1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch die Präsidentin des Landgerichts Traunstein
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Gebäudeinnen- und Glasreinigung für die Justizgebäude Herzog-Otto-Straße 1 in 83278 Traunstein
Beschreibung: Die Innenreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung. Die Glasreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst das allseitige Reinigen sämtlicher Glasflächen (Brandschutztüren, Pfortentrennwände und Oberlichten) der Rahmen, Stöcke (innen und außen), sowie der Fensterbänke. Die vertraglich durchzuführende Reinigung des Gebäudes gliedert sich daher in Innenreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung. Zu reinigende Bodenfläche: 14.688,97 m² Zu reinigende Glasfläche: 4.315,15 m²
Kennung des Verfahrens: a1ad469a-238c-4389-8091-caa9122d8de0
Interne Kennung: 2024000266
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Innenreinigung
Beschreibung: Die Innenreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
Interne Kennung: d0148f4e-1246-4d2f-bd34-5cae21e2f022
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Menge: 14 688 Quadratmeter
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/46d2efe9-8880-4ed9-b1c5-519dcfc7e908/suitabilitycriteria Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren für den Bereich der Gebäudereinigung. Wie viele beschäftigte Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Gebäudereinigung? Eigenerklärung über Kenntnis zwingender Ausschlussgründe entsprechend §123 GWB. Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 -129b,89c, 261,263, 264, 299-299b, 108e, 333 -335a, 232 -233a StGB, Art.2 §2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere -wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3Abs.1EntgTranspGund § 2 Nr. 7 A EntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgeltgewährt. -werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet. -werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AentG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiloG, §21SchwarzArbG und § 22 LkSG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/46d2efe9-8880-4ed9-b1c5-519dcfc7e908/suitabilitycriteria Bitte legen Sie zwei nachprüfbare Referenzen Ihres Unternehmens, welche mit der Art und dem Umfang des Leistungsgegenstands (Gebäudereinigung) vergleichbar sind, bei. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere die Aussagen zur Leistungserbringung beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren. Haben Sie zwei Formblätter "Referenzen" unter "eigene Anlagen" hochgeladen? Bestätigen Sie, dass die von Ihnen unter "eigene Anlagen" hochgeladene Referenzen mit der Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die Leistung von Ihrem Unternehmen erbracht worden ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024 09:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen: - Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Der Präsident des Oberlandesgerichts München
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Glasreinigung
Beschreibung: Die Glasreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst das allseitige Reinigen sämtlicher Glasflächen (Brandschutztüren, Pfortentrennwände und Oberlichten) der Rahmen, Stöcke (innen und außen), sowie der Fensterbänke.
Interne Kennung: eabb0c13-fa01-49cf-9102-efe30ca67c67
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Menge: 4 315 Quadratmeter
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/46d2efe9-8880-4ed9-b1c5-519dcfc7e908/suitabilitycriteria Wie hoch war Ihr Umsatz in denletzten drei Geschäftsjahren für den Bereich der Gebäudereinigung. Wie vielebeschäftigte Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden,Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten dreiGeschäftsjahren im Bereich der Gebäudereinigung? Eigenerklärung über Kenntniszwingender Ausschlussgründe entsprechend §123 GWB. Es ist keine Person, derenVerhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWBgenannten Straftaten (z.B. §§ 129 -129b,89c, 261,263, 264, 299-299b, 108e, 333-335a, 232 -233a StGB, Art.2 §2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften andererStaaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbußenach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. Das Unternehmen hatseine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zurSozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. Das Unternehmen hat bei der Ausführungöffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere -wird gem. § 7 Abs. 1AGG, § 3Abs.1EntgTranspGund § 2 Nr. 7 A EntG Frauen und Männern für gleicheoder gleichwertige Arbeit gleiches Entgeltgewährt. -werden gem. § 3 Gesetz über dieunternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 diesesGesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichtenin angemessener Weise beachtet. -werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernwenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltsgewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11AentG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistungverbindlich vorgegeben werden. Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es istüber das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbaresVerfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und esbefindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. DasUnternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität alsAuftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen,deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. Das Unternehmen hat imVergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keineirreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keineVereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschungdes Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiloG, §21SchwarzArbG und § 22 LkSG vor.Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 €wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurdegegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe vonmehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oderGeldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbGaufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einemspäteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglichmitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem undweiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilungbekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. MöglicheSchadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. IhrUnternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Siebitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschlussvom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen derAngebotsprüfung über den Ausschluss.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/46d2efe9-8880-4ed9-b1c5-519dcfc7e908/suitabilitycriteria Bitte legen Sie zwei nachprüfbareReferenzen Ihres Unternehmens, welche mit der Art und dem Umfang desLeistungsgegenstands (Gebäudereinigung) vergleichbar sind, bei. Die Vergabestellebehält sich vor, insbesondere die Aussagen zur Leistungserbringung beimAnsprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren. Haben Sie zwei Formblätter"Referenzen" unter "eigene Anlagen" hochgeladen? Bestätigen Sie, dass die vonIhnen unter "eigene Anlagen" hochgeladene Referenzen mit der Art und Umfang derausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die Leistung von IhremUnternehmen erbracht worden ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/07/2024 09:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für dieEinlegung von Rechtsbehelfen: Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wirdbesonders hingewiesen: - Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen zu rügen. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zurügen. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbarsind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. - Falls der Auftraggeber mitteilt,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammeranzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung desAuftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Der Präsident des Oberlandesgerichts München
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch die Präsidentin des Landgerichts Traunstein
Registrierungsnummer: b62ea604-1f6b-4397-97c3-70bc9f158eab
Postanschrift: Herzog-Otto-Str. 1
Stadt: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Telefon: +49 86156264
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Der Präsident des Oberlandesgerichts München
Registrierungsnummer: f0653f3a-e7a9-422f-8563-82216be6b777
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Denisstr. 3
Stadt: München
Postleitzahl: 80335
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 8955971673
Fax: +49 9621962410981
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f50878f4-1e5f-424a-8b30-99e197f63b61-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8d1daa56-9a69-4a5a-909f-308f557c2f75 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/06/2024 13:39:09 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 375676-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 122/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/06/2024