1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Einrichtungsverbund Steinhöring, Eine Einrichtung der Katholischen Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V. Bereich Bau
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erding, St. Nikolaus-Schule, Maßnahmenpaket II
Beschreibung: Tragwerksplanung - Sanierung und Erweiterung der St. Nikolaus-Schule Erding (evs-steinhoering.de), eines Schulgebäudes mit integrierter heilpädagogischer Tagesstätte im laufenden Betrieb
Kennung des Verfahrens: ad7ae72d-3a5b-4dbf-809a-c2e45ceebec7
Interne Kennung: EVS-2024-ED-02
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: St. Nikolaus Schule Wilhelm-Bachmair-Straße 5
Stadt: Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHZ7C
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erding, St. Nikolaus-Schule, Maßnahmenpaket II
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen, bestehend aus - Leistungsbild Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI) - Leistungsphasen 1 bis 8 nach Anlage 14 HOAI inkl. Besondere Leistungen: o Ermittlung der Bestandsstatik, soweit erforderlich o Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen (LP 8), o Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen (LP 8). Auftragsgegenständlich sind die o. g. Leistungen in Bezug auf die Sanierung und Erweiterung der St. Nikolaus-Schule Erding (evs-steinhoering.de), eines Schulgebäudes mit integrierter heilpädagogischer Tagesstätte im laufenden Betrieb. Gegebenenfalls wird das Gebäude auch partiell im kleineren Umfang erweitert (z.B. Erweiterung der Turnhalle). Die Sanierung/Erweiterung umfasst auch die Anpassung des Raumprogramms und somit ggf. auch Änderungen an tragenden Wänden. Der Umfang der Sanierung/Erweiterung entwickelt sich noch während der Planung. Weitere Informationen zur Schule finden sich unter o. g. link. Die BGF beträgt ca. 5280 m². Die Ausführung der Sanierung ist derzeit geplant von Ende 2024 bis Ende 2029 und erfolgt voraussichtlich flügelweise. Der Planungsbeginn soll schnellstmöglich erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass die Planung bis LP 5 gesamt erfolgen kann. Ab LP 6 wird dann in Abschnitten im laufenden Betrieb zu leisten sein. Die kleinteilige und längerfristige Leistung ist entsprechend einzurechnen. Derzeit ist geplant, ab ca. Oktober 2024 einen Interimscontainer auf dem Pausenhof aufzustellen, in dem die Grundschulstufe komplett ausgelagert ist und somit Möglichkeiten für die Sanierung im Bestand eröffnet werden. Da es sich um eine Einrichtung handelt, die geistig und mehrfach behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, fördert, hat der Auftragnehmer jederzeit sicherzustellen, dass alle von ihm - gerade auch vor Ort - eingesetzten Personen stets einwandfrei gegenüber den Schülerinnen und Schülern verhalten.
Interne Kennung: EVS-2024-ED-02
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber beauftragt den Bestbieter von den von den vorgenannten Leistungen zunächst nur mit den Leistungen der LP 1 und 2 (stufenweise Beauftragung). Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen durch einseitige Erklärung zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Die Beauftragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung nach den vorstehenden Bestimmungen kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: St. Nikolaus Schule Wilhelm-Bachmair-Straße 5
Stadt: Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Projektzeitraum ist jetzt noch kaum abschätzbar. Der o.g. Zeitraum kann sich je nach Projektfortschritt verschieben/verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektanalyse
Gewichtung (dezimal, genau): 0.15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung der Projektleitung
Gewichtung (dezimal, genau): 0.2
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Organisation des Projektteams
Gewichtung (dezimal, genau): 0.15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungsgesamtpreis brutto
Gewichtung (dezimal, genau): 0.5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der AG weist darauf hin, dass er nach seiner Einschätzung kein Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB ist, so dass die Vorschriften des GWB auch zum Nachprüfungsverfahren nicht anwendbar sind. Unbeschadet dessen weist er auf folgendes hin: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Einrichtungsverbund Steinhöring, Eine Einrichtung der Katholischen Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V. Bereich Bau
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Einrichtungsverbund Steinhöring, Eine Einrichtung der Katholischen Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V. Bereich Bau
Registrierungsnummer: USt-ID-Nummer DE 129522455
Postanschrift: Münchener Str. 39
Stadt: Steinhöring
Postleitzahl: 85643
Land, Gliederung (NUTS): Erding (DE21A)
Land: Deutschland
Telefon: 08094 182 257
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2bcc5a47-2b86-4f3c-a17a-f3dba21593f1 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2024 15:07:20 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 338332-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 110/2024
Datum der Veröffentlichung: 07/06/2024