1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt München
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schulbuslinie Hachinger Tal Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching); 2 Lose
Beschreibung: Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wurde diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Die Hachinger Tal Schule besuchen lern- und sprachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Diese Schüler/-innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme und seelische Gesundheit. Die Schüler/-innen sind aufgrund dessen auch immer am Wohnort abzuholen bzw. abzusetzen. Auf die Anfahrt von Bushaltestellen wird verzichtet. Die zwei zu vergebenden Lose zur Schülerbeförderung teilen sich wie folgt auf: Los 1 - Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen aus den Sprengelgemeinden von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching; Los 2 - Mittagsfahrten von Schülern/-innen aus den Sprengelgemeinden von der Hachinger Tal Schule in Unterhaching
Kennung des Verfahrens: 5d54c9c3-c462-4e42-81e8-fd31086b2368
Vorherige Bekanntmachung: 7d0dfab3-cc4b-4ea4-8ac2-ee9f9663f7ca-01
Interne Kennung: 24/1-SBL-HTS
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Haltepunkte der Lose 1 und 2 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden: 85653 Aying; 82065 Baierbrunn; 85649 Brunnthal; 82166 Gräfelfing; 85630 Grasbrunn; 82031 Grünwald; 85540 Haar; 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn; 85521/85662 Hohenbrunn; 85579 Neubiberg; 82061/82131 Neuried; 82041 Oberhaching; 85521 Ottobrunn; 82152 Planegg; 82049 Pullach; 85640 Putzbrunn; 82054 Sauerlach; 82067/82069 Schäftlarn; 82064 Straßlach-Dingharting; 82024 Taufkirchen; 82008 Unterhaching
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen aus den Sprengelgemeinden von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching (Linie A)
Beschreibung: Das Los 1 (Linie A) beinhaltet die Schülerbeförderung von und zur Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Morgenfahrten zum Förderzentrum und der Mittagsfahrten zurück zu den einzelnen Haltepunkten in den Gemeinden des Landkreises München auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 60 (morgens und freitagmittags) bzw. ca. 45 (montag- bis donnerstagmittags) Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt jedem Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer jederzeitigen Wohnsitzänderung einzelner Schüler/-innen innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Morgenfahrten: Die Fahrt ist so zu gestalten, dass die Ankunft der Schüler/-innen spätestens um 07:45 Uhr an der Schulbushaltestelle erfolgt. Bei den Morgenfahrten dürfen die Schüler/-innen nicht vor 07:45 Uhr aus dem Bus aussteigen. Das Lehrpersonal holt die Schüler/-innen grundsätzlich vom Bus ab. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die Schüler/-innen pünktlich, derzeit um 08:00 Uhr, am Unterricht teilnehmen können. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 12:30 Uhr und Freitag um 11:30 Uhr. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel 60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Die Schüler/-innen sind immer am Wohnort abzuholen bzw. zurückzubringen. Auf die Anfahrt von Bushaltestellen wird verzichtet. Zwischen Auftragnehmer und Erziehungsberechtigten wird vor Erstellung der Tourenpläne durch den Auftragnehmer ein bestimmter Haltepunkt in der Nähe vom Wohnort vereinbart. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Da die Schüler/-innen direkt an ihrem jeweiligen Wohnsitz abzuholen und zurückzubringen sind und der Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinbussen erforderlich. Nur so ist es dem Auftragnehmer möglich den/die jeweiligen Schüler/-innen direkt an der Wohnadresse des Schülers/der Schülerin ein- und aussteigen zu lassen. Dem/der jeweiligen beeinträchtigten Schüler/Schülerin ist nicht zuzumuten die Wegstrecke zwischen dem nächstgelegenen, als solche gekennzeichnete Haltestelle, und seiner/ihrer Wohnadresse zurückzulegen.
