5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09331200 Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen, 09330000 Solarenergie
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit kann abhängig vom Bauablauf verlängert werden. Die Laufzeit umfasst nicht die Gewährleistungsfrist.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Eichenstr. 11
Stadt: Aresing
Postleitzahl: 86561
Land, Gliederung (NUTS): Neuburg-Schrobenhausen (DE21I)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 19/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 02/06/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=296673Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 6 Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, Ziff. 7 Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch Auftragsspezifische Einzelnachweise, — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen, — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=296673Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen, Angabe zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Angabe der Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Deckungssumme für Personen und Sachschäden (wie bei III.2.2)). — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §1 6a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, Wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=296673Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8; Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verfügbarkeit der für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. — Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen. — Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 05/07/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, können nachgefordert werden, soweit es sich um unternehmensbezogene Unterlagen handelt. Die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/08/2024 11:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Gemeinde Aresing
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)