1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bezirk Unterfranken
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Einführung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation für die Kliniken des Bezirks Unterfranken
Beschreibung: Der Bezirk Unterfranken ist Träger psychiatrischer und somatischer Krankenhäuser an den Standorten Würzburg, Werneck (mit Außenstelle Schweinfurt), Lohr am Main (mit Außenstelle Aschaffenburg) und Münnerstadt sowie Träger mehrerer Wohn- und Pflegeheime. Die Einrichtungen unterstehen dem Bezirkstagspräsidenten und werden zentral von der Bezirksverwaltung aus geleitet (Geschäftsleitung für die Krankenhäuser und Heime). Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, beabsichtigt der Bezirk für seine Krankenhäuser die Beschaffung und Implementierung einer Lösung für die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die digitale Dokumentation i.S.d. Ziff. 4.3.3.1 der BAS-Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV. Die Beschaffung der Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen i.S.d. Ziff. 4.3.3.2 der BAS-Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV ist im Rahmen eines separaten Vergabeverfahrens vorgesehen.
Kennung des Verfahrens: 2362fabf-0191-4b55-ac9d-3ce0a7479bdb
Interne Kennung: KBU_KHZG_05b-2023
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48814000 Medizinische Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48814500 Systeme zur Verwaltung von Patientenakten, 48800000 Informationssysteme und Server, 48814200 Patientenverwaltungssystem
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bezirk Unterfranken Silcherstraße 5
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97074
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Folgende Krankenhäuser sollen an die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation angebunden werden: Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Am Sommerberg 97816 Lohr a. Main (mit Außenstelle Aschaffenburg) Krankenhaus für Psychiatrie Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Schloss Werneck Balthasar-Neumann-Platz 1 97440 Werneck (mit Außenstelle Schweinfurt) Orthopädisches Krankenhaus Schloss Werneck Balthasar-Neumann-Platz 1 97440 Werneck Thoraxzentrum Bezirk Unterfranken Michelsberg 1 97702 Münnerstadt Klinik König-Ludwig-Haus Brettreichstraße 11 97074 Würzburg Klinik am Greinberg Graf-Moritz-Weg 2 97076 Würzburg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGH94V 1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Bezirks Unterfranken erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bewerberinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu der auf der Vergabeplattform genannten Frist über diese gestellt werden. Der Bezirk Unterfranken behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. 4. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der Bezirk Unterfranken keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. Dies gilt im weiteren Verfahren auch für die Angebote. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Bezirk Unterfranken kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. Der Bezirk Unterfranken behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, insbesondere für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG ganz oder teilweise nicht bewilligt wird, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu. 7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. 8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Würzburg oder als Videokonferenz stattfinden. 9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Bezirk Unterfranken seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Bezirks Unterfranken zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 11. Der Bezirk Unterfranken behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen bzw. die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1, der mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Einführung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation für die Kliniken des Bezirks Unterfranken
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung, Implementierung und Wartung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation für die vorgenannten Kliniken im Sinne des KHZG- Fördertatbestand (FTB) 3 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV). Das System dient der Dokumentation aller ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten und Befunde auf allen Stationen der Krankenhäuser. Der Austausch und die Verfügbarkeit von Informationen soll beschleunigt wie auch vervollständigt werden, um so die Versorgungsqualität zu optimieren. Außerdem sollen die internen Ressourcen durch die Lösung sowohl in administrativen wie auch versorgenden Prozessen entlastet werden. Hierzu sollen die unternehmensinternen Prozesse zunächst optimiert und diese mittels einer Softwarelösung bestmöglich unterstützt werden. Auf Seiten des Auftraggebers ist es Ziel, die Mitarbeitenden bestmöglich zu entlasten und auch eine optimale Auslastung der Ressourcen zu erreichen. Während des Aufenthaltes muss die einzuführende Lösung die Teilhabe der Patientinnen und Patienten am Behandlungsprozess gewährleisten. Die Information zur Diagnose und Behandlung muss gewährleistet werden, um so die Therapieadhärenz zu steigern. Auch während dieser Phase ist es Ziel, das Personal zu entlasten. Alle erfassten Daten müssen entlang der Patient Journey strukturiert zu Verfügung stehen, um sie auch in nachgelagerten Prozessschritten sowie für die Patientinnen und Patienten nach Aufenthalt in gesetzlich geforderter Form verfügbar zu machen. Dabei muss es auch möglich sein, Patientendaten und Ereignisse automatisch von medizinischen Geräten zu übernehmen. Auswertungen müssen grundsätzlich über den kompletten Datenbestand möglich sein. Besondere Anforderungen der Fachdisziplinen müssen durch die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation abgedeckt werden. Sämtliche Informationen, die zur Erfüllung der an die Fachbereiche gestellten Anforderungen durch Dritte (z.B. Behörden, Kostenträger, Fachinstitutionen etc.) benötigt werden, sollen im System erfasst und abgerufen werden können. In den Krankenhäusern des Bezirks Unterfranken wird das KIS Orbis sowie die Orbis-Medikationslösung von Dedalus eingesetzt. Die zu beschaffende Lösung zur digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation muss mit der bestehenden Medikationslösung zusammenarbeiten und die bereitegestellten Daten verarbeiten. Weiter muss die Zusammenarbeit und Datenverarbeitung mit den Orbis-Medikationsmodulen "Hochpreismedikamente", "Allergies", "Alert" und "Closed Loop" gewährleistet werden. Weiter ist die Zusammenarbeit und Datenverarbeitung mit dem derzeit in Ausschreibung befindlichen PDMS zu gewährleisten. Zur Persistierung der primären Gesundheitsdaten und administrativen Daten soll ein vorhandenes Clinical Data Repository (CDR) genutzt werden. Die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation wird on premise zur Verfügung gestellt.
