1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt bei Coburg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ZV - Neustadt bei Coburg - Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau Feuerwehrgerätehaus Wildenheid
Beschreibung: Fachplanung Technische Ausrüstung
Kennung des Verfahrens: df349f9a-8544-4bf6-83ed-9e14d9db4329
Interne Kennung: 1200-0452-2024/000704
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neusadt bei Coburg
Postleitzahl: 95465
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 75 029,75 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Stadt Neustadt b. Coburg Referat 4 - Bauwesen Georg-Langbein-Straße 1 96465 Neustadt b. Coburg Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklärung Bezug Russland" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform tender24 eingestellt. Der Bewerbungsbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (tender24) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb: - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten Jahre [§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV] (35 %) - Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen [§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV] (35 %) - Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung [§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV] (20 %) - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren [§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV] (5 %) - Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags [§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV] (5 %)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: ---
Konkurs: ---
Korruption: ---
Vergleichsverfahren: ---
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: ---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: ---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: ---
Betrugsbekämpfung: ---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: ---
Zahlungsunfähigkeit: ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: ---
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: ---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: ---
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: ---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: ---
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: ---
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: ---
Entrichtung von Steuern: ---
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: ---
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Maschinentechnik (AG 1, 2, 3)
Beschreibung: Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Los 1 Maschinentechnik (AG 1, 2, 3) Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (97,5 % der Grundleistungen) bzw. Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 (95,5 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1-2 HOAI) Stufe 2 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 3 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 4 (LPH 8-9 HOAI) Honorarzone II in den Anlagengruppen 1, 2, 3 Anrechenbare Kosten: Los 1 Anlagengruppe 1 Abwasseranlagen [Betrag gelöscht] EUR Los 1 Anlagengruppe 2 Wärmeversorgung [Betrag gelöscht] EUR Los 1 Anlagengruppe 3 Lüftungsanlagen [Betrag gelöscht] EUR Terminplanung: Vorgesehener Baubeginn: 03/2025 Geplante Fertigstellung der Maßnahme: 04/2026 Die Stadt Neustadt b. Coburg beabsichtigt, im OrtsteilWildenheid ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten. Das zu bebauende Grundstück weist nur geringe Höhenunterschiede auf. Den Abschluss zur Nordseite bildet das Flüsschen Röden. Das gesamte Baugrundstück ist im Überschwemmungsgebiet gelegen. Die EFH wird über das Höchstwassermaß des HQ 100 festgelegt. DasWasserwirtschaftsamt Kronach stellt eine wasserrechtliche Genehmigung in Aussicht. Die Hochbauabteilung hat einen Vorentwurf für das Gebäude erstellt, der bereits stadtintern, mit den Vertretern der örtlichen Feuerwehr und mit der Regierung von Oberfranken als Fördermittelgeber abgestimmt ist. Grundlage des Entwurfs sind die DIN 14092-1 (Feuerwehrhäuser Planungsgrundlagen) Sowie die DGUV Information 205-008 (Sicherheit im Feuerwehrhaus). Hierbei handelt es sich um einen eingeschossigen Baukörper. Über die Konstruktion wurde bisher noch keine Festlegung getroffen. Es besteht die Überlegung zu einer Holzbauweise, evtl. auch einer Massivholz-Systembauweise, um evtl. eine Förderung nach der aktuellen Bayerischen Förderrichtlinie Holz (BayFHolz) zu erzielen. Außerdem soll auch eine Gründungsvariante mit einer Flächengründung auf Glasschaumschotter als wärmedämmender und kapillarbrechender Schicht untersucht werden. Bezüglich der Energieversorgung und des Heizsystems gibt es bisher noch keine Festlegung.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neustadt bei Coburg
Postleitzahl: 96465
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 2), LPH 5-7 HOAI (Stufe 3) sowie LPH 8-9 HOAI (Stufe 4).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 40 455,72 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Zuschlagskriterium: Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Innovation während der Leistungserbringung (5 %)
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister hat den aktuellen Stand wiederzugeben und soll zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht. Mindestanforderung für Los 1 und Los 2: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur" (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums einer einschlägigen Fachrichtung an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master). Neben dem geforderten Ingenieur als akademischen Bildungsweg werden auch "Staatlich geprüfte Techniker" und "Meister" in fachbezogenen Laufbahnen im Bereich Maschinen-/ und Elektrotechnik (oder vergleichbar) zugelassen, denn alle Qualifikationen sind gemäß Deutschem Qualifikationsrahmen dem Bachelor-Niveau 6 zugeordnet. Alle Abschlüsse auf einer Niveaustufe werden als gleichwertig eingestuft.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen als nachstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie in Höhe von 1,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (jeweils pauschal je Schadensfall). Die Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen. Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Mindestanforderung für Los 1 und Los 2: keine
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2014). Es erfolgt eine Beschränkung auf Projekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (mindestens die letzte beauftragte Leistungsphase) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2014 - Ablauf Bewerbungsfrist) abgeschlossen wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln. Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich. Mindestanforderung für Los 1 und Los 2: Nachweis von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten zehn Jahren mit mindestens den LPH 1-8 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 1-4 HOAI + Referenz B: LPH 5-8 HOAI sind zulässig) im zu vergebenden Leistungsbild sowie den zu vergebenden Anlagengruppen der Maschinentechnik (im Los 1) bzw. der Elektrotechnik (im Los 2). Hierbei muss es sich um Referenzen mit Planungsleistungen für vergleichbare Einrichtungen mit vergleichbaren Planungs- und/oder Beratungsanforderungen (Honorarzone II oder höher) handeln. Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen erreicht, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. "Technische Fachkräfte" im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Angaben zur Struktur und Organisationsform in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitungen, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) und / oder Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kennzeichnen. Mindestanforderung für Los 1: Zwei technische Fachkräfte oder technische Stellen (Vollzeitäquivalente ohne Büroinhaber) im zu vergebenden Leistungsbild des Fachbereichs Maschinentechnik Mindestanforderung für Los 2: Zwei technische Fachkräfte oder technische Stellen (Vollzeitäquivalente ohne Büroinhaber) im zu vergebenden Leistungsbild des Fachbereichs Elektrotechnik Angabe der Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV) Beschreibung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (insb. Hard- und Software). Mindestanforderung für Los 1 und Los 2: Computer Aided Design, AVA-Software Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Beschäftigtenzahl des konkreten Bewerberrunternehmens - nicht etwa des Gesamtkonzerns. Beschäftigte müssen nicht zwangsläufig Arbeitnehmer im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB sein. Unter diesen Begriff können auch nicht zur Geschäftsführung gehörende Gesellschafter und freie Mitarbeiter fallen. Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Innovation während der Leistungserbringung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methoden zur Kostensicherheit
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methoden zur Terminsicherheit
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/07/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Elektrotechnik (AG 4, 5, 8)
Beschreibung: Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Los 2 Elektrotechnik (AG 4, 5, 8) Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (97,5 % der Grundleistungen) bzw. Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 (95,5 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1-2 HOAI) Stufe 2 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 3 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 4 (LPH 8-9 HOAI) Honorarzone II in den Anlagengruppen 4, 5 Honorarzone III in der Anlagengruppe 8 Anrechenbare Kosten: Los 2 Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen [Betrag gelöscht] EUR Los 2 Anlagengruppe 5 Fernmeldeanlagen [Betrag gelöscht] EUR Los 2 Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation [Betrag gelöscht] EUR Terminplanung: Vorgesehener Baubeginn: 03/2025 Geplante Fertigstellung der Maßnahme: 04/2026 Die Stadt Neustadt b. Coburg beabsichtigt, im OrtsteilWildenheid ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten. Das zu bebauende Grundstück weist nur geringe Höhenunterschiede auf. Den Abschluss zur Nordseite bildet das Flüsschen Röden. Das gesamte Baugrundstück ist im Überschwemmungsgebiet gelegen. Die EFH wird über das Höchstwassermaß des HQ 100 festgelegt. DasWasserwirtschaftsamt Kronach stellt eine wasserrechtliche Genehmigung in Aussicht. Die Hochbauabteilung hat einen Vorentwurf für das Gebäude erstellt, der bereits stadtintern, mit den Vertretern der örtlichen Feuerwehr und mit der Regierung von Oberfranken als Fördermittelgeber abgestimmt ist. Grundlage des Entwurfs sind die DIN 14092-1 (Feuerwehrhäuser Planungsgrundlagen) Sowie die DGUV Information 205-008 (Sicherheit im Feuerwehrhaus). Hierbei handelt es sich um einen eingeschossigen Baukörper. Über die Konstruktion wurde bisher noch keine Festlegung getroffen. Es besteht die Überlegung zu einer Holzbauweise, evtl. auch einer Massivholz-Systembauweise, um evtl. eine Förderung nach der aktuellen Bayerischen Förderrichtlinie Holz (BayFHolz) zu erzielen. Außerdem soll auch eine Gründungsvariante mit einer Flächengründung auf Glasschaumschotter als wärmedämmender und kapillarbrechender Schicht untersucht werden. Bezüglich der Energieversorgung und des Heizsystems gibt es bisher noch keine Festlegung.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neustadt bei Coburg
