1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: REGIOMED Klinikum Neustadt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von mobilen OP-Tischen
Beschreibung: Beschaffung von mobilen OP-Tischen
Kennung des Verfahrens: 944e46ba-be65-4e92-9c9f-afa515800503
Interne Kennung: REGIOMED-2024-01
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33192230 Operationstische
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Seilersgründchen 8
Stadt Neustadt bei Coburg
Postleitzahl 96465
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: REGIOMED-KLINIKEN GmbH Zentralverwaltung Gustav-Hirschfeld-Ring 3 96450 Coburg
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung von mobilen OP-Tischen
Beschreibung: Beschaffung von mobilen OP-Tischen Das REGIOMED Klinikum Neustadt beabsichtigt kurzfristig die vorhandenen OP-Tische der zwei überwiegende orthopädisch genutzten OP´s zu ersetzen. Umgehend nach der Beauftragung soll in 2024 ein OP auf das neue OP-Tischsystems umgestellt werden. Die Umrüstung des zweiten OP´s ist für 2025 vorgesehen. Die aktuell verbauten Systeme sollen durch mobile OP-Tischsysteme ersetzt werden. Die vorhandenen stationären Säulen sind zurückzubauen und die Grundplatten entsprechend zu verschließen. Zusätzlich zu den OP-Tischsystemen ist die Wartung für einen Zeitraum von 4 Jahren mit anzubieten. Der Rückkauf der vorhandenen Komponenten soll vom Bieter berücksichtigt werden. Hier die Übersicht des Bestands: Art/Typ Bezeichnung Hersteller Lieferant Baujahr 1150.30D0 OP-Tischplatte, universal Maquet Vertrieb & Service Deutschland GmbH 2005 1150.30D0 OP-Tischplatte, universal Maquet Vertrieb & Service Deutschland GmbH 2004 1150.30A0 OP-Tischplatte, universal Maquet Vertrieb & Service Deutschland GmbH 2001 1150.30A0 OP-Tischplatte, universal Maquet Vertrieb & Service Deutschland GmbH 2001 1145.62A0 OP-Tischplattentransporter Maquet Vertrieb & Service Deutschland GmbH 2000 1145.62A0 OP-Tischplattentransporter Maquet Vertrieb & Service Deutschland GmbH 2004 1140.62C0 OP-Tischplattentransporter Maquet Vertrieb & Service Deutschland GmbH 2001 1140.62C0 OP-Tischplattentransporter Maquet Vertrieb & Service Deutschland GmbH 2001 1140.60C0 OP-Tischplattentransporter Maquet Vertrieb & Service Deutschland GmbH 2000 1160.01C0 OTESUS OP-Tischsäule, stationär Maquet Vertrieb & Service Deutschland GmbH 2019 1150.01C1 OP-Tischsäule, stationär Maquet Vertrieb & Service Deutschland GmbH 2001
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
=
Haupteinstufung (cpv): 33192230 Operationstische
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Seilersgründchen 8
Stadt: Neustadt bei Coburg
Postleitzahl: 96465
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen: Die Interessenbekundungen sind auf elektronischem Weg bei der Stadt Coburg an die E-Mail-Adresse "Beschaffungsamt@coburg.de" zu übermitteln (§ 38 Abs. 4 Nr. 3 VgV). Die Interessenbekundung muss die Unternehmensdaten (v.a. Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner und EMail-Adresse) enthalten. Der Auftrag wird ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung im Verhandlungsverfahren vergeben (§ 38 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Die Stadt Coburg fordert hiermit alle interessierten Unternehmen auf, ihr Interesse mitzuteilen. Die Stadt Coburg wird nur diejenigen Unternehmen, die eine Interessenbekundung form- und fristgerecht einreichen, zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auffordern. Mit dieser Aufforderung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 12/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: REGIOMED Klinikum Neustadt
Registrierungsnummer: DE258297172
Postanschrift: Seilersgründchen 8
Stadt: Neustadt bei Coburg
Postleitzahl: 96465
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
Telefon: +49 95689250
Fax: +49 9561-8963159
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-7002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer: 09463000-0001SC1200-50
Postanschrift: Steingasse 18
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer: 09463000-0001SC1200-50
Postanschrift: Steingasse 18
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: t:0981531277
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: t:0981531277
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6c4f647a-b835-4b91-a0dd-c14369563422 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 10
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/07/2024 09:08:02 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 407192-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 131/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/07/2024