1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern
Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten
Beschreibung: Ausgeschrieben wird der Betrieb über die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten und Catering am Flughafen Nürnberg. Grundlage hierfür ist die Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV). Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag nach § 103 GWB i.V.m. der SektVO noch eine Bau- oder Dienstleistungskonzession nach § 105 GWB i.V.m. der KonzVgV ausgeschrieben. Die Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb nicht dem Kartellvergaberecht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen, sondern ausschließlich den Rechtsvorschriften der vorgenannten BADV zur Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten an Flughäfen.
Kennung des Verfahrens: eb15ec50-657e-4afd-9523-e3ff36901398
Interne Kennung: Vergabebekanntmachung BADV
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flughafen Nürnberg GmbH Flughafenstr. 100
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YSPHSCS 1. Bei einem BADV-Verfahren entfällt die Angabe einer Vergabekammer.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Vorfelddienste Abfertigung - Anlage 1 (zu § 2 Nr. 4) BADV
Beschreibung: siehe unter "kurze Beschreibung"
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flughafen Nürnberg GmbH Flughafenstr. 100
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Laufzeit: 84 Monate ab Lizenzbeginn Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 01.08.2024. Auswahlverfahren nach BADV: Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag nach § 103 GWB i. S. v. GWB und SektVO noch eine Bau- oder Dienstleistungskonzession nach § 105 GWB i.V.m. der KonzVgV ausgeschrieben. Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung für die Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Nürnberg einschließlich der dazugehörigen Vorfelder einheitlich durch einen Dienstleister gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBl. I S. 2885 ff., zuletzt geändert durch Art. 574 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474), (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV). Die Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb nicht dem Kartellvergaberecht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen, sondern ausschließlich den Rechtsvorschriften der vorgenannten BADV zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen. Diese BADV-Ausschreibung wird unter Verwendung des vorliegenden Musters im EU-Amtsblatt veröffentlicht, da das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union für BADV-Ausschreibungen weder eine eigenständige Rubrik, ein eigenständiges Formular zur Verfügung stellt, noch eine Veröffentlichung nach BADV-Struktur im Freitext zulässt. Das Auswahlverfahren ist festgelegt als Teilnahmewettbewerb und Auswahlentscheid. Den Teilnahmewettbewerb (Bestimmung der geeigneten Bewerber) entscheidet das Luftamt Nordbayern. Als nicht geeignet sind die Bewerber anzusehen, die den in der Bekanntmachung genannten Teilnahmekriterien nicht genügen bzw. die erforderlichen Nachweise / Erklärungen nicht erbringen. Die Entscheidung, welcher der geeigneten Bewerber den Zuschlag erhält (Auswahlentscheid), erfolgt in Anwendung des §7 Abs.1 BADV durch den Flughafenunternehmer oder durch die Luftfahrtbehörde. Bewerber, die den Kriterien, die in dieser Bekanntmachung veröffentlicht sind, nicht genügen oder die offensichtlich nicht die geforderte Abfertigungsleistung erbringen wollen, sind ungeeignet und vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Gleiches gilt für Bewerber, die die weiter oben aufgeführten Nachweise / Erklärungen und Darstellungen nicht erbringen. Diese Bewerber werden von der Versendung der Bewerbungsunterlagen ausgeschlossen. Kriterien sind: a)Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen b)Leistungsfähigkeit des Unternehmers. c)fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestimmten Personen. d)Bereitschaft, einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Die Bewerber haben die oben genannten Kriterien durch die Vorlage folgender Unterlagen, die der Anforderung der Bewerbungsunterlagen beizufügen sind, nachzuweisen: <Bereitschaft, einen Gestattungsvertrag abzuschließen: Abgabe einer schriftlichen Erklärung mit folgendem Wortlaut: "Hiermit erkläre ich mich bereit, im Falle der Zuschlagserteilung auf mein Angebot mit dem Flughafenunternehmer einen Gestattungsvertrag über die Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten, abzuschließen und das Entgelt zu entrichten". Das Auswahlverfahren wird hier auf der Grundlage der BADV zweistufig mit einem Teilnahmewettbewerb sowie anschließendem Auswahlverfahren durchgeführt. In der ersten Stufe wird die grundsätzliche Eignung der Bewerber unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung mitgeteilten Teilnahmebedingungen geprüft. Die Flughafen Nürnberg GmbH sowie das Luftamt Nordbayern behalten sich vor, auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungen der präqualifizierten Bewerber mündlich oder schriftlich Aufklärungen