Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Helfende Hände gGmbH - Fahrdienst

335084-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Helfende Hände gGmbH - Fahrdienst
OJ S 109/2024 06/06/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: RA Hubert Ampferl, Nymphenburger Str. 5, 80335 München, als Insolvenzverwalter (AG München AZ 1509 IN 253/24) über das Vermögen der Helfende Hände gemeinnützige GmbH, Reichenaustraße 2, 81243 München
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Helfende Hände gGmbH - Fahrdienst
Beschreibung: Personenbeförderung von Schülerinnen und Schülern in 2 Losten für Förderschule und eine Förderstätte
Kennung des Verfahrens: 7d04e178-a994-4348-831f-a277370c7926
Interne Kennung: HH-2024-FD
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Auftraggeberin hält sich nicht für eine öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 GWB. Sie führt das Verfahren freiwillig durch.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHN5H
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Beförderung von rund 74 Schulkindern von den jeweiligen Wohnorten zu der Förder-schule bzw. HPT
Beschreibung: Am 24.01.2024 hat die Helfende Hände gGmbH beim Amtsgericht München einen Eigeninsolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht München hat am 01.04.2024 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen. Hierbei wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Ampferl zum Insolvenzverwalter bestellt werden. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ging die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis gemäß § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Verträge für die Helfende Hände gGmbH sind ab diesem Zeitpunkt vom Insolvenzverwalter abzuschließen. Auch im eröffneten Insolvenzverfahren werden die Einrichtungen der Helfenden Hände gGmbH ohne Einschränkungen weitergeführt werden. Obwohl der Geschäftsbetrieb ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Vollkostenbedingungen zu führen ist, ist die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes durch die erfolgte Ansammlung von Liquidität im vorläufigen Insolvenzverfahren bis Ende des Jahres ausfinanziert. Ziel der Aufrechterhaltung und Fortführung der Einrichtungen ist die Umsetzung einer insolvenzrechtlichen Sanierungslösung (s.unten näher bei Zusätzliche Angaben). Die Helfende Hände gemeinnützige GmbH betreibt in München in der Köferinger Straße 20 eine Förderschule mit einer heilpädagogischen Tagesstätte und in der Reichenaustraße 2 eine Förderstätte und ein Wohnpflegeheim. In der Förderschule und in der Heilpädagogischen Tagesstätte werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit schwerer und schwerster Mehrfachbehinderung in 12 Gruppen betreut. Alle Schülerinnen und Schüler besuchen die Heilpädagogische Tagesstätte. In der Förderstätte werden Jugendliche und junge Erwachsene betreut. Los 1: Gegenstand des Auftrags in Los 1 ist die Beförderung von rund 74 Schulkindern von den jeweiligen Wohnorten zu der Förderschule bzw. HPT in München und retour für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis zum letzten Schultag des Schuljahres 2027/28 an allen durch das bayerische Kultusministerium festgesetzten Schultagen sowie an ca. 26 Tagen in den Ferien, in denen die HPT geöffnet ist. Ankunftszeit an der Förderschule: 08.00 Uhr Abholzeit an der Förderschule: 15.45 Uhr, freitags 14.45 Uhr Der Auftragnehmer muss täglich einen Koordinator/Einweiser vor Ort von dem Zeitpunkt des Eintreffens des ersten Busses bis zur Abfahrt aller Busse einsetzen. Der Koordinator/Einweiser darf kein Fahrer und keine Begleitperson sein, der/die bereits auf einer Linie eingesetzt ist. Es ist zu beachten, dass aufgrund der räumlichen begrenzten Zufahrt am Schulhof der Förderschule in der Köferinger Straße alle Fahrzeuge von dort aus nur gemeinsam erst gegen 8.25/8.30 Uhr den Hof verlassen können. Die hierdurch entstehen zusätzlichen Arbeitszeiten der eingesetzten Fahrer und Beifahrer sind von dem Auftragnehmer in seine Preisofferte einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Fahrer bzw. Begleitpersonen während der Dauer der Beförderung telefonisch jederzeit erreicht werden können. Der Einrichtung und den für die Beförderungsteilnehmer benannten Ansprechpartnern sind die hierfür erforderlichen Telefonnummern etc. vor der ersten Beförderung zur Verfügung zu stellen. Für die Beförderung werden nur Kleinbusse und Pkw mit werkseitig maximal 9 Sitzplätzen und mit der Schadstoffklasse 6 zugelassen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit Einzelsitzen einzusetzen. Bei den geforderten Einzelsitzen muss es sich um solche handeln, die in den Längsschienen variabel verstellbar sind, um so die größtmögliche Flexibilität auf jeder Tour zu gewährleisten. Die Fahrzeuge sollen mit einer Hebebühne (keine Rampe) für das Be- und Entladen ausgestattet sein. Des Weiteren benötigt unser Klientel Spezialkindersitze von Recaro oder Römer welche vom Fahrdienstleister beschafft werden müssen. Die Tourenplanung obliegt dem Auftragnehmer. Rechtzeitig vor Schuljahresbeginn und ggf. auch unterjährig legt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Liste der zu befördernden Schülerinnen und Schüler vor. Los 2: Gegenstand des Auftrags in Los 2 ist die Beförderung von ca. 32 Personen werden von den jeweiligen Wohnorten zu Förderstätte und retour an ca. 220 Öffnungstagen je Schuljahr zu befördern. Die Tourenplanung soll vom Auftragnehmer übernommen werden. Darüber hinaus sind Wochenendheimfahrten (im Jahr 2023 durchschnittlich insgesamt 40 Wochenendheim- und 40 Rückfahrten pro Monat) durchzuführen. Ankunftszeit an der Förderstätte: 08.30 Uhr Abholzeit an der Förderstätte: 16.30 Uhr, freitags 15.00 Uhr Abholzeit am Wohnheim: (nur freitags) 15.00 Uhr Ankunftszeit im Wohnheim: Sonntagabend oder Montag früh Zur Vergabe der Dienstleistung der Beförderung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Förderschule bzw. HPT sowie zur Förderstätte und retour für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis zum 15.08.2028 führt die Helfende Hände gemeinnützige GmbH ein Vergabeverfahren durch. Die Helfende Hände gemeinnützige GmbH behält sich die Option vor, den Vertrag um zwei Jahre, mithin bis zum 15.08.2030 zu verlängern.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Helfende Hände gGmbH behält sich die einseitige Option vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Schuljahr, mithin längstens bis zum Ende des Schuljahres 2029/30 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Ergänzende Informationen zum Insolvenzverfahren: Für eine nachhaltige Sanierung der Einrichtungen ist die Beseitigung der Krisenursachen der Helfenden Hände gGmbH zwingende Voraussetzung. Hierfür sind die Erstattungssätze mit den öffentlichen Kostenträgern neu zu verhandeln, um langfristig Erstattungsbeträge zu erhalten, die zur Deckung der mit dem Betrieb der Einrichtungen anfallenden Kosten ausreichen. Die diesbezüglichen Verhandlungen wurden bereits begonnen. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Verhandlungen kann eine insolvenz-rechtliche Sanierungslösung umgesetzt werden. (1) Insolvenzplan Die Sanierung der Helfende Hände gGmbH wird hierbei über die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens nach §§ 217 ff. InsO angestrebt. Der Insolvenzplan stellt eine Regelung zwischen der Insolvenzschuldnerin und deren Gläubigern dar. Die Regelung sieht im Normalfall die Zahlung einer Quote an die Insolvenzgläubiger und den Erlass der darüber hinausgehenden Verbindlichkeiten vor. Die Gläubiger der Insolvenzschuldnerin werden im Insolvenzplan nach bestimmten Abgrenzungskriterien in unterschiedliche Gläubigergruppen eingeteilt. Sofern sämtliche Gruppen mit Kopf- und Summenmehrheit den Regelungen des Insolvenzplans zustimmen und das Insolvenzgericht den Insolvenzplan bestätigt, wird dieser rechtswirksam und verbindlich. Üblicherweise wird nach Umsetzung der im Insolvenzplan vorgesehenen Regelungen (z.B. Zahlung der vereinbarten Quote, usw.) das Insolvenzverfahren aufgehoben. Durch dieses Verfahren wird nicht nur der Geschäftsbetrieb Insolvenzschuldnerin, sondern auch der Rechtsträger selbst saniert. Vorteil dieses Sanierungsverfahrens ist somit der Umstand, dass die zwischen Insolvenzschuldnerin und den Geschäftspartnern abgeschlossenen Verträge auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens weiterhin gültig sind. Eine Überleitung etwaiger Verträge, unter anderen mit dem Fahrdienstleiter, auf einen neuen Rechtsträger ist nicht erforderlich. Vorliegend ist die Umsetzung eines Insolvenzplans die wahrscheinlichste Sanierungsoption. Vom zeitlichen Horizont her ist es realistisch, dass bis Ende des Kalenderjahres diese Sanierungslösung umgesetzt und das Insolvenzverfahren aufgehoben werden wird. (2) übertragende Sanierung Als alternative insolvenzrechtliche Sanierungsoption existiert die Möglichkeit einer über-tragenden Sanierung. Hierbei werden die für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Insolvenzschuldnerin erforderlichen Vermögensgegenstände im Rahmen eines Asset Deals von einem Investor erworben. Die erworbenen Vermögensgegenstände werden auf einen neuen Rechtsträger übertragen, während die bestehenden Verbindlichkeiten beim alten Rechtsträger und somit dem Insolvenzverwalter verbleiben. Zur quotalen Befriedigung der Altverbindlichkeiten dient der vom Investor für den Erwerb der Vermögensgegenstände der Insolvenzschuldnerin zu zahlende Kaufpreis. Nachteil dieses Sanierungsoption ist der Umstand, dass abgesehen von arbeitsrechtlichen Verträgen sämtliche Verträge der Insolvenzschuldnerin mit dem Geschäftspartnern vom neuen Rechtsträger neu abzuschließen sind oder die Überleitung der Verträge der Insolvenzschuldnerin auf den neuen Rechtsträger in individuellen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Geschäftspartner zu regeln ist. Vorliegend ist die Umsetzung einer übertragenden Sanierung aufgrund der Komplexität der Vielzahl der von der Helfende Hände gGmbH betriebenen unterschiedlichen Einrichtungen und mangels bisherigen Interessensbekundungen eines möglichen Erwerbers sehr unwahrscheinlich, kann derzeit jedoch noch nicht vollends ausgeschlossen werden. Für den Fall, dass diese Sanierungsoption zum Tragen kommt, verpflichtet sich der Auftragnehmer von Los 1 und von Los 2 jeweils bereits jetzt, der Übertragung des aus-schreibungsgegenständlichen Vertrags auf den neuen Rechtsträger zuzustimmen. Die Übertragung wird in diesem Fall nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB stattfinden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen ist die Eigenerklärung des Bieters (bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft), dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, c) § 261 des StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). k) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen ist die Eigenerklärung des Bieters (bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft), dass a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei, c) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, d) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, e) für sein Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, f) keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des Bieters bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, g) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, h) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder i) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. j) kein verpflichtender oder fakultativer Ausschlussgrund nach aa) § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, bb) § 98c Aufenthaltsgesetz, cc) § 19 Mindestlohngesetz, dd) § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder ee) § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: a) Eigenerklärung über den Umsatz allgemein (netto, ohne Umsatzsteuer) und den Umsatz mit vergleichbaren Aufträgen zur arbeitstäglichen Beförderung von Kindern mit Behinderungen mit Stellung von Begleitpersonen (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei Geschäftsjahren (2021 bis 2023). Für letzteren Umsatz gilt als MINDESTANFORDERUNG: 1 Mio. EUR netto pro Kalenderjahr. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist b) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Bieter zuständigen Finanzamtes, aus der sich ergibt, dass der Bieter die ihm obliegenden steuerlichen Pflichten erfüllt hat, c) gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Kopie ist ausreichend) mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert) oder die verbindliche Zusage, eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und während der Vertragslaufzeit vorzuhalten,

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen sind: Eigenerklärung über - den Vollständigen Namen des Fahrdienstleisters und seines Stellvertreters mit Anschrift, - den Zeitraum, für den die Personen vorgesehen sind, - die Funktion, - die Qualifikation/Ausbildung der Personen und - die Erfahrung der Personen mit Projekten, die nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: a) Eigenerklärung über eine oder mehrere Referenzen , die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrages, vergleichbar sind und die erfolgreich, also ohne wesentliche Beanstandungen durchgeführt wurden. Es ist mindestens eine solche vergleichbare Referenz vorzulegen (Mindestanforderung). Vergleichbar sind Aufträge über die arbeitstägliche Beförderung von Kindern mit Behinderungen mit Stellung von Begleitpersonen mit einem Auftragsvolumen von mindestens jeweils EUR 1 Mio. netto / Jahr und einer Vertragsdauer von mindestens 3 Jahren. Aus der Referenz oder einer dieser beigefügten Beschreibung müssen sich Art, Umfang und Komplexität des Auftrages ergeben. Die Referenzen müssen aktuell sein (in den letzten drei Jahren erfolgreich durchgeführte oder jedenfalls schon 2 der mindestens 3 Jahre Vertragsdauer erbracht). Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz grundsätzlich auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Andernfalls muss der Bieter mit dem Angebot nachvollziehbar darlegen, wie er das referenzerbringende Personal aus anderen Standorten hinzuzieht. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er mit dem Angebot die Voraussetzungen der Eignungsleihe nachweisen. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden. Gewertet werden nur Angaben, die in den übergebenen Referenzblättern gemacht werden, nicht Angaben auf gesonderten Dokumenten. Die Felder können durch Ausfüllen erweitert werden. Eine Änderung der vorgedruckten Texte ist nicht zulässig. b) gültiges TÜV/DEKRA-Zertifikat des Bieter "Sicherer Kranken- und Behindertentransfer" (Kopie ist ausreichend) oder verbindliche Verpflichtungserklärung, dieses bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn nachzureichen,
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Konzeptes für die Schülerbeförderung
Gewichtung (Punkte, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltaspekte
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHN5H/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHN5H
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: nicht einschlägig, nur elektronisch
Zusätzliche Informationen: nicht einschlägig, nur elektronisch
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der AG weist darauf hin, dass er nach seiner Einschätzung kein Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB ist, so dass die Vorschriften des GWB auch zum Nachprüfungsverfahren nicht anwendbar sind. Unbeschadet dessen weist er auf folgendes hin: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: RA Hubert Ampferl, Nymphenburger Str. 5, 80335 München, als Insolvenzverwalter (AG München AZ 1509 IN 253/24) über das Vermögen der Helfende Hände gemeinnützige GmbH, Reichenaustraße 2, 81243 München
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Beförderung von ca. 32 Personen von den jeweiligen Wohnorten zu Förderstätte
Beschreibung: Am 24.01.2024 hat die Helfende Hände gGmbH beim Amtsgericht München einen Eigeninsolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht München hat am 01.04.2024 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen. Hierbei wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Ampferl zum Insolvenzverwalter bestellt werden. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ging die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis gemäß § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Verträge für die Helfende Hände gGmbH sind ab diesem Zeitpunkt vom Insolvenzverwalter abzuschließen. Auch im eröffneten Insolvenzverfahren werden die Einrichtungen der Helfenden Hände gGmbH ohne Einschränkungen weitergeführt werden. Obwohl der Geschäftsbetrieb ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Vollkostenbedingungen zu führen ist, ist die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes durch die erfolgte Ansammlung von Liquidität im vorläufigen Insolvenzverfahren bis Ende des Jahres ausfinanziert. Ziel der Aufrechterhaltung und Fortführung der Einrichtungen ist die Umsetzung einer insolvenzrechtlichen Sanierungslösung (s.unten näher bei Zusätzliche Angaben). Die Helfende Hände gemeinnützige GmbH betreibt in München in der Köferinger Straße 20 eine Förderschule mit einer heilpädagogischen Tagesstätte und in der Reichenaustraße 2 eine Förderstätte und ein Wohnpflegeheim. In der Förderschule und in der Heilpädagogischen Tagesstätte werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit schwerer und schwerster Mehrfachbehinderung in 12 Gruppen betreut. Alle Schülerinnen und Schüler besuchen die Heilpädagogische Tagesstätte. In der Förderstätte werden Jugendliche und junge Erwachsene betreut. Los 1: Gegenstand des Auftrags in Los 1 ist die Beförderung von rund 74 Schulkindern von den jeweiligen Wohnorten zu der Förderschule bzw. HPT in München und retour für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis zum letzten Schultag des Schuljahres 2027/28 an allen durch das bayerische Kultusministerium festgesetzten Schultagen sowie an ca. 26 Tagen in den Ferien, in denen die HPT geöffnet ist. Ankunftszeit an der Förderschule: 08.00 Uhr Abholzeit an der Förderschule: 15.45 Uhr, freitags 14.45 Uhr Der Auftragnehmer muss täglich einen Koordinator/Einweiser vor Ort von dem Zeitpunkt des Eintreffens des ersten Busses bis zur Abfahrt aller Busse einsetzen. Der Koordinator/Einweiser darf kein Fahrer und keine Begleitperson sein, der/die bereits auf einer Linie eingesetzt ist. Es ist zu beachten, dass aufgrund der räumlichen begrenzten Zufahrt am Schulhof der Förderschule in der Köferinger Straße alle Fahrzeuge von dort aus nur gemeinsam erst gegen 8.25/8.30 Uhr den Hof verlassen können. Die hierdurch entstehen zusätzlichen Arbeitszeiten der eingesetzten Fahrer und Beifahrer sind von dem Auftragnehmer in seine Preisofferte einzukalkulieren. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Fahrer bzw. Begleitpersonen während der Dauer der Beförderung telefonisch jederzeit erreicht werden können. Der Einrichtung und den für die Beförderungsteilnehmer benannten Ansprechpartnern sind die hierfür erforderlichen Telefonnummern etc. vor der ersten Beförderung zur Verfügung zu stellen. Für die Beförderung werden nur Kleinbusse und Pkw mit werkseitig maximal 9 Sitzplätzen und mit der Schadstoffklasse 6 zugelassen. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit Einzelsitzen einzusetzen. Bei den geforderten Einzelsitzen muss es sich um solche handeln, die in den Längsschienen variabel verstellbar sind, um so die größtmögliche Flexibilität auf jeder Tour zu gewährleisten. Die Fahrzeuge sollen mit einer Hebebühne (keine Rampe) für das Be- und Entladen ausgestattet sein. Des Weiteren benötigt unser Klientel Spezialkindersitze von Recaro oder Römer welche vom Fahrdienstleister beschafft werden müssen. Die Tourenplanung obliegt dem Auftragnehmer. Rechtzeitig vor Schuljahresbeginn und ggf. auch unterjährig legt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Liste der zu befördernden Schülerinnen und Schüler vor. Los 2: Gegenstand des Auftrags in Los 2 ist die Beförderung von ca. 32 Personen werden von den jeweiligen Wohnorten zu Förderstätte und retour an ca. 220 Öffnungstagen je Schuljahr zu befördern. Die Tourenplanung soll vom Auftragnehmer übernommen werden. Darüber hinaus sind Wochenendheimfahrten (im Jahr 2023 durchschnittlich insgesamt 40 Wochenendheim- und 40 Rückfahrten pro Monat) durchzuführen. Ankunftszeit an der Förderstätte: 08.30 Uhr Abholzeit an der Förderstätte: 16.30 Uhr, freitags 15.00 Uhr Abholzeit am Wohnheim: (nur freitags) 15.00 Uhr Ankunftszeit im Wohnheim: Sonntagabend oder Montag früh Zur Vergabe der Dienstleistung der Beförderung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Förderschule bzw. HPT sowie zur Förderstätte und retour für den Zeitraum vom 01.10.2024 bis zum 15.08.2028 führt die Helfende Hände gemeinnützige GmbH ein Vergabeverfahren durch. Die Helfende Hände gemeinnützige GmbH behält sich die Option vor, den Vertrag um zwei Jahre, mithin bis zum 15.08.2030 zu verlängern.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Helfende Hände gGmbH behält sich die einseitige Option vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Schuljahr, mithin längstens bis zum Ende des Schuljahres 2029/30 zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Ergänzende Informationen zum Insolvenzverfahren: Für eine nachhaltige Sanierung der Einrichtungen ist die Beseitigung der Krisenursachen der Helfenden Hände gGmbH zwingende Voraussetzung. Hierfür sind die Erstattungssätze mit den öffentlichen Kostenträgern neu zu verhandeln, um langfristig Erstattungsbeträge zu erhalten, die zur Deckung der mit dem Betrieb der Einrichtungen anfallenden Kosten ausreichen. Die diesbezüglichen Verhandlungen wurden bereits begonnen. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Verhandlungen kann eine insolvenz-rechtliche Sanierungslösung umgesetzt werden. (1) Insolvenzplan Die Sanierung der Helfende Hände gGmbH wird hierbei über die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens nach §§ 217 ff. InsO angestrebt. Der Insolvenzplan stellt eine Regelung zwischen der Insolvenzschuldnerin und deren Gläubigern dar. Die Regelung sieht im Normalfall die Zahlung einer Quote an die Insolvenzgläubiger und den Erlass der darüber hinausgehenden Verbindlichkeiten vor. Die Gläubiger der Insolvenzschuldnerin werden im Insolvenzplan nach bestimmten Abgrenzungskriterien in unterschiedliche Gläubigergruppen eingeteilt. Sofern sämtliche Gruppen mit Kopf- und Summenmehrheit den Regelungen des Insolvenzplans zustimmen und das Insolvenzgericht den Insolvenzplan bestätigt, wird dieser rechtswirksam und verbindlich. Üblicherweise wird nach Umsetzung der im Insolvenzplan vorgesehenen Regelungen (z.B. Zahlung der vereinbarten Quote, usw.) das Insolvenzverfahren aufgehoben. Durch dieses Verfahren wird nicht nur der Geschäftsbetrieb Insolvenzschuldnerin, sondern auch der Rechtsträger selbst saniert. Vorteil dieses Sanierungsverfahrens ist somit der Umstand, dass die zwischen Insolvenzschuldnerin und den Geschäftspartnern abgeschlossenen Verträge auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens weiterhin gültig sind. Eine Überleitung etwaiger Verträge, unter anderen mit dem Fahrdienstleiter, auf einen neuen Rechtsträger ist nicht erforderlich. Vorliegend ist die Umsetzung eines Insolvenzplans die wahrscheinlichste Sanierungsoption. Vom zeitlichen Horizont her ist es realistisch, dass bis Ende des Kalenderjahres diese Sanierungslösung umgesetzt und das Insolvenzverfahren aufgehoben werden wird. (2) übertragende Sanierung Als alternative insolvenzrechtliche Sanierungsoption existiert die Möglichkeit einer über-tragenden Sanierung. Hierbei werden die für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Insolvenzschuldnerin erforderlichen Vermögensgegenstände im Rahmen eines Asset Deals von einem Investor erworben. Die erworbenen Vermögensgegenstände werden auf einen neuen Rechtsträger übertragen, während die bestehenden Verbindlichkeiten beim alten Rechtsträger und somit dem Insolvenzverwalter verbleiben. Zur quotalen Befriedigung der Altverbindlichkeiten dient der vom Investor für den Erwerb der Vermögensgegenstände der Insolvenzschuldnerin zu zahlende Kaufpreis. Nachteil dieses Sanierungsoption ist der Umstand, dass abgesehen von arbeitsrechtlichen Verträgen sämtliche Verträge der Insolvenzschuldnerin mit dem Geschäftspartnern vom neuen Rechtsträger neu abzuschließen sind oder die Überleitung der Verträge der Insolvenzschuldnerin auf den neuen Rechtsträger in individuellen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Geschäftspartner zu regeln ist. Vorliegend ist die Umsetzung einer übertragenden Sanierung aufgrund der Komplexität der Vielzahl der von der Helfende Hände gGmbH betriebenen unterschiedlichen Einrichtungen und mangels bisherigen Interessensbekundungen eines möglichen Erwerbers sehr unwahrscheinlich, kann derzeit jedoch noch nicht vollends ausgeschlossen werden. Für den Fall, dass diese Sanierungsoption zum Tragen kommt, verpflichtet sich der Auftragnehmer von Los 1 und von Los 2 jeweils bereits jetzt, der Übertragung des aus-schreibungsgegenständlichen Vertrags auf den neuen Rechtsträger zuzustimmen. Die Übertragung wird in diesem Fall nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB stattfinden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen ist die Eigenerklärung des Bieters (bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft), dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, c) § 261 des StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). k) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen ist die Eigenerklärung des Bieters (bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft), dass a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei, c) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, d) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, e) für sein Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, f) keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des Bieters bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, g) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, h) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder i) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. j) kein verpflichtender oder fakultativer Ausschlussgrund nach aa) § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, bb) § 98c Aufenthaltsgesetz, cc) § 19 Mindestlohngesetz, dd) § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder ee) § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: a) Eigenerklärung über den Umsatz allgemein (netto, ohne Umsatzsteuer) und den Umsatz mit vergleichbaren Aufträgen zur arbeitstäglichen Beförderung von Kindern mit Behinderungen mit Stellung von Begleitpersonen (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei Geschäftsjahren (2021 bis 2023). Für letzteren Umsatz gilt als MINDESTANFORDERUNG: 1 Mio. EUR netto pro Kalenderjahr. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist b) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Bieter zuständigen Finanzamtes, aus der sich ergibt, dass der Bieter die ihm obliegenden steuerlichen Pflichten erfüllt hat, c) gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Kopie ist ausreichend) mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert) oder die verbindliche Zusage, eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und während der Vertragslaufzeit vorzuhalten,

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen sind: Eigenerklärung über - den Vollständigen Namen des Fahrdienstleisters und seines Stellvertreters mit Anschrift, - den Zeitraum, für den die Personen vorgesehen sind, - die Funktion, - die Qualifikation/Ausbildung der Personen und - die Erfahrung der Personen mit Projekten, die nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind einzureichen: a) Eigenerklärung über eine oder mehrere Referenzen , die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrages, vergleichbar sind und die erfolgreich, also ohne wesentliche Beanstandungen durchgeführt wurden. Es ist mindestens eine solche vergleichbare Referenz vorzulegen (Mindestanforderung). Vergleichbar sind Aufträge über die arbeitstägliche Beförderung von Kindern mit Behinderungen mit Stellung von Begleitpersonen mit einem Auftragsvolumen von mindestens jeweils EUR 1 Mio. netto / Jahr und einer Vertragsdauer von mindestens 3 Jahren. Aus der Referenz oder einer dieser beigefügten Beschreibung müssen sich Art, Umfang und Komplexität des Auftrages ergeben. Die Referenzen müssen aktuell sein (in den letzten drei Jahren erfolgreich durchgeführte oder jedenfalls schon 2 der mindestens 3 Jahre Vertragsdauer erbracht). Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz grundsätzlich auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Andernfalls muss der Bieter mit dem Angebot nachvollziehbar darlegen, wie er das referenzerbringende Personal aus anderen Standorten hinzuzieht. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er mit dem Angebot die Voraussetzungen der Eignungsleihe nachweisen. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden. Gewertet werden nur Angaben, die in den übergebenen Referenzblättern gemacht werden, nicht Angaben auf gesonderten Dokumenten. Die Felder können durch Ausfüllen erweitert werden. Eine Änderung der vorgedruckten Texte ist nicht zulässig. b) gültiges TÜV/DEKRA-Zertifikat des Bieter "Sicherer Kranken- und Behindertentransfer" (Kopie ist ausreichend) oder verbindliche Verpflichtungserklärung, dieses bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn nachzureichen,
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Konzeptes für die Schülerbeförderung
Gewichtung (Punkte, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltaspekte
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHN5H/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHN5H
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: nicht einschlägig, nur elektronisch
Zusätzliche Informationen: nicht einschlägig, nur elektronisch
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der AG weist darauf hin, dass er nach seiner Einschätzung kein Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB ist, so dass die Vorschriften des GWB auch zum Nachprüfungsverfahren nicht anwendbar sind. Unbeschadet dessen weist er auf folgendes hin: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: RA Hubert Ampferl, Nymphenburger Str. 5, 80335 München, als Insolvenzverwalter (AG München AZ 1509 IN 253/24) über das Vermögen der Helfende Hände gemeinnützige GmbH, Reichenaustraße 2, 81243 München
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: RA Hubert Ampferl, Nymphenburger Str. 5, 80335 München, als Insolvenzverwalter (AG München AZ 1509 IN 253/24) über das Vermögen der Helfende Hände gemeinnützige GmbH, Reichenaustraße 2, 81243 München
Registrierungsnummer: Registernummer: VR 7160
Postanschrift: Reichenaustraße 2  
Stadt: München
Postleitzahl: 81243
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 089 829281-24
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39  
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 18175fa4-e7fd-4788-a317-74efaaed585b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/06/2024 17:57:44 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 335084-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 109/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/06/2024

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Bruck in der Oberpfalz
Bruckberg (Niederbayern)
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Dietmannsried
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Frauenau
Frauenneuharting
Fraunberg
Freihung
Freilassing
Freising
Fremdingen
Freudenberg
Freystadt
Freyung
Fridolfing
Friedberg
Friedenfels
Frontenhausen
Fuchsstadt
Fuchstal
Fürsteneck
Fürstenfeldbruck
Fürstenstein
Fürstenzell
Fürth
Furth im Wald
Füssen
Gablingen
Gädheim
Gaimersheim
Garching an der Alz
Garching bei München
Garmisch-Partenkirchen
Gars am Inn
Gaukönigshofen
Gauting
Gefrees
Geiselbach
Geiselhöring
Geiselwind
Geisenfeld
Geisenhausen
Geldersheim
Geltendorf
Gemünden am Main
Georgensgmünd
Gerbrunn
Geretsried
Gerhardshofen
Germaringen
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Gerolsbach
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Gilching
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Gmund am Tegernsee
Gnotzheim
Goldbach (Unterfranken)
Goldkronach
Görisried
Gößweinstein
Graben
Gräfelfing
Grafenau
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Grafenrheinfeld
Grafenwiesen
Grafenwöhr
Grafing bei München
Grafrath
Grainau
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Grassau
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Griesstätt
Gröbenzell
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Grünwald
Gundelfingen an der Donau
Gundelsheim
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Günzburg
Gunzenhausen
Gutenstetten
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Haar
Haarbach
Hagelstadt
Hahnbach
Haibach
Haidmühle
Haimhausen
Haiming
Haldenwang
Haldenwang (Günzburg)
Halfing
Hallbergmoos
Hallerndorf
Hallstadt
Hammelburg
Happurg
Harburg (Schwaben)
Haselbach
Haßfurt
Hausen
Hausham
Hauzenberg
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Heideck
Heidenheim (Mittelfranken)
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Heiligenstadt
Heilsbronn
Heimenkirch
Heinersreuth
Heldenstein
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Helmstadt
Hemau
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Heroldsbach
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Herrieden
Herrsching am Ammersee
Hersbruck
Herzogenaurach
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Hilgertshausen-Tandern
Hilpoltstein
Hinterschmiding
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Höchstädt an der Donau
Hof
Hofheim in Unterfranken
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Hohenfels (Oberpfalz)
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Hohenlinden
Hohenpeißenberg
Hohenroth
Hohenschäftlarn
Hohenthann
Hohenwart
Hohenwarth
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Hollfeld
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Immenstadt im Allgäu
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Kelheim
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Lam
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Lichtenfels
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Neuhaus am Inn
Neuhaus an der Pegnitz
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Pommersfelden
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Röthenbach an der Pegnitz
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Rothenfels am Main
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Rott am Inn
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Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
Rottenburg an der Laaber
Rottendorf
Rotthalmünster
Röttingen
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Rückersdorf
Rückholz
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Rügland
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