1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Markt Oberstdorf
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Projekt-Nr. PR 018524-21033
Beschreibung: Winterdienstleistungen (Teil 2) – in 3 Losen (Touren) im Gemeindegebiet des Marktes Oberstdorf - Laufzeit 2024 bis 2030
Kennung des Verfahrens: 16fcf109-f5fa-4689-911f-d0cc7d712ef3
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mo., 12.02.2024, 12.00 Uhr: Fristende für Bieterfragen. Do., 15.02.2024: Spätester Termin für Beantwortung von Bieterfragen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 02 Oberstdorf West
Beschreibung: Räum- und Streubezirk
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt Oberstdorf Postanschrift: Prinzregenten-Platz 1 87561 Markt Oberstdorf
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Vergabenachprüfungsverfahren setzt zwingend eine vorhergehende Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber voraus. Diese Kommunikation muss eine sogenannte förmliche Rüge im Sinne des § 160 Absatz 3 GWB beinhalten. Darin ist eine Beanstandung an dem Verfahren und eine Betroffenheit in eigenen Rechten mit Darlegung einer ursächlichen, möglichen Verschlechterung der Chancen auf den Zuschlag vorzutragen. Nachfolgend weisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Ausschlussvorschriften hin. Wird nicht rechtzeitig und insgesamt nicht wirksam gerügt, so sind (grundsätzlich kostenpflichtige) Vergabenachprüfungsanträge vor der zuständigen Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, unzulässig. Anträge auf Nachprüfung von Vergabeverfahren, die unter die BayNpV fallen, sind an folgende Adresse zu richten: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefon +49 89 2176-2411 Telefax +49 89 2176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Verfahren vor der Vergabekammer (§ 156 GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die weiteren Antragsvoraussetzungen sind insbes. dem § 161 GWB zu entnehmen. Im Übrigen wird verwiesen auf https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsver fahren/index.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Markt Oberstdorf
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Mittelschule,Gymnasium, Rubingerstraße/Sc
Beschreibung: Räum- und Streubezirk
Interne Kennung: Los 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt Oberstdorf Postanschrift: Prinzregenten-Platz 1 87561 Markt Oberstdorf
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt Oberstdorf Prinzregenten-Platz 1 87561 Oberstdorf
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Vergabenachprüfungsverfahren setzt zwingend eine vorhergehende Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber voraus. Diese Kommunikation muss eine sogenannte förmliche Rüge im Sinne des § 160 Absatz 3 GWB beinhalten. Darin ist eine Beanstandung an dem Verfahren und eine Betroffenheit in eigenen Rechten mit Darlegung einer ursächlichen, möglichen Verschlechterung der Chancen auf den Zuschlag vorzutragen. Nachfolgend weisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Ausschlussvorschriften hin. Wird nicht rechtzeitig und insgesamt nicht wirksam gerügt, so sind (grundsätzlich kostenpflichtige) Vergabenachprüfungsanträge vor der zuständigen Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, unzulässig. Anträge auf Nachprüfung von Vergabeverfahren, die unter die BayNpV fallen, sind an folgende Adresse zu richten: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefon +49 89 2176-2411 Telefax +49 89 2176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Verfahren vor der Vergabekammer (§ 156 GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die weiteren Antragsvoraussetzungen sind insbes. dem § 161 GWB zu entnehmen. Im Übrigen wird verwiesen auf https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsver fahren/index.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Markt Oberstdorf
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Bereich Grundschule
Beschreibung: Räum- und Streubezirk
Interne Kennung: Los 33
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt Oberstdorf Prinzregenten-Platz 1 87561 Oberstdorf
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt Oberstdorf Prinzregenten-Platz 1 87561 Oberstdorf
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2030
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Erweiterung auf den Bereich Therme nach Fertigstellung
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Vergabenachprüfungsverfahren setzt zwingend eine vorhergehende Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber voraus. Diese Kommunikation muss eine sogenannte förmliche Rüge im Sinne des § 160 Absatz 3 GWB beinhalten. Darin ist eine Beanstandung an dem Verfahren und eine Betroffenheit in eigenen Rechten mit Darlegung einer ursächlichen, möglichen Verschlechterung der Chancen auf den Zuschlag vorzutragen. Nachfolgend weisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Ausschlussvorschriften hin. Wird nicht rechtzeitig und insgesamt nicht wirksam gerügt, so sind (grundsätzlich kostenpflichtige) Vergabenachprüfungsanträge vor der zuständigen Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, unzulässig. Anträge auf Nachprüfung von Vergabeverfahren, die unter die BayNpV fallen, sind an folgende Adresse zu richten: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefon +49 89 2176-2411 Telefax +49 89 2176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Verfahren vor der Vergabekammer (§ 156 GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die weiteren Antragsvoraussetzungen sind insbes. dem § 161 GWB zu entnehmen. Im Übrigen wird verwiesen auf https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsver fahren/index.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Markt Oberstdorf
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ARGE Geiger Rietzler
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Markt Oberstdorf
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ARGE Geiger Rietzler
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Informationen zum Auftrag:
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Markt Oberstdorf
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Fa. Thomas Boxler
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Informationen zum Auftrag:
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Markt Oberstdorf
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Markt Oberstdorf
Registrierungsnummer: DE27E Oberallgäu
Abteilung: Bauamt
Postanschrift: Prinzregenten-Platz 1
Stadt: Oberstdorf
Postleitzahl: 87561
Land, Gliederung (NUTS): Oberallgäu (DE27E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bauamt
Telefon: +49 83227007507
Fax: +49 83227007509
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Fa. Thomas Boxler
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: entfällt
Stadt: Oberstdorf
Postleitzahl: 87561
Land: Deutschland
Telefon: +4983226069901
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: ARGE Geiger Rietzler
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: entfällt
Stadt: Oberstdorf
Postleitzahl: 87561
Land: Deutschland
Telefon: +4983229871233
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001 LOT-0002
8.1.
ORG-0002
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 2176-2411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 43796348-04e4-4756-9e49-a81abd1d901d - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/05/2024 15:48:22 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 296143-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 97/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/05/2024