5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich und per Einschreiben von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: BaFin-Erlaubnis zum Factoring nach KWG oder ZAG, Eigenerklärung (eVergabe), Eigenerklärung RUS, Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe), Erklärung Auskunft aus dem Wettbewerbsregister (eVergabe), Eigenerklärung und Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer (eVergabe)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: durchschnittlicher Jahresumsatz des Unternehmens bezogen auf den Auftragsgegenstand in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, mind. 100.000 € pro Jahr, Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung und Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (eVergabe), Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, Referenz (max. 3 Jahre alt, mit Auftragsgegenstand vergleichbar, Auftragswert mind. [Betrag gelöscht] Euro/Jahr), Eigenerklärung ILO Kernarbeitsnormen, Scientology Schutzerklärung, Geheimhaltungsvereinbarung, Auftragsverarbeitungsvertrag
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: BaFin-Erlaubnis zum Factoring nach KWG oder ZAG, ILO Kernarbeitsnormen, Scientology Schutzerklärung, Geheimhaltungsvereinbarung, Auftragsverarbeitungsvertrag
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Die Geheimhaltungsvereinbarung ist der Ausschreibung informatorisch beigefügt. Sie muss nicht bereits mit dem Angebot ausgefüllt abgegeben werden. Sie muss nach Erhalt des Zuschlags ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergütung für das Pauschalhonorar „Startphase“ wird in zwei gleichen Raten gezahlt: die erste Rate frühestens 1 Monat nach Beginn der Startphase, die zweite Rate nach Abschluss der Startphase; wird zum jeweiligen Monatsende in Rechnung gestellt. Die monatliche Vergütung für die dauerhaften Leistungen wird für den jeweiligen Monat jeweils ab dem 15. des Folgemonats in Rechnung gestellt, erstmals und frühestens nach Abschluss der Startphase.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Steuern