1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Landshut
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial der Stadt Landshut
Beschreibung: Alle Bedarfsstellen der Stadt Landshut bestellen aus der Rahmenvereinbarung über die Lieferung (Lieferservice – kein Paketdienst) ihre Reinigungsmittel, Reinigungsgegenstände und Hygienepapiere je nach Bedarf. Es gibt keine zentrale Anlieferstelle, sodass die bestellte Ware an jede Einrichtung einzeln ausgeliefert werden muss.
Kennung des Verfahrens: 18243de9-0cc8-4f53-bd17-6e776e7a4a26
Interne Kennung: 2024-015
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39830000 Reinigungsmittel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18424300 Einweghandschuhe, 33700000 Körperpflegeprodukte, 33711900 Seife, 33760000 Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten, 33761000 Toilettenpapier, 33763000 Papierhandtücher, 33770000 Hygienepapier, 33771000 Papiersanitärartikel, 39224100 Besen, 39224300 Besen, Bürsten und sonstige Artikel für die Haushaltsreinigung, 39500000 Textilwaren, 39514000 Bad- und Küchentextilien, 39833000 Produkte für die Staubreinigung, 42968200 Spender im Sanitärbereich, 44411000 Sanitärerzeugnisse
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 118 372,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 750 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Unternehmens- bzw. Registerangaben im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Eignungskriterien“) hinterlegten Angaben sind vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen bzw. mit einzureichen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Stadt Landshut für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WregG), § 150 a Gewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind diese Informationen für jedes Mitglied mit einem eigenständigen und separaten Dokument im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Anlagen“) einzureichen. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die folgenden Erklärungen im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Eignungskriterien“) zu erklären. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de bzw. deutsche eVergabe) in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Nachrichten" zu verwenden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielshaft ausgewählt. Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB und §§ 57 und 42 Abs. 1 VgV vorliegen. 2.1.6.1. Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen mit dem Angebot einzureichen 2.1.6.2. Neben den unter dem Abschnitt 5.1.9) ("Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“) angegebenen Unterlagen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden Unterlagen einzureichen 2.1.6.2.1.) Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient im Angebots- bzw. Bieterassistenten der Workflowpunkt „Eignungskriterien." Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 7 der „Bewerbungsbedingungen" verwiesen. 2.1.6.2.2.) Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Stadt Landshut hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient im Angebots- bzw. Bieterassistenten der Workflowpunkt „Eignungskriterien“, in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut "Artikel 5k der Verordnung (EU)" finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Im Weiteren wird auf Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung verwiesen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial der Stadt Landshut
Beschreibung: Alle Bedarfsstellen der Stadt Landshut bestellen aus der Rahmenvereinbarung über die Lieferung (Lieferservice – kein Paketdienst) ihre Reinigungsmittel, Reinigungsgegenstände und Hygienepapiere je nach Bedarf. Es gibt keine zentrale Anlieferstelle, sodass die bestellte Ware an jede Einrichtung einzeln ausgeliefert werden muss.
Interne Kennung: 9d9e393a-bde9-4514-bee2-4292e55c5b97
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39830000 Reinigungsmittel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18424300 Einweghandschuhe, 33700000 Körperpflegeprodukte, 33711900 Seife, 33760000 Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten, 33761000 Toilettenpapier, 33763000 Papierhandtücher, 33770000 Hygienepapier, 33771000 Papiersanitärartikel, 39224100 Besen, 39224300 Besen, Bürsten und sonstige Artikel für die Haushaltsreinigung, 39500000 Textilwaren, 39514000 Bad- und Küchentextilien, 39833000 Produkte für die Staubreinigung, 42968200 Spender im Sanitärbereich, 44411000 Sanitärerzeugnisse
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre, somit spätestens bis 31. August 2028.
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 750 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Der Auftraggeber achtet auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte von eingesetzten Reinigungsmitteln und Verbrauchsmaterialien. Ziel ist es, auf problematische Reinigungsmittel/Verbrauc hsmaterialien zu verzichten und sich auf die Beschaffung mitarbeiter- und umweltfreundlicher Artikel beschränken. Daher ist zu einzelnen, gekennzeichneten Produkten im Preisblatt ein Nachweis bei Angebotsabgabe vorzulegen. Die vorzulegenden Nachweise sind bei den gekennzeichneten Produkten in nachfolgenden Bereichen zu erbringen: - "Reinigungsmittel": EU-Ecolabel, Ecocert, Blauer Engel oder gleichwertig - "Textilien": Blauer Engel, EU-Ecolabel, ÖKO-Tex Made in Green oder gleichwertig - "Hygienepapier": Blauer Engel oder gleichwertig - "KCP"-Produkte: EU-Ecolabel Die Erfüllung des geforderten Umweltstandards stellt eine Mindestanforderung dar und muss für jeden gekennzeichneten Artikel entsprechend nachgewiesen werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Der Bieter hat zum Nachweis näher bezeichnete geeignete Referenzen über VERGLEICHBARE LEISTUNGEN IM BEREICH der Lieferung von Reinigungs- und Hygienebedarf mit einem Auftragswert von mind. [Betrag gelöscht] Euro an mind. 10 verschiedene Lieferstellen a.d. letzten drei Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öff. oder priv. Empfängers anzugeben. Mindestanforderung: 2 Referenzen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Leistungskriterien) aufgeführt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß "Leistungskriterien" im Angebots- bzw. Bieterassistenten.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Landshut
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Landshut
Registrierungsnummer: 51dbfd40-5adf-4ce9-8794-29818b858c55
Abteilung: Referat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
Postanschrift: Luitpoldstraße 29
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
Telefon: +49 871881312
Fax: +49 87188201612
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: eba8f152-b460-4ba2-8c23-794982f1cee2
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Landshut
Registrierungsnummer: 827b1ed8-157d-4eb9-8f5e-1d9523531c4c
Abteilung: Referat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
Postanschrift: Luitpoldstraße 27
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 3 - Beschaffungs- und Vergabestelle
Telefon: +49 871881315
Fax: +49 87188201612
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c8d5089c-5593-45e3-bb0b-1ea58615dcd1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/05/2024 10:49:41 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 289553-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 95/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/05/2024