1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Coburg - 02S2 - PV-Anlagen auf Dachflächen städtischer Liegenschaften sowie Lieferung von PV-Strom
Beschreibung: Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen städtischer Liegenschaften sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom
Kennung des Verfahrens: e0c15af0-fc29-4e8d-80ac-45b99ab16379
Interne Kennung: 1200-0452-2024/000241
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09330000 Solarenergie
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09331200 Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen, 31712331 Photovoltaische Zellen, 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich, 09310000 Elektrizität
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt 1
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es sind die in den allgemeinen Bieterinformationen aufgeführten Hinweise zum Verfahren zu beachten!
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Liegenschaften Los 1
Beschreibung: Liegenschaften: • Pestalozzischule (Dreifachturnhalle) • Feuerwehr Coburg • Rolf-Forkel-Halle • Interimsspielstätte Globe Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen städtischer Liegenschaften sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf Dachflächen auf Bestandsgebäuden. Eine Aufstellung der auftragsgegenständlichen Dachflächen kann der Unterlage "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) entnommen werden. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen (§ 97 Abs. 3 GWB). Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist für ein oder zwei Lose möglich. Die Aufstellung "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) enthält bereits folgende Angaben zur Beurteilung der Dachflächen: • Standort, Adresse, Nutzer • Baujahr, Nutzung, Gebäudegrundfläche • Denkmalschutz (ja/nein) • Dachgröße, Dacheindeckung, Dachneigung, Dachtyp • Statik-Eignung, Lastreserve (kg/m²) • PV-Potential (kWh/a) Insbesondere Flächenangaben in der Aufstellung "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) sind ohne Gewähr und wären vor Ort vom späteren Auftragnehmer zu validieren. Abweichungen sind möglich, jedoch kaum zu erwarten. Die Lastgänge für die einzelnen Liegenschaften kann die Stadt Coburg den Bewerbern leider nicht zur Verfügung stellen. Der durchschnittliche Stromverbrauch der einzelnen Liegenschaften wird aus den Steckbriefen ersichtlich. Weitergehende Informationen zu den Dachflächen, die den Bewerbern nicht spätestens mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (Verhandlungsverfahren) zur Verfügung gestellt werden, z.B. zum Zustand und etwaigen Sanierungsbedarf, der Statik, zur elektrischen Gebäudeausrüstung (Anschlüsse, Leitungen, Zähler), zur Netzkapazität oder dem PV-Potential (Solarertrag), sind eigenverantwortlich vom späteren Auftragsnehmer zu ermitteln. Soweit notwendige Informationen fehlen, wird die Stadt Coburg den Auftragnehmer nach Vertragsschluss bei deren Ermittlung unterstützen. Die wesentlichen Eckpunkte des zu vergebenden Auftrags sind bereits in vorläufigen Vertragsentwürfen (Anlage IV und Anlage V) integriert. Auch die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind vorläufig und vorbehaltlich der Verhandlungsergebnisse zunächst diesen Entwürfen zu entnehmen. Insbesondere im Hinblick auf den konkreten Projektablauf gibt es jedoch Schnittstellen und Alternativen, die nur im Rahmen von Verhandlungen zielführend diskutiert werden können, um eine für alle Parteien sinnvolle und interessengerechte Gestaltung zu finden.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09331200 Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31712331 Photovoltaische Zellen, 09310000 Elektrizität
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt 1
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 240 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungszeit
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungskonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Coburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Liegenschaften Los 2
Beschreibung: Liegenschaften: • Rückert-Mittelschule • Tierheim • Neustadter Straße 3 • Dreifachturnhalle Karchestraße • Feuerwehr Löbelstein Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen städtischer Liegenschaften sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf Dachflächen auf Bestandsgebäuden. Eine Aufstellung der auftragsgegenständlichen Dachflächen kann der Unterlage "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) entnommen werden. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen (§ 97 Abs. 3 GWB). Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist für ein oder zwei Lose möglich. Die Aufstellung "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) enthält bereits folgende Angaben zur Beurteilung der Dachflächen: • Standort, Adresse, Nutzer • Baujahr, Nutzung, Gebäudegrundfläche • Denkmalschutz (ja/nein) • Dachgröße, Dacheindeckung, Dachneigung, Dachtyp • Statik-Eignung, Lastreserve (kg/m²) • PV-Potential (kWh/a) Insbesondere Flächenangaben in der Aufstellung "Dachflächen auf Bestandsgebäuden" (Anlage III) sind ohne Gewähr und wären vor Ort vom späteren Auftragnehmer zu validieren. Abweichungen sind möglich, jedoch kaum zu erwarten. Die Lastgänge für die einzelnen Liegenschaften kann die Stadt Coburg den Bewerbern leider nicht zur Verfügung stellen. Der durchschnittliche Stromverbrauch der einzelnen Liegenschaften wird aus den Steckbriefen ersichtlich. Weitergehende Informationen zu den Dachflächen, die den Bewerbern nicht spätestens mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (Verhandlungsverfahren) zur Verfügung gestellt werden, z.B. zum Zustand und etwaigen Sanierungsbedarf, der Statik, zur elektrischen Gebäudeausrüstung (Anschlüsse, Leitungen, Zähler), zur Netzkapazität oder dem PV-Potential (Solarertrag), sind eigenverantwortlich vom späteren Auftragsnehmer zu ermitteln. Soweit notwendige Informationen fehlen, wird die Stadt Coburg den Auftragnehmer nach Vertragsschluss bei deren Ermittlung unterstützen. Die wesentlichen Eckpunkte des zu vergebenden Auftrags sind bereits in vorläufigen Vertragsentwürfen (Anlage IV und Anlage V) integriert. Auch die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind vorläufig und vorbehaltlich der Verhandlungsergebnisse zunächst diesen Entwürfen zu entnehmen. Insbesondere im Hinblick auf den konkreten Projektablauf gibt es jedoch Schnittstellen und Alternativen, die nur im Rahmen von Verhandlungen zielführend diskutiert werden können, um eine für alle Parteien sinnvolle und interessengerechte Gestaltung zu finden.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09331200 Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31712331 Photovoltaische Zellen, 09310000 Elektrizität
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt 1
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 240 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungszeit
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungskonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Coburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
Registrierungsnummer: 09463000-0001SC1200-50
Postanschrift: Steingasse 18
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5be8487c-e2f0-4f60-85a7-922ed0c5576b - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/06/2024 11:26:55 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 375373-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 122/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/06/2024