Interne Kennung: KBU_KHZG_05b-2023
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48814000 Medizinische Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48814500 Systeme zur Verwaltung von Patientenakten, 48800000 Informationssysteme und Server, 48814200 Patientenverwaltungssystem
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird, enthält weitere Einzelheiten zur Vertragsverlängerungsoption (vgl. Ziff. II.2.7). Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bezirk Unterfranken Silcherstraße 5
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97074
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Folgende Krankenhäuser sollen an die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation angebunden werden: Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Am Sommerberg 97816 Lohr a. Main (mit Außenstelle Aschaffenburg) Krankenhaus für Psychiatrie Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Schloss Werneck Balthasar-Neumann-Platz 1 97440 Werneck (mit Außenstelle Schweinfurt) Orthopädisches Krankenhaus Schloss Werneck Balthasar-Neumann-Platz 1 97440 Werneck Thoraxzentrum Bezirk Unterfranken Michelsberg 1 97702 Münnerstadt Klinik König-Ludwig-Haus Brettreichstraße 11 97074 Würzburg Klinik am Greinberg Graf-Moritz-Weg 2 97076 Würzburg
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 60 Monate. Einzelheiten zu möglichen Verlängerungsoptionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: 1. Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70% durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanziert. Die Leistungen werden somit aus Mitteln der Europäischen Union (NextGenerationEU) finanziert. 2. Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auswahlkriterien
Beschreibung: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß dieser EU-Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (Leistungsfähigkeit) zu 80% (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter WL genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter TL1 und TL2 genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - WL: 200 Punkte, - TL1: 100 Punkte, - TL2: 700 Punkte. Die Nachweise PL werden nicht qualitativ gewertet. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis (für WL und TL1) werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert. - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße, - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0% würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Bezüglich des Kriteriums TL2 (Referenzen) werden die maximal erreichbaren 700 Punkte wie folgt auf die einzelnen Referenzen verteilt: - Referenz 1: 240 Punkte - Referenz 2: 180 Punkte - Referenz 3: 180 Punkte - Weitere Referenzen: 100 Punkte Werden lediglich drei Referenzen eingereicht, werden die eingereichten Referenzen Nr. 1 bis 3 wie beschrieben bewertet. Im Übrigen erhält der Bewerber mit Blick auf die weiteren Referenzen null Punkte. Falls mehr als fünf Referenzen eingereicht werden sollen, so sind die Formblätter in den Bewerbungsunterlagen entsprechend zu vervielfältigen und mit einer laufenden Nummer zu versehen (Priorisierung). Es wird darauf hingewiesen, dass alle über die Referenzen Nr. 1 bis 3 hinausgehenden Referenzen dann zusammengefasst unter "weitere Referenzen" bewertet werden. Bei der Bewertung der Referenzen werden die folgenden drei Kriterien für jede der Referenzen berücksichtigt: - Kriterium TL2.1: Umsetzung in einem Verbund (30%) - Kriterium TL2.2: Interoperabilität (30%) - Kriterium TL2.3: Systemintegration/-anbindung an Orbis (40%) Beim Kriterium TL2.1 ist zu beschreiben, wie die angefragte Lösung in einem bestehenden Verbund umgesetzt wurde. Beim Kriterium TL2.2 ist die Kooperations- und Integrationsfähigkeit der Systeme zu beschreiben. Konkret geht es darum, wie die angefragte Lösung in die vorhandene Anwendungs-/Systemlandschaft des Referenzgebers über die Standards zur Interoperabilität (HL7 FHIR und HL7 V2) integriert wurde. Beim Kriterium TL2.3 ist anzugeben, in welches KIS die Lösung integriert wurde. Eine der eingereichten Referenzen sollte dabei einen Bezug zum Medikationsprozess aufzuweisen (inkl. Nennung der angeschlossenen Systeme und der Arzneimitteltherapiesicherheit). Präferiert wird in diesem Fall die Anbindung der Medikationslösung von Orbis. Die Einzelheiten der Punkteverteilung für die Referenzen und der drei Unterkriterien TL2.1 bis TL2.3 folgen aus dem "Bewertungsmodell Referenzen" in den Bewerbungsunterlagen. Bezüglich des Kriteriums WL (vergleichbarer Umsatz) geht der Bezirk Unterfranken davon aus, dass bei einem durchschnittlichen jährlichen vergleichbaren Umsatz in Höhe von EUR 1.000.000,- die volle Punktzahl (100%) erreicht wird. Bezüglich des Kriteriums TL1 geht der Bezirk Unterfranken davon aus, dass bei 100 oder mehr Fachkräften (Vollzeitäquivalent) die volle Punktzahl (100%) erreicht wird. Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,000
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung (PL)
Beschreibung: Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die vom Bezirk Unterfranken bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen (Ziff. III.1.1 bis III.1.3): PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. PL3. Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der Ausschreibung. PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Bezirk Unterfranken für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (WL)
Beschreibung: Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die vom Bezirk Unterfranken bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Einführung von Lösungen zur digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Bezirk Unterfranken für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Der Bezirk Unterfranken behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 200
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (TL)
Beschreibung: Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die vom Bezirk Unterfranken bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher Geschäftsbereich = Tätigkeit im Bereich digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation; Aufschlüsselung in die Bereiche kaufmännisch, technisch, Service/Support und sonstige) in den letzten 3 Jahren; zusätzlich aufgeschlüsselt nach Beschäftigten die deutschsprachig sind und/oder im deutschsprachigen Raum tätig sind sowie im Unternehmen insgesamt. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Einführung von digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentationssystemen) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). Die Referenzprojekte müssen in dieser Zeit durchgeführt worden sein oder sich in Umsetzung (die Installation muss jedoch mindestens abgeschlossen und eine erste Pilotstation muss bereits in Betrieb genommen worden sein) befinden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen, insbesondere inkl. Projektstart und Echtbetriebszeitraum. Zu jeder Referenz ist eine Kurzbeschreibung der Projektziele und der umgesetzten Use-Cases vorzulegen (max. 2 DIN-A4 Seiten). Bitte priorisieren und sortieren Sie Ihre nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand. Die Bewertung der ersten drei Referenzen erfolgt individuell und spezifisch auf Basis der beschriebenen Kriterien. Für die übrigen Referenzen wird eine zusammenfassende Bewertung vorgenommen. Die zur Verfügung stehenden 700 Punkte verteilen sich wie folgt: - Referenz 1: 240 Punkte - Referenz 2: 180 Punkte - Referenz 3: 180 Punkte - Weitere Referenzen: 100 Punkte Werden lediglich drei Referenzen eingereicht, werden die eingereichten Referenzen Nr. 1 bis 3 wie beschrieben bewertet. Im Übrigen erhält der Bewerber mit Blick auf die weiteren Referenzen null Punkte. Falls mehr als fünf Referenzen eingereicht werden sollen, so sind die Formblätter in den Bewerbungsunterlagen entsprechend zu vervielfältigen und mit einer laufenden Nummer zu versehen (Priorisierung). Es wird darauf hingewiesen, dass alle über die Referenzen Nr. 1 bis 3 hinausgehenden Referenzen dann zusammengefasst unter "weitere Referenzen" bewertet werden. Bei der Bewertung der Referenzen werden die folgenden drei Kriterien für jede der Referenzen berücksichtigt: - Kriterium TL2.1: Umsetzung in einem Verbund (30%) - Kriterium TL2.2: Interoperabilität (30%) - Kriterium TL2.3: Systemintegration/-anbindung an Orbis (40%) Zu den Einzelheiten der Punkteverteilung für die Referenzen und der drei Unterkriterien TL2.1 bis TL2.3 siehe oben in den Bewertungskriterien sowie im "Bewertungsmodell Referenzen" in den Bewerbungsunterlagen. Der Bezirk Unterfranken kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 800
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Bezirk Unterfranken weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Der Bezirk Unterfranken kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Für die später einzureichenden Angebote werden entsprechende Regelungen im Verfahrensbrief 1 vorgesehen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Die Öffnung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Zusätzliche Informationen: Bewerber und Bieter sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge bzw. später der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Die von den Bietern angebotene Leistung muss die Voraussetzungen der Förderfähigkeit gemäß § 22 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erfüllen. Die Bewerber haben diesbezüglich mit ihrem Teilnahmeantrag ein Formblatt zu übermitteln, das in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. 2. Die ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns abzugeben. Das später in den Angebotsunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bezirk Unterfranken
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bezirk Unterfranken
Registrierungsnummer: 97074
Postanschrift: Silcherstraße 5
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97074
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsleitung Krankenhäuser und Heime
Telefon: +49 93179590
Fax: +49 93179593799
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Registrierungsnummer: 20457
Postanschrift: Alter Wall 20-22
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Oliver Jauch / Sebastian Bahr
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 91522
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f451c95c-f41d-4c0d-b279-9c825905ab36 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/05/2024 16:19:55 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 289429-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 95/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/05/2024