Postleitzahl: 96465
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 2), LPH 5-7 HOAI (Stufe 3) sowie LPH 8-9 HOAI (Stufe 4)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 34 574,03 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Zuschlagskriterium: Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Innovation während der Leistungserbringung (5 %)
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister hat den aktuellen Stand wiederzugeben und soll zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht. Mindestanforderung für Los 1 und Los 2: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur" (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums einer einschlägigen Fachrichtung an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master). Neben dem geforderten Ingenieur als akademischen Bildungsweg werden auch "Staatlich geprüfte Techniker" und "Meister" in fachbezogenen Laufbahnen im Bereich Maschinen-/ und Elektrotechnik (oder vergleichbar) zugelassen, denn alle Qualifikationen sind gemäß Deutschem Qualifikationsrahmen dem Bachelor-Niveau 6 zugeordnet. Alle Abschlüsse auf einer Niveaustufe werden als gleichwertig eingestuft.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen als nachstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie in Höhe von 1,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (jeweils pauschal je Schadensfall). Die Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen. Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Mindestanforderung für Los 1 und Los 2: keine
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2014). Es erfolgt eine Beschränkung auf Projekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (mindestens die letzte beauftragte Leistungsphase) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2014 - Ablauf Bewerbungsfrist) abgeschlossen wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln. Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich. Mindestanforderung für Los 1 und Los 2: Nachweis von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten zehn Jahren mit mindestens den LPH 1-8 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 1-4 HOAI + Referenz B: LPH 5-8 HOAI sind zulässig) im zu vergebenden Leistungsbild sowie den zu vergebenden Anlagengruppen der Maschinentechnik (im Los 1) bzw. der Elektrotechnik (im Los 2). Hierbei muss es sich um Referenzen mit Planungsleistungen für vergleichbare Einrichtungen mit vergleichbaren Planungs- und/oder Beratungsanforderungen (Honorarzone II oder höher) handeln. Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen erreicht, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. "Technische Fachkräfte" im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Angaben zur Struktur und Organisationsform in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitungen, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) und / oder Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kennzeichnen. Mindestanforderung für Los 1: Zwei technische Fachkräfte oder technische Stellen (Vollzeitäquivalente ohne Büroinhaber) im zu vergebenden Leistungsbild des Fachbereichs Maschinentechnik Mindestanforderung für Los 2: Zwei technische Fachkräfte oder technische Stellen (Vollzeitäquivalente ohne Büroinhaber) im zu vergebenden Leistungsbild des Fachbereichs Elektrotechnik Angabe der Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV) Beschreibung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (insb. Hard- und Software). Mindestanforderung für Los 1 und Los 2: Computer Aided Design, AVA-Software Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Beschäftigtenzahl des konkreten Bewerberrunternehmens - nicht etwa des Gesamtkonzerns. Beschäftigte müssen nicht zwangsläufig Arbeitnehmer im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB sein. Unter diesen Begriff können auch nicht zur Geschäftsführung gehörende Gesellschafter und freie Mitarbeiter fallen. Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Innovation während der Leistungserbringung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methoden zur Kostensicherheit
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methoden zur Terminsicherheit
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/07/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt bei Coburg
Registrierungsnummer: t:09568810
Postanschrift: Georg-Langbein-Straße 1
Stadt: Neusadt bei Coburg
Postleitzahl: 96465
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9568810
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-7002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer: 09463000-0001SC1200-50
Postanschrift: Steingasse 18
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer: 09463000-0001SC1200-50
Postanschrift: Steingasse 18
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: t:0981531277
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: t:0981531277
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6adc532e-ac2e-484b-b7db-2486eaadc4c0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/05/2024 16:18:23 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 316276-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 103/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/05/2024