5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Rahmen der Angebotsabgabe wird voraussichtlich zusätzlich zum Grundangebot eine Eventualposition anzubieten sein, welche die Verlängerung zweier täglich verkehrender Zugpaare der Linie 7/17 Augsburg – Buchloe – Kempten – Immenstadt (Zugtrennung/-vereinigung) – Lindau / Oberstdorf über Augsburg hinaus nach Nürnberg („Allgäu-Franken-Express“) unterstellen wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt (DE273)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung der Angaben unter Ziffer 5.1.9 zum Eignungskriterium wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Alternative 1: Soweit für das Geschäftsjahr 2023 kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bewerber die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bewerber eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2023 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss: • sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB; • Eigenkapital zu Buchwerten; • Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB. Alternative 2: Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das Geschäftsjahr 2023 zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. Sodann hat der Bewerber die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1), 3), und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bewerber folgende Unterlagen abzugeben: • den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das Geschäftsjahr 2022; • eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2023, (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie • eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2023 unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2023 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen. Ergänzung für alle Fälle: Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das Geschäftsjahr 2023 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung abzugeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen. Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG vorzulegen. Alternativ kann der Bewerber im Teilnahmeantrag darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Soll bzw. sollen im Falle einer Abgabe des Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft nur ein Mitglied bzw. nicht alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Des Weiteren haben die Bewerber einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 12.08.2024 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist der Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine gegenüber dem Bewerber abgegebene Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bewerber über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Mit Blick auf die sogleich unter Ziffer bb) aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich unter Ziffer aa) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer bb) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Für die in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt FB D1 zu verwenden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 12.08.2024 datieren. Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfüllen: aa) einen Mindestjahresumsatz i. H. v.155 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023 und bb) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 9,5 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2023. Soweit im Geschäftsjahr 2023 ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses Verlustes, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen: Grundfall: 1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Geschäftsjahr 2023; 2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2023, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; 3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2023 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht; 4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im Geschäftsjahr 2023 ausgewiesener Verlust des Bewerbers durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde; zu den Alternativen bzw. der Ergänzung für alle Fälle: vgl. Abschnitt Zusätzliche Informationen (BT-300-Lot)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und die technische Ausstattung verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bewerber über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nicht erforderlich. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Bewerber über eine ausreichende Anzahl an Fahrzeugen (mindestens 41) verfügt, die mit gleisbogenabhängiger Wagenkastensteuerung („Neigetechnik“) für den bogenschnellen Betrieb mit den zugehörigen heutigen diesbezüglichen Geschwindigkeitsprofilen ausgestattet sind, und die dem Bewerber zur Erbringung der Verkehrsleistungen im Netz „Neigetechnik Allgäu“ zur Verfügung stehen. Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen: - Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die o.g. erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr verfügen. Aus dieser Angabe muss die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung der jeweiligen individuellen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den o.g. Tätigkeitsbereichen hervorgehen; - Angabe von Referenzen über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren 2021, 2022 oder 2023, in denen die vorstehend genannten Fachkräfte in verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss das jeweilige SPNV-Angebot, dessen Umfang in Zugkm pro Jahr und der Tätigkeitsbereich hervorgehen, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position mitgewirkt hat. - Angabe der Anzahl der dem Bewerber zur Erbringung der Verkehrsleistungen im Netz „Neigetechnik Allgäu“ zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mit gleisbogenabhängiger Wagenkastensteuerung („Neigetechnik“); dabei ist darzustellen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Bewerber über diese Fahrzeuge verfügen kann (Eigentum, Miete, Leasing o.ä.). Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Bewerber hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG sowie gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Für die vorstehend genannten Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt FB D2 zu verwenden. Sodann muss das Personal des Dritten, das im Teilnahmeantrag des Bieters benannt worden ist und über die zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erforderliche Erfahrung in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots verfügt, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV die Planung und Organisation der hiesigen Leistungen in verantwortlicher Position erbringen. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nach § 56 VgV möglich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)