1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Würzburg - Anstalt des öffentlichen Rechts
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung einer Röntgen Angiographieanlage für einen Hybrid-OP-Saal
Beschreibung: Beschaffung einer Röntgen-Angiographieanlage für einen Hybrid-OP-Saal im Zentral-OP des Universitätsklinikums Würzburg.
Kennung des Verfahrens: e880cbc1-e6f9-4a82-89d3-d606160621bb
Interne Kennung: EU2024/007
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33111720 Angiografie-Ausrüstung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung einer Röntgen Angiographieanlage für den Hybrid-OP-Saal
Beschreibung: Es wird ein am Boden befindliches, multiaxiales, Einebenen-Röntgensystem mit dynamischem Flachdetektor mit einer Integration mit kompatiblem OP-Tischsystem benötigt. Das Universitätsklinikum verfügt über einen einzigen Hybrid-OP-Saal, der alle Voraussetzungen eines sterilen OP-Saals erfüllt und gleichzeitig die Bildgebungsqualität, Funktionsumfang und Leistung einer fest installierten Röntgenanlage bietet. Ein solcher Saal stellt die infrastrukturellen, teils durch den GBA vorgeschrieben Voraussetzungen zur Durchführung von bestimmten Eingriffen dar, die fest zum Standardportfolio eines Hauses der Maximalversorgung, wie das UKW ist, gehören. Diese sind vor allem gefäßchirurgische Hybrideingriffe (offene Versorgung kombiniert mit endovaskulärer Intervention) und endovaskuläre Versorgung von Aneurysmen der Hauptschlagader sowie katheterbasierte Herzklappenimplantationen und -interventionen. Der Hybrid-OP-Saal ist mit seiner fest installierten Röntgenanlage und den zugehörigen Strahlenschutzeinrichtungen die teuerste und nicht einfach umallozierbare Saalinfrastruktur unserer OP-Infrastruktur. Aufgrund des Anschaffungszeitpunkts vor 12 Jahren ist die aktuelle Röntgenanlage als voll amortisiert und medizin- und strahlenschutztechnisch nicht mehr zeitgemäß anzusehen. Am 01.01.2023 läuft die Herstellerunterstützung mit „end of service“ Status endgültig auch aus, sodass eine zeitnahe Ersatzanschaffung unausweichlich ist. Das System deckt insbesondere die Anforderungen, • Aortenstents (infrarenal, fenestrierte/gebranchte, thorakoabdominell) • gefäßchirurgische Hybrideingriffe (offener Leisteneingriff und Interventionen iliakal oder peripher) • komplexe Shuntanlagen und -revisionen • Kathetergestützte Interventionen an der Aorten- und Mitralklappe • komplexe Wirbelsäulenchirurgie • Beckenstabilisierung Darüber hinaus muss sich das Gerät in ein Ausfallkonzept der bestehenden Röntgen-Geräte und in das bestehende PACS-System integrieren lassen. Erforderliche Spezifikationen für die dargelegten Projekte im Einzelnen: Die Spezifikationen des Röntgensystems ergeben sich aus dem Patientenklientel und den für die klinischen Fragestellungen benötigten technischen Verfahren Bewertung der Marktsituation und Gewichtung der Kriterien für eine Auswahl. Die auf dem Markt befindlichen System wurden im Rahmen einer Marktrecherche mit den klinischen Anforderungen über ein vorab erstelltes Leistungsverzeichnis begutachtet. Aufgrund der Marktrecherche und den unter Punkt 5 dargestellten klinischen Einsatzzwecken hat sich die Entscheidung zur Beschaffung eines Siemens Artis Pheno herauskristallisiert.
Interne Kennung: EU2024/007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33111720 Angiografie-Ausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und; 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o.g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung nochmals über eine Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend erstellt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kompatibilität
Beschreibung: Kompatibilität
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zweckmäßigkeit
Beschreibung: Zweckmäßigkeit
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bedarfswunschentsprechung
Beschreibung: Vollständige Deckung des definierten Bedarfs
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Universitätsklinikum Würzburg - Anstalt des öffentlichen Rechts
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Es wird ein interventionelles Röntgensystem mit integriertem OP-Tisch als Bildgebungsanlage eines Hybrid-OP-Saales benötigt. Der Saal soll auch als regulärer OP-Saal für Eingriffe ohne Bildgebungsbedarf genutzt werden und (mit Ausnahme der Röntgenanlage) grundsätzlich die gleiche apparative und infrastrukturelle Ausstattung und Konfiguration wie die übrigen OP-Säle des Zentral-OP aufweisen (z.B. gleiche OP-Leuchten an einer zentralen Säule über dem OP-Tisch). Dies ist für einen reibungslosen, effizienten und wirtschaftlichen OP-Betrieb mit der geforderten flexiblen Raumnutzung erforderlich. Eine solche Konfiguration kann nur mit einem am Boden montierten System realisiert werden. Der Siemens ARTIS pheno ist das einzige bodenmontierte Hybrid-OP-System auf dem Markt, das so im Saal positioniert werden kann, dass der Saal auch ohne Einschränkungen für Eingriffe ohne Bildgebung genutzt werden kann. Bei vaskulären Interventionen (z.B. TEVAR und Revaskularisation der unteren Extremitäten) bei Patienten mit Kontraindikationen gegen konventionelle Kontrastmittelgabe (Niereninsuffizienz, Allergie, Schilddrüsenprobleme) kann die CO2-Angiographie zum Einsatz kommen. Um unerwünschte Luftembolien z.B. der Hirngefäße zu vermeiden, ist häufig eine Neigung der OP-Tischplatte erforderlich. Eine Bildgebung entlang der geneigten Tischplatte ist nur mit dem Siemens ARTIS pheno ("flexibles Isocenter") möglich. Um komplexe Wirbelsäulen- und Beckenoperationen effizient bildgestützt durchführen zu können, ist zum einen die gleichzeitige Darstellung eines größeren Körpervolumens ("large volume DynaCT") und zum anderen ist für die Aufnahme ein Verfahren der Anlage in Schräglagerung des Patienten erforderlich. Dies ist nur mit dem Siemens ARTIS Pheno möglich.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Würzburg - Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: DE 25 00 13 752
Postanschrift: Josef-Schneider-Str. 2
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97080
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
Telefon: +49 931 20155800
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Siemens Healthcare Gmbh
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 315879502
Abteilung: Healthineers AG
Stadt: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land, Gliederung (NUTS): Erlangen, Kreisfreie Stadt (DE252)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 34e1aa3e-aa7c-4f40-91e0-fd9522a6667f - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 309860-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 101/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/05/2024