1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neu-Ulm
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste
Beschreibung: Linienverkehr auf der DING-Linie: Linie 89 Gegenstand dieser Auftragsvergabe ist die Durchführung von Linienverkehren nach § 42 PBefG im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers.
Kennung des Verfahrens: a409e981-eb92-40cd-98f9-bff7dc2eaeb6
Vorherige Bekanntmachung: 245084-2023
Interne Kennung: 24-VgV080
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007) Die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot ergeben sich aus den gem. § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a PBefG verbindlichen Fahrplänen, welche unter https://www.ding.eu/fileadmin/content/schedules_ding/live/93-89-j23-1.pdf eingesehen werden können. Zudem ist der Nahverkehrsplan des Landkreises Neu-Ulm maßgeblich, insbesondere in Hinblick auf die einzusetzenden Linienbusse. Der Nahverkehrsplan ist vertraglich anzuerkennen und kann unter https://www.landkreis-nu.de/ceasy/resource/?id=1672&download=1 abgerufen werden. Für die gegenständlichen Linienverkehre ist ausschließlich der Tarif des DING einschließlich Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Während der Laufzeit des Auftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. aufgrund einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder aufgrund des Fortschreibens des Nahverkehrsplans. Es handelt sich um die Buslinie 89 gem. Nahverkehrsplan. Es ergibt sich eine Linienverkehrsleistung in Höhe von ca. 63.000 km Nutzwagen-km pro Jahr. Es ist beabsichtigt, die Verkehrsleistungen zum 1. Januar 2025 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben. Zusätzliche Angaben: Die zuständige Körperschaft beabsichtigt die Vergabe der o.g. Verkehrsleistung gem. Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO 1370/2007 nach den allgemeinen Vergaberichtlinien. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen, wenn die zuständige Behörde die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages beabsichtigt. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 2 PBefG kann die Genehmigungsbehörde im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 PBefG gilt das Einvernehmen des Aufgabenträgers nach Satz 2 als erteilt, wenn der von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im Rahmen der Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Abs. 2 Satz 3 bis 5 nicht entspricht. Von diesem öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst werden Personenbeförderungsleistungen gem. § 42 PBefG auf den o. g. Linien für eine Betriebsaufnahme ab dem 1.1.2025. Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags werden sollen, werden dem Betreiber ausschließliche Rechte im Sinne von Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 8 PBefG gewährt. Die ausschließlichen Rechte gelten linienbezogen für die in dieser Bekanntmachung genannten Verkehrsleistungen. Die Grenzen der ausschließlichen Rechte ergeben sich aus § 8a Abs. 8 S. 3 u. 4 PBefG, § 13 Abs. 2 PBefG und aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Kein Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Vorlage einer Eigenerklärung
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Kein Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Vorlage einer Eigenerklärung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Kein Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Vorlage einer Eigenerklärung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Kein Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Vorlage einer Eigenerklärung
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste
Beschreibung: Linienverkehr auf der DING-Linie: Linie 89 Gegenstand dieser Auftragsvergabe ist die Durchführung von Linienverkehren nach § 42 PBefG im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers.
Interne Kennung: 24-VgV080
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
Laufzeit: 24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 245084-2023
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: qualitative und quantitative Anforderungen
Beschreibung: Die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot ergeben sich aus den gem. § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a PBefG verbindlichen Fahrplänen, welche unter https://www.ding.eu/ fileadmin/content/schedules_ding/live/93-89-j23-1.pdf eingesehen werden können. Zudem ist der Nahverkehrsplan des Landkreises Neu-Ulm maßgeblich, insbesondere in Hinblick auf die einzusetzenden Linienbusse. Der Nahverkehrsplan ist vertraglich anzuerkennen und kann unter https://www.landkreis-nu.de/ceasy/resource/?id=1672&download=1 abgerufen werden. Für die gegenständlichen Linienverkehre ist ausschließlich der Tarif des DING einschließlich Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Während der Laufzeit des Auftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. aufgrund einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder aufgrund des Fortschreibens des Nahverkehrsplans.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter mussähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsbestand vorbehalten. Verweis auf die einschlägigen Rechtsvorschriften: Personenbeförderungsgesetz (PBefG
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2024 08:30:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Angebote sind vollständig und inhaltlich richtig auszufüllen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können nur in den Grenzen des § 56 VgV berichtigt werden.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren unverzüglich, spätestens jedoch zehn Kalendertage nach Erkennen gegenüber der Vergabestelle gerügt werden müssen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB). Hilft die Auftraggeberin der Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht ab, so kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Stadt Neu-Ulm
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neu-Ulm
Registrierungsnummer: 4973170500
Postanschrift: Augsburger Straße 15
Stadt: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Änderung der Bekanntmachungsnummer zu der Vorabbekanntmachung 2023/S 081-245084 245084-2023-DE
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 40010660-dd26-414d-bfc8-493702d3a7d0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/05/2024 10:50:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 302283-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 98/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/05/2024