5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39120000 Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke, 39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 26/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich soweit notwendig vor, im Rahmen der Preisprüfung unter anderem folgende weitere Unterlagen anzufordern: - Formblätter 221 oder 222, - Formblatt 223, - Produktdatenblätter, - Urkalkulation/Kalkulationsgrundlage.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Der Bieter führt die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt bzw. in geforderter Form, soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten. A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung). B) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt weitere Ausschlussgründe). D) Erklärung zur Registereintragung: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. E) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. F) Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Formblatt 233). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung die Namen der Nachunternehmer einschl. ggf. vorh. PQ-Nummer zu nennen bzw. das Formblatt 124 für Unterauftragnehmer einzureichen, die nicht präqualifiziert sind. Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer haben zudem das Formblatt zu den weiteren Ausschlussgründen einzureichen. G) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstaben A, B,C, E und F sowie Ziffer 5.1.12 (Bedingungen für die Ausführung des Auftrags) genannten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. H) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236).Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrere Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung. des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss darüber hinaus folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A ist dies vom Unternehmen anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, bei dem sich der Bieter die Eignung leihen möchte, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die das Unternehmen zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung). b) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. c) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt weitere Ausschlussgründe). d) Erklärung zur Registereintragung: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf Anforderung folgende Belege vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. e) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. f) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) oder durch Präqualifikationsnummer je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Nicht- präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung auf Anforderung die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Der Bieter führt die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt bzw. in geforderter Form, soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten. Folgende Anforderungen sind abzudecken: A) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen der Losen Möblierung für Schulen. B) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. C) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. D) Haftpflichtversicherung: Sowohl präqualifizierte Unternehmen, als auch nicht-präqualifizierte Unternehmen müssen einen Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorlegen (Formblatt zum Nachweis der Haftpflichtversicherung kann als Deckblatt verwendet werden) E) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. F) Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies mitzuteilen und hat den Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Der Bieter führt die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt bzw. in geforderter Form, soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten. Folgende Anforderungen sind abzudecken: A) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen der Losen Möblierung von Schulen. Mindestanforderung: Mindestens gefordert sind 3 (drei) Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen, die für einen Schulbau bzw. Bildungsbau erbracht wurden und mindestens 200 Stühle und mindestens 150 Tische umfassten. Die Nachweise dieser Mindestanforderung sind gesondert mit dem Angebot vorzulegen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: - Ansprechpartner, - Art der ausgeführten Leistung, - Auftragssumme, - Ausführungszeitraum, - stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, - Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, - stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung), - Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, - Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), - Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, - Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. B) Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich als Nachweis auf Anforderung vorzulegen: - Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, - Angabe der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis gemäß LV
Beschreibung: Preis gem. LV
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Testmöbel gemäß Ergebnis der Teststellung
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt zudem auf der Grundlage einer wertenden Teststellung. Alle Bieter, die die Eignungskriterien erfüllen und deren Angebote die formalen Voraussetzungen einhalten, werden GESONDERT zur Bereitstellung/Anlieferung von einer Gesamtgarnitur zur Ausstattung eines Klassenzimmers aufgefordert. Die zu bereitstellende Garnitur umfasst folgende Positionen: - 01.1 Drehstuhl Schülerin und Schüler mit den Positionen 01.2 und 01.3 - 01.4 Drehstuhl Lehrerin und Lehrer - 01.6 Bürodrehstuhl Lehrerin und Lehrer - 02.1 Tisch Schülerin und Schüler - 02.2 Tisch flexibel Schülerin und Schüler - 02.3 Tisch Leherin und Lehrer - 02.4 Sitz-/Stehtisch Lehrerin und Lehrer Die Teststellung wird vor Ort auf der Baustelle in Planegg stattfinden. Die Möbelstücke sind dem Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen und sind nach Beendigung der Teststellung kostenfrei zurückzunehmen. Zur detaillierten Darstellung der Wertung im Rahmen der Teststellung siehe Vergabeunterlage A_01.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach geltendem Vergaberecht (VOB A EU). Der Auftraggeber behält sich vor, von einer unsinnigen Nachforderung von Unterlagen, insbesondere bei Angeboten, die aus wirtschaftlichen Gründen keine Aussicht auf den Zuschlag haben, abzusehen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Brienner Straße 9, München
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern