1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines konfokalen Laser Scanning Mikroskop CHC
Beschreibung: Die Departments Translationale Forschung und Kardiovaskuläre Genetik sowie die Arbeitsgruppe Zelluläre Elektrophysiologie am Deutschen Zentrum für Herzinsuffizienz (DZHI) des Universitätsklinikums Würzburg (UKW) widmen sich der Erforschung der zellulären Pathomechanismen und genetischen Grundlagen der kontraktilen, elektrophysiologischen und metabolischen Dysregulation bei Herzinsuffizienz und anderen erworbenen und hereditären Herzerkrankungen. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Untersuchung des zellulären Ca2+-Stoffwechsels, dessen präzise Regulation entscheidend für einen regelrechten Ablauf der elektromechanischen Kopplung und der damit verknüpften Anpassung des mitochondrialen Metabolismus ist. Diesbezüglich besteht am DZHI eine langjährige Erfahrung in der Isolation vitaler Kardiomyozyten, die einem breiten Portfolio von mikroskopischen Messmethoden zugeführt werden können. Diese umfassen bisher ausschließlich Epifluoreszenz-Mikroskope, an denen mithilfe von Photomultipliern die Gesamtzell-Fluoreszenz verschiedener Farbstoffe analysiert werden kann, gekoppelt mit elektrischer Feldstimulation, Patch-Clamp-Technologie und/oder Einzelzell-Kraft-Messung. Ein zentraler Defekt bei Herzinsuffizienz ist, dass die Ca2+ Speicher der Herzmuskelzellen, das sarkoplasmatische Retikulum (SR), eine verringerte Ca2+ Beladung aufweisen, was (neben verringerter SR Ca2+ ATPase Aktivität) u.a. durch ein „Leck“ für Ca2+ an seinen Ca2+-Freisetzungskanälen, den Ryanodin Rezeptoren 2 (RyR2), erklärt wird. Ein solches Ca2+ Leck der RyR2 ermöglicht spontane Ca2+ Freisetzungsereignisse aus dem SR (sog. Ca2+ sparks), die als wichtige Trigger für Arrhythmien gelten. Die fluoreszenzmikroskopische Erfassung von Ca2+-Sparks während der „Ruhephase“ der Zelle (der sog. Diastole) mittels Ca2+-sensitiver Fluoreszenzfarbstoffe ist somit eine Schlüssel-Methode zur Bestimmung der Öffnungswahrscheinlichkeit der RyR2 und des damit verbundenen proarrhythmischen Potentials in Herzmuskelzellen und erfordert eine hohe zeitliche und räumliche Auflösung sowie auf Grund der geringen räumlichen Ausdehnung der Ca2+-Sparks innerhalb des Zytosols die isolierte Betrachtung einer eng umschriebenen Fokusebene. Diese Anforderungen lassen sich mit herkömmlicher Epifluoreszenzmikroskopie nicht abbilden, sondern erfordern den Einsatz eines konfokalen Laser Scanning Mikroskops (CLSM). Moderne Resonanzscanner sowie neu entwickelte Flächendetektorsysteme (image scanning microscopy) erlauben dabei hohe Aufzeichnungsgeschwindigkeiten bei gleichzeitig verbesserter Lichtausbeute und räumlicher Auflösung, was eine wichtige Voraussetzung für Experimente an lebenden Zellen darstellt. Ein weiteres wichtiges Anwendungsfeld der CLSM liegt in der (immun-)histologischen Untersuchung von Myokardproben, isolierten adulten Kardiomyozyten sowie aus induzierten, pluripotenten Stammzellen gewonnenen Kardiomyozyten (iPSC-CM) mittels fluoreszenzmarkierter Antikörper. Dies erlaubt die präzise Bestimmung der Expression, subzellulären Lokalisation und Interaktion von Schüsselproteinen des Ca2+-Stoffwechsels und des kardiomyozytären Metabolismus. Die unter Anwendung der CLSM geplanten grundlagenwissenschaftlichen Projekte haben das Ziel, neue potentielle Therapiemechanismen zur Verbesserung der myokardialen Kontraktilität und Behandlung kardialer Arrhythmien aufzuzeigen.
Kennung des Verfahrens: c962fef7-cbf4-4832-b9b6-0beeda288f6c
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38510000 Mikroskope
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Josef-Schneider-Str. 2
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97080
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und; 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o.g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung nochmals über eine Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend erstellt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 2014/24 EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung konfokales Laser Scanning Mikroskop CHC ausschließlich zum Zweck der Forschung und Lehre
Beschreibung: s. Beschreibung Punkt 2.1
Interne Kennung: EU2024/016
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38510000 Mikroskope
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97080
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: Ausschließlich für Forschungszwecke und zum Zwecke der Lehre
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technischer Wert
Beschreibung: Technischer Wert
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zweckmäßigkeit
Beschreibung: Zweckmäßigkeit
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 450 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Nach unserem Wissen verfügt nur das NIKON System über die nachfolgenden Punkte, die für unsere Arbeiten notwendig sind: 1. Sichtfeld (FOV) von 25mm muss im Weitwinkelbereich und sowohl für den Resonanz- als auch für den Galvano-Scanner verfügbar sein um zum einen um Blockartefakten zu vermeiden und zum anderen um große Objekte (lebendig also auch fixiert) in Gänze darstellen zu können, wie z.B. Zebrafische und ganze Herzschnitte von Ratten. 2. Das Scannendes System muss über einen schnellen Resonanz-Scanner mit 2048 x 248px für Objektive mit hoher NA (60x und 100x) und einen Galvano-Scanner mit 8192 x 8192px, um Objektive mit niedriger NA (4x, 10x, 20x, 40x) abzudecken, verfügen. Ferner muss das System eine Geschwindigkeit von bis zu 720 fps für den Resonanzmodus (512x16) aufweisen. Der Resonanz -Scanner wird für schnelle Aufnahmen von lebendigen Objekten (Zebrafische, Herzmuskelzellen und iPSC) benötigt und der Galvano-Scanner für detailreiche und hoch-auflösende Aufnahmen von fixierten Objekten (Zebrafische und Herzschnitte von Ratten). Ferner benötigen wir für die schnelle Aufzeichnung von elementaren Kalzium- Freisetzungsereignissen innerhalb der Herzmuskelzelle mittels Zeilenscan eine Mindestauflösung von 1024px, um eine möglichst großen Bereich der Herzmuskelzelle abdecken zu können. 3. Das Super-Resolution (SR)-Zusatzgerät muss ein Auflösungsvermögen von 100nm und eine hohe Einzelphotonen-Effizienz aufweisen, um eine hohe Auflösung und ein niedriges Signal-Rausch-Verhältnis in möglichst kurzer Zeit (um das Ausbleichen des Präparates zu vermeiden) gewährleisten. Die SR-Hardware muss in der Lage sein, Bilder mit einer Pixeldichte von bis zu 8192 x 8192 zu erfassen um möglichst hochauflösende Aufnahmen zu gewährleisten. Ferner muss die SR ein FOV von von mindestens 22 mm haben, um zum eine Verschmutzung zu vermeiden und zum andern auch große Objekte (s.o.) in Gänze abbilden zu können. Sie sollte auch sowohl mit niedrigen oder hohen Objektivvergrößerung kombiniert werden können, zum einen um das Nyquist-Kriterium zu erfüllt und zum anderen um punktgenau Teilaufnahmen mit höhere Auflösung zu ermöglichen. Und sie muss sowohl mit dem Galvano-Scannern als auch Resonanz-Scannern kombinierbar sein. Besonders bei lichtschwachen Proben ist es notwendig, einen möglichst schonen Überblick zu erhalten um dann für die hochauflösende Aufnahme den geeigneten Bereich zu identifizieren. Hierbei erfolgt die Erstellung des Überblicks mit dem schnellen Resonanz-Scannern und die hochauflösende Aufnahme mit dem Galvano-Scannern. 4. Die Pixelintensität muss über das gesamte Sichtfeld homogen sein, hierfür ist eine Pixeluhr mit Resonanzabtastung notwendig, die sowohl die exakte Position als auch Verweildauer des Spiegels an dieser bestimmt. Diesen Daten gewährleisten eine homogene räumliche wie zeitliche Auflösung. Dieses ist notwendig um eine gleichbleibende hohe Qualität der schnellen Aufnahmen (s.o.) zu gewährleisten. 5. Die sechseckige Lochblende ermöglicht 30% mehr Licht zu detektieren, so dass die Anregungsintensität reduziert werden kann und dieses wiederum reduziert phototoxischen Artefakte bei lebendigen Präparaten, somit sind längere schonendere Messungen möglich. Ferner die erhöhte Lichtausbeute geht mit einer Verbesserung der Sensitivität einher, so dass geringere Unterschiede detektiert werden können. Beide genannten Punkte sind besonders von Vorteil für die Messung von Elementaren Kalzium Freisetzungen in Herzmuskelzellen, wie sie hier am DZHI geplant sind. Die erhöhte Sensitivität ist generell für alle geplanten Messungen von Vorteil.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: DE250013752
Postanschrift: Josef-Schneider-Str. 2
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97080
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
Telefon: +49 931 20155800
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Nikon Deutschland, Zweigniederlassung der Nikon Europe B.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE339981001
Postanschrift: Tiefenbroicher Weg 25
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40472
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 21194140
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a9116060-0925-4e72-89c7-7f3486c1c58d - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 309093-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 101/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/05/2024