5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die Wettbewerbssumme beträgt 125.000 € netto folgendermaßen aufgeteilt: 1.Preis 50.000 €; 2.Preis 31.500 €; 3.Preis 18.500 €; Anerkennungen 25.000 € Sofern Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegebüber der Bauherrschaft für die indem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in oder Landschaftsarchitekt/-in befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/-in bzw. Landschaftsarchitekt/-in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist und den Vorgaben des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht. Juristische Personen sind zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und sofern für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, bei denen in der Summe die Anforderungen erfüllt sind, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden, sind zugelassen. Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften haben in dem Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von Architekt und Landschaftsarchitekt wird zwingend vorgeschrieben. Der Landschaftsarchitekt ist spätestens bis zur Rückfragenfrist zu benennen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden): - Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Fertigstellung LPH 8 ab 01.01.2014, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt 3.1). Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger. Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen auf dem zur Verfügung gestellten Formblatt 3.2 darzustellen: - Nachweis einer vergleichbaren Referenz: Gebäudeplanung (HZ III § 34 HOAI); Leistungsphasen 2-8 (Formblatt 3.2) - Nachweis einer vergleichbaren Referenz Freianlagenplanung (HZ III §39 HOAI); Leistungsphasen 2-8 (Formblatt 3.2) Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. Werden mehr als 3 Projekte pro Leistungsbild näher dargestellt und eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt. - Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 4 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar, inkl. Büroinhaber) verfügen; für den Bereich Freianlagenplanung 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar, inkl. Büroinhaber). - Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und, bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil, die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. - Obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach §47 VgV. Die Eignungskriterien sind zur Verhandlung nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für die Freianlagen in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend
Mitglieder der Jury: Irene Burkhardt, Landschaftsarchitektin, München (FP), Wendelin Burkhardt, Architekt, Stadtplaner, Kaufbeuren (FP), Michael Deppisch, Architekt, Freising (FP), Jochen Schurr, Architekt, Marktoberdorf (FP), Prof. Ludwig Wappner, Architekt, Stadtplaner, München (FP), Manfred Felix, Architekt, München (st. anw. stellv. FP), Alex Eder, Landrat, Landkreis Unterallgäu (SP), Dr. Stephan Winter, Kreisrat Landkreis Unterallgäu, 1. Bürgermeister Stadt Mindelheim (SP), Andreas Blank, Kreisrat, Landkreis Unterallgäu (SP), Josef Doll, Kreisrat, Landkreis Unterallgäu (SP), Ernst Gradl, Kreisrat, Landkreis Unterallgäu (st. anw. stellv. SP)
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Löhle Neubauer architekten BDA, mit lohrer hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Kern Architekten PartGmbB, Mindelheim, mit Planstatt Senner, München
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Auer Weber Architekten, München
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. --- Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern