Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Energetische Modernisierung, Umbau und Aufstockung Sozialgebäude Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 5, 6 und 7 anteilig, 8 bis einschließlich 9 gemäß Paragraf 34 Abs. 3 HOAI

397750-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Energetische Modernisierung, Umbau und Aufstockung Sozialgebäude Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 5, 6 und 7 anteilig, 8 bis einschließlich 9 gemäß Paragraf 34 Abs. 3 HOAI
OJ S 129/2024 04/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtwerke Landshut
Tätigkeit des Auftraggebers: Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEnergetische Modernisierung, Umbau und Aufstockung Sozialgebäude Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 5, 6 und 7 anteilig, 8 bis einschließlich 9 gemäß Paragraf 34 Abs. 3 HOAI
BeschreibungDie Stadtwerke Landshut beabsichtigen, die energetische Modernisierung sowie Aufstockung des auf ihrem Betriebsgelände in der Christoph-Dorner-Straße 9 in Landshut gelegenen Sozialgebäudes. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die Objektplanungsleistungen für Ge-bäude und Innenräume, Leistungsphasen 5, 6 und 7 anteilig, 8 bis einschließlich 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI, beauftragt werden.
Kennung des Verfahrensaf41ed58-d925-4d95-b564-2b1357444b38
Interne Kennung2024-014-DL
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Landshut
Postleitzahl 84028
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.450 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
BetrugsbekämpfungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Entrichtung von SteuernDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
ZahlungsunfähigkeitDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Energetische Modernisierung, Umbau und Aufstockung Sozialgebäude Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 5, 6 und 7 anteilig, 8 bis einschließlich 9 gemäß Paragraf 34 Abs. 3 HOAI
Beschreibung: Die Stadtwerke Landshut beabsichtigen, die energetische Modernisierung sowie Aufstockung des auf ihrem Betriebsgelände in der Christoph-Dorner-Straße 9 in Landshut gelegenen Sozialgebäudes. Im Bebauungsplan der Stadt Landshut ist das Grundstück als Mischgebiet ausgewiesen. Das Sozialgebäude aus dem Jahre 1975 befindet sich am östlichen Rand des Grundstückes. Das Gebäude wurde als StB-Skelettbau mit Klinkerfassade (2-schaliger Aufbau) in bauzeittypischer Ausführung errichtet. Die Fassade wird während des Bauvorhabens nicht verändert, um den Stil der anderen Gebäude beizubehalten. Es ist vollständig unterkellert und mit der angrenzenden Tiefgarage verbunden. Im Keller befinden sich Heiz- und Technikräume. Im Erdgeschoss sind LKW-Garagen, eine Waschhalle mit zugehörigen Räumen (Nassraum, Sanitärräume, Lager) sowie Aufenthaltsräume. Im 1. OG befinden sich Umkleide-, Wasch- und Sanitärbereiche sowie Sozialräume. Die ehemalige Hausmeisterwohnung wird inzwischen als Büro vermietet. Im 1.OG ist eine überdachte Verbindung zum Hauptgebäude vorhanden. Im 2.OG befindet sich die ehemalige Kantine inklusive Küche der Stadtwerke Landshut, die inzwischen nicht mehr genutzt wird. Dieses Stockwerk soll in Zukunft für neue Büroräume genutzt werden. Auf der Etage sind auch Waschräume vorhanden, die von den weiblichen Mitarbeitern genutzt werden. Diese werden in die bereits sanierten Räume im 1. OG verlegt. Barrierefreie Sanitärräume sind derzeit nicht vorhanden. Das Gebäude ist über ein zentrales Treppenhaus mit zugehörigem Aufzug barrierefrei erschlossen. Im Nordosten besteht ein weiteres Treppenhaus als zweiter Rettungsweg. Um für die steigende Anzahl an Mitarbeiter zusätzliche Büroflächen zu gewinnen, sollen die brachliegenden Räume der Küche und Kantine im zweiten Stock umgenutzt werden. In diesem Zuge sollen auch die Sanitärräume im 1. OG saniert werden. Beim 3. OG handelt es sich um die Aufstockung. Die Fenster sowie die Außentüren sind in allen Stockwerken zu tauschen. Dämmungen an den Decken sind in der Garage sowie im Erdgeschoss zu berücksichtigen. Eine Energieberaterin ist beauftragt und stellt un-ter anderem für diese Maßnahme die Förderanträge im Rahmen der BEG Einzelmaßnahme. Weitere Förderanträge, welche in diesem Projekt berücksichtigt werden, sind über die BayFHolz sowie die Kommunalrichtlinie abgedeckt. Die Aufstockung soll in Holzskelettbau umgesetzt werden. Die Stützen tragen dabei auf die darunterliegenden StB- Stützen des Bestandsgebäudes ab. Die Treppenhäuser werden in Hybridbauweise in Mauerwerk, bzw. Stahlbeton fortgeführt, um den Brand-schutzanforderungen zu genügen. Aussteifende Außenwände sind als Holz- Massivwände geplant. Die Ausfachung der Stützenelemente erfolgt in ausgedämmter Holz-Riegelbauweise. Die Planung umfasst außerdem die Erneuerung von Decken und Wandoberflächen in den Eingangs- und Flurbereichen. Die Netto-Grundfläche je Stockwerk beträgt circa 600 m². Das Bauvorhaben wurde bis einschließlich Leistungsphase 3 final geplant. Die Genehmigungsplanung ist bereits angestoßen und wird bis zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe abgeschlossen sein. Eine Änderung der vorhandenen Planung ist nicht erwünscht, sofern kein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5, 6 und 7 anteilig, 8 bis einschließlich 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI, beauftragt werden. In der Leistungsphase 6 sollen folgende Grundleistungen gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI nicht ausgeführt werden (werden vom Auftraggeber erstellt): - Aufstellen eines Vergabeterminplans, - Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche. In der Leistungsphase 7 sind folgende Grundleistungen gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. An-lage 10 Nummer 10.1 HOAI nicht auftragsgegenständlich, da diese ebenfalls auftraggeberseitig erbracht werden: - Einholen von Angeboten, - Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche, - Mitwirken bei der Auftragserteilung. Ferner sollen folgende Besonderen Leistungen erbracht werden: In LPH 5: - Übernahme, Überprüfung und ggf Optimierung der Leistungsphase 3 und 4 im Hinblick auf Funktionen und Kosten; - Ggf. Überarbeitung der Leistungsphase 4 und Einreichen einer Tekturplanung (optional); - Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Kostenberechnung nach DIN 276 (optional); In LPH 9: - Erstellen einer Bestandsdokumentation; - Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen; - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Die Leistungen sollen stufenweise wie folgt beauftragt werden: Stufe 1: LPH 5 mit den Besonderen Leistungen, sowie die LPH 6 und 7. anteilig; Stufe 2: LPH 8 und 9 mit den Besonderen Leistungen.
Interne Kennung: 2024-014-DL
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Stufe 1: Leistungsphase 5 mit den Besonderen Leistungen sowie die Leistungsphasen 6 und 7 anteilig. Stufe 2: Leistungsphasen 8 und 9 mit den Besonderen Leistungen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen und/oder Besondere Leistungen (ganz oder teilweise) auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.450 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (2021 bis 2023)
Beschreibung: Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung für Gebäude und Freianlagen, HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 9) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2. Anzahl der Mitarbeiter in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (2021 bis 2022)
Beschreibung: Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung für Gebäude und Freianlagen, HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 9).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 3. Personenbezogene Referenzen des Projektleisters und des stellvertretenden Projektleisters (2014 bis einschließlich 2024)
Beschreibung: Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als deren Beginn und Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen dem 01.01.2014 und dem Ablauf der Bewerbungsfrist in diesem Verfahren erfolgt ist und folgende Mindestkriterien erfüllt werden: 1. mindestens die HOAI-Leistungsphasen 5 und 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI beauftragt und erbracht wurden, und 2. die HOAI-Leistungsphasen 5 und 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI in den letzten 10 Jahren fertiggestellt wurden, wobei die Maßnahme als fertiggestellt gilt, wenn die Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme zwischen dem 01.01.2014 und dem Ablauf der Bewerbungsfrist für dieses Vergabeverfahren liegt. Referenzen, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, werden die folgt bewertet: Zur Bewerberauswahl werden jeweils 3 Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (insgesamt also 6), die den in der Bekanntmachung und im Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien bewertet: • Objektplanung einer Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI in den letzten 10 Jahren (2014 bis einschließlich zum Ablauf der Bewerbungsfrist) begonnen und fertiggestellt wurden (Bezugsfertigkeit oder Inbetriebnahme im maßgeblichen Zeitraum erfolgt); • mit Baukosten (KG 300) von mind. EUR 5,0 Mio. (brutto); • im Bereich Funktions-/ Behörden-/ Schul-/ Sozialgebäude oder vergleichbar; • für einen öffentlichen Auftraggeber; • unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 200

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 4. Unternehmensbezogene Referenzen (2014 bis 2024)
Beschreibung: Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als deren Beginn und Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen dem 01.01.2014 und dem Ablauf der Bewerbungsfrist in diesem Verfahren erfolgt ist und folgende Mindestkriterien erfüllt werden: 1. mindestens die HOAI-Leistungsphasen 5 und 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI beauftragt und erbracht wurden, und 2. die HOAI-Leistungsphasen 5 und 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI in den letzten 10 Jahren fertiggestellt wurden, wobei die Maßnahme als fertiggestellt gilt, wenn die Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme zwischen dem 01.01.2014 und dem Ablauf der Bewerbungsfrist für dieses Vergabeverfahren liegt. Referenzen, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, werden die folgt bewertet: Zur Bewerberauswahl werden jeweils 3 unternehmensbezogene Referenzen, die den in der Bekanntmachung und im Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien bewertet: • Objektplanung einer Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI in den letzten 10 Jahren (2014 bis einschließlich zum Ablauf der Bewerbungsfrist) begonnen und fertiggestellt wurden (Bezugsfertigkeit oder Inbetriebnahme im maßgeblichen Zeitraum erfolgt); • mit Baukosten (KG 300) von mind. EUR 5,0 Mio. (brutto); • im Bereich Funktions-/ Behörden-/ Schul-/ Sozialgebäude oder vergleichbar; • für einen öffentlichen Auftraggeber; • unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen. Als Referenzen des Büros bzw. der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und / oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 200
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Einschätzung und analyse der ausgeschriebenen Planungsleistung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bisherigen Planungsgrundlagen aus den LPH 1-4 im Hinblick auf a) Besonderheiten und Herausforderungen
Gewichtung (Punkte, genau): 25

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Einschätzung und analyse der ausgeschriebenen Planungsleistung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bisherigen Planungsgrundlagen aus den LPH 1-4 im Hinblick auf b) Herangehensweise und Organisation
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Einschätzung und analyse der ausgeschriebenen Planungsleistung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bisherigen Planungsgrundlagen aus den LPH 1-4 im Hinblick auf c) Kostensteuerung und -verfolgung
Gewichtung (Punkte, genau): 25

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Einschätzung und analyse der ausgeschriebenen Planungsleistung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bisherigen Planungsgrundlagen aus den LPH 1-4 im Hinblick auf d) Terminplanung und -einhaltung
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Einschätzung und analyse der ausgeschriebenen Planungsleistung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bisherigen Planungsgrundlagen aus den LPH 1-4 im Hinblick auf e) Berücksichtigung der Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten
Gewichtung (Punkte, genau): 25

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Einschätzung und analyse der ausgeschriebenen Planungsleistung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bisherigen Planungsgrundlagen aus den LPH 1-4 im Hinblick auf f) Qualitätssicherung im Rahmen der Planung
Gewichtung (Punkte, genau): 25

Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 2. Honorarangebot
Gewichtung (Punkte, genau): 300
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19/08/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss2 024 Jahre
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 51 SektVO zulässigen Umfangs fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Bewerbungsunterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf eine Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragssiehe Vertragsunterlagen
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtwerke Landshut
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadtwerke Landshut
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadtwerke Landshut
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Christoph-Dorner-Str. 9  
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
Telefon: +49 871 14362014
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 0001
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 21762411
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bbb560dc-24f6-43ae-bbcd-f74257e64a9e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/07/2024 16:03:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 397750-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 129/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/07/2024

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Allersberg
Allershausen
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Altenmarkt an der Alz
Altenmünster
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Altenstadt (Oberbayern)
Altenstadt an der Waldnaab
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Altomünster
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Aschaffenburg
Aschau im Chiemgau
Aschheim
Aßling
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Au in der Hallertau
Auerbach in der Oberpfalz
Aufhausen
Augsburg
Auhausen
Aurach
Aurachtal
Außernzell
Aying
