5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Bauphasen und den jeweils zugehörigen Leistungsstufen. Bauphasen und Leistungsstufen werden separat (stufenweise) beauftragt. Bauphasen und Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Mit Vertragsschluss wird voraussichtlich die Leistungsstufe 1 der Bauphasen 1 und 2 beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Bauphasen und/oder Leistungsstufen zu beschränken. Ein Anspruch auf Beauftragung mit weiteren Bauphasen / Leistungsstufen besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Großraum München
Postleitzahl: 80000
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Anforderungen
Beschreibung: 1. Der vollständige Teilnahmeantrag in Form eines Bewerberbogens bzw. mehrerer Bewerberbögen (Formblatt III.6) inklusive der Formblätter, die vom Bewerber zwingend auszufüllen sind, ist mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen bis zu einzureichen. 2. Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Einreichung nicht älter als sechs Monate), soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. 3. Nachweis über Eintragung in das Berufsregister bzw. nach Art. 2 Bau KaG, sowohl für den Bewerber, als auch für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. für jeden anderen Unternehmer, deren Kapazität sich bedient wird (Bewerberbogen III.6, 4.1). 4. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben im Bewerberbogen (Formblatt III.6) unter Punkt 1.1.2 bzw. 1.1.3 bzw. in der Eigenerklärung entsprechende Eintragungen vorzunehmen und zum Nachweis ihrer Eignung hat jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einen eigenen Bewerberbogen bzw. eine Eigenerklärung (ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen) auszufüllen. Bewerbergemeinschaften haben zusätzlich zu den Bewerberbögen bzw. der Eigenerklärung eine Erklärung aller Mitglieder in Textform (Formblatt III.9) abzugeben. 5. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Bewerberbogen III.6, 3.1). Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Das Formblatt ist durch den Bewerber, sämtliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber-/Unterauftragnehmer auszufüllen. 6. Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Formblatt III.27 Eigenerklärung Bezug Russland). Das Formblatt ist sowohl vom Bewerber, als auch von mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher abzugeben. 7. Beabsichtigt der Bewerber, - Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder - sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in Formblatt III.7 - Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen benennen. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet (nur im Fall der Eignungsleihe) sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. Entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt III.8 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dieser Unternehmen sind bei der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung mit Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (z.B. Referenzen) muss gemäß § 27 Abs. 4 S. 4 VSVgV elektronisch mindestens mittels einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels erfolgen. Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft andere Unternehmen im Wege der Eignungsleihe gem. §§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 4 VSVgV in Anspruch nehmen will, haben diese Unternehmen ebenfalls die geforderten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise zu erbringen. Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, sollen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 5 Millionen Euro (je Schadensfall) sowie für Sachund Vermögensschäden in Höhe von mind. 25 Millionen Euro (je Schadensfall) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Nachweis durch Eigenerklärung (Bewerberbogen III.6, 4.2.4).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestjahresumsätze in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags
Beschreibung: Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für die Leistungen: 1. der Objektplanung Gebäude: mind. [Betrag gelöscht] EUR, 2. der Technischen Ausrüstung HLS: mind. [Betrag gelöscht] EUR, 3. der Technischen Ausrüstung ELT: mind. [Betrag gelöscht] EUR, 4. der Tragwerksplanung: mind. [Betrag gelöscht] EUR, 5. der Planung von Freianlagen: mind. [Betrag gelöscht] EUR, 6. der Planung von Ingenieurbauwerke: mind. [Betrag gelöscht] EUR, 7. der Planung Verkehrsanlagen: mind. [Betrag gelöscht] EUR. Bei Planungsgemeinschaften werden die addierten Umsätze im jeweiligen Bereich gewertet. Nachweis durch Eigenerklärungen (Formblätter III.10.8 Leistungsfähigkeit)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren
Beschreibung: Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel der Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Bautechniker) (Vollzeitäquivalent „VZÄ“) in folgenden Bereichen: 1. Objektplanung Gebäude: mind. 30 VZÄ, 2. Technische Ausrüstung HLS: mind. 20 VZÄ, 3. Technische Ausrüstung ELT: mind. 25 VZÄ, 4. Tragwerksplanung: mind. 10 VZÄ, 5. Freianlagen: mind. 5 VZÄ, 6. Ingenieurbauwerke: mind. 10 VZÄ, 7. Verkehrsanlagen: mind. 5 VZÄ in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Planungsgemeinschaften wird die addierte Mitarbeiterzahl im jeweiligen Bereich gewertet. Nachweis durch Eigenerklärungen (Formblätter III.10.8 Leistungsfähigkeit).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Unternehmensreferenzen in den Bereichen: 1. Objekplanung - Gebäude, sowie Fachplanungsleistungen: 2. Technische Ausrüstung HLS, 3. Technische Ausrüstung ELT, 4. Tragwerksplanung, 5. Freianlagen, 6. Ingenieurbauwerke und 7. Verkehrsanlangen. Referenz (Leistungsphase 7) muss innerhalb der letzten 15 Jahre fertiggestellt worden sein. Bei Projekten die sich noch in der Realisierung befinden, müssen die als Mindestanforderung genannten LPH im genannten Zeitraum mind. zu 80 % erbracht worden sein. Die Leistung muss zu mind. 50 % im eigenen Unternehmen oder in dem des als Unterauftragnehmer benannten Unternehmens erbracht worden sein. Die weiteren Mindestanforderungen an die Referenzen ergeben sich aus dem Formblatt III.10.3: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=260840 Nachweis durch Eigenerklärungen (Formblätter III.10.4 Eigenerklärung Referenz).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Fachkräfte
Beschreibung: Eigenerklärung bzgl. des einzusetzenden Gesamtprojektleiters , wobei der Gesamtprojektleiter namentlich festgelegt werden muss und über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich von Generalplanerleistungen verfügen muss. Zu benennen sind weiterhin die Projektleiter in den Bereichen: Objektplanung Gebäude, Technische Ausrüstung, HLS, Technische Ausrüstung, ELT, Tragwerksplanung, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen die über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in den jeweiligen Bereichen verfügen müssen. Nachweis durch Eigenerklärungen (Formblätter III.10.6 Personal – Fachkräfte) Architekt, Ingenieur oder gleichwertig der jeweiligen Fachrichtung oder vergleichbar – Ausbildungsnachweise sind als Anlage beizulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter (SÜ1)
Beschreibung: Eigenerklärung bzgl. Sicherheitsüberprüfung Ü1 (§ 8 SÜG) in den folgenden Bereichen: 1. Objektplanung – Gebäude, 2. Fachplanung – Technische Ausrüstung HLS und ELT, 3. Objektplanung – Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen. Dabei handelt es sich um keine Mindestanforderung an die Eignung, sondern um ein Auswahlkriterium. Nachweis durch Eigenerklärung (Formblatt III.10.7 Sicherheitsüberprüfung Ü1).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auswahlkriterien
Beschreibung: Die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden gemäß den Wertungskriterien für den Teilnahmewettbewerb im Hinblick auf ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit hin geprüft und gewertet (siehe Formblatt III.10.5. Wertung Leistungsfähigkeit). Die Wertung erfolgt auf Grundlage folgender Auwahlkriterien: 1. Referenzen (40 %), 2. Umsätze in den einzelnen Leistungsbereichen (20 %), 3. Mitarbeiterzahlen in den einzelnen Leistungsbereichen (20 %) und 4. Anzahl des SÜ 1-überprüften Personals in den einzelnen Leistungsbereichen (20 %).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Fachübergreifendes Leistungskonzept - 30 % Die Unterkriterien mit ihrer Gewichtung sind in den Vergabeunterlagen im Formblatt III.16.1.1 aufgeführt.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Fachübergreifendes Personalkonzept - 30 %. Die Unterkriterien mit ihrer Gewichtung sind in den Vergabeunterlagen im Formblatt III.16.1.1 aufgeführt.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Angebotspräsentation - 10 %. Die Unterkriterien mit ihrer Gewichtung sind in den Vergabeunterlagen im Formblatt III.16.1.1 aufgeführt.
