1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Adobe Creative Cloud
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die zeitlich befristete Überlassung von Adobe Creative Cloud Lizenzen
Kennung des Verfahrens: 41fb5201-d714-4ae4-9df8-735fe5898d45
Interne Kennung: VGSt3-Z42-2024-0004
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48300000 Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 453 200,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 098 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 09.07.2024, 12:00 Uhr über das eVergabesystem zu stellen. Die Adresse des eVergabesystems ist: https://vergabe.muenchen.de/ Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung: Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Beschaffungsentscheidung im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitestgehend frei. Er darf bestimmen, welche Leistungen er beschaffen möchte. Zugleich gilt jedoch das Gebot der Produktneutralität. Der Auftraggeber darf sich grundsätzlich nicht auf ein bestimmtes Produkt festlegen (§ 31 Abs. 6 Satz 1 VgV). Die Konkretisierung der Leistung auf ein bestimmtes Produkt haben die Bieter allerdings hinzunehmen, soweit sie sachlich gerechtfertigt ist. Dies gilt auch dann, wenn dies faktisch das Spektrum der möglichen Anbieter einengt. Der einengende Effekt der Konkretisierung darf nicht völlig außer Verhältnis zu ihrem verfolgten Zweck stehen. Der gewichtigste Erwägungsgrund der Landeshauptstadt München bei der Entscheidung, das Produkt Adobe Creative Cloud zu beschaffen und damit vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung abzuweichen, ist es, die technischen und wirtschaftlichen Risiken zu eliminieren. Einem solch umfangreichen und in sich verwobenen System ist die Gefahr immanent, dass Verluste bis hin zur teilweisen oder vollständigen Inkompatibilität drohen und damit konkret Verwaltungsaufgaben und politische Ziele erschwert bzw. behindert werden. Da kein gleich geeignetes aber weniger einschneidendes Mittel zur Verfügung steht, ist diese Entscheidung auch verhältnismäßig. Einerseits ist, keine wirtschaftlichere Beschaffung durchführbar und andererseits würde sich auch beim Einsatz einer deutlich unwirtschaftlicheren Lösung diese Gefahr nicht reduzieren lassen. Die Vorgabe des Produktes Adobe Creative Cloud ist nach diesen Darstellungen durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Insbesondere wurden keine sachfremden Erwägungen angestellt und die Gründe befassen sich mit dem Auftragsgegenstand. Auch liegen diese Gründe tatsächlich vor. Die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts hin zur Produktvorgabe Adobe Creative Cloud als Ergebnis der Ermessensentscheidung des Auftraggebers ist somit statthaft. **** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen in Menge (Teillose) und getrennt nach Art oder Fach-gebiet (Fachlose) zu vergeben. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in men-genmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und Fachlosen selbstständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind. Die Bildung von Losen dient dem Schutz mittelständischer Interessen, damit sich auch solche Unternehmen um die Vergabe großer Aufträge bewerben können, die die Kapazitäten mittelständischer Unternehmen sonst überfordern würden (st. Rspr.; vgl. z.B. VK Bund, Beschluss vom 31.05.2016, VK 1 34/16). Bei dieser Vergabe erfolgt keine Aufteilung in Lose. Es liegen Ausnahmegründe im Sinne vom § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB vor, welche eine Gesamtvergabe rechtfertigen. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen können einzelne Leistungsteile hier nicht in Lose aufgeteilt werden. Vorliegend käme zunächst eine Aufteilung in Fachlose in Bezug auf die einzelnen geforderten Lizenzarten (Adobe Creative Cloud All Apps, Adobe Acrobat DC Pro, weitere Adobe Einzellizenzen) in Betracht. Nach dem Kenntnisstand des Auftraggebers haben jedoch sämtliche Anbieter von Adobe-Lizenzen immer alle Lizenzen im Portfolio. Es ist nicht ein Anbieter bekannt, der nur einzelne der geforderten Lizenzen im Angebot hat. Dies ist auch schon aufgrund der notwendigen Abwicklung bzw. Bereitstellung der Lizenzen über die Adobe Admin Konsole mehr als unwahrscheinlich. Des Weiteren wäre auch eine Aufteilung in Teillosen denkbar. Allerdings sind vorliegend die geschätzten Lizenzzahlen so gering, dass diese auch ohne weitere Aufteilung durch kleine und mittelständische Unternehmen problemlos händelbar sind. Nach Abwägung aller für und gegen eine Losaufteilung sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht des Auftraggebers klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung Adobe Creative Cloud
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung von Lizenzen für die Adobe Creative Cloud bzw. für einzelne Apps aus der Adobe Creative Cloud wie in den Vergabeunterlagen beschrieben. Die Rahmenvereinbarung wird über eine Laufzeit von vier Jahren (48 Monate) mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Die einzelnen Lizenzen sind jeweils längstens für ein Jahr bereitzustellen. Aufgrund der voraussichtlich zu Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung benötigten Lizenzen sowie der voraussichtlich zeitlich gestaffelt zusätzlichen Lizenzen wird über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung von durchschnittlich 519 Adobe Creative Cloud All Apps-Edition 3, 2.460 Lizenzen für Adobe Acrobat Pro DC und 142 Adobe Creative Cloud Single Apps-Edition 3 (weitere einzelne Apps aus der Adobe Creative Cloud, z.B. Photoshop) ausgegangen. Außerdem wird von einem einmaligen Zugriff in Höhe von 1.000 Stück für Credits pro Jahr, die über dem im ETLA-Vertrag vereinbarten Inklusivguthaben an Adobe Stock Credits liegen, gerechnet. Auf Basis des vorliegenden Mengengerüsts hat der Auftraggeber für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen Schätzwert in Höhe von 3.453.200,00 € (netto) ermittelt. Der Schätzwert kann unter- oder bis zu einem Höchstwert von 4.098.000,00 € (netto) überschritten werden. Für weitere Informationen beachten Sie bitte die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48300000 Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 11/10/2028
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 453 200,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 098 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
Gefördertes soziales Ziel: Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:30:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 09162000-ZRE1000000-09
Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 33
Stadt: München
Postleitzahl: 80992
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 64e61f32-d21d-4308-a075-465f7a0e1adb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/06/2024 13:22:53 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 361483-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 118/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/06/2024