Aystetten
Baar-Ebenhausen
Babenhausen
Babensham
Bad Abbach
Bad Aibling
Bad Bayersoien
Bad Birnbach
Bad Bocklet
Bad Brückenau
Bad Endorf
Bad Feilnbach
Bad Füssing
Bad Griesbach im Rottal
Bad Grönenbach
Bad Heilbrunn
Bad Hindelang
Bad Kissingen
Bad Kohlgrub
Bad Königshofen im Grabfeld
Bad Kötzting
Bad Neustadt an der Saale
Bad Reichenhall
Bad Rodach
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Bad Steben
Bad Tölz
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Balderschwang
Bamberg
Barbing
Bärnau
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Baunach
Bayerisch Gmain
Bayreuth
Bayrischzell
Bechhofen
Beilngries
Bellenberg
Beratzhausen
Berching
Berchtesgaden
Berg
Berg (Oberfranken)
Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz
Bergkirchen
Bergtheim
Bernau am Chiemsee
Bernbeuren
Bernhardswald
Bernried
Bessenbach
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Biberbach
Bibertal
Bindlach
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Bischberg
Bischofsgrün
Bischofsheim an der Rhön
Bischofsmais
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Blaichach
Böbing
Bobingen
Böbrach
Bockhorn (Oberbayern)
Bodenkirchen
Bodenkirchen
Bodenmais
Bodenwöhr
Bogen
Bonstetten
Brannenburg
Breitenbrunn (Oberpfalz)
Breitengüßbach
Bruck in der Oberpfalz
Bruckberg (Niederbayern)
Bruckmühl
Brunnthal
Bubenreuth
Buch am Erlbach
Buchbach
Buchdorf
Büchenbach
Buchenberg
Büchlberg
Buchloe
Burgau
Burgberg im Allgäu
Burgbernheim
Burgebrach
Burggen
Burghaslach
Burghausen
Burgheim
Burgkirchen
Burgkunstadt
Burglengenfeld
Burgoberbach
Burgsinn
Burgstädt
Burgthann
Burkardroth
Burtenbach
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Bütthard
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Buxheim (Schwaben)
Cadolzburg
Cham
Cham
Chamerau
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Collenberg
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Creußen
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Denklingen
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Dietramszell
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Dinkelsbühl
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Döhlau
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Ebermannstadt
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Ebersberg
Ebersdorf bei Coburg
Ebrach
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Eichstätt
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Grassau
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Haldenwang (Günzburg)
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Königsbrunn
Königsdorf
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Königstein
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Konradsreuth
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Kronburg
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Kumhausen
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Lindenberg im Allgäu
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Mauerstetten
Mauth
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Meeder
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Miesbach
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Moorenweis
Moos (Niederbayern)
Moosach
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München
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Neuburg am Inn
Neuburg an der Donau
Neuburg an der Kammel
Neudrossenfeld
Neuendettelsau
Neuendorf
Neuenmarkt
Neufahrn
Neufahrn in Niederbayern
Neuhaus am Inn
Neuhaus an der Pegnitz
Neuherberg
Neuhof an der Zenn
Neuhütten
Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Neukirchen beim Heiligen Blut
Neukirchen vorm Wald
Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt-Sankt Veit
Neunburg vorm Wald
Neunkirchen am Brand
Neunkirchen am Sand
Neuötting
Neureichenau
Neuried (bei München)
Neusäss
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Neusitz
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Neustadt an der Aisch
Neustadt an der Donau
Neustadt an der Waldnaab
Neustadt bei Coburg
Neutraubling
Niederaichbach
Niederalteich
Niedernberg
Niederschönenfeld
Niederviehbach
Niederwerrn
Niederwinkling
Nittenau
Nittendorf
Nordendorf
Nordhalben
Nordheim vor der Rhön
Nördlingen
Nüdlingen
Nürnberg
Oberammergau
Oberasbach
Oberau
Oberaudorf
Oberaurach
Oberbergkirchen
Oberding
Oberdolling
Oberelsbach
Obergünzburg
Oberhaching
Oberhausen
Oberhausen (bei Neuburg/Donau)
Oberkotzau
Obermeitingen
Obermichelbach
Obernburg am Main
Oberneuching
Obernzenn
Oberostendorf
Oberpframmern
Oberreichenbach
Oberschneiding
Oberschönegg
Oberschwarzach
Oberschweinbach
Obersöchering
Oberstaufen
Oberstdorf
Obertaufkirchen
Oberthulba
Obertraubling
Obertrubach
Oberviechtach
Obing
Ochsenfurt
Odelzhausen
Oerlenbach
Oettingen in Bayern
Offenberg
Ohlstadt
Olching
Ortenburg
Osterhofen
Ostheim vor der Rhön
Ottensoos
Otterfing
Ottobeuren
Ottobrunn
Oy-Mittelberg
Painten
Palling
Pappenheim
Parkstein
Parkstetten
Parsberg
Partenstein
Passau
Pastetten