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorar - 30 %. Die Bewertungsmethode ist in den Vergabeunterlagen im Formblatt III.16.1.1 aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/06/2024 09:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 03/02/2025
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Sollte für die Angebotsphase ein Bewerber zugelassen werden, der nicht bereits Ü1 sicherheitsüberprüftes Personal vorweisen kann, wird eine Sicherheitsüberprüfung in der ersten Stufe des Vergabeverfahrens eingeleitet. Die Sicherheitsüberprüfung wird auch dann eingeleitet, wenn der Bewerber zwar über Ü1 sicherheitsüberprüftes Personal verfügt, aber die Anzahl dieses Personals für die Zwecke der Angebotskalkulation für nicht ausreichend hält und für weiteres Personal die Sicherheitsüberprüfung einleiten möchte. Zu diesem Zweck verlangt das StBA FS von den Bewerbern die Benennung von Mitarbeitern, die mit der Angebotserstellung (Stufe 2) betraut werden und daher sicherheitsüberprüft (Ü1) werden müssen. Diese Mitarbeiter haben entsprechende Sicherheitserklärungen auszufüllen, in denen sie persönliche Angaben machen und sich mit der Überprüfung einverstanden erklären. Hierfür sind entsprechend ausgefüllte Formulare für jeden Mitarbeitenden einzureichen. Ein Bieter kann maximal 10 Mitarbeitende überprüfen lassen. Die genaue Anzahl liegt in der Verantwortung des Bieters. Die Überprüfung der benannten Mitarbeitenden wird einmalig eingeleitet. Für die einfache Sicherheitsüberprüfung nach § 8 SÜG (Ü1) ist ein Zeitraum von 5 Monaten ab Ablauf der Frist zur Antragstellung bzgl. der Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter vorgesehen. Ein Ausschluss von dem Vergabeverfahren erfolgt, wenn: - der Bieter seine Mitwirkung verweigert, insbesondere Unterlagen zur Überprüfung nicht oder nur unvollständig vorgelegt werden; - die Ü1 Überprüfung aller genannten Mitarbeitenden innerhalb von 5 Monaten nicht erfolgreich ist. Ist eine Überprüfung eines genannten Mitarbeitenden nicht erfolgreich, kann der Bieter keinen Ersatz benennen. Es werden einmalig maximal 10 Überprüfungen eingeleitet, die Mitarbeitenden werden hierfür namentlich benannt. Ein „Nachschieben“ von Personal ist damit nicht möglich. - der Bewerber nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen (§ 124 Abs. 1 GWB i.V.m. § 147 Satz 1 GWB) oder ein anderer Ausschlussgrund vorliegt. Die erfolgreich abgeschlossene Ü1-Sicherheitsüberprüfung von mindestens einem Mitarbeitenden innerhalb von 5 Monaten ab Mitteilung über die Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs ist erforderlich, um in die Stufe 2 zu kommen. Der Auftraggeber wartet mit dem Start der Stufe 2 bis zu einer ausreichend Anzahl an eingeleiteten Sicherheitsüberprüfungen ein Votum der überprüfenden Stelle eingegangen ist, oder bis die vorgenannten 5 Monate abgelaufen sind. Bei der Auftragsdurchführung wird der Auftragnehmer Zugang zu Unterlagen erhalten und Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen ausführen, die eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 10 SÜG erforderlich machen. Aus diesem Grund muss der Bewerber bereits im Teilnahmeantrag eine Erklärung bzgl. der Bereitschaft zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung (Ü3) seines Personals abgeben (Formblatt III.10.2 Eigenerklärung Personal). Das Ü3 überprüfte Personal wird als ein Zuschlagskriterium berücksichtigt, um das Risiko der Verzögerungen aufgrund von Sicherheitsüberprüfung im Laufe der Vertragsausführung insbesondere mit Bezug auf die schnelle Aufnahme der Planung nach Abschluss des Verfahrens zu minimieren und zu gewährleisten, dass das Personal mit dem Umgang mit den Verschlusssachen vertraut ist. Dies erfolgt zusätzlich aufgrund der Tatsache, dass die VS-GEHEIM eingestuften Unterlagen unmittelbar nach der Beauftragung bearbeitet werden müssen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Sicherheitsauskunft/Verpflichtungserklärung Bewerber - VSVgV) (Formblatt III.25-VS) für jeden Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft abzugeben. Für jeden Unterauftragnehmer ist die Sicherheitsauskunft/Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer - VSVgV) (Formblatt III.26-VS) abzugeben. Darüber hinaus hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft das Formblatt III.10.2 Verpflichtung sicherheitsüberprüftes Personal abzugeben. Siehe hierzu Ziffer 3.3 des Verfahrensleitfadens.
Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: 31/12/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/06/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen." ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, die Unterlagen gemäß § 22 Abs. 6 VSVgV nachzuliefern.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine Verlängerung, Fehler in den eForms
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Staatliches Bauamt Freising