durchzuführen, um die Vergleichbarkeit der Bewerbungen zu verbessern, ferner, über den Bewerbungsinhalt Bewerbergespräche zu führen. Der Auswahlentscheid wird von der Flughafen Nürnberg GmbH (Los 3) sowie dem Luftamt Nordbayern (Los 1 und 2) auf der Grundlage der Bewertung der Bewerbungen gemäß den mitgeteilten Wertungskriterien samt deren Gewichtung getroffen. Die erfolglosen Bewerber erhalten eine Benachrichtigung. Der Bewerber hat sich über die mögliche Verpflichtung zu einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB selbst zu informieren. Die Flughafen Nürnberg GmbH übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung und kann für etwaige Verpflichtungen hieraus nicht haftbar gemacht werden. Das Verfahren erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15.10.1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft. Nach der BADV ist der Nutzerausschuss vor der Auswahlentscheidung durch die Flughafen Nürnberg GmbH anzuhören. Den Original-Bewerbungsunterlagen ist deshalb eine weitere Ausfertigung zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss beizufügen. Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen erklärt sich der Bewerber mit der Weiterleitung der dafür bestimmten Ausfertigung einverstanden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Beschreibung: Die zuständige Luftfahrtbehörde wird für Los 1 - Vorfelddienste Abfertigung und Los 2 - Vorfelddienste Pushen nach Anhörung des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Als Zuschlagskriterien hat die zuständige Luftfahrtbehörde festgelegt: - Die Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger von den Nutzern verlangt. - Die nachzuweisende Qualität der Erbringung der Bodenabfertigungsdienstleistungen (z. B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen). Beide Kriterien fließen zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Die im Rahmen der Anhörung abgegebenen begründeten Voten des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers fließen in die durch die zuständige Luftfahrtbehörde vorzunehmende Bewertung der abgegebenen Angebote mit ein. Einzelheiten zur Darstellung der Erfüllung dieser Anforderungen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. Die Flughafen Nürnberg GmbH wird für das Los 3 - Catering den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Als Zuschlagskriterien hat die Flughafen Nürnberg GmbH nach Anhörung des Nutzerausschusses festgelegt: -die Art und Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger für die ausgeschriebene Leistung von den Nutzern verlangt. Die Grundlagen dazu werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. (Gewichtung: 25%) -die nachzuweisende Qualität der Erbringung der ausgeschriebenen Bodenabfertigungsdienstleistungen (z.B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen). (Gewichtung: 25%) -den Zeitpunkt und die Form, zu dem der Dienstleister in der Lage ist, neben der ausgeschriebenen reinen Beförderungs- und Be- und Entladetätigkeit auch die konkrete Belieferung der Luftfahrtgesellschaften mit Nahrungsmittel, Getränken und Zubehör sicherzustellen (z. B. durch Nachweis bestehender Cateringverträge am Flughafen Nürnberg, durch Nachweis einer vorhandenen oder Planung einer eigenen Produktionsstätte, getätigter oder geplanter Abschluss von Lieferverträgen).(Gewichtung: 50%)
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: keine Angabe bei BADV
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Vorfelddienste Pushen - Anlage 1 (zu § 2 Nr. 4) BADV
Beschreibung: siehe unter "kurze Beschreibung"
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flughafen Nürnberg GmbH Flughafenstr. 100
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Laufzeit: 84 Monate ab Lizenzbeginn Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 01.08.2024. Auswahlverfahren nach BADV: Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag nach § 103 GWB i. S. v. GWB und SektVO noch eine Bau- oder Dienstleistungskonzession nach § 105 GWB i.V.m. der KonzVgV ausgeschrieben. Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung für die Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Nürnberg einschließlich der dazugehörigen Vorfelder einheitlich durch einen Dienstleister gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBl. I S. 2885 ff., zuletzt geändert durch Art. 574 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474), (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV). Die Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb nicht dem Kartellvergaberecht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen, sondern ausschließlich den Rechtsvorschriften der vorgenannten BADV zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen. Diese BADV-Ausschreibung wird unter Verwendung des vorliegenden Musters im EU-Amtsblatt veröffentlicht, da das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union für BADV-Ausschreibungen weder eine eigenständige Rubrik, ein eigenständiges Formular zur Verfügung stellt, noch eine Veröffentlichung nach BADV-Struktur im Freitext zulässt. Das Auswahlverfahren ist festgelegt als Teilnahmewettbewerb und