Pegnitz
Peißenberg
Peiting
Pemfling
Pentling
Penzberg
Penzing
Perlesreut
Petersdorf (Schwaben)
Pfaffenhausen
Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
Pfarrkirchen
Pfeffenhausen
Pförring
Pforzen
Pfreimd
Pfronten
Piding
Pielenhofen
Pilsach
Pilsting
Pinzberg
Planegg
Plattling
Pleinfeld
Pleiskirchen
Pleystein
Pliening
Plößberg
Pocking
Poing
Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
Pommersfelden
Poppenhausen
Pörnbach
Postbauer-Heng
Postmünster
Pottenstein
Pöttmes
Prackenbach
Prem
Pressath
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Pressig
Pretzfeld
Prien am Chiemsee
Prittriching
Puchheim
Pullach im Isartal
Pürgen
Puschendorf
Putzbrunn
Pyrbaum
Rain
Rammingen
Ramsau bei Berchtesgaden
Randersacker
Rattelsdorf
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Raubling
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Regensburg
Regenstauf
Regnitzlosau
Rehau
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Reichenbach
Reichenberg (Unterfranken)
Reichenschwand
Reichersbeuern
Reichertshausen
Reichertshofen
Reisbach
Reischach
Reit im Winkl
Rennertshofen
Ried (bei Mering)
Rieden am Forggensee
Riedenburg
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Rimbach (Oberpfalz)
Rimpar
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Rohr
Rohr in Niederbayern
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Rott (Landkreis Landsberg am Lech)
Rott am Inn
Rottach-Egern
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Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
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Saal an der Donau
Saaldorf-Surheim
Sachsen bei Ansbach
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Saldenburg
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Sand am Main
Sandberg
Sankt Englmar
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Schillingsfürst
Schirnding
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Schlüsselfeld
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Schönau am Königssee
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Schwabmünchen
Schwabsoien
Schwaig bei Nürnberg
Schwandorf
Schwanfeld
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Schwarzach
Schwarzach
Schwarzach (Niederbayern)
Schwarzach am Main
Schwarzenbach
Schwarzenbach am Wald
Schwarzenbach an der Saale
Schwarzenbruck
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Schweitenkirchen
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Seebruck
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Seewiesen
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Sennfeld
Seubersdorf in der Oberpfalz
Siegenburg
Siegsdorf
Sigmarszell
Simbach am Inn
Sindelsdorf
Sinzing
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Sonnefeld
Sonnen
Sontheim (Schwaben)
Sonthofen
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Stein
Steinbach am Wald
Steindorf
Steinfeld (Unterfranken)
Steingaden
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Stephanskirchen
Stockheim (Oberfranken)
Stockstadt am Main
Stötten am Auerberg
Straßlach
Straubing
Strullendorf
Sugenheim
Sulzbach am Main
Sulzbach-Rosenberg
Sulzberg
Sünching
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Tagmersheim
Tann
Tapfheim
Tapfheim
Taufkirchen
Tegernheim
Tegernsee
Teisendorf
Teisnach
Tettau
Teublitz
Teuschnitz
Thalmassing
Thalmässing
Thannhausen
Thierhaupten
Thiersheim
Thüngersheim
Thurmansbang
Thurnau
Thyrnau
Tiefenbach
Tiefenbach (bei Landshut)
Tirschenreuth
Titting
Tittling
Tittmoning
Töging am Inn
Traitsching
Traunreut
Traunstein
Trautskirchen
Trebgast
Treuchtlingen
Triefenstein
Tröstau
Trostberg
Tuntenhausen
Türkenfeld
Türkheim
Tüßling
Tutzing
Übersee
Üchtelhausen
Uehlfeld
Uffenheim
Uffing am Staffelsee
Unterammergau
Unterdießen
Unterföhring
Untergriesbach
Unterhaching
Untermerzbach
Unterpleichfeld
Unterschleißheim
Unterschwaningen
Untersiemau
Untersteinach
Ursberg
Ursensollen
Urspringen
Uttenreuth
Utting am Ammersee
Valley
Vaterstetten
Veitshöchheim
Velburg
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Vestenbergsgreuth
Viechtach
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Vilsbiburg
Vilseck
Vilsheim
Vilshofen
Vogtareuth
Vohburg an der Donau
Vohenstrauß
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Waging am See
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Waldmünchen
Waldsassen
Waldthurn
Wallenfels
Wallersdorf
Wallerstein
Walsdorf
Waltenhofen
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Warngau
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Wartmannsroth
Wasserburg (Bodensee)
Wasserburg am Inn
Wasserlosen
Wegscheid
Wehringen
Weichering
Weichs
Weiden in der Oberpfalz
Weidenbach (Mittelfranken)
Weidenberg
Weiding
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Weil
Weiler-Simmerberg
Weilheim in Oberbayern
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Weisendorf
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Weißensberg
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