1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt München
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schulbuslinie Hachinger Tal Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching) - Großbus; 5 Lose
Beschreibung: Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Die Hachinger Tal Schule besuchen lern- und sprachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Diese Schüler/-innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme und seelische Gesundheit. Die lern- oder sprachbeeinträchtigten Schüler/-innen sind an den jeweiligen Bushaltestellen abzuholen und mittags wieder dorthin zurückzubringen. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Die fünf zu vergebenden Lose zur Schülerbeförderung der Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching teilen sich wie folgt auf: Los 1 - Sauerlach / Oberhaching / Taufkirchen; Los 2 - Haar / Putzbrunn / Neubiberg; Los 3 - Aying / Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Hohenbrunn; Los 4 - Ottobrunn / Putzbrunn; Los 5 - Pullach / Neuried
Kennung des Verfahrens: 36a6bd0c-e0b1-4288-b7b3-18e830db7bde
Vorherige Bekanntmachung: 276566-2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen Die Haltepunkte der Lose 1 bis 5 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden: 82054 Sauerlach; 82041 Oberhaching; 82024 Taufkirchen; 85540 Haar; 85640 Putzbrunn; 85579 Neubiberg; 85653 Aying; 85653 Höhenkirchen-Siegertsbrunn; 85521/85662 Hohenbrunn; 85521 Ottobrunn; 82049 Pullach; 82061 Neuried
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: ---
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Sauerlach / Oberhaching / Taufkirchen (Linie I)
Beschreibung: Das Los 1 (Linie I) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 30 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 30 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)
Interne Kennung: 24/2-SBL-HTS - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Haltepunkte des Loses 1 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden: 82054 Sauerlach; 82041 Oberhaching; 82024 Taufkirchen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 276566-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Haar / Putzbrunn / Neubiberg (Linie II)
Beschreibung: Das Los 2 (Linie II) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 30 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 30 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)
Interne Kennung: 24/2-SBL-HTS - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Haltepunkte des Loses 2 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden: 85540 Haar; 85640 Putzbrunn; 85579 Neubiberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 276566-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Aying / Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Hohenbrunn (Linie III)
Beschreibung: Das Los 3 (Linie III) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 30 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 30 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)
Interne Kennung: 24/2-SBL-HTS - Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Haltepunkte des Loses 3 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden: 85653 Aying; 85653 Höhenkirchen-Siegertsbrunn; 85521/85662 Hohenbrunn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 276566-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Ottobrunn / Putzbrunn (Linie IV)
Beschreibung: Das Los 4 (Linie IV) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 45 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 45 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)
Interne Kennung: 24/2-SBL-HTS - Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Haltepunkte des Loses 4 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden: 85521 Ottobrunn; 85640 Putzbrunn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 276566-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Pullach / Neuried (Linie V)
Beschreibung: Das Los 5 (LinieV) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltestellen auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Diese bestimmten Haltestellen werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Bei den Haltestellen handelt es sich um öffentliche Haltestellen oder Schulbushaltestellen. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 15 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt allen mitnahmeberechtigten Schüler/-innen jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer möglichen Haltestellenänderung innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und/oder 13:15 Uhr (Zusatzfahrt) und Freitag um 11:30 Uhr. Mindestens eine Mittagsfahrt ist pro Schultag notwendig. Die zweite Mittagsrückfahrt ist möglicherweise nicht erforderlich. Zu welchen Uhrzeiten an welchen Wochentagen die Rückfahrten erfolgen, wird dem Auftragnehmer spätestens am ersten Schultag per Mail mitgeteilt. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Die Einteilung der Touren erfolgt durch den Auftraggeber und wird in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erarbeitet. In der Regel sind maximal 60 Minuten reine Fahrzeit für die einfache Fahrt nicht zu überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Einzusetzende Fahrzeuge: Zur Beförderung ist ein geeigneter Großbus (für ca. 15 Schülern/-innen) einzusetzen. Es sind Fahrzeuge mit mindestens dem Euro-Standard-Motor EURO VI einzusetzen. Bei den eingesetzten Fahrzeugen müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden: • bei einer Motorleistung bis 150 kW liegt der Grenzwert bei 75 dB • bei einer Motorleistung von über 150 kW liegt der Grenzwert bei 77 dB (maximale Schallleistungspegel in dB gemäß Blauer Engel)
Interne Kennung: 24/2-SBL-HTS - Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Haltepunkte des Loses 5 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden: 82049 Pullach; 82061 Neuried
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 276566-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH - Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Geldhauser Linien- und Reiseverkehre GmbH - Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 26/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH - Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Geldhauser Linien- und Reiseverkehre GmbH - Los 2
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH - Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Geldhauser Linien- und Reiseverkehre GmbH - Los 3
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 26/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH - Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Geldhauser Linien- und Reiseverkehre GmbH - Los 4
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH - Los 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Geldhauser Linien- und Reiseverkehre GmbH - Los 5
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt München
Registrierungsnummer: 09-0318253-95
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Stadt: 81541
Postleitzahl: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Sachgebiet 1.3.0.1 Zentrale Vergabestelle und Einkauf
Telefon: +49 89 62211634
Fax: +49 89 6221441634
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: USt-ID DE811335517
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 89 21762411
Fax: +49 89 21762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: USt-ID DE349279867
Postanschrift: Fichtenstraße 31
Stadt: Hofolding
Postleitzahl: 85649
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Telefon: 08104 89454
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 22b5c6ec-5052-4272-8b78-2c4d48348f7d - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 402705-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 130/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/07/2024