1.1. 
    
    
     Zuständige Behörde
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landkreis Regensburg
    
    
     Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
    
    
     Der Erwerber ist ein Auftraggeber
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 20
    
    
     Interne Kennung: VAB_RVV_Linie_20
    
    
     Verfahrensart: Wettbewerbliches Ausschreibungverfahren
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeuge im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Bekanntmachung für sämtlich von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Teil 3.1) ausgelöst. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument "Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung der Vergabe für die Linie 20 zum 01.01.2025" (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen zur Sicherung der ausreichenden Verkehrsbedienung. Die Genehmigung ist nach § 13 Abs. 2a Sätze 2 - 5 PBefG zu versagen, wenn der beantragte und in seinen Bestandteilen verbindlich zugesicherte Verkehr nicht mindestens dem bisherigen Verkehrsangebot entspricht und darüber hinaus von den in der Vorabbekanntmachung beschriebenen weitergehenden Anforderungen zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nicht nur unwesentlich abweicht. Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgenden Link zur Verfügung: https://www.kcw-online.de/gfn-vorabbekanntmachung-l20
      
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 20
    
    
     Beschreibung: Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund einer bestehender Delegationsvereinbarung mit der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 20 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben aus den Delegationsvereinbarungen der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 20 Luckenpaint - Thalmassing - Gebelkofen - Obertraubling - Regensburg Otto-Hahn-Straße (Uni) - Hauptbahnhof zum 01.01.2025 im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 162.390 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung besteht ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Regensburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungsticket als Höchsttarif bis zum 31. Dezember 2024. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags, beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: - Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen) - Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
    
    
     Interne Kennung: VAB_RVV_Linie_20
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Landkreis (DE238)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
     
     
      Datum des Beginns: 01/01/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Beschaffungsdienstleister: Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN)
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landkreis Regensburg
    
    
     Registrierungsnummer: 09375
    
    
     Postanschrift: Altmühlstraße 3  
    
    
     Stadt: Regensburg
    
    
     Postleitzahl: 93059
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Vertrags- und Vergabemanagement
    
    
    
     Telefon: +49 941 46319-0
    
    
     Fax: +49 9[gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN)
    
    
     Registrierungsnummer: DE133701250
    
    
     Postanschrift: Donaustaufer Str. 115  
    
    
     Stadt: Regensburg
    
    
     Postleitzahl: 93059
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Vertrags- und Vergabemanagement
    
    
    
     Telefon: +49 941 46319-0
    
    
     Fax: +49 9[gelöscht]
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffungsdienstleister
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 843f77c2-bdf0-449f-9d57-44638ec7d39d - 01
    
    
     Formulartyp: Planung
    
    
     Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: T01
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/06/2024 09:48:39 (UTC)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 371391-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 121/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 24/06/2024