Wettbewerbsbedingungen:
Mitglieder der Jury: Irene Burkhardt, Landschaftsarchitektin, München (FP), Prof. Ulrich Holzscheiter, Architekt, München (FP), Barbara Kortmann, Architektin, Regierung von Niederbayern (FP), Dr. Matthias Kroitzsch, Landschaftsarchitekt, Gröbenzell (FP), Bert Reiszky, Architekt, Deggendorf (FP), Erwin Wenzl, Architekt, Neuhaus a. Inn (FP), Peter Kemper, Architekt, Passau (ständ. anw. stellv. FP), Wolfgang Lindmeier, 1. Bürgermeister, Neuburg a. Inn (SP), Sieglinde Hofreiter-Scheibenzuber, 2. Bürgermeisterin, Neuburg a. Inn (SP), Johann Eibl, Gemeinderat, Neuburg a. Inn (SP), Helmut Schneemayer, Gemeinderat, Neuburg a. Inn (SP), Peter Prinz-Hufnagel, Gemeinderat, Neuburg a. Inn (SP), Ursula Raida, 3. Bürgermeisterin, Neuburg a. Inn (ständ. anw. stellv. SP)
Bereits ausgewählte Teilnehmer: ARC Architekten, Bad Birnbach; toponauten Landschaftsarchitekten GmbH, Freising
Bereits ausgewählte Teilnehmer: ama Architektur Michael Auerbacher, Burghausen; lohrer.hochrein Landschaftsarchitekten u. Stadtplaner, München
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Diezinger Architekten, Regensburg; FreiRaumArchitekten Wamsler-Rohloff-Wirzmüller, Regensburg
Bereits ausgewählte Teilnehmer: g/s architekten, Büchlberg; g+2S Garnhartner Landschaftsarchitekten, Deggendorf
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Mitschelen + Gerstl Architekten, Passau; landschafter Michael Stegmeier, Salzweg
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Donath Bickel Architekten PartGmbB, Passau; l a b Landschaftsarchitektur Brenner PartGmbB, Landshut
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Haack Höpfner Architekten Stadtplaner PartG mbB, München, kübertlandschaftsarchitektur, München
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Köberl Döringer Architekten, Passau, Logo Verde, Landshut
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen: Die Wettbewerbssumme beträgt 65.000 € netto folgendermaßen aufgeteilt: 1.Preis 26.000 €; 2.Preis 16.250 €; 3.Preis 9.750 €; Anerkennungen 13.000 €; --- Sofern Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegebüber der Bauherrschaft für die indem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. --- Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.