5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen, 71321200 Heizungsplanung, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, 71321300 Beratung im Bereich Sanitärinstallation, 71321400 Beratung im Bereich Belüftung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 55 f HOAI 2021, Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 55 f HOAI 2021, Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 55 f HOAI 2021, Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 55 f HOAI 2021. Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gersthofen
Postleitzahl: 86368
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2028
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien (Mindestanforderungen):
Beschreibung: a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS); b) Erklärung des Bewerbers zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im TN-Antrag über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung mit dem Angebot eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien (Mindestanforderungen):
Beschreibung: a) Erklärung d. Bewerbers (Bew.) bzw. der Bewerbergemeinschaft (BG) über die Anzahl der techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (VZ-MA) u. der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2021, 2022, 2023) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanford. ist ein jährl. Mittel von 1,5 techn. festangestellten VZ-MA im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) inkl. GF. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer (UA) im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. §47 Abs. 1 VgV im TNA unter Anl. 1 ist von den freien MA auszufüllen. b) Angabe der Fachkräfte gem. §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bew. über die Berufsqualif. eines GF oder einer FK gem. §75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" oder „staatlich geprüfter Techniker" oder „Meister" der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik o.vgl. gem. § 75 VgV im jew. Herkunftsstaat des Bew. (Sitz d. Bew.) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde m. Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jew. Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur" oder „staatlich geprüfter Techniker" oder „Meister" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichb. fachl. Qualifik. nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. c) Die Berufserf. des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b)] im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS). d) Angabe von 2 verschiedenen Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen: Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.07.2017-30.06.2024 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Von den ALG 1, 2, 3, 7 und 8 wurden mind. drei ALG dem Bewerber beauftragt bzw. von ihm vollständig bearbeitet. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Folg. Wertungskriterien gelten bei den Ref. projekten: — Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE — ggf. Benennung d. UA — ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE/mit dem UA — Projektbezeichn./-beschreibung — Bauvolumen brutto (KG 400 ALG 1, 2, 3, 7, 8) (max. Punktzahl bei mind. 200.000 €), — dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen 2-8 (LPH 2, 3, 5, 6, 8: jeweils 2 Punkte; LPH 4, 7: jeweils 1 Punkt), — dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte ALG (ALG 1, 2, 3: jeweils 2 Punkte, ALG 7, 8: jeweils 1 Punkt), — TA-Leistung bei einer Neubaumaßnahme im Bereich Hochbau. (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte), — Vollständigkeit der Projektdarstellung des Ref.projektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte). — AG mit Ansprechpartn., Anschrift, Tel.Nr.---------------- Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jew. bei einer der 2 Ref. erfüllt ist) für: — Zusammenarbeit m. öffent. AG/einschläg. Vergaberichtlinien (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte), — Mitwirkung bei d. Beschaffung v. öffentl. Fördermitteln (Benennung des Förderprogramms im TNA ist erforderl.) (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte), — küchentechn. Anlage wurde geplant und installiert (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte), — Baumaßnahme in Holzbauweise (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte). e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.proj. anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, - technische und berufliche Leistungsfähigkeit. - inkl. oben genannten Kriterien zur Referenzbewertung. ------- Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Eigungskriterien" und "Auswahlkriterien". ------- Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. ------- Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)
Beschreibung: Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe
Beschreibung: Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: C) Honorar
Beschreibung: Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien".
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bewerber müssen Ihre Bereitschaft erklären, dass in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) im Auftragsfall auszufüllen und zu unterschreiben. Entsprechend des Gesetztes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) darf (z.B. in Gemeinschaftseinrichtungen, Medizinischen Einrichtungen) nur Personal mit Impfschutz, Immunität oder medizinischer Kontraindikation eingesetzt werden. Bewerber müssen bereit sein, im Auftragsfall beide Erklärungen zu unterzeichnen.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/08/2024 10:30:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
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