums sowie des Auftraggebers.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben zu den Umsätzen für die Geschäftsjahre 2023, 2022 und 2021 - insbesondere den Gesamtumsatz und den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Preis ist der Gesamtpreis zur Angebotswertung (incl. USt.) pro Jahr. Das Angebot mit dem geringsten Preis wird mit 85 Punkten bewertet. Die Punktevergabe erfolgt umgekehrt proportional und prozentual zum Preisabstand

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Umweltauswirkung des Transports ermittelt sich aus der Transportentfernung zwischen der Annahmestelle (Ehrwanger Straße 9; 87629 Füssen) sowie der Verwertungsanlage. Die Ermittlung der einfachen Wegstrecke erfolgt mittels Online-Routenplaner (Google Maps). Das Angebot mit einer Transportentfernung von höchstens 100 km oder weniger erhält das Angebot 15 Punkte. Bei einer Entfernung von mehr als 100 km aber höchstens 150 km Wegstrecke erhält das Angebot 10 Punkte. Bei einer Entfernung von mehr als 150 km aber höchstens 200 km Wegstrecke erhält das Angebot 5 Punkte. Weitere Entfernungen werden mit 0 Punkten bewertet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen29/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: (1) Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit hat sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung abzusichern, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem Auftraggeber aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers zustehen, sowie auf Ansprüche wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen. (2) Die Sicherheit ist zu leisten durch Übergabe einer unbedingten, unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Der Bürge muss auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB verzichten. Jedoch darf sich der Bürge vorbehalten, die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Absatz 2 BGB dann zu erheben, wenn eine fällige Gegenforderung des Auftragnehmers, durch die sich der Auftraggeber befriedigen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der Bürgschaftsvertrag muss deutschem Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) unterliegen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Bürgschaftsvertrag ist der Sitz des Auftraggebers anzugeben. (3) Die Sicherheit muss sich auf einen Betrag in Höhe von 5 % des dem erteilten Auftrag entspre-chenden jährlichen Wertungspreises (brutto) multipliziert mit 4 (Mindestvertragslaufzeit bis 31.12.2028) belaufen. Der jährliche Auftragswert ist der „Gesamtpreis pro Jahr (inkl. MwSt.) zur Angebotswertung“ im jeweiligen Los, der sich aus der Ziff. 3 „Vertrags- und Abrechnungs-preise“ ergibt. (4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Sicherheit bis spätestens einen Monat vor Leis-tungsbeginn zu übergeben. Stellt der Auftragnehmer die Bürgschaft nicht zu diesem Zeitpunkt, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Stellung der Bürgschaft eine angemessene Nachfrist mit Kündigungsandrohung setzen und unverzüglich nach deren erfolglosem Ablauf den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen sowie Schadensersatz statt der Leistung verlangen, dies gilt jedoch nicht, wenn der Auftragnehmer die Nicht-Stellung der Bürgschaft nicht zu vertreten hat. Alternativ ist der Auftraggeber – wenn er den Vertrag trotz erfolglosen Ablaufs der angemessenen Nachfrist nicht unverzüglich gekündigt hat – dazu berechtigt, zugunsten des Auftragnehmers fällig werdende Zahlungen so lange (notfalls je in voller Höhe) einzubehalten, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. Im Übrigen hat der Auftragnehmer je-derzeit das Recht, vom Auftraggeber die Auszahlung dieses Sicherheitseinbehalts Zug um Zug gegen Stellung einer vertragsgemäßen Bürgschaft voller) Höhe (gemäß Absatz (3)) zu verlangen
Frist für den Eingang der Angebote: 16/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden nachgefordert. Fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. *** Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 57 Abs. 1VgV nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Angebotsfrist endet am 16.08.2024 um 12:00 Uhr Bieterfragen sind möglichst bis 29.07.2024, 12:00 Uhr zu stellen, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung sicherstellen zu können
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefax +49 89/2176-2847
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
BeschaffungsdienstleisterZweckverband Kommunale Dienste Oberland
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
Registrierungsnummer: 173793
Abteilung: Verfahrensstelle Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9  
Stadt: DE216
Postleitzahl: 83646
Land, Gliederung (NUTS): Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ZV KD Oberland-Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon: +4980414417700
Fax: +4980414417999
Internetadresse: https://zv-oberland.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39  
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49892176-2411
Fax: +49892176-2847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Stadt Füssen
Registrierungsnummer: 100823
Postanschrift: Lechhalde 3  
Stadt: Füssen
Postleitzahl: 87629
Land, Gliederung (NUTS): Ostallgäu (DE27B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon: +4980414417700
Fax: +4980414417999
Internetadresse: https://www.stadt-fuessen.de
Profil des Erwerbers: https://zv-oberland.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung3ae1945e-20f0-4a4b-8a3d-11016c8d0ebf-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungDie Angebotsfrist wurde auf den 16.08.2024 um 12:00 Uhr verlängert, da es technische Probleme beim Download der Unterlagen gab.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 446ea93c-8fe0-424f-9ddf-067c92b3adbe - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/07/2024 15:59:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 427873-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 138/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/07/2024

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Neufahrn
Neufahrn in Niederbayern
Neuhaus am Inn
Neuhaus an der Pegnitz
Neuherberg
Neuhof an der Zenn
Neuhütten
Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Neukirchen beim Heiligen Blut
Neukirchen vorm Wald
Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt-Sankt Veit
Neunburg vorm Wald
Neunkirchen am Brand
Neunkirchen am Sand
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Neuried (bei München)
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Oberau
Oberaudorf
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Oberbergkirchen
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Oberhaching
Oberhausen
Oberhausen (bei Neuburg/Donau)
Oberkotzau
Obermeitingen
Obermichelbach
Obernburg am Main
Oberneuching
Obernzenn
Oberostendorf
Oberpframmern
Oberreichenbach
Oberschneiding
Oberschönegg
Oberschwarzach
Oberschweinbach
Obersöchering
Oberstaufen
Oberstdorf
Obertaufkirchen
Oberthulba
Obertraubling
Obertrubach
Oberviechtach
Obing
Ochsenfurt
Odelzhausen
Oerlenbach
Oettingen in Bayern
Offenberg
Ohlstadt
Olching
Ortenburg
Osterhofen
Ostheim vor der Rhön
Ottensoos
Otterfing
Ottobeuren
Ottobrunn
Oy-Mittelberg
Painten
Palling
Pappenheim
Parkstein
Parkstetten
Parsberg
Partenstein
Passau
Pastetten
Pegnitz
Peißenberg
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Pentling
Penzberg
Penzing
Perlesreut
Petersdorf (Schwaben)
Pfaffenhausen
Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
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Pfeffenhausen
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Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
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Prem
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Rott am Inn
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Röttenbach (Landkreis Roth)
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