2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50530000 Reparatur und Wartung von Maschinen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bislang ist nur die Entscheidung über die Vergabe erfolgt. Der Vertrag ist noch nicht geschlossen. Hiermit wird die Absicht bekundet. den Vertrag mit dem Hersteller der Dampfturbinen, MAN MAN Energy Solutions SE, Steinbrinkstr. 1, 46145 Oberhausen abzuschließen. Begründung nach Art. 32 Abs. 2 b RL 2014/24/EU (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV), warum für diesen Auftrag aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist: Die GSB betreibt an ihrem Standort Ebenhausen zwei Sonderabfallverbrennungsanlagen, wobei jede Verbrennungsanlage über eine eigene Dampfturbine verfügt. Die elektrische Leistung der beiden Dampfturbinen reicht aus, um den Betriebsstandort mit Strom zu versorgen, sowie Strom an das öffentliche Stromnetz abzugeben. Mit den beiden Dampfturbinen sind die Abfallverbrennungsanlagen in der Lage im so genannten Inselbetrieb betrieben zu werden. In einem solchen Fall steht das öffentliche Stromnetz nicht zu Verfügung und die Versorgung der Anlagen mit Strom erfolgt ausschließlich über die beiden Dampfturbinen. Sobald nur eine Dampfturbine zur Stromerzeugung zu Verfügung steht und das öffentliche Stromnetz ausfällt, reicht deren Stromerzeugungskapazität nicht aus um den Standort ausreichend mit Strom zu versorgen - ein so genannter „Schwarzfall“ tritt ein. Im Schwarzfall sind die Verbrennungsanlagen sowie alle Nebenanlagen (Tanklager, Shredder, Löschwasserversorgung), bis zum Start des Notstromdieselaggregats, ohne Stromversorgung. Dies stellt eine äußerst kritische Situation für die Anlagen mit einem hohen Potential an Sach- und Umweltschäden dar. Durch den Ausfall von Pumpen kann es zu einer Überhitzung von Anlagenteilen, wie zum Beispiel im Bereich des Drehrohrofens, des Dampfkessels oder der Rauchgaswäscher, und damit zu einem mehrwöchigen Ausfall der Verbrennungsanlagen kommen. Mit dem Ausfall des so genannten Saugzuggebläses käme es zu einem Überdruck in der Anlage, mit dem Risiko, dass nicht vollständig ausgebrannte schadstoffhaltige Rauchgase ungereinigt in die Umwelt gelangen (Sicherheitsauslassöffnung). Vor diesem Hintergrund ist die Revision einer der Dampfturbinen eine zeitkritische Maßnahme. Die Revision der Dampfturbine muss zwingend zeitgleich mit der Revision der zugehörigen Verbrennungsanlage erfolgen. Die dafür zur Verfügung stehende Zeitdauer beträgt 21 Tage. Dauert die Revision der Dampfturbine jedoch länger als die Revision der Verbrennungsanlage steht dem Verbrauch zweier in Betrieb befindlicher Verbrennungsanlagen nur eine stromerzeugende Dampfturbine gegenüber. In diesem Fall bestünde das Risiko eines Schwarzfalls. Um das Risiko einer verzögerten Revision der Dampfturbinen und damit das Risiko eine Schwarzfalls soweit wie möglich auszuschließen, kommt für die Turbinenrevision nur der Hersteller der Turbinen, die Fa. MAN Solution SE In Betracht. Nur so ist gewährleistet, dass die Stillstandszeit der Dampfturbine minimal ausfällt und innerhalb der normalen Revisionsdauer abgeschlossen werden kann. Dies begründet sich dadurch, dass die MAN über sämtliche Auslegungs- und Konstruktionsdaten der Dampfturbine verfügt, die sich andere Dienstleister erst erarbeiten müssten und somit die Arbeiten im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen nicht abschließen könnten. Eine vernünftige Alternative hierzu besteht nicht, weil die GSB über wesentliche Auslegungs- und Konstruktionsdaten selbst nicht verfügt und diese somit nicht zur Verfügung stellen kann. Zusätzlich verfügt die Fa. MAN über einen Wuchtbunker, der für die Instandsetzungsarbeiten am Turbinenläufer essenziell ist, um diesen innerhalb der kurzen Revisionszeit wieder einsetzen zu können.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) (Art. 32 Abs. 2 b RL 2014/24/EU)
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: