1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Landsberg am Lech
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über Verkehrsleistungen der LVG Buslinie 22/ 221, zukünftig MVV Buslinie 812 Landsberg am Lech - Schongau
Verfahrensart: Wettbewerbliches Ausschreibungverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Landkreis Landsberg am Lech beabsichtigt im Zuge einer Direktvergabe einen ÖDA über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG an ein Verkehrsunternehmen zu erteilen. 1. Hinweis gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG: Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Omnibussen im Linienverkehr ist nach § 12 Abs. 6 PBefG spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Oberbayern als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Die Regierung von Oberbayern kann im Einvernehmen mit dem Landkreis Landsberg am Lech als zuständigem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. 2. Einräumung ausschließlicher Rechte Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergeben werden sollen, soll dem Betreiber ein ausschließliches Recht im Sinne v. Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 8 Personenbeförderungsgesetz gewährt werden. Es soll räumlich und zeitlich andere Verkehrsleistungen ausschließen, die die zu vergebende Linie wirtschaftlich nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Definition des ausschließlichen Rechts erfolgt im öffentlichen Dienstleistungsauftrag und wird im Bericht des Landkreises Landsberg am Lech nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG)1370/2007 bekannt gemacht werden. 3. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Kraft-Omnibussen auf der LVG Buslinie 22/221 (Landsberg am Lech - Schongau) entsprechend dem jeweils geltenden Fahrplan zu den Tarif- und Beförderungsbedingungen der LVG. Die aktuellen Tarifbedingungen sind einsehbar unter https://www.lvg-bus.de/fahrpreise/fahrpreise-lvg-2024-februar/ Die Tarifzonen sind einsehbar unter https://www.lvg-bus.de/fahrpreise/zonentarif/ Die Beförderungsbedingungen sind einsehbar unter https://s93518cea359bc153.jimcontent. com/download/version/1449736811/module/10577094049/name/Befoederungsbedingungen. pdf. Die Tarif- und Beförderungsbedingungen sowie das Fahrplanangebot und die unter 5.1 genannten Anforderungen sind unter Berücksichtigung der auf der angegebenen Homepage www.lvg-bus.de veröffentlichten Änderungen Teil der vom Aufgabenträger nach Art, Umfang und Qualität festgelegten ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der §§ 8, 8a und 13 Abs. 2a PBefG. 4. Angaben zur Qualität a) Fahrplan/ Leistungsumfang: Es gelten die unter 5.1 beschriebenen Anforderungen. b) Fahrzeuge- 5 Niederflurbusse mit mindestens 76 Sitz- und Stehplätzen und 2 Niederflurbusse mit mindestens 122 Sitz- und Stehplätze c) Fahrpersonal- sichere deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift- lokale Netz- und Streckenkenntnisse- Kenntnis über den Linienverlauf- Kenntnis des LVG-Tarifs d) Sonstiges- Haltestellenaushang hat durch Busunternehmen zu erfolgen (mind. 1x pro Jahr)- Monatliche Abrechnung unter Beigabe der Verkaufsstatistik 5. Besondere Bedingungen Die Erbringung der zu vergebenden Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Wir weisen darauf hin, dass der Landkreis Landsberg am Lech mit Wirkung zum 01.01.2025 dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) beitritt und Gesellschafter der MVV GmbH wird. Die MVV-Tarifstruktur sowie die Beförderungsbedinungen des MVV sind dann bindend, der endgültige Fahrplan ist mit dem Landkreis Landsberg am Lech und dem MVV abzustimmen . Alle Informationen können auf der Homepage des MVV unter: https://www.mvv-muenchen.de/ abgerufen werden. Zudem erfolgt die Veröffentlichung diverser Informationen nicht mehr auf der Homepage der LVG, sondern auf der des MVV. Wir weisen darauf hin, dass auf der ehemaligen Bahnstrecke Landsberg am Lech - Schongau (Fuchstalbahn) gerade eine Potentialanalyse über eine mögliche Reaktivierung durchgeführt wird. Sollte diese Potentialanalyse positiv ausfallen und es während des laufenden Betriebs zu einer Reaktivierung der ehemaligen Bahnstrecke kommen, ist mit größeren Änderungen im Linienbetrieb zu rechnen.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über Verkehrsleistungen der LVG Buslinie 22/ 221, zukünftig MVV Buslinie 812 Landsberg am Lech - Schongau
Beschreibung: Der Landkreis Landsberg am Lech als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 GWB für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen auf der LVG Buslinie 22/221, zukünftig MVV 812 (Landsberg am Lech - Schongau) als Gesamtleistung an ein Verkehrsunternehmen. - Laufzeit: Betriebsbeginn 01.07.2025, Laufzeit von 6 Jahren und 1 Monat - Verkehrsleistung von ca. 199.493 Nwkm pro Jahr. - Einsatz von 5 Niederflurbussen mit mindestens 76 Sitz-und Stehplätzen und 2 Niederflurbussen mit 122 Sitz- und Stehplätzen. - Die Bedienung umfasst ca. 25 Haltestellen von Montag bis Samstag. Nähere Informationen zu den zu bedienenden Haltestellen, dem Fahrplan und Takt sind unter: https://www.lvg-bus.de/fahrplan/fahrplan-regionalbus/linie-22-landsberg-schongau/, https://www.lvg-bus.de/fahrplan/fahrplanregionalbus/linie-221-teilstrecke-denklingen-fuchstal-landsberg/einsehbar. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen (vgl. Art. 4 Abs. 7 VO (EG) 1370/2007). Der Landkreis Landsberg am Lech kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Nr. 2.1.4 verwiesen. Diese Vorabbekanntmachung stellt zugleich eine Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Grund für die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im EU-Amtsblatt zu vergeben, liegt darin, dass eine zulässige Bagatellvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 vorliegt. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, die sicherstellen, dass die Vergabevoraussetzungen des Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 für den gesamten Zeitraum des ÖDA vorliegen. Gegen die Vergabe kann bis zur Erteilung des Zuschlags ein Nachprüfungsantrag bei derVergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, 80534 München, Tel.: +49 892176 2411,Fax.: +49 892176 2847) eingereicht werden. Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007).Damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land, Gliederung (NUTS): Landsberg am Lech (DE21E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Weilheim- Schongau
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Landsberg am Lech
Registrierungsnummer: 09-0318220-97
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Von- Kühlmann- Str. 15
Stadt: Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land, Gliederung (NUTS): Landsberg am Lech (DE21E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 81911291593
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4b6f9054-4f33-4e69-8134-7f2f00757d18 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 355572-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 116/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/06/2024