5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/09/2024
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 30/04/2026
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Er verlängert sich um 24 Monate, wenn er nicht drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung beim Empfänger. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre, somit spätestens bis 30.04.2028.
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Der Bieter hat zum Nachweis eine Berufs-/Betriebshaftpflichtvers. mit einer Deckungssumme v. mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Obhuts- und Bearbeitungssch., [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust bei einem über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Unternehmen nachzuweisen.
      
      
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Preis
      
      
       Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Leistungskriterien) aufgeführt.
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
      
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: 
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen. Vor Abgabe des Angebotes ist zwingend eine Besichtigung von den örtlichen Gegebenheiten durchzuführen. Ein Angebot ohne vorherige Besichtigung wird ausgeschlossen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. Für die Unterhaltsreinigung/Glasreinigung ist ein Hubsteiger / eine Arbeitsbühne erforderlich.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
       Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      
      
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Landshut