Auswahlentscheid. Den Teilnahmewettbewerb (Bestimmung der geeigneten Bewerber) entscheidet das Luftamt Nordbayern. Als nicht geeignet sind die Bewerber anzusehen, die den in der Bekanntmachung genannten Teilnahmekriterien nicht genügen bzw. die erforderlichen Nachweise / Erklärungen nicht erbringen. Die Entscheidung, welcher der geeigneten Bewerber den Zuschlag erhält (Auswahlentscheid), erfolgt in Anwendung des §7 Abs.1 BADV durch den Flughafenunternehmer oder durch die Luftfahrtbehörde. Bewerber, die den Kriterien, die in dieser Bekanntmachung veröffentlicht sind, nicht genügen oder die offensichtlich nicht die geforderte Abfertigungsleistung erbringen wollen, sind ungeeignet und vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Gleiches gilt für Bewerber, die die weiter oben aufgeführten Nachweise / Erklärungen und Darstellungen nicht erbringen. Diese Bewerber werden von der Versendung der Bewerbungsunterlagen ausgeschlossen. Kriterien sind: a)Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen b)Leistungsfähigkeit des Unternehmers. c)fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestimmten Personen. d)Bereitschaft, einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Die Bewerber haben die oben genannten Kriterien durch die Vorlage folgender Unterlagen, die der Anforderung der Bewerbungsunterlagen beizufügen sind, nachzuweisen: <Bereitschaft, einen Gestattungsvertrag abzuschließen: Abgabe einer schriftlichen Erklärung mit folgendem Wortlaut: "Hiermit erkläre ich mich bereit, im Falle der Zuschlagserteilung auf mein Angebot mit dem Flughafenunternehmer einen Gestattungsvertrag über die Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten, abzuschließen und das Entgelt zu entrichten". Das Auswahlverfahren wird hier auf der Grundlage der BADV zweistufig mit einem Teilnahmewettbewerb sowie anschließendem Auswahlverfahren durchgeführt. In der ersten Stufe wird die grundsätzliche Eignung der Bewerber unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung mitgeteilten Teilnahmebedingungen geprüft. Die Flughafen Nürnberg GmbH sowie das Luftamt Nordbayern behalten sich vor, auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungen der präqualifizierten Bewerber mündlich oder schriftlich Aufklärungen durchzuführen, um die Vergleichbarkeit der Bewerbungen zu verbessern, ferner, über den Bewerbungsinhalt Bewerbergespräche zu führen. Der Auswahlentscheid wird von der Flughafen Nürnberg GmbH (Los 3) sowie dem Luftamt Nordbayern (Los 1 und 2) auf der Grundlage der Bewertung der Bewerbungen gemäß den mitgeteilten Wertungskriterien samt deren Gewichtung getroffen. Die erfolglosen Bewerber erhalten eine Benachrichtigung. Der Bewerber hat sich über die mögliche Verpflichtung zu einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB selbst zu informieren. Die Flughafen Nürnberg GmbH übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung und kann für etwaige Verpflichtungen hieraus nicht haftbar gemacht werden. Das Verfahren erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15.10.1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft. Nach der BADV ist der Nutzerausschuss vor der Auswahlentscheidung durch die Flughafen Nürnberg GmbH anzuhören. Den Original-Bewerbungsunterlagen ist deshalb eine weitere Ausfertigung zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss beizufügen. Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen erklärt sich der Bewerber mit der Weiterleitung der dafür bestimmten Ausfertigung einverstanden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Beschreibung: Die zuständige Luftfahrtbehörde wird für Los 1 - Vorfelddienste Abfertigung und Los 2 - Vorfelddienste Pushen nach Anhörung des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Als Zuschlagskriterien hat die zuständige Luftfahrtbehörde festgelegt: - Die Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger von den Nutzern verlangt. - Die nachzuweisende Qualität der Erbringung der Bodenabfertigungsdienstleistungen (z. B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen). Beide Kriterien fließen zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Die im Rahmen der Anhörung abgegebenen begründeten Voten des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers fließen in die durch die zuständige Luftfahrtbehörde vorzunehmende Bewertung der abgegebenen Angebote mit ein. Einzelheiten zur Darstellung der Erfüllung dieser Anforderungen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. Die Flughafen Nürnberg GmbH wird für das Los 3 - Catering den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Als Zuschlagskriterien hat die Flughafen Nürnberg GmbH nach Anhörung des Nutzerausschusses festgelegt: -die Art und Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger für die ausgeschriebene Leistung von den Nutzern verlangt. Die Grundlagen dazu werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. (Gewichtung: 25%) -die nachzuweisende Qualität der Erbringung der ausgeschriebenen Bodenabfertigungsdienstleistungen (z.B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen). (Gewichtung: 25%) -den Zeitpunkt und die Form, zu dem der Dienstleister in der Lage ist, neben der ausgeschriebenen reinen Beförderungs- und Be- und Entladetätigkeit auch die konkrete Belieferung der Luftfahrtgesellschaften mit Nahrungsmittel, Getränken und Zubehör sicherzustellen (z. B. durch Nachweis bestehender Cateringverträge am Flughafen Nürnberg, durch Nachweis einer vorhandenen oder Planung einer eigenen Produktionsstätte, getätigter oder geplanter Abschluss von Lieferverträgen).(Gewichtung: 50%)
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: keine Angabe bei BADV
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Catering - Anlage 1 (zu § 2 Nr. 4) BADV
Beschreibung: siehe unter "kurze Beschreibung"
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flughafen Nürnberg GmbH Flughafenstr. 100
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Laufzeit: 84 Monate ab Lizenzbeginn Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 01.08.2024. Auswahlverfahren nach BADV: Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag nach § 103 GWB i. S. v. GWB und SektVO noch eine Bau- oder Dienstleistungskonzession nach § 105 GWB i.V.m. der KonzVgV ausgeschrieben. Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung für die Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Nürnberg einschließlich der dazugehörigen Vorfelder einheitlich durch einen Dienstleister gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBl. I S. 2885 ff., zuletzt geändert durch Art. 574 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474), (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV). Die Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb nicht dem Kartellvergaberecht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen, sondern ausschließlich den Rechtsvorschriften der vorgenannten BADV zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen. Diese BADV-Ausschreibung wird unter Verwendung des vorliegenden Musters im EU-Amtsblatt veröffentlicht, da das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union für BADV-Ausschreibungen weder eine eigenständige Rubrik, ein eigenständiges Formular zur Verfügung stellt, noch eine Veröffentlichung nach BADV-Struktur im Freitext zulässt. Das Auswahlverfahren ist festgelegt als Teilnahmewettbewerb und Auswahlentscheid. Den Teilnahmewettbewerb (Bestimmung der geeigneten Bewerber) entscheidet das Luftamt Nordbayern. Als nicht geeignet sind die Bewerber anzusehen, die den in der Bekanntmachung genannten Teilnahmekriterien nicht genügen bzw. die erforderlichen Nachweise / Erklärungen nicht erbringen. Die Entscheidung, welcher der geeigneten Bewerber den Zuschlag erhält (Auswahlentscheid), erfolgt in Anwendung des §7 Abs.1 BADV durch den Flughafenunternehmer oder durch die Luftfahrtbehörde. Bewerber, die den Kriterien, die in dieser Bekanntmachung veröffentlicht sind, nicht genügen oder die offensichtlich nicht die geforderte Abfertigungsleistung erbringen wollen, sind ungeeignet und vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Gleiches gilt für Bewerber, die die weiter oben aufgeführten Nachweise / Erklärungen und Darstellungen nicht erbringen. Diese Bewerber werden von der Versendung der Bewerbungsunterlagen ausgeschlossen. Kriterien sind: a)Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen b)Leistungsfähigkeit des Unternehmers. c)fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestimmten Personen. d)Bereitschaft, einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Die Bewerber haben die oben genannten Kriterien durch die Vorlage folgender Unterlagen, die der Anforderung der Bewerbungsunterlagen beizufügen sind, nachzuweisen: <Bereitschaft, einen Gestattungsvertrag abzuschließen: Abgabe einer schriftlichen Erklärung mit folgendem Wortlaut: "Hiermit erkläre ich mich bereit, im Falle der Zuschlagserteilung auf mein Angebot mit dem Flughafenunternehmer einen Gestattungsvertrag über die Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten, abzuschließen und das Entgelt zu entrichten". Das Auswahlverfahren wird hier auf der Grundlage der BADV zweistufig mit einem Teilnahmewettbewerb sowie anschließendem Auswahlverfahren durchgeführt. In der ersten Stufe wird die grundsätzliche Eignung der Bewerber unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung mitgeteilten Teilnahmebedingungen geprüft. Die Flughafen Nürnberg GmbH sowie das Luftamt Nordbayern behalten sich vor, auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungen der präqualifizierten Bewerber mündlich oder schriftlich Aufklärungen durchzuführen, um die Vergleichbarkeit der Bewerbungen zu verbessern, ferner, über den Bewerbungsinhalt Bewerbergespräche zu führen. Der Auswahlentscheid wird von der Flughafen Nürnberg GmbH (Los 3) sowie dem Luftamt Nordbayern (Los 1 und 2) auf der Grundlage der Bewertung der Bewerbungen gemäß den mitgeteilten Wertungskriterien samt deren Gewichtung getroffen. Die erfolglosen Bewerber erhalten eine Benachrichtigung. Der Bewerber hat sich über die mögliche Verpflichtung zu einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB selbst zu informieren. Die Flughafen Nürnberg GmbH übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung und kann für etwaige Verpflichtungen hieraus nicht haftbar gemacht werden. Das Verfahren erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15.10.1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft. Nach der BADV ist der Nutzerausschuss vor der Auswahlentscheidung durch die Flughafen Nürnberg GmbH anzuhören. Den Original-Bewerbungsunterlagen ist deshalb eine weitere Ausfertigung zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss beizufügen. Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen erklärt sich der Bewerber mit der Weiterleitung der dafür bestimmten Ausfertigung einverstanden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Beschreibung: Die zuständige Luftfahrtbehörde wird für Los 1 - Vorfelddienste Abfertigung und Los 2 - Vorfelddienste Pushen nach Anhörung des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Als Zuschlagskriterien hat die zuständige Luftfahrtbehörde festgelegt: - Die Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger von den Nutzern verlangt. - Die nachzuweisende Qualität der Erbringung der Bodenabfertigungsdienstleistungen (z. B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen). Beide Kriterien fließen zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Die im Rahmen der Anhörung abgegebenen begründeten Voten des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers fließen in die durch die zuständige Luftfahrtbehörde vorzunehmende Bewertung der abgegebenen Angebote mit ein. Einzelheiten zur Darstellung der Erfüllung dieser Anforderungen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. Die Flughafen Nürnberg GmbH wird für das Los 3 - Catering den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Als Zuschlagskriterien hat die Flughafen Nürnberg GmbH nach Anhörung des Nutzerausschusses festgelegt: -die Art und Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger für die ausgeschriebene Leistung von den Nutzern verlangt. Die Grundlagen dazu werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. (Gewichtung: 25%) -die nachzuweisende Qualität der Erbringung der ausgeschriebenen Bodenabfertigungsdienstleistungen (z.B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen). (Gewichtung: 25%) -den Zeitpunkt und die Form, zu dem der Dienstleister in der Lage ist, neben der ausgeschriebenen reinen Beförderungs- und Be- und Entladetätigkeit auch die konkrete Belieferung der Luftfahrtgesellschaften mit Nahrungsmittel, Getränken und Zubehör sicherzustellen (z. B. durch Nachweis bestehender Cateringverträge am Flughafen Nürnberg, durch Nachweis einer vorhandenen oder Planung einer eigenen Produktionsstätte, getätigter oder geplanter Abschluss von Lieferverträgen).(Gewichtung: 50%)
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: keine Angabe bei BADV
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode:Lauterer Wettbewerb
Datum der zukünftigen Veröffentlichung:20/05/2034
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode:Lauterer Wettbewerb
Datum der zukünftigen Veröffentlichung:20/05/2034
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode:Lauterer Wettbewerb
Datum der zukünftigen Veröffentlichung:20/05/2034
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode:Lauterer Wettbewerb
Datum der zukünftigen Veröffentlichung:20/05/2034
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode:Lauterer Wettbewerb
Datum der zukünftigen Veröffentlichung:20/05/2034
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode:Lauterer Wettbewerb
Datum der zukünftigen Veröffentlichung:20/05/2034
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode:Lauterer Wettbewerb
Datum der zukünftigen Veröffentlichung:20/05/2034
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode:Lauterer Wettbewerb
Datum der zukünftigen Veröffentlichung:20/05/2034
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode:Lauterer Wettbewerb
Datum der zukünftigen Veröffentlichung:20/05/2034
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode:Lauterer Wettbewerb
Datum der zukünftigen Veröffentlichung:20/05/2034
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode:Lauterer Wettbewerb
Datum der zukünftigen Veröffentlichung:20/05/2034
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode:Lauterer Wettbewerb
Datum der zukünftigen Veröffentlichung:20/05/2034
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern
Registrierungsnummer: DE 1335 15425
Postanschrift: Flughafenstr. 118
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Flughafen Nürnberg - Zentraleinkauf
Telefon: 0911 93700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: keine Angabe bei BADV
Registrierungsnummer: keine Angabe bei BADV
Stadt: keine Angabe bei BADV
Postleitzahl: keine Angabe BADV
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Telefon: 0911 93700
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 41e0cbee-b081-4dab-8709-b15b996cd7b8 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/05/2024 12:00:20 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 298232-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 98/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/05/2024