2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45454100 Mit Instandsetzungsarbeiten verbundene Arbeiten, 45453100 Sanierungsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Karwendelstrasse- Plinganserstrasse
Stadt: München
Postleitzahl: 81369
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# (1) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) vorzulegen. (2) Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist den/die Unterauftragnehmer zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen. (3) Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot hierfür vorgesehene Kapazitäten im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlagvorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben. (4) Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform zustellen. Rückfragen die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: sowie Bildung terroristischer Vereinigungen oder kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland gemäß § 6e EU VOB/A, Absatz 1, Punkt 1 sowie § 123 GWB Absatz 1, Punkt 1
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gemäß § 6e EU VOB/A, Absatz 1, Punkt 2 und 3 sowie § 123 GWB Absatz 1, Punkt 2 und 3
Betrugsbekämpfung: gemäß § 6e EU VOB/A, Absatz 1, Punkt 4 und 5 sowie § 123 GWB Absatz 1, Punkt 4 und 5
Korruption: gemäß § 6e EU VOB/A, Absatz 1, Punkt 6, 7, 8 und 9 sowie § 123 GWB Absatz 1, Punkt 6, 7, 8 und 9
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gemäß § 6e EU VOB/A, Absatz 1, Punkt 10 sowie § 123 GWB Absatz 1, Punkt 10
Entrichtung von Steuern: gemäß § 123 GWB Absatz 4, Punkt 1
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: gemäß § 123 GWB Absatz 4, Punkt 1
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 1
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 1
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 1
Zahlungsunfähigkeit: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 2
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 3
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 4
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 6
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 5
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 7
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: gemäß § 124 GWB Absatz 1, Punkt 8 und 9