Interne Kennung: 24/1-SBL-HTS - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Haltepunkte des Loses 1 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden: 85653 Aying; 82065 Baierbrunn; 85649 Brunnthal; 82166 Gräfelfing; 85630 Grasbrunn; 82031 Grünwald; 85540 Haar; 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn; 85521/85662 Hohenbrunn; 85579 Neubiberg; 82061/82131 Neuried; 82041 Oberhaching; 85521 Ottobrunn; 82152 Planegg; 82049 Pullach; 85640 Putzbrunn; 82054 Sauerlach; 82067/82069 Schäftlarn; 82064 Straßlach-Dingharting; 82024 Taufkirchen; 82008 Unterhaching
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 228934-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Mittagsfahrten von Schülern/-innen aus den Sprengelgemeinden von der Hachinger Tal Schule in Unterhaching (Linie B)
Beschreibung: Das Los 2 (Linie B) beinhaltet die Schülerbeförderung von der Hachinger Tal Schule in Unterhaching, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching bezüglich der Mittagsfahrten zu den einzelnen Haltepunkten in den Gemeinden des Landkreises München entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung. Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: - Schülerinnen und Schüler, sowie - eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird. Der Auftragnehmer wird vom 10.09.2024 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2029/30 (6 Jahre) beauftragt. Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2024/25 beträgt ca. 16 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt jedem Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Zudem hat der Auftragnehmer mit einer jederzeitigen Wohnsitzänderung einzelner Schüler/-innen innerhalb der oben angegebenen Gemeinden zu rechnen. Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich vier Tagen in der Schulwoche Montag bis Donnerstag. Mittagsfahrten: Die Rückfahrten erfolgen nach Maßgabe des gültigen Stundenplans. Die Abfahrtszeit erfolgt voraussichtlich Montag bis Donnerstag um 13:15 Uhr. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten. Demnach ist die Fahrt entsprechend anzupassen. Die vereinbarten Fahrtzeiten sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel 60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich. Die Schüler/-innen sind immer am Wohnort abzusetzen. Auf die Anfahrt von Bushaltestellen wird verzichtet. Zwischen Auftragnehmer und Erziehungsberechtigten wird vor Erstellung der Tourenpläne durch den Auftragnehmer ein bestimmter Haltepunkt in der Nähe vom Wohnort vereinbart. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Da die Schüler/-innen direkt an ihrem jeweiligen Wohnsitz zurückzubringen sind und der Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinbussen erforderlich. Nur so ist es dem Auftragnehmer möglich den/die jeweiligen Schüler/-innen direkt an der Wohnadresse des Schülers/der Schülerin aussteigen zu lassen. Dem/der jeweiligen beeinträchtigten Schüler/Schülerin ist nicht zuzumuten die Wegstrecke zwischen dem nächstgelegenen, als solche gekennzeichnete Haltestelle, und seiner/ihrer Wohnadresse zurückzulegen.
Interne Kennung: 24/1-SBL-HTS - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Haltepunkte des Loses 2 können sich je nach Wohnadresse der jeweiligen Schüler/-innen innerhalb der folgenden Gemeinden befinden: 85653 Aying; 82065 Baierbrunn; 85649 Brunnthal; 82166 Gräfelfing; 85630 Grasbrunn; 82031 Grünwald; 85540 Haar; 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn; 85521/85662 Hohenbrunn; 85579 Neubiberg; 82061/82131 Neuried; 82041 Oberhaching; 85521 Ottobrunn; 82152 Planegg; 82049 Pullach; 85640 Putzbrunn; 82054 Sauerlach; 82067/82069 Schäftlarn; 82064 Straßlach-Dingharting; 82024 Taufkirchen; 82008 Unterhaching
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 228934-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co. KG - Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co. KG - Vertrag Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 05/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 06/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Fahrzeugklassen im Anwendungsbereich der Definition in der Richtlinie 2009/33/EG einschließlich: Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1); Busse (M3); LKW (N2, N3); M1; M2; N1; N2; N3: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 11
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
Zahl sauberer Fahrzeuge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co. KG - Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co. KG - Vertrag Los 2
Datum der Auswahl des Gewinners: 05/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 06/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt München
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Fahrzeugklassen im Anwendungsbereich der Definition in der Richtlinie 2009/33/EG einschließlich: Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1); Busse (M3); LKW (N2, N3); M1; M2; N1; N2; N3: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 4
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
Zahl sauberer Fahrzeuge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt München
Registrierungsnummer: 09-0318253-95
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Stadt: 81541
Postleitzahl: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Sachgebiet 1.3.0.1 - Zentrale Vergabestelle und Einkauf
Telefon: +49 89 62211634
Fax: +49 89 6221441634
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: USt-ID DE811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 89 21762411
Fax: +49 89 21762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: USt-ID DE263008429
Postanschrift: Fichtenstraße 29
Stadt: Hofolding
Postleitzahl: 85649
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Telefon: 08104 89454
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001 LOT-0002
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d282249b-f4db-4dbe-ae4d-e66110756fb6 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 347161-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 113/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/06/2024