5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31681500 Aufladegeräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeit der Ladestationen
Beschreibung: Verfügbarkeit der Ladestationen
Gewichtung (Punkte, genau): 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
Beschreibung: Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
Gewichtung (Punkte, genau): 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Service des Herstellers (Leistungsfähigkeit, Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Wartung)
Beschreibung: Service des Herstellers (Leistungsfähigkeit, Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Wartung)
Gewichtung (Punkte, genau): 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ersatzteilversorgung (Lieferzeiten, Lieferfrequenz, Zuverlässigkeit)
Beschreibung: Ersatzteilversorgung (Lieferzeiten, Lieferfrequenz, Zuverlässigkeit)
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Flexibilität des Systems für nachträgliche Anpassungen/ Installationen / Wartungen
Beschreibung: Flexibilität des Systems für nachträgliche Anpassungen/ Installationen / Wartungen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wirkungsgrad der Einzelkomponenten und des Gesamtsystems
Beschreibung: Wirkungsgrad der Einzelkomponenten und des Gesamtsystems
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzeption, Engineering, technische Beschreibung
Beschreibung: Konzeption, Engineering, technische Beschreibung
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsfähigkeit und Funktionsumfang der angebotenen Anlage
Beschreibung: Leistungsfähigkeit und Funktionsumfang der angebotenen Anlage
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). DesWeiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft