1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Technische Hochschule Ingolstadt
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Unterhaltsreinigung
    
    
     Beschreibung: Die Technische Hochschule Ingolstadt sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen neuen Dienstleister für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen. Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages sind die Unterhaltsreinigung sowie Sonderreinigung in den in der Losübersicht aufgeführten Objekten. Die detaillierten Leistungsinhalte können der Leistungsbeschreibung mit Anlagen (Teil B der Vergabeunterlagen) sowie dem Reinigungsvertrag (Teil C der Vergabeunterlagen) entnommen werden.
    
    
     Kennung des Verfahrens: ff372eba-e09b-4495-8acb-4f90e777d38c
    
    
     Interne Kennung: 2024LYM000007
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Ingolstadt
     
     
      Postleitzahl: 85049
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Die Objekte können besichtigt werden. Die Besichtigung ist nicht verpflichtend. Zur Kalkulationssicherheit wird dem Bieter eine Ortsbesichtigung der einzelnen Objekte vor der Angebotsabgabe empfohlen. Der Einwand, dass der Bieter über Art und Umfang der Leistungen nicht genügend unterrichtet sei, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass vorherige Objektbesichtigungen für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers empfehlenswert sind, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen könnten, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr oder Minderaufwand führen könnten, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den Auftraggeber ist. Nachteile infolge einer versäumten Objektbegehung liegen im Risiko des Bieters. Um Fragen und Antworten, die sich aus den Objektbesichtigungen und den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 19.06.2024, 23:59 Uhr. Die für den Wettbewerb relevanten Bieterfragen werden in anonymisierter Form einheitlich an alle Bewerber/Bieter über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für andere Mitteilungen der Vergabestelle (z. B. Änderungen an den Vergabeunterlagen). Es ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Ein Bieter kann von den Losen 1 bis 3 maximal zwei Lose für sich gewinnen. Liegt er in der Wertung in mehr als zwei Losen auf Platz 1, erhält er den Zuschlag auf die beiden Lose, die die höchsten Auftragswerte ausweisen. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Punktwert im Kriterium „kalkulierter Preis“. Sollte auch in diesem Kriterium Punktgleichheit bestehen entscheidet das Los. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine außerordentliche Kündigung nach § 16 Abs. 3 des Reinigungsvertrags während der Probezeit erklärt oder der Auftragnehmer vom ordentlichen Kündigungsrecht während der Probezeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 des Reinigungsvertrags Gebrauch macht, behält sich der Auftraggeber die Durchführung eines Auftragnehmerwechsels nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit a) GWB vor. Hierzu wird der Auftraggeber den Bietern, die im Rahmen des vorangegangenen Vergabeverfahrens ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 antragen, als neuer Auftragnehmer die Leistungen zu übernehmen. Der Auftraggeber wird die Bieter dazu fragen, ob sie auch nach Ablauf der Bindefrist ihrer Angebote weiterhin bereit sind, den Auftrag entsprechend den unveränderten Inhalten ihrer jeweiligen Angebote zu Ende zu führen. Eine Verhandlung über Angebotsinhalte ist in diesem Fall nicht statthaft. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
     
      2.1.5. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
      
      
     
    
     
      2.1.6.
     
     
      Ausschlussgründe: 
     
     
      Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
     
     
      Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Formale Ausschlussgründe nach § 57 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. § 53 VgV
     
     
      Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Für jedes Los wurde eine Preisobergrenze festgesetzt, deren Überschreitung den Ausschluss des Angebots im jeweiligen Los zur Folge hat (Referenzwert Anlage A.5 bis 7, Register „4.0 Preisübersicht“, „Gesamtpreis fünf Jahre für Auswertung“): Los 1 1.265.000,00 € netto Los 2 1.200.000,00 € netto Los 3 1.185.000,00 € netto
     
     
      Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Die Bieter haben einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall vorzulegen (Anpassung spätestens innerhalb zwei Wochen nach Vertragsschluss und Aufrechterhaltung über die gesamte Vertragslaufzeit): • [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personenschäden • [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Umwelt-, Vermögens- und Allmählichkeitsschäden • [Betrag gelöscht] EUR für Tätigkeitsschäden • [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um eine zweifache Maximierung handeln. Der Nachweis über das Vorhandensein einer Versicherung bzw. der Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar.
     
     
      Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Als Mindestanforderung im Geschäftsbereich Reinigungsleistungen ist ein Jahresumsatz von 0,88 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022) für die zur Ausführung des Vertrages vorgesehene Gesellschaft nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären.
     
     
      Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es sind mindestens zwei Referenzen über nach Art vergleichbaren Leistungen anzugeben, deren Leistungserbringung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Als nach Art und Umfang vergleichbar gelten folgende Referenzen: - Unterhaltsreinigung in einzelnen oder mehreren Objekten mit vergleichbarer Reinigungsfläche; Als vergleichbare Reinigungsfläche gilt eine Jahresreinigungsfläche pro Referenz von mindestens 1.000.000 m².
     
     
      Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1. Januar 2024 gültigen Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (mindestens Lohngruppe 1) anzusetzen. Angebote, welche die vorgenannten, ab 1. Januar 2024 gültigen Tariflöhne unterschreiten, werden nicht gewertet.
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Bauteile A, C, E, F (Los 1)
    
    
     Beschreibung: Die Reinigungsleistungen sind in folgenden Objekten zu erbringen: Bauteil A – Esplanade 10, 85049 Ingolstadt Bauteil C – Esplanade 10, 85049 Ingolstadt Bauteil E – Esplanade 10, 85049 Ingolstadt Bauteil F – Esplanade 10, 85049 Ingolstadt
    
    
     Interne Kennung: 5e5354aa-1ae3-45ed-950f-e6884c26d159
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit fünf Jahre, also bis zum 30.09.2029.
      
      
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/10/2024
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Maximale Verlängerungen: 2
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
      
      
       Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/679c71ca-83b2-4733-9ecb-fcabc3e2a3b0/suitabilitycriteria Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Rahmen der Angebotserstellung auf der Vergabeplattform. Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Rahmen der Angebotserstellung auf der Vergabeplattform zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherchehervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Weitere Eignungskriterien - siehe unter "Verfahren - Ausschreibungsbedingungen"
       
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärung, a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer c) Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
      
      
       Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/679c71ca-83b2-4733-9ecb-fcabc3e2a3b0/suitabilitycriteria Die Bieter haben einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall vorzulegen: • [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personenschäden • [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Umwelt-, Vermögens- und Allmählichkeitsschäden • [Betrag gelöscht] EUR für Tätigkeitsschäden • [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um eine zweifache Maximierung handeln. Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.2 zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Einreichung seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.2 über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Auftragserteilung. Hinweis: Der Nachweis über das Vorhandensein einer Versicherung bzw. der Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Der AG verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamt-schuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens. Für den Fall, dass das Angebot des Bieters für den Zuschlag in Betracht kommt, ist auf Anforderung des AG eine entsprechende Versicherungsbestätigung (Kopie der Versicherungspolice(n)) vorzule-gen. Als Mindestanforderung im Geschäftsbereich Reinigungsleistungen ist ein Jahresumsatz von 0,88 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022) für die zur Ausführung des Vertrages vorgesehene Gesellschaft nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Angabe b) ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Die Angaben a) und c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
       
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: a) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt b) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren c) Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhaltsreinigung)
      
      
       Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/679c71ca-83b2-4733-9ecb-fcabc3e2a3b0/suitabilitycriteria Zu Angabe c): Die Referenzliste muss folgenden Angaben enthalten: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer Die Angaben a) bis c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/ Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. zu c) Es sind mindestens zwei Referenzen über nach Art vergleichbaren Leistungen anzugeben, deren Leistungserbringung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Als nach Art und Umfang vergleichbar gelten folgende Referenzen: - Unterhaltsreinigung in einzelnen oder mehreren Objekten mit vergleichbarer Reinigungsfläche; Als vergleichbare Reinigungsfläche gilt eine Jahresreinigungsfläche pro Referenz von mindestens 1.000.000 m².
       
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: kalkulierter Angebotspreis brutto
      
      
       Beschreibung: Der kalkulierte Angebotspreis brutto wird mit 30 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Anlage A.1, Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog; kalkulierte produktive Gesamtstunden
      
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: 
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 27/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Ingolstadt
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0002
    
    
     Titel: Bauteile B, D, I, J, M, P, W, Z, Raucherkabinen (Los 2)
    
    
     Beschreibung: Die Reinigungsleistungen sind in folgenden Objekten zu erbringen: Bauteil B – Esplanade 10, 85049 Ingolstadt Bauteil D – Esplanade 10, 85049 Ingolstadt Bauteil I – „Villa Heydeck“, Heydeckstraße 5, 85049 Ingolstadt Bauteil J – „Modulbau“, Esplanade 10, 85049 Ingolstadt Bauteil M – „Mensaanbau“, Esplanade 10, 85049 Ingolstadt Bauteil P – Paradeplatz 13, 85049 Ingolstadt Bauteil W – „Studentenhaus“, Esplanade 10, 85049 Ingolstadt Bauteil Z – Anmietung 1. OG Heydeckplatz 1, 85049 Ingolstadt Raucherkabinen – 3 Standorte vor den Bauteilen B, D und F
    
    
     Interne Kennung: c472199e-0af1-4b4d-9855-c02783c6b45c
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/10/2024
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
      
      
       Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/679c71ca-83b2-4733-9ecb-fcabc3e2a3b0/suitabilitycriteria Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Rahmen der Angebotserstellung auf der Vergabeplattform. Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Rahmen der Angebotserstellung auf der Vergabeplattform zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherchehervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Weitere Eignungskriterien - siehe unter "Verfahren - Ausschreibungsbedingungen"
       
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärung, a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer c) Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
      
      
       Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/679c71ca-83b2-4733-9ecb-fcabc3e2a3b0/suitabilitycriteria Die Bieter haben einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall vorzulegen: • [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personenschäden • [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Umwelt-, Vermögens- und Allmählichkeitsschäden • [Betrag gelöscht] EUR für Tätigkeitsschäden • [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um eine zweifache Maximierung handeln. Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.2 zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Einreichung seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.2 über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Auftragserteilung. Hinweis: Der Nachweis über das Vorhandensein einer Versicherung bzw. der Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Der AG verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamt-schuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens. Für den Fall, dass das Angebot des Bieters für den Zuschlag in Betracht kommt, ist auf Anforderung des AG eine entsprechende Versicherungsbestätigung (Kopie der Versicherungspolice(n)) vorzulegen. Als Mindestanforderung im Geschäftsbereich Reinigungsleistungen ist ein Jahresumsatz von 0,88 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022) für die zur Ausführung des Vertrages vorgesehene Gesellschaft nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Angabe b) ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Die Angaben a) und c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
       
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: a) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt b) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren c) Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhaltsreinigung)
      
      
       Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/679c71ca-83b2-4733-9ecb-fcabc3e2a3b0/suitabilitycriteria Zu Angabe c): Die Referenzliste muss folgenden Angaben enthalten: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer Die Angaben a) bis c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/ Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. zu c) Es sind mindestens zwei Referenzen über nach Art vergleichbaren Leistungen anzugeben, deren Leistungserbringung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Als nach Art und Umfang vergleichbar gelten folgende Referenzen: - Unterhaltsreinigung in einzelnen oder mehreren Objekten mit vergleichbarer Reinigungsfläche; Als vergleichbare Reinigungsfläche gilt eine Jahresreinigungsfläche pro Referenz von mindestens 1.000.000 m².
       
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: kalkulierter Angebotspreis brutto
      
      
       Beschreibung: Der kalkulierte Angebotspreis brutto wird mit 30 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Anlage A.1, Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog; kalkulierte produktive Gesamtstunden
      
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: 
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 27/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Ingolstadt
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0003
    
    
     Titel: Bauteile G, H, K, L (Los 3)
    
    
     Beschreibung: Die Reinigungsleistungen sind in folgenden Objekten zu erbringen: Bauteil G – Esplanade 10, 85049 Ingolstadt Bauteil H – CARISSMA, Esplanade 10, 85049 Ingolstadt Bauteil K - Schlosslände 26, 85049 Ingolstadt Bauteil L - „Digitalbau“, Esplanade 10, 85049 Ingolstadt
    
    
     Interne Kennung: 3c6e4351-3ee1-4bd9-9c8f-77b2035b6a2b
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/10/2024
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
      
      
       Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/679c71ca-83b2-4733-9ecb-fcabc3e2a3b0/suitabilitycriteria Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Rahmen der Angebotserstellung auf der Vergabeplattform. Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Rahmen der Angebotserstellung auf der Vergabeplattform zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherchehervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Weitere Eignungskriterien - siehe unter "Verfahren - Ausschreibungsbedingungen"
       
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärung, a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer c) Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
      
      
       Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/679c71ca-83b2-4733-9ecb-fcabc3e2a3b0/suitabilitycriteria Die Bieter haben einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall vorzulegen: • [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personenschäden • [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Umwelt-, Vermögens- und Allmählichkeitsschäden • [Betrag gelöscht] EUR für Tätigkeitsschäden • [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um eine zweifache Maximierung handeln. Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.2 zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Einreichung seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.2 über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Auftragserteilung. Hinweis: Der Nachweis über das Vorhandensein einer Versicherung bzw. der Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Der AG verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamt-schuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens. Für den Fall, dass das Angebot des Bieters für den Zuschlag in Betracht kommt, ist auf Anforderung des AG eine entsprechende Versicherungsbestätigung (Kopie der Versicherungspolice(n)) vorzulegen. Als Mindestanforderung im Geschäftsbereich Reinigungsleistungen ist ein Jahresumsatz von 0,88 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022) für die zur Ausführung des Vertrages vorgesehene Gesellschaft nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Angabe b) ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Die Angaben a) und c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
       
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: a) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt b) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren c) Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhaltsreinigung)
      
      
       Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/679c71ca-83b2-4733-9ecb-fcabc3e2a3b0/suitabilitycriteria Zu Angabe c): Die Referenzliste muss folgenden Angaben enthalten: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer Die Angaben a) bis c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/ Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. zu c) Es sind mindestens zwei Referenzen über nach Art vergleichbaren Leistungen anzugeben, deren Leistungserbringung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Als nach Art und Umfang vergleichbar gelten folgende Referenzen: - Unterhaltsreinigung in einzelnen oder mehreren Objekten mit vergleichbarer Reinigungsfläche; Als vergleichbare Reinigungsfläche gilt eine Jahresreinigungsfläche pro Referenz von mindestens 1.000.000 m².
       
      
       Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: kalkulierter Angebotspreis brutto
      
      
       Beschreibung: Der kalkulierte Angebotspreis brutto wird mit 30 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Anlage A.1, Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog; kalkulierte produktive Gesamtstunden
      
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: 
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 27/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Technische Hochschule Ingolstadt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Technische Hochschule Ingolstadt
    
    
     Registrierungsnummer: 41b1c966-b819-4164-b164-fd00023ff4fa
    
    
     Postanschrift: Esplanade 10  
    
    
     Stadt: Ingolstadt
    
    
     Postleitzahl: 85049
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Fax: [gelöscht]
    
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
    
    
     Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
    
    
     Postanschrift: Maximilianstr. 39  
    
    
     Stadt: München
    
    
     Postleitzahl: 80539
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Fax: [gelöscht]
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bff56af3-5a9d-4d8d-a6c3-52acc92d8443 - 01
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/05/2024 11:22:15 (UTC+2)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 297896-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 98/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